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Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die…

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Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DBAG); - Mehrkostenvorlage für den städtischen Kostenanteil gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG) §§ 3, 12 Abs. 2

Vorlagentyp: M
24 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen
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Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße im Rahmen des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld vor. Dies ist notwendig, um die Schieneninfrastruktur zu verbessern und die Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmer zu optimieren. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf voraussichtlich 10.542 T€.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Es dient zur Kenntnis, dass a) sich die für die Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld,
  2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) ermittelten Gesamtkosten- und Maßnahmenansätze von 8.152 T€ um 2.390 T€ auf voraussichtlich 10.542 T€ erhöhen. b) sich auf dieser Grundlage der Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main gegenüber dem mit Beschluss vom 01.10.2020, § 6445 (M 113), freigegebenen Gesamtbetrag in Höhe von 4.644 T€ um 1.527 T€ auf 6.171 T€ erhöht.
  3. Die zusätzlichen Ausgaben für den städtischen Kostenanteil in Höhe von 1.527 T€ werden bewilligt und freigegeben. Die zusätzlichen Mittel stehen auf dem Projekt zur Verfügung.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)die Maßnahme in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.001994 - EÜ Goldsteinstraße mit 6.325 T€ veranschlagt ist und bisher bereits rd. 77 T€ für Planungsleistungen verausgabt wurden,
    • b)die Stadt einen erneuten Antrag auf Förderung nach dem Mobilitätsfördergesetz (Mobifö
    • G)stellen wird. Somit ergeben sich gegenüber der bisherigen Beschlussfassung § 6445 (M 113) voraussichtlich zusätzliche Fördermittel in Höhe von rd. 618 T€ (gesamt 2.292 T€). Die endgültige Höhe der Zuwendungen ergibt sich aus dem zu erwartenden Förderbescheid,
    • c)die DB AG an die Stadt einen um rd. 15 T€ höheren Ablösungsbetrag (gesamt rd. 187 T€) zahlt, da ihr durch die Erneuerung der Bauwerke ein Vorteil hinsichtlich der Unterhaltungskosten entsteht,
    • d)zwischen der Stadt und der DB AG eine Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach §§ 3, 12 EKrG abgeschlossen wird,
    • e)sich die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme (rd. 1,5 Mio. €) außerhalb der Eisenbahnüberführung auf das Jahr 2025 verschiebt und eine gesonderte Bau-/ Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Mittel für den Straßenbau stehen noch nicht zur Verfügung.
    • f)die aufgrund der Mehrausgaben um rund 27 T€ erhöhten Jahresfolgekosten (gesamt 126 T€) sichergestellt sind und diesen erhöhte jährliche Erträge in Höhe von rd. 9 T€ aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die DB AG hat für ihre Gesamtmaßnahme "Umbau des Eisenbahnknotens Frankfurt/M. Sportfeld, 2. Ausbaustufe" die Planungen wiederaufgenommen und ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss steht noch aus. Trotz des noch nicht abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens wären jedoch Finanzmittel vorbehaltlich einer Umsetzung der Maßnahme zu bewilligen und freizugeben.

Die Planung sieht die Erweiterung der Schieneninfrastruktur zwischen dem Bahnhof Frankfurt-Stadion und dem Vorfeld des Hauptbahnhofes um zwei weitere Gleise vor. Die eingleisige Strecke 3624 entfällt und wird durch die zweigleisige Strecke 3657 ersetzt. Die Herstellung der zusätzlichen Gleise erfolgt im Wesentlichen östlich des vorhandenen Schienenstranges auf Grundstücken der DB AG.

In diesem Zusammenhang ist die Erweiterung aller bestehenden Kreuzungsbauwerke (Bahn/Straße, Bahn/Wasser) erforderlich. Darunter fällt auch die Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße, die von der DB AG auf der Ostseite um ein weiteres Brückenbauwerk erweitert werden soll. Zudem sind die älteren Bauwerksteile der bestehenden Eisenbahnüberführungen für den Individualverkehr nicht mehr anforderungsgerecht dimensioniert und weisen völlig unzureichende Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer auf.

So beträgt die Gehwegbreite abschnittsweise nur 1,20 Meter, eine Radverkehrsführung fehlt und die Fahrbahn ist für den Begegnungsverkehr der Kraftfahrzeuge zu schmal. Die sehr kurvige Trassierung der Straßenachse Kalmitstraße - Goldsteinstraße macht die Situation zusätzlich unübersichtlich und führt insbesondere im Lkw- und Linienbusverkehr zu Problemen.

Daher war der Magistrat der Stadt Frankfurt bestrebt, im Planungsverfahren mit der DB AG darauf hinzuwirken, dass neben den Erweiterungsbauwerken auch die älteren vorhandenen Bauwerksteile auf eine anforderungsgerechte und zukunftsfähige Verkehrsführung in der Straßenachse Kalmitstraße - Goldsteinstraße ausgelegt werden.

Nach Abschluss eines von der DB AG betriebenen Baurechtsverfahren für die Gesamtstrecke nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) wird die DB AG die bauliche Umsetzung dieses wichtigen Infrastrukturprojektes beginnen können.

Im Zuge der Fortschreibung der Planung und Aktualisierung der Baukosten sowie der Vorbereitung zum Ausschreibungsverfahren durch die DB AG haben sich Mehrkosten seitens DB AG ergeben. Die kreuzungsbedingten Gesamtkosten beinhalten auch die auf 20% erhöhte Verwaltungspauschale.

B. Alternativen

Keine.

Auf der Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) besteht für die Stadt Frankfurt am Main als am Bau Beteiligte eine Folgepflicht.

C. Lösung

Für die sichere und leistungsfähige Abwicklung des Bahnverkehrs verlangt die DB AG eine Erweiterung des Gleiskörpers auf sechs Gleise und eine damit verbundene Änderung der EÜ Goldsteinstraße. Die Stadt verlangt hingegen eine Aufweitung des Straßenquerschnitts im Bereich der Überbauten sowie eine anforderungsgerechte und fahrgeometrische Anpassung der Straßenverkehrsanlage.

Der Ansatz zur Verbesserung der Situation im Bereich der EÜ Goldsteinstraße musste sich pragmatisch am westlichen Bauwerk orientieren. Dieses Bauwerk wurde seinerzeit mit einer lichten Weite von 13,00 Meter hergestellt. Innerhalb dieses Querschnittsmaßes ist aktuell aufgrund der gestiegenen Qualitätsansprüche an Radverkehrsanlagen jedoch keine regelkonforme Aufteilung gem. "Radentscheid" mehr möglich. Daher wird die ursprüngliche Schutzstreifenlösung im Bereich der Eisenbahnbrücken zu Gunsten eines gemeinsamen Fuß- und Radwegs von jeweils mindestens drei Meter Breite aufgegeben. Die ursprüngliche Lösung (siehe Anlage "Lageplan") wird somit vor der Ausführung überarbeitet.

Beschreibung der kreuzungsbedingten Maßnahme

Änderung Straßenanlagen:

- Anpassung und Ausbauarbeiten der Straßenverkehrsanlage unterhalb der EÜ bis zum Anschluss an den Bestand in den Übergangsbereichen.

- Herstellung der Straßenentwässerung.

- Technische Ausrüstung (Stromversorgung, Beleuchtungsanlagen usw.).

- Sicherung bzw. Umlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen der Stadt und Träger Öffentlicher Belange.

Die Ausschreibung der Bauleistungen für die Gesamtmaßnahme durch die DB AG ist 2020 erfolgt. Die DB AG erwartet den Planfeststellungsbeschluss, dem die Vergabe der Bauleistungen folgen soll.

Die Änderung und Erweiterung der EÜ Goldsteinstraße selbst soll ab dem Jahr 2025 baulich umgesetzt werden.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der städtische Anteil an den erforderlichen Planungs- und Baukosten beträgt insgesamt rund 6.171 T€.

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 10.542 T€, darin enthalten sind Umsatzsteuer und Verwaltungskosten gem. Eisenbahnkreuzungsverordnung §§ 2, 5. Sie sind in voller Höhe kreuzungsbedingt und sind insoweit nach § 12 Nr.2 EKrG von der DB AG und von der Stadt Frankfurt als Straßenbaulastträger zu tragen.

Von den kreuzungsbedingten Kosten entfallen nach § 12 Nr. 2 EKrG

- auf die DB AG rund 43 v.H., voraussichtlich 4.535.928,91 € und

- auf die Stadt Frankfurt rund 57 v.H., voraussichtlich 6.005.388,56 €.

Kostenübersicht

brutto

  1. Investitionsbedarf (Mehrkosten) | 1.527.000,00 €
Städtischer Anteil Gesamt6.005.388,56 €
Berücksichtigung Teuerungsrate 20226.170.536,75 €
Summe gerundet6.171.000,00 €
Bewilligte Mittel gemäß Stadtverordnetenbeschluss § 64454.644.000,00 €
Mehrkosten1.527.000,00 €

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

2025 | | 1.527.000,00 €

3. Folgeinvestitionen:

- keine - | 0,00 €

4. Jahresfolgekosten:

a) Persönliche Ausgaben

- keine -

b) Sachkosten

1. Bauunterhaltungskosten Straßenbau 500 m2 1,30 €/m2 *)0,00 €
*) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein
Betrag von 1,30 €/m² jährlich erforderlich.
Summe Sachkosten0,00 €

2. Abschreibung

(Gleisanlage BND*) 70 Jahre 1/70 von 6.171.000 €)(88.157,14 €)
Steigerung der Mehrkosten gegenüber BuF: 1.527.000 €/7021.814,29 €

*) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

c) Kapitalkosten

Kalkulatorische Verzinsung 1,25%* x (1.527.000€-633.750€) / 25.582,81 €
*) Zinssatz für den Haushalt 2022 mit Rundschreiben vom 12.01.2022

Gesamtsumme Jahresfolgekosten: | 27.397,10 €

5. Jahreserträge:

Auflösung von Sonderposten | 633.750,00 € / 70 | 9.000,00 €

* gewogene durchschnittliche Nutzungsdauer

6. Leistungen Dritter:

Zuwendungen nach MobiföG618.300,00 €
Einnahmen aus Bauwerksablösung gem. ABBV15.450,00 €
Summe Leistungen Dritter633.750,00 €
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
- keine -0,00 €

8. Sonstiges:

- nein -

Anlage 1a_Zusammenstellung_vsl_Kosten (ca. 140 KB) Anlage 1_Entwurf_Vereinbarung_nach_EKrG (ca. 43 KB) Anlage 2_Staedtische_Planung_Planungsgrenzen (ca. 343 KB) Anlage 3_Uebersicht_Ueberbauten (ca. 511 KB) Anlage 4_Uebersichtplan (ca. 226 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Juli 2022Sie sind hier
    MM 118Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DBAG); - Mehrkostenvorlage für den städtischen Kostenanteil gem. Eisenbahnkre
    Magistratsvortrag
  2. 9. September 2022OFOF 539/5Planfeststellung DB AG KnotenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 9. September 2022VV 486Planfeststellung DB AG KnotenAnfrage
  4. 9. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 70Planfeststellung DB AG KnotenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 10 · 05.09.2022
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); CDU (= Votum im Haupt und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme)

OBR 5
Sitzung 13 · 09.09.2022
TO I, TOP 48
Angenommen
Auskunftsersuchen V 486 2022 1. Der Vorlage M 118 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 539/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 10 · 12.09.2022
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltBFF-BIGFRAKTIONAfD
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 13 · 20.09.2022
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 15 · 22.09.2022
TO II, TOP 55
Angenommen
Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung)

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