Planfeststellung DB AG Knoten
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 hat beim Magistrat Informationen zu einem weiteren Planfeststellungsverfahren der DB AG angefordert. Die Fragen betreffen die Gründe, Inhalte, Dauer und Gültigkeit des Verfahrens. Ziel ist es, Klarheit über die aktuellen Planungen und deren Auswirkungen zu erhalten.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten:
- Warum ein weiteres Planfeststellungsverfahren der DB AG eingeleitet wurde?
- Welche Inhalte das weitere Planfeststellungsverfahren hat?
- Wie lange dieses Verfahren dauern soll?
- Welche Gültigkeit der Planfeststellungsbeschluss vom4. Oktober 2021 hat?
Kontext
Der Magistrat um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten:
Begründung
In der Begründung der Magistratsvorlage M 118 ist davon die Rede, dass die DB AG ein weiteres Planfeststellungsverfahren eröffnet hat. Der Ortsbeirat 5 hat hierzu die oben gestellten Fragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2022MM 118Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DBAG); - Mehrkostenvorlage für den städtischen Kostenanteil gem. EisenbahnkreMagistratsvortrag
- 9. September 2022OFOF 539/5Planfeststellung DB AG KnotenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2022Sie sind hierVV 486Planfeststellung DB AG KnotenAnfrage
- 9. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 70Planfeststellung DB AG KnotenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen