Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020,
Bisheriger Verlauf
Vortrag des Magistrats
Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DBAG); Finanzierungsvorlage für den städtischen Kostenanteil gemäß Eisenbahnk
Details im PARLIS M_113_2020Antrag Ortsbeirat
Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Zur Magistratsvorlage M 113
Details im PARLIS OF_1778-5_2020Anregung Ortsbeirat
Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113
Details im PARLIS OA_613_2020Vortrag des Magistrats
Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DBAG); Finanzierungsvorlage für den städtischen Kostenanteil gemäß Eisenbahnk
Details im PARLIS M_113_2020Antrag Ortsbeirat
Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Zur Magistratsvorlage M 113
Details im PARLIS OF_1778-5_2020Anregung Ortsbeirat
Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113
Details im PARLIS OA_613_2020S A C H S T A N D :
Betreff: Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.12.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. detaillierte Untersuchungen anzustellen, ob die Straßenbahnstrecke der Linie 15 in das Lyoner Quartier in den jeweiligen Alternativen realisierbar ist, und welche wirtschaftlichen Auswirkungen dies zum Beispiel in Bezug auf die Förderfähigkeit der Streckenverlängerung hat; 2. zu klären, in welchem Rahmen die Führung des Radverkehrs auf 1,5 Meter schmalen Schutzstreifen überhaupt Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sein kann. In jedem Fall wird der Magistrat gebeten, die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen detailliert und nachvollziehbar darzustellen, die vorschriftsmäßig dimensionierte Radverkehrsanlagen ausschließen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob für die Stadt kostensparend zunächst das neu zu erstellende östliche Brückenbauwerk gemäß Alternative drei ausreichend dimensioniert werden kann und das westliche Bauwerk erst, wenn die Erneuerung durch die Deutsche Bahn veranlasst wird.