Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert detaillierte Untersuchungen zur Realisierbarkeit der Trambahnstrecke der Linie 15 in das Lyoner Quartier und die wirtschaftlichen Auswirkungen. Dies soll sicherstellen, dass die Radverkehrsanlagen den Vorgaben entsprechen und die Brückenbauwerke entsprechend dimensioniert werden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Seehofstraße — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.09.2026.
- Fußgängerampel an der Ecke Gerbermühlstraße, Seehofstraße und Siemensstraße zeitnah wieder in Betrieb nehmen07.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Gymnasium Süd - Verkehrssicherheit am Standort gewährleisten03.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Seehofstraße: Fußgänger- und Fahrradweg wieder öffnen19.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Seehofstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, detaillierte Untersuchungen anzustellen, ob die Trambahnstrecke der Linie 15 in das Lyoner Quartier in den jeweiligen Alternativen realisierbar ist und welche wirtschaftlichen Auswirkungen dies zum Beispiel in Bezug auf die Förderfähigkeit der Streckenverlängerung hat. Es ist zu klären, in welchem Rahmen die Führung des Radverkehrs auf 1,5 Meter schmalen Schutzstreifen überhaupt Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sein kann. In jedem Fall sind die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen detailliert und nachvollziehbar darzustellen, die vorschriftsmäßig dimensionierte Radverkehrsanlagen ausschließen. Ferner ist zu prüfen, ob für die Stadt kostensparend zunächst das neu zu erstellende östliche Brückenbauwerk ausreichend gemäß Alternative 3 dimensioniert werden kann und das westliche Bauwerk erst, wenn die Erneuerung durch die Deutsche Bahn veranlasst wird.
Begründung
Für den Ortsbeirat ist nicht ersichtlich, dass die weitreichenden Konsequenzen eines unterdimensionierten Brückenbauwerks in der erforderlichen Tiefe geprüft worden sind. Die naheliegende Verlängerung der Straßenbahnstrecke in das Lyoner Quartier oder auch weiter bis Goldstein wurde gar nicht in Erwägung gezogen. Wenn erst auf den neuen Gesamtverkehrsplan gewartet wird, ist es dafür zu spät. Die Ausweisung von 1,5 Meter schmalen Radschutzstreifen entspricht nicht den Vorgaben für Radverkehrsanlagen. Radfahrende dürfen dort von Kraftfahrzeugen nicht überholt werden, es sei denn sie wechseln dazu auf die Gegenfahrbahn. Es ist Alltagserfahrung, dass Radfahrende mit Tempo 50 und mehr dennoch verbotswidrig überholt werden und dadurch extrem belästigt und gefährdet werden. Der Magistrat weiß, dass es keine ordnungspolitische Möglichkeiten gibt, diese Gefährdung zu unterbinden. Solche Schutzstreifen können daher nur eine Notlösung sein, die höchstens so lange hingenommen wird, bis im Zuge von Neubaumaßnahmen für eine ausreichende Dimensionierung gesorgt wird. Der Ortsbeirat akzeptiert nicht, dass die Unwirtschaftlichkeit lapidar behauptet wird. Es ist Praxis, dass Überführungen auch auf künftigen Bedarf hin aufgeweitet werden. Die Stadt hat zum Beispiel vor vielen Jahren in die EÜ Seehofstraße Millionensummen investiert, obwohl für die Umgestaltung der Seehofstraße noch immer nicht viel mehr als Skizzen existieren. Für den Ortsbeirat erscheint es daher nicht abwegig, wenn zunächst kostensparend das östliche Bauwerk aufgeweitet wird und dann im Zuge der irgendwann fälligen Sanierung der westlichen Bauwerke diese ebenfalls aufgeweitet werden. Auch hier ist die lapidare Behauptung, dass das nicht möglich sein soll für den Ortsbeirat nicht akzeptabel.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2020MM 113Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DBAG); Finanzierungsvorlage für den städtischen Kostenanteil gemäß EisenbahnkMagistratsvortrag
- 16. September 2020Sie sind hierOFOF 1778/5Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Zur Magistratsvorlage M 113Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. September 2020OAOA 613Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113Anregung
- 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 44Eisenbahnüberführung GoldsteinstraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme