Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die…
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Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DBAG); Finanzierungsvorlage für den städtischen Kostenanteil gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) §§ 3, 12 Absatz 2
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße im Rahmen des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld vor. Ziel ist es, die Verkehrsverhältnisse zu verbessern und die Schieneninfrastruktur zu erweitern. Die Maßnahme wird voraussichtlich mit einem städtischen Kostenanteil von 4.644 T€ realisiert.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
A. Zielsetzung
Die DB AG hat für ihre Gesamtmaßnahme "Umbau des Eisenbahnknotens Frankfurt/M. Sportfeld, 2. Ausbaustufe" die Planungen wieder aufgenommen und ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss steht noch aus. Trotz des noch nicht abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens wären jedoch Finanzmittel vorbehaltlich einer Umsetzung der Maßnahme zu bewilligen und freizugeben. Die Planung sieht die Erweiterung der Schieneninfrastruktur zwischen dem Bahnhof Frankfurt-Stadion und dem Vorfeld des Hauptbahnhofes um zwei weitere Gleise vor. Die eingleisige Strecke 3624 entfällt und wird durch die zweigleisige Strecke 3657 ersetzt. Die Herstellung der zusätzlichen Gleise erfolgt im Wesentlichen östlich des vorhandenen Schienenstranges auf Grundstücken der DB AG. In diesem Zusammenhang ist die Erweiterung aller bestehenden Kreuzungsbauwerke (Bahn/Straße, Bahn/Wasser) erforderlich. Darunter fällt auch die Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße, die von der DB AG auf der Ostseite um ein weiteres Brückenbauwerk erweitert werden soll. Zudem sind die älteren Bauwerksteile der bestehenden Eisenbahnüberführungen für den Individualverkehr nicht mehr anforderungsgerecht dimensioniert und weisen völlig unzureichende Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer auf. So beträgt die Gehwegbreite abschnittsweise nur 1,20 Meter, eine Radverkehrsführung fehlt und die Fahrbahn ist für den Begegnungsverkehr der Kraftfahrzeuge zu schmal. Die sehr kurvige Trassierung der Straßenachse Kalmitstraße - Goldsteinstraße macht die Situation zusätzlich unübersichtlich und führt insbesondere im Lkw- und Linienbusverkehr zu Problemen. Daher war der Magistrat bestrebt, im Planungsverfahren mit der DB AG darauf hinzuwirken, dass neben den Erweiterungsbauwerken auch die älteren vorhandenen Bauwerksteile auf eine anforderungsgerechte und zukunftsfähige Verkehrsführung in der Straßenachse Kalmitstraße - Goldsteinstraße ausgelegt werden. Nach Abschluss eines von der DB AG betriebenen Baurechtsverfahren für die Gesamtstrecke nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) wird die DB AG die bauliche Umsetzung dieses wichtigen Infrastrukturprojektes beginnen können.
B. Alternativen
- Herstellung des neuen Bauwerkes in der Flucht des vorhandenen älteren Bauwerkes. Damit würden für die Stadt Frankfurt am Main keine weiteren Kosten entstehen. Allerdings würden die schon heute unzureichenden Verkehrsverhältnisse durch eine Verlängerung der Engstellenstrecke dramatisch weiter verschlechtert. Diese Alternative schied aus Gründen der mangelnden Verkehrssicherheit aus.
- Herstellung einer zukunftsfähigen Lösung nur für das neue Bauwerk der DB AG. Die Engstelle am älteren Bestandsbauwerk und damit die unzureichenden Verkehrsverhältnisse blieben auf unabsehbare Zeit erhalten. Diese Alternative schied ebenfalls aus Gründen der Verkehrssicherheit und einer nicht machbaren späteren Nachrüstung zu Gunsten eines komfortableren Brückenbauwerks aus.
- Herstellung eines großzügig dimensionierten Straßenraumes im gesamten Bereich der Eisenbahnüberführung. Dazu wäre es erforderlich gewesen, auch das westliche Bauwerk komplett zu erneuern. Als Veranlasser hätte die Stadt Frankfurt am Main die Kosten für den Neubau des westlichen Bauwerkes nahezu komplett zu tragen. Diese Alternative schied aus Gründen der mangelnden Wirtschaftlichkeit aus.
C. Lösung
Für die sichere und leistungsfähige Abwicklung des Bahnverkehrs verlangt die DB AG eine Erweiterung des Gleiskörpers auf sechs Gleise und eine damit verbundene Änderung der EÜ Goldsteinstraße. Die Stadt verlangt hingegen eine Aufweitung des Straßenquerschnitts im Bereich der Überbauten sowie eine anforderungsgerechte und fahrgeometrische Anpassung der Straßenverkehrsanlage. Der Ansatz zur Verbesserung der Situation im Bereich der EÜ Goldsteinstraße orientiert sich pragmatisch am westlichen Bauwerk. Dieses Bauwerk wurde mit einer lichten Weite von 13,00 m hergestellt. Innerhalb dieses Querschnittsmaßes ist eine regelkonforme Aufteilung wie folgt möglich: jeweils 2,50 Meter Gehweg und eine Fahrbahnbreite von 8,00 Meter inkl. beidseitig 1,50 Meter Schutzstreifen zur Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn. Beschreibung der kreuzungsbedingten Maßnahme Änderung Straßenanlagen: - Anpassung und Ausbauarbeiten der Straßenverkehrsanlage unterhalb der EÜ bis zum Anschluss an den Bestand in den Übergangsbereichen. - Herstellung der Straßenentwässerung. - Technische Ausrüstung (Stromversorgung, Beleuchtungsanlagen usw.). - Sicherung bzw. Umlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen der Stadt Frankfurt am Main und Träger Öffentlicher Belange. Die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen für die Gesamtmaßnahme durch die DB AG soll ab September 2020 erfolgen, wodurch die frühzeitige Mittelfreigabe im Jahr 2020 notwendig wird. Die Änderung und Erweiterung der EÜ Goldsteinstraße selbst soll ab dem Jahr 2023 baulich umgesetzt werden.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der städtische Anteil an den erforderlichen Planungs- und Baumitteln beträgt rund 4.644 T€. Diese Mittel sind in der Produktgruppe 16.3, Produktdefinition 5.001994 - Erneuerung der Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße - im Zuge der Haushaltsaufstellung 2020 - 2023 eingestellt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 8.152 T€. Darin enthalten sind Umsatzsteuer und Verwaltungskosten gem. Eisenbahnkreuzungsverordnung §§ 2, 5. Diese sind in voller Höhe kreuzungsbedingt und insoweit nach § 12 Nr. 2 EKrG von der DB Netz AG und der Stadt Frankfurt am Main als Straßenbaulastträger zu tragen. Von den kreuzungsbedingten Kosten entfallen nach § 12 Nr. 2 EKrG - auf die DB Netz AG rund 43 v.H., voraussichtlich 3.507.594,49 € und - auf die Stadt Frankfurt am Main rund 57 v.H., voraussichtlich 4.643.914,90 €.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2020Sie sind hierMM 113Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DBAG); Finanzierungsvorlage für den städtischen Kostenanteil gemäß EisenbahnkMagistratsvortrag
- 16. September 2020OFOF 1778/5Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Zur Magistratsvorlage M 113Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. September 2020OAOA 613Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113Anregung
- 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 44Eisenbahnüberführung GoldsteinstraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 113 = Ablehnung, OA 613 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)