Planfeststellung DB AG Knoten
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert Auskunft vom Magistrat über das neue Planfeststellungsverfahren der DB AG. Die Fragen betreffen die Gründe, Inhalte, Dauer und Gültigkeit des Verfahrens. Das erwartete Ergebnis ist eine Klärung dieser Punkte durch den Magistrat.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft,
- warum ein weiteres Planfeststellungsverfahren der DB AG eingeleitet wurde?
- welche Inhalte das weitere Planfeststellungsverfahren hat?
- wie lange dieses Verfahren dauern soll?
- welche Gültigkeit der Planfeststellungsbeschluss vom 04.10.2021 hat?
Begründung
In der Begründung der M 118 ist davon die Rede, dass die DB AG ein weiteres Planfeststellungsverfahren eröffnet hat. Der Ortsbeirat 5 hat hierzu die oben gestellten Fragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2022MM 118Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DBAG); - Mehrkostenvorlage für den städtischen Kostenanteil gem. EisenbahnkreMagistratsvortrag
- 9. September 2022Sie sind hierOFOF 539/5Planfeststellung DB AG KnotenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2022VV 486Planfeststellung DB AG KnotenAnfrage
- 9. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 70Planfeststellung DB AG KnotenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme