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Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße

Vorlagentyp: B
27 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Die Planung zur Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße wird fortgeführt, um eine sichere Radverkehrsführung zu gewährleisten und die Straßenbahnlinie 15 zu verlängern. Die Maßnahme ist Teil des Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main bis 2030.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Die weiterführende Planung der "Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße" wird auf den Ergebnissen der beschlossenen Vorplanung erarbeitet (§ 2662 vom 31.01.2013, M 255). Mit der Trassierung des Regelquerschnittes in der Achse Kalmitstraße/Goldsteinstraße ergibt sich - unter Beachtung der schleppkurvenbedingten Aufweitungen im Kurvenbereich - für den Busbegegnungsverkehr die im Lageplan zum Vortrag des Magistrats M 113/2020 dargestellte Lösung. Die Trassierung eröffnet die Option, die Straßenbahnlinie 15 vom Haardwaldplatz über die Achse Kalmitstraße/Goldsteinstraße in die Bürostadt Niederrad bis zur S-Bahn-Station Niederrad hinein zu verlängern. Dabei ist die Unterfahrung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße vorgesehen. Diese Maßnahme wird im Rahmen der derzeit laufenden Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2030 - Teil Schiene geprüft. Diese Verlängerung der Straßenbahnlinie 15 ist kein Bestandteil des Projektes "Erneuerung der Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße". Die am 01.10.2020 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Bau- und Finanzierungsvorlage (§ 6445, M 113) umfasst nur den Ausbau der Eisenbahnüberführung. Im Rahmen der weiterführenden Planung wird die Querschnittsaufteilung für die Goldsteinstraße im Abschnitt zwischen Hahnstraße und Kalmitstraße nochmal überprüft. Dabei wird eine regelkonforme Lösung erarbeitet, die den Anforderungen an eine sichere Radverkehrsführung entspricht. Das neue östliche Brückenbauwerk befindet sich in der Vorplanung. Eine Durchfahrtsbreite von 13 Metern wurde bereits beschlossen. Zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der DB AG wird eine Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach den §§ 3 und 12 EKrG abgeschlossen. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist es zeitlich und wirtschaftlich ausgeschlossen, die Bauwerke neu zu dimensionieren. Nach der Fertigstellung der Maßnahme haben alle Bauwerke eine Durchfahrtsbreite von 13 Metern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Juli 2020MM 113Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DBAG); Finanzierungsvorlage für den städtischen Kostenanteil gemäß EisenbahnkMagistratsvortrag
  2. 16. September 2020OFOF 1778/5Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Zur Magistratsvorlage M 113Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 18. September 2020OAOA 613Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113Anregung
  4. 1. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 Wochen
    BB 44Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 5
Sitzung 47 · 19.02.2021
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 44 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP1 Linke
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
1 LinkeFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen SPD (= Zurückweisung); 1 LINKE. und fraktionslos (= Enthaltung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 44 · 23.02.2021
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 44 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

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