Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die…

Vollständigen Titel anzeigen

Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DBAG); Finanzierungsvorlage für den städtischen Kostenanteil gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) §§ 3, 12 Absatz 2

Vorlagentyp: M
27 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren7 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße im Rahmen des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld vor. Ziel ist es, die Verkehrsverhältnisse zu verbessern und die Schieneninfrastruktur zu erweitern. Die Maßnahme wird voraussichtlich mit einem städtischen Kostenanteil von 4.644 T€ realisiert.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

A. Zielsetzung

Die DB AG hat für ihre Gesamtmaßnahme "Umbau des Eisenbahnknotens Frankfurt/M. Sportfeld, 2. Ausbaustufe" die Planungen wieder aufgenommen und ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss steht noch aus. Trotz des noch nicht abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens wären jedoch Finanzmittel vorbehaltlich einer Umsetzung der Maßnahme zu bewilligen und freizugeben. Die Planung sieht die Erweiterung der Schieneninfrastruktur zwischen dem Bahnhof Frankfurt-Stadion und dem Vorfeld des Hauptbahnhofes um zwei weitere Gleise vor. Die eingleisige Strecke 3624 entfällt und wird durch die zweigleisige Strecke 3657 ersetzt. Die Herstellung der zusätzlichen Gleise erfolgt im Wesentlichen östlich des vorhandenen Schienenstranges auf Grundstücken der DB AG. In diesem Zusammenhang ist die Erweiterung aller bestehenden Kreuzungsbauwerke (Bahn/Straße, Bahn/Wasser) erforderlich. Darunter fällt auch die Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße, die von der DB AG auf der Ostseite um ein weiteres Brückenbauwerk erweitert werden soll. Zudem sind die älteren Bauwerksteile der bestehenden Eisenbahnüberführungen für den Individualverkehr nicht mehr anforderungsgerecht dimensioniert und weisen völlig unzureichende Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer auf. So beträgt die Gehwegbreite abschnittsweise nur 1,20 Meter, eine Radverkehrsführung fehlt und die Fahrbahn ist für den Begegnungsverkehr der Kraftfahrzeuge zu schmal. Die sehr kurvige Trassierung der Straßenachse Kalmitstraße - Goldsteinstraße macht die Situation zusätzlich unübersichtlich und führt insbesondere im Lkw- und Linienbusverkehr zu Problemen. Daher war der Magistrat bestrebt, im Planungsverfahren mit der DB AG darauf hinzuwirken, dass neben den Erweiterungsbauwerken auch die älteren vorhandenen Bauwerksteile auf eine anforderungsgerechte und zukunftsfähige Verkehrsführung in der Straßenachse Kalmitstraße - Goldsteinstraße ausgelegt werden. Nach Abschluss eines von der DB AG betriebenen Baurechtsverfahren für die Gesamtstrecke nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) wird die DB AG die bauliche Umsetzung dieses wichtigen Infrastrukturprojektes beginnen können.

B. Alternativen

  1. Herstellung des neuen Bauwerkes in der Flucht des vorhandenen älteren Bauwerkes. Damit würden für die Stadt Frankfurt am Main keine weiteren Kosten entstehen. Allerdings würden die schon heute unzureichenden Verkehrsverhältnisse durch eine Verlängerung der Engstellenstrecke dramatisch weiter verschlechtert. Diese Alternative schied aus Gründen der mangelnden Verkehrssicherheit aus.
  2. Herstellung einer zukunftsfähigen Lösung nur für das neue Bauwerk der DB AG. Die Engstelle am älteren Bestandsbauwerk und damit die unzureichenden Verkehrsverhältnisse blieben auf unabsehbare Zeit erhalten. Diese Alternative schied ebenfalls aus Gründen der Verkehrssicherheit und einer nicht machbaren späteren Nachrüstung zu Gunsten eines komfortableren Brückenbauwerks aus.
  3. Herstellung eines großzügig dimensionierten Straßenraumes im gesamten Bereich der Eisenbahnüberführung. Dazu wäre es erforderlich gewesen, auch das westliche Bauwerk komplett zu erneuern. Als Veranlasser hätte die Stadt Frankfurt am Main die Kosten für den Neubau des westlichen Bauwerkes nahezu komplett zu tragen. Diese Alternative schied aus Gründen der mangelnden Wirtschaftlichkeit aus.

C. Lösung

Für die sichere und leistungsfähige Abwicklung des Bahnverkehrs verlangt die DB AG eine Erweiterung des Gleiskörpers auf sechs Gleise und eine damit verbundene Änderung der EÜ Goldsteinstraße. Die Stadt verlangt hingegen eine Aufweitung des Straßenquerschnitts im Bereich der Überbauten sowie eine anforderungsgerechte und fahrgeometrische Anpassung der Straßenverkehrsanlage. Der Ansatz zur Verbesserung der Situation im Bereich der EÜ Goldsteinstraße orientiert sich pragmatisch am westlichen Bauwerk. Dieses Bauwerk wurde mit einer lichten Weite von 13,00 m hergestellt. Innerhalb dieses Querschnittsmaßes ist eine regelkonforme Aufteilung wie folgt möglich: jeweils 2,50 Meter Gehweg und eine Fahrbahnbreite von 8,00 Meter inkl. beidseitig 1,50 Meter Schutzstreifen zur Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn. Beschreibung der kreuzungsbedingten Maßnahme Änderung Straßenanlagen: - Anpassung und Ausbauarbeiten der Straßenverkehrsanlage unterhalb der EÜ bis zum Anschluss an den Bestand in den Übergangsbereichen. - Herstellung der Straßenentwässerung. - Technische Ausrüstung (Stromversorgung, Beleuchtungsanlagen usw.). - Sicherung bzw. Umlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen der Stadt Frankfurt am Main und Träger Öffentlicher Belange. Die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen für die Gesamtmaßnahme durch die DB AG soll ab September 2020 erfolgen, wodurch die frühzeitige Mittelfreigabe im Jahr 2020 notwendig wird. Die Änderung und Erweiterung der EÜ Goldsteinstraße selbst soll ab dem Jahr 2023 baulich umgesetzt werden.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der städtische Anteil an den erforderlichen Planungs- und Baumitteln beträgt rund 4.644 T€. Diese Mittel sind in der Produktgruppe 16.3, Produktdefinition 5.001994 - Erneuerung der Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße - im Zuge der Haushaltsaufstellung 2020 - 2023 eingestellt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 8.152 T€. Darin enthalten sind Umsatzsteuer und Verwaltungskosten gem. Eisenbahnkreuzungsverordnung §§ 2, 5. Diese sind in voller Höhe kreuzungsbedingt und insoweit nach § 12 Nr. 2 EKrG von der DB Netz AG und der Stadt Frankfurt am Main als Straßenbaulastträger zu tragen. Von den kreuzungsbedingten Kosten entfallen nach § 12 Nr. 2 EKrG - auf die DB Netz AG rund 43 v.H., voraussichtlich 3.507.594,49 € und - auf die Stadt Frankfurt am Main rund 57 v.H., voraussichtlich 4.643.914,90 €.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Juli 2020Sie sind hier
    MM 113Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DBAG); Finanzierungsvorlage für den städtischen Kostenanteil gemäß Eisenbahnk
    Magistratsvortrag
  2. 16. September 2020OFOF 1778/5Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Zur Magistratsvorlage M 113Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 18. September 2020OAOA 613Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113Anregung
  4. 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 44Eisenbahnüberführung GoldsteinstraßeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 5
Sitzung 42 · 21.08.2020
TO I, TOP 71
Beraten
a) Die Vorlage M 113 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 40 · 25.08.2020
TO I, TOP 23
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 113 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 01.09.2020
TO II, TOP 16
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 113 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

OBR 5
Sitzung 43 · 18.09.2020
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Anregung OA 613 2020 1. Die Vorlage M 113 dient unter Hinweis auf OA 613 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1778/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 41 · 22.09.2020
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 113 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 613 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 29.09.2020
TO I, TOP 20
Angenommen
1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Ablehnung:
FRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 113 = Ablehnung, OA 613 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurterFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 113 = Ablehnung, OA 613 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 48 · 01.10.2020
TO II, TOP 19
Angenommen
1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Ablehnung:
FRAKTIONÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARLFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen