Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die…
Vollständigen Titel anzeigen
Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DBAG); - Mehrkostenvorlage für den städtischen Kostenanteil gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG) §§ 3, 12 Abs. 2
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße im Rahmen des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld vor. Dies ist notwendig, um die Schieneninfrastruktur zu verbessern und die Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmer zu optimieren. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf voraussichtlich 10.542 T€.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass a) sich die für die Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld,
- Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) ermittelten Gesamtkosten- und Maßnahmenansätze von 8.152 T€ um 2.390 T€ auf voraussichtlich 10.542 T€ erhöhen. b) sich auf dieser Grundlage der Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main gegenüber dem mit Beschluss vom 01.10.2020, § 6445 (M 113), freigegebenen Gesamtbetrag in Höhe von 4.644 T€ um 1.527 T€ auf 6.171 T€ erhöht.
- Die zusätzlichen Ausgaben für den städtischen Kostenanteil in Höhe von 1.527 T€ werden bewilligt und freigegeben. Die zusätzlichen Mittel stehen auf dem Projekt zur Verfügung.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)die Maßnahme in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.001994 - EÜ Goldsteinstraße mit 6.325 T€ veranschlagt ist und bisher bereits rd. 77 T€ für Planungsleistungen verausgabt wurden,
- b)die Stadt einen erneuten Antrag auf Förderung nach dem Mobilitätsfördergesetz (Mobifö
- G)stellen wird. Somit ergeben sich gegenüber der bisherigen Beschlussfassung § 6445 (M 113) voraussichtlich zusätzliche Fördermittel in Höhe von rd. 618 T€ (gesamt 2.292 T€). Die endgültige Höhe der Zuwendungen ergibt sich aus dem zu erwartenden Förderbescheid,
- c)die DB AG an die Stadt einen um rd. 15 T€ höheren Ablösungsbetrag (gesamt rd. 187 T€) zahlt, da ihr durch die Erneuerung der Bauwerke ein Vorteil hinsichtlich der Unterhaltungskosten entsteht,
- d)zwischen der Stadt und der DB AG eine Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach §§ 3, 12 EKrG abgeschlossen wird,
- e)sich die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme (rd. 1,5 Mio. €) außerhalb der Eisenbahnüberführung auf das Jahr 2025 verschiebt und eine gesonderte Bau-/ Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Mittel für den Straßenbau stehen noch nicht zur Verfügung.
- f)die aufgrund der Mehrausgaben um rund 27 T€ erhöhten Jahresfolgekosten (gesamt 126 T€) sichergestellt sind und diesen erhöhte jährliche Erträge in Höhe von rd. 9 T€ aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die DB AG hat für ihre Gesamtmaßnahme "Umbau des Eisenbahnknotens Frankfurt/M. Sportfeld, 2. Ausbaustufe" die Planungen wiederaufgenommen und ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss steht noch aus. Trotz des noch nicht abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens wären jedoch Finanzmittel vorbehaltlich einer Umsetzung der Maßnahme zu bewilligen und freizugeben.
Die Planung sieht die Erweiterung der Schieneninfrastruktur zwischen dem Bahnhof Frankfurt-Stadion und dem Vorfeld des Hauptbahnhofes um zwei weitere Gleise vor. Die eingleisige Strecke 3624 entfällt und wird durch die zweigleisige Strecke 3657 ersetzt. Die Herstellung der zusätzlichen Gleise erfolgt im Wesentlichen östlich des vorhandenen Schienenstranges auf Grundstücken der DB AG.
In diesem Zusammenhang ist die Erweiterung aller bestehenden Kreuzungsbauwerke (Bahn/Straße, Bahn/Wasser) erforderlich. Darunter fällt auch die Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße, die von der DB AG auf der Ostseite um ein weiteres Brückenbauwerk erweitert werden soll. Zudem sind die älteren Bauwerksteile der bestehenden Eisenbahnüberführungen für den Individualverkehr nicht mehr anforderungsgerecht dimensioniert und weisen völlig unzureichende Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer auf.
So beträgt die Gehwegbreite abschnittsweise nur 1,20 Meter, eine Radverkehrsführung fehlt und die Fahrbahn ist für den Begegnungsverkehr der Kraftfahrzeuge zu schmal. Die sehr kurvige Trassierung der Straßenachse Kalmitstraße - Goldsteinstraße macht die Situation zusätzlich unübersichtlich und führt insbesondere im Lkw- und Linienbusverkehr zu Problemen.
Daher war der Magistrat der Stadt Frankfurt bestrebt, im Planungsverfahren mit der DB AG darauf hinzuwirken, dass neben den Erweiterungsbauwerken auch die älteren vorhandenen Bauwerksteile auf eine anforderungsgerechte und zukunftsfähige Verkehrsführung in der Straßenachse Kalmitstraße - Goldsteinstraße ausgelegt werden.
Nach Abschluss eines von der DB AG betriebenen Baurechtsverfahren für die Gesamtstrecke nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) wird die DB AG die bauliche Umsetzung dieses wichtigen Infrastrukturprojektes beginnen können.
Im Zuge der Fortschreibung der Planung und Aktualisierung der Baukosten sowie der Vorbereitung zum Ausschreibungsverfahren durch die DB AG haben sich Mehrkosten seitens DB AG ergeben. Die kreuzungsbedingten Gesamtkosten beinhalten auch die auf 20% erhöhte Verwaltungspauschale.
B. Alternativen
Keine.
Auf der Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) besteht für die Stadt Frankfurt am Main als am Bau Beteiligte eine Folgepflicht.
C. Lösung
Für die sichere und leistungsfähige Abwicklung des Bahnverkehrs verlangt die DB AG eine Erweiterung des Gleiskörpers auf sechs Gleise und eine damit verbundene Änderung der EÜ Goldsteinstraße. Die Stadt verlangt hingegen eine Aufweitung des Straßenquerschnitts im Bereich der Überbauten sowie eine anforderungsgerechte und fahrgeometrische Anpassung der Straßenverkehrsanlage.
Der Ansatz zur Verbesserung der Situation im Bereich der EÜ Goldsteinstraße musste sich pragmatisch am westlichen Bauwerk orientieren. Dieses Bauwerk wurde seinerzeit mit einer lichten Weite von 13,00 Meter hergestellt. Innerhalb dieses Querschnittsmaßes ist aktuell aufgrund der gestiegenen Qualitätsansprüche an Radverkehrsanlagen jedoch keine regelkonforme Aufteilung gem. "Radentscheid" mehr möglich. Daher wird die ursprüngliche Schutzstreifenlösung im Bereich der Eisenbahnbrücken zu Gunsten eines gemeinsamen Fuß- und Radwegs von jeweils mindestens drei Meter Breite aufgegeben. Die ursprüngliche Lösung (siehe Anlage "Lageplan") wird somit vor der Ausführung überarbeitet.
Beschreibung der kreuzungsbedingten Maßnahme
Änderung Straßenanlagen:
- Anpassung und Ausbauarbeiten der Straßenverkehrsanlage unterhalb der EÜ bis zum Anschluss an den Bestand in den Übergangsbereichen.
- Herstellung der Straßenentwässerung.
- Technische Ausrüstung (Stromversorgung, Beleuchtungsanlagen usw.).
- Sicherung bzw. Umlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen der Stadt und Träger Öffentlicher Belange.
Die Ausschreibung der Bauleistungen für die Gesamtmaßnahme durch die DB AG ist 2020 erfolgt. Die DB AG erwartet den Planfeststellungsbeschluss, dem die Vergabe der Bauleistungen folgen soll.
Die Änderung und Erweiterung der EÜ Goldsteinstraße selbst soll ab dem Jahr 2025 baulich umgesetzt werden.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der städtische Anteil an den erforderlichen Planungs- und Baukosten beträgt insgesamt rund 6.171 T€.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 10.542 T€, darin enthalten sind Umsatzsteuer und Verwaltungskosten gem. Eisenbahnkreuzungsverordnung §§ 2, 5. Sie sind in voller Höhe kreuzungsbedingt und sind insoweit nach § 12 Nr.2 EKrG von der DB AG und von der Stadt Frankfurt als Straßenbaulastträger zu tragen.
Von den kreuzungsbedingten Kosten entfallen nach § 12 Nr. 2 EKrG
- auf die DB AG rund 43 v.H., voraussichtlich 4.535.928,91 € und
- auf die Stadt Frankfurt rund 57 v.H., voraussichtlich 6.005.388,56 €.
Kostenübersicht
brutto
- Investitionsbedarf (Mehrkosten) | 1.527.000,00 €
| Städtischer Anteil Gesamt | 6.005.388,56 € |
| Berücksichtigung Teuerungsrate 2022 | 6.170.536,75 € |
| Summe gerundet | 6.171.000,00 € |
| Bewilligte Mittel gemäß Stadtverordnetenbeschluss § 6445 | 4.644.000,00 € |
| Mehrkosten | 1.527.000,00 € |
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
2025 | | 1.527.000,00 €
3. Folgeinvestitionen:
- keine - | 0,00 €
4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben
- keine -
b) Sachkosten
| 1. Bauunterhaltungskosten Straßenbau 500 m2 1,30 €/m2 *) | 0,00 € |
| *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein | |
| Betrag von 1,30 €/m² jährlich erforderlich. | |
| Summe Sachkosten | 0,00 € |
2. Abschreibung
| (Gleisanlage BND*) 70 Jahre 1/70 von 6.171.000 €) | (88.157,14 €) | |
| Steigerung der Mehrkosten gegenüber BuF: 1.527.000 €/70 | 21.814,29 € |
*) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
c) Kapitalkosten
| Kalkulatorische Verzinsung 1,25%* x (1.527.000€-633.750€) / 2 | 5.582,81 € |
| *) Zinssatz für den Haushalt 2022 mit Rundschreiben vom 12.01.2022 |
Gesamtsumme Jahresfolgekosten: | 27.397,10 €
5. Jahreserträge:
Auflösung von Sonderposten | 633.750,00 € / 70 | 9.000,00 €
* gewogene durchschnittliche Nutzungsdauer
6. Leistungen Dritter:
| Zuwendungen nach MobiföG | 618.300,00 € |
| Einnahmen aus Bauwerksablösung gem. ABBV | 15.450,00 € |
| Summe Leistungen Dritter | 633.750,00 € |
| 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: | |
| - keine - | 0,00 € |
8. Sonstiges:
- nein -
Anlage 1a_Zusammenstellung_vsl_Kosten (ca. 140 KB) Anlage 1_Entwurf_Vereinbarung_nach_EKrG (ca. 43 KB) Anlage 2_Staedtische_Planung_Planungsgrenzen (ca. 343 KB) Anlage 3_Uebersicht_Ueberbauten (ca. 511 KB) Anlage 4_Uebersichtplan (ca. 226 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2022Sie sind hierMM 118Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DBAG); - Mehrkostenvorlage für den städtischen Kostenanteil gem. EisenbahnkreMagistratsvortrag
- 9. September 2022OFOF 539/5Planfeststellung DB AG KnotenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2022VV 486Planfeststellung DB AG KnotenAnfrage
- 9. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 70Planfeststellung DB AG KnotenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); CDU (= Votum im Haupt und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung)