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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Müllsündern am Rottweiler Platz das Handwerk legen

22.09.2025 · Aktualisiert: 26.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2025, OF 1727/1 Betreff: Müllsündern am Rottweiler Platz das Handwerk legen Vorgang: OM 7319/21 OBR 1; ST 1029/21 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Rottweiler Platz vor dem Saalbau Gutleut, temporär eine Überwachungskamera anbringen zu lassen, um herausfinden zu können, wer an der Baumscheibe (gegenüber Werftstraße 8) regelmäßig wilden Sperrmüll ablegt. Die Stadtpolizei möge die Bilder auswerten und den entsprechenden Personen ein Bußgeld auferlegen, so wie es der Bußgeldkatalog der Stadt Frankfurt vorsieht. Begründung: Bereits im Jahr 2021 hat der Ortsbeirat einen Antrag zu dieser Problematik gestellt (24.02.2021, OM 7319). Am Platz vor dem Saalbau Gutleut wird regelmäßig Sperrmüll an einer Baumscheibe (gegenüber Werftstraße 8) abgelegt. Dieser bleibt tagelang liegen, wird dann von der FES entsorgt und wenige Zeit später sammelt sich dort wieder Müll an. Die Stadt Frankfurt hat unlängst die Bußgelder für wilden Sperrmüll deutlich erhöht. Jedoch bringen die höchsten Bußgelder nichts, wenn die betreffenden Personen nicht erwischt werden. Da eine dauerhafte Beobachtung durch die Stadtpolizei aufgrund von Personalmangel an dieser Stelle nicht gewährleistet werden kann, soll der Versuch gestartet werden, dort für eine kurze Zeit (bspw. 4 Wochen) eine Videoüberwachung zu installieren. Durch die Auswertung der Bilder erhöht sich die Chance den oder die Verursacher zu ermitteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7319 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1029 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1727/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reste von Zement auf der Straße Unter der Friedensbrücke beseitigen

03.12.2024 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6252 entstanden aus Vorlage: OF 1449/1 vom 12.11.2024 Betreff: Reste von Zement auf der Straße Unter der Friedensbrücke beseitigen Vorgang: OM 4043/23 OBR 1; ST 2119/23 Der Magistrat wird gebeten, die fest mit dem Asphalt verbundenen Zementreste auf der Straße Unter der Friedensbrücke auf Höhe der Hausnummer Untermainkai 66 stadteinwärts endlich beseitigen zu lassen. Begründung: Die Zementreste gefährden bereits seit Jahren vor allem den Radverkehr. Seit 2021 wurden die Zementreste dreimal im Mängelmelder gemeldet. Das Portal gibt Auskunft darüber, dass diese Straßenschäden beim Straßenbauamt Mitte/Süd in Bearbeitung seien. Über diesen Status sind die drei Meldungen jedoch nicht hinausgekommen. Auch die Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4043, hat trotz positiver Stellungnahme vom 16.10.2023, ST 2119, nicht dazu beitragen können, die wohl sehr hartnäckigen Zementreste zu beseitigen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4043 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2119 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 940 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Reste von Zement auf der Straße Unter der Friedensbrücke beseitigen

12.11.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 1449/1 Betreff: Reste von Zement auf der Straße Unter der Friedensbrücke beseitigen Vorgang: OM 4043/23 OBR 1; ST 2119/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die fest mit dem Asphalt verbundenen Zementreste auf der Straße Unter der Friedensbrücke auf Höhe der Hausnummer Untermainkai 66 stadteinwärts endlich beseitigen zu lassen. Begründung: Die Zementreste gefährden bereits seit Jahren vor allem den Radverkehr. Seit 2021 wurden die Zementreste dreimal im Mängelmelder gemeldet. Das Portal gibt Auskunft darüber, dass diese Straßenschäden beim Straßenbauamt Mitte/Süd in Bearbeitung seien. Über diesen Status sind die drei Meldungen jedoch nicht hinausgekommen. Auch OM 4043/2023 hat trotz positiver ST 2119/2023 nicht dazu beitragen können, die wohl sehr hartnäckigen Zementreste zu beseitigen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4043 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2119 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6252 2024 Die Vorlage OF 1449/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werden

03.09.2024 · Aktualisiert: 18.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5829 entstanden aus Vorlage: OF 1347/1 vom 17.08.2024 Betreff: Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werden Vorgang: OM 5392/24 OBR 1; OM 5394/24 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung von Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügeln im Ortsbezirk 1 den Ortsbeirat intensiv und rechtzeitig im Vorfeld einzubinden, ihn anzuhören und seine Anregungen aufzunehmen bzw. umzusetzen. Begründung: Seit April 2024 werden im Ortsbezirk 1 in einem enormen Tempo zahlreiche Lieferzonen und E-Scooter-Parkzonen eingerichtet sowie Radbügel installiert. Meist geschieht dies auf Pkw-Parkplätzen, die oft Anwohnerparkplätze sind bzw. von Anwohnern genutzt werden. Dabei werden allerdings nicht die zahlreichen Vorschläge des Ortsbeirates, die in vielen Anträgen gemacht wurden, berücksichtigt. Es entsteht der Eindruck, dass die Wahl der Orte vollkommen willkürlich und planlos erfolgte. Dies hat der Ortsbeirat bereits in diversen Anregungen kritisiert (OM 5392 vom 23.04.2024 und OM 5394 vom 23.04.2024). Man fragt sich, warum nicht die vom Ortsbeirat in der Vergangenheit gemachten Vorschläge zunächst geprüft und umgesetzt werden, bevor neue Standorte eingerichtet werden. Im Vorfeld der jetzigen Umsetzung wurde der Ortsbeirat in keiner Weise informiert, sondern steht nun vor vollendeten Tatsachen und wird obendrein seitens der Bürger mit Beschwerden konfrontiert. In der Schleusenstraße wurden zwei bereits markierte Lieferzonen kürzlich wieder entfernt, da das ganze Ausmaß der Sinnlosigkeit offenbar erkannt wurde. Hier werden Steuergelder unnötig vernichtet. Die Mitglieder des Ortbeirats kennen ihr Gebiet sehr gut und wissen, wo Radbügel gebraucht werden, wo E-Scooter-Nutzer parken wollen, wo Lieferzonen notwendig sind und wo nicht. Es ist vollkommen unverständlich, warum der Ortsbeirat entgegen § 82 Abs. 3 HGO nicht mit in die Planungen einbezogen wird. Dafür ist der Ortsbeirat schließlich da. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5392 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5394 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 280 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

E-ScooterParkzonen in der Schleusenstraße

17.08.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1350/1 Betreff: E-Scooter-Parkzonen in der Schleusenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zwei E-Scooter Parkzonen in der Schleusenstraße einzurichten. Diese sollen jeweils am Ende der Straße an der Ecke zur Speicherstraße eingerichtet werden, und zwar an den Stellen, wo am 17.7.2024 jeweils zwei Radbügel auf einem Parkplatz installiert wurden (siehe Bild). Begründung: Am 17.Juli 2024 wurden in der Schleusenstraße an der Ecke Speicherstraße westlich und östlich jeweils zwei Radbügel auf einen PKW Parkplatz installiert. Diese Radbügel wurden bislang von keinem einzigen Radfahrer genutzt. Weder tagsüber noch nachts wurden jemals Räder dort abgestellt. Da es nur wenige Meter weiter bereits 12 Radbügel gibt, die genutzt, aber nicht ausgelastet sind, kann auf die neu installierten Radbügel gut verzichtet werden. Stattdessen sollten die Plätze zu E-Scooter Parkzonen umgewidmet werden, denn diese werden genau an dieser Stelle gebraucht. Viele Nutzer von E-Scootern fahren Richtung Main und Westhafen, da es dort Arbeitsplätze und Gastronomie gibt. Die nächste E-Scooter Parkzone befindet sich jedoch in der Esslinger Straße und ist viel zu klein und überlastet. Bildquelle: Michael Weber Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1350/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werden

17.08.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1347/1 Betreff: Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werden Vorgang: OM 5392/24 OBR 1; OM 5394/24 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert bei der Planung von Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügeln im Ortsbezirk 1, den Ortsbeirat intensiv und rechtzeitig im Vorfeld einzubinden, ihn anzuhören und seine Anregungen aufzunehmen bzw. umzusetzen. Begründung: Seit April 2024 werden im Ortsbezirk 1 in einem enormen Tempo zahlreiche Lieferzonen und E-Scooter-Parkzonen eingerichtet sowie Radbügel installiert. Meist geschieht dies auf PKW-Parkplätzen, die oft Anwohnerparkplätze sind bzw. von Anwohnern genutzt werden. Dabei werden allerdings nicht die zahlreichen Vorschläge des Ortsbeirates, die in vielen Anträgen gemacht wurden, berücksichtigt. Es entsteht der Eindruck, dass die Wahl der Orte vollkommen willkürlich und planlos erfolgte. Dies hat der Ortsbeirat bereits in diversen Anträgen kritisiert (vgl. OF 1214 vom 2.4.2024, OF 1210 vom 12.4.2024). Man fragt sich, warum nicht die vom Ortsbeirat in der Vergangenheit gemachten Vorschläge zunächst geprüft und umgesetzt werden, bevor neue Standorte eingerichtet werden. Im Vorfeld der jetzigen Umsetzung wurde der Ortsbeirat in keiner Weise informiert, sondern steht nun vor vollendeten Tatsachen und wird obendrein seitens der Bürger mit Beschwerden konfrontiert. In der Schleusenstraße wurden zwei bereits markierte Lieferzonen kürzlich wieder entfernt, da das ganze Ausmaß der Sinnlosigkeit offenbar erkannt wurde. Hier werden Steuergelder unnötig vernichtet. Die Mitglieder des Ortbeirats kennen ihr Gebiet sehr gut und wissen, wo Radbügel gebraucht werden, wo E-Scooter-Nutzer parken wollen, wo Lieferzonen notwendig sind und wo nicht. Es ist vollkommen unverständlich, warum der Ortsbeirat entgegen § 82 Abs. 3 HGO nicht mit in die Planungen einbezogen wird. Dafür ist der Ortsbeirat schließlich da. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5392 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5394 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5829 2024 Die Vorlage OF 1347/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

E-ScooterParkzone in der Esslinger Straße verlegen

17.08.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1351/1 Betreff: E-Scooter-Parkzone in der Esslinger Straße verlegen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Parkzone für E-Scooter in der Esslinger Straße (vor Hausnummer 10) um einige Meter westlich vor die Hausnummer 12 zu verlegen. Konkret soll die E-Scooter Zone dort eingerichtet werden, wo jetzt zwei Radbügel angebracht sind. Diese sind zu entfernen. Begründung: Vor einigen Wochen wurde in der Esslinger Straße eine E-Scooter Parkzone eingerichtet. Diese befindet sich mitten zwischen parkenden Autos. Dies führt dazu, dass Autofahrer oftmals erst die E-Scooter beiseite räumen müssen, um in ihr Auto steigen zu können. Beim Abstellen der E-Scooter besteht die Gefahr, die parkenden Autos zu beschädigen. Durch die hohe Anzahl an E-Scootern befinden sich die E-Scooter auch oft auf dem Gehweg, so dass Anwohner regelmäßig E-Scooter beiseite räumen müssen, damit ein Durchkommen für Fußgänger und Kinderwagen möglich wird. Die E-Scooter Parkzone ist an dieser Stelle vollkommen falsch gewählt und verursacht unnötige Probleme, die es vorher nicht gegeben hat. Auch ist die Esslinger Straße für die wenigsten E-Scooter-Nutzer das Ziel an dem sie den E-Scooter abstellen möchten. In der Esslinger Straße - Ecke Schleusenstraße - wurden ebenso kürzlich zwei Radbügel auf einem Parkplatz installiert. Diese werden sehr selten genutzt und könnten an einer anderen Stelle sinnvoller eingesetzt werden. Da es im unmittelbaren Umfeld von wenigen Metern zahlreiche Radbügel gibt, sind diese beiden Radbügel entbehrlich. Durch die Verlegung wäre die E-Scooter Parkzone deutlicher von den parkenden PKW getrennt und würde für mehr Ordnung und weniger Chaos sorgen. Bildquelle: Michael Weber Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1351/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Speicherstraße endlich verkehrssicher machen

28.05.2024 · Aktualisiert: 17.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5530 entstanden aus Vorlage: OF 1265/1 vom 07.05.2024 Betreff: Speicherstraße endlich verkehrssicher machen Vorgang: OM 6335/20 OBR 1; ST 1645/21; OM 1598/22 OBR 1; ST 1356/22; OM 4403/23 OBR 1; ST 23/24 Die Verkehrssituation für zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende auf der Speicherstraße ist bei Querungen nach wie vor miserabel. Das Argument, dass derzeit aufgrund der Sperrung der Camberger Brücke die Kapazität erhöht sein müsse, ändert nichts daran, dass der Verkehr für alle Verkehrsteilnehmenden sicher sein muss. Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Anregungen unmittelbar umzusetzen: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6335; Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1598; Anregung an den Magistrat vom 12.03.2023, OM 4403. Begründung: Sowohl per Fahrrad als auch zu Fuß ist die Fortbewegung auf der Speicherstraße sehr gefährlich. Das Abbiegen mit Fahrrad von der Hafenstraße nach Osten in Richtung Innenstadt ist eine Mutprobe, da unangekündigt der Radweg endet und dieser in der Kurve mit der Kfz-Fahrspur verschmilzt. Autofahrende nutzen in der Kurve häufig die volle Breite der Straße und drängen damit die Radfahrenden ab. Das Queren auf Höhe der Schleusenstraße ist höchst gefährlich. In einer S-Kurve sollen Fahrradfahrende nach links auf die Friedensbrücke und dabei gleichzeitig die Schienen der Hafenbahn queren. Auch für die zu Fuß Gehenden ist die Querung an der Schleusenstraße eine Zumutung, wenn sie auf der Mittelinsel umgeben von tosendem Verkehr stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6335 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1645 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1598 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1356 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4403 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 23 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1896 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Speicherstraße endlich verkehrssicher machen

07.05.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1265/1 Betreff: Speicherstraße endlich verkehrssicher machen Vorgang: OM 6335/20 OBR 1; ST 1645/21; OM 1598/22 OBR 1; ST 1356/22; OM 4403/23 OBR 1; ST 23/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Verkehrssituation für Fußgehende und Radfahrende auf der Speicherstraße ist bei Querungen nach wie vor miserabel. Das Argument, dass derzeit aufgrund der Sperrung der Camberger Brücke die Kapazität erhöht sein müsse, ändert nichts daran, dass der Verkehr für alle Verkehrsteilnehmende sicher sein muss. Der Magistrat möge daher die folgenden OM unmittelbar umsetzen: OM 4403 2023 OM 1598 2022 OM 6335 2020 Begründung: Sowohl per Rad als auch zu Fuß ist die Fortbewegung auf der Speicherstraße sehr gefährlich. Das Abbiegen mit Rad von der Hafenstraße nach Osten in Richtung Innenstadt ist eine Mutprobe, da unangekündigt der Radweg endet und dieser in der Kurve mit der Kfz-Fahrspur verschmilzt. Autofahrende nutzen in der Kurve häufig die volle Breite der Straße und drängen damit die Radfahrenden ab. Das Queren auf Höhe der Schleusenstraße ist höchst gefährlich. In einer S-Kurve sollen Radfahrende nach links auf die Friedensbrücke und dabei gleichzeitig die Schienen der Hafenbahn queren. Auch für die Fußgehenden ist die Querung an der Schleusenstraße eine Zumutung, wenn sie auf der Mittelinsel umgeben von tosendem Verkehr stehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6335 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1645 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1598 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1356 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4403 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 23 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5530 2024 Die Vorlage OF 1265/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

E-ScooterMarkierung im Gutleut entfernen

23.04.2024 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5392 entstanden aus Vorlage: OF 1210/1 vom 06.04.2024 Betreff: E-Scooter-Markierung im Gutleut entfernen Der Magistrat wird gebeten, die frisch markierten E-Scooter-Parkzonen auf dem Rottweiler Platz und in der Esslinger Straße zu entfernen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat frühzeitig in die Markierung von E-Scooter-Parkzonen und Lieferzonen einzubinden, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Begründung: Die E-Scooter-Parkzonen befinden sich jeweils auf völlig ungeeigneten Plätzen. Bei der Zone auf dem Rottweiler Platz befindet sich die Öse für den Weihnachtsbaum direkt in der Mitte der Parkzone. Sollen nun die E-Scooter um den Baum gruppiert werden im Dezember? Zudem spielen die Kinder des Gutleuts sehr gerne auf diesem Platz. Abgesehen davon ist der Standort ungeeignet, da dort niemand seinen E-Scooter abstellen möchte. Gleiches trifft auf die Parkzone in der Esslinger Straße zu. Hier ist die Zone parallel zur Straße markiert. Die parkenden Autos links und rechts sind jedoch schräg angeordnet. Ebenso besteht hier keinerlei Notwendigkeit seinen E-Scooter abzustellen. Besser geeignet wäre die Fläche an der Schleusenstraße/Ecke Speicherstraße neben den Glascontainern. Dort werden auch jetzt schon sehr häufig E-Scooter geparkt. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.08.2024, OF 1347/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5829 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 291 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats

07.04.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1212/1 Betreff: Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, a) wie viele Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel kürzlich eingerichtet wurden bzw. noch geplant sind und wie viele Stellplätze (getrennt nach Anwohner/öffentlich) dadurch entfallen sind bzw. noch entfallen werden und b) weshalb der Ortsbeirat dabei nicht eingebunden wurde, welcher vor Ort am besten darüber Bescheid weiß, welche Maßnahmen wo konkret sinnvoll sind oder auch nicht. Begründung: Kürzlich wurden sowohl im Bahnhofsviertel als auch im Gutleutviertel zahlreiche Lieferzonen eingerichtet. Alleine im Gutleutviertel sind dadurch mindestens 19 Stellplätze entfallen (z.B. Schleusenstraße, Werftstraße, Rottweiler Straße, Esslinger Straße, Rottweiler Platz, Gutleutstraße). Darüber hinaus erstrecken sich die ausgewiesenen Lieferzonen im Gutleutviertel überwiegend in einem kleinen Wohnareal, wo es bisher keine größeren Probleme mit Lieferdiensten gab. Weder der Ortsbeirat noch Anwohnende wurden vorab in Kenntnis gesetzt oder gar eingebunden. Diese Art von Tatsachenschaffung sorgt für Frust und Unmut unter Anwohnenden, welche in ihrer Lebenssituation beeinträchtigt werden und dadurch die positive Verbindung zu ihrer Stadt verlieren können. Fotos privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 931 2024 Die Vorlage OF 1212/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Lieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig machen und Anwohnerparkplätze erhalten

07.04.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1211/1 Betreff: Lieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig machen und Anwohnerparkplätze erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die kürzlich ohne Einbindung des Ortsbeirats sowie von Anwohnenden eingerichtete Lieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig zu machen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Alternativ kann eine Lieferzone vor Gutleutstraße 139 (Gaststätte "Zur Biertone") eingerichtet werden. Begründung: Bisher erfolgte die Warenanlieferung vollkommen problemlos am Ende der Straße, wo ohnehin ein Halteverbot dauerhaft eingerichtet ist und dort viel Platz für Warenanlieferung vorhanden ist. Die Warenanlieferung hat dort niemanden gestört und Anwohner auch nicht in einer unzumutbaren Art und Weise eingeschränkt. Anwohnende beschweren sich, von der Stadt vor vollendete Tatsachen gestellt worden zu sein. Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt kann die Lieferzone stattdessen problemlos vor Gutleutstraße 139 eingerichtet werden. Dort befinden sich keine Anwohnerparkplätze, die entfallen müssten. Bisher hatten sich 50 Anwohner 9 Anwohnerparkplätze geteilt. Die Anwohnerparkplätze zu reduzieren ist daher unverhältnismäßig und an dieser Stelle vor allem auch unnötig. Für eine kleine Straße, welche in einer Sackgasse mündet, wäre es eine enorme Lärmbelastung, dort LKWs einfahren zu lassen, um diese dort entladen zu lassen. Vor allem, wenn dies problemlos an anderer Stelle möglich wäre, wie o.g., und lediglich öffentliche Parkplätze statt Anwohnerparkplätze entfallen müssten. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1211/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

E-ScooterMarkierung im Gutleut entfernen

06.04.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1210/1 Betreff: E-Scooter-Markierung im Gutleut entfernen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die frisch markierten E-Scooter Parkzonen auf dem Rottweiler Platz und in der Esslinger Straße zu entfernen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert den Ortsbeirat frühzeitig in die Markierung von E-Scooter-Parkzonen und Lieferzonen einzubinden, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Begründung: Die E-Scooter-Parkzonen befinden sich jeweils auf völlig ungeeigneten Gebieten. Bei der Zone auf dem Rottweiler Platz befindet sich die Öse für den Weihnachtsbaum direkt in der Mitte der Parkzone. Sollen nun die E-Scooter um den Baum gruppiert werden im Dezember? Zudem spielen die Kinder des Gutleuts sehr gerne auf diesem Platz. Abgesehen davon ist der Standort ungeeignet, da dort niemand seinen E-Scooter abstellen möchte. Gleiches trifft auf die Parkzone in der Esslinger Straße zu. Hier ist die Zone parallel zur Straße markiert. Die parkendenden Autos links und rechts sind jedoch schräg angeordnet. Ebenso besteht hier keinerlei Notwendigkeit seinen E-Scooter abszustellen. Besser geeignet wäre die Fläche an der Ecke Schleusenstraße/Speicherstraße neben den Glascontainern. Dort werden auch jetzt schon sehr häufig E-Scooter geparkt. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 13 Auf Wunsch von Die Partei wird über die Vorlage OF 1220/1 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5392 2024 Die Vorlage OF 1210/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Absatz 1.: Annahme bei Enthaltung Linke Absatz 2.: GRÜNE und CDU gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung); FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1

06.02.2024 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5094 entstanden aus Vorlage: OF 1143/1 vom 17.01.2023 Betreff: Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass künftig inmitten von Wegebeziehungen anstatt grauer Poller nur noch StVO-konforme, kontrastreiche, rot-weiße Poller verwendet werden, die auch von Menschen mit schlechterer Sehkraft erkannt werden. Weiterhin sollen an folgenden Stellen entweder die grauen Poller durch kontrastreiche rot-weiße Poller ersetzt oder mit deutlichen rot-weißen Aufklebern sichtbarer gemacht werden: - Südlicher Fuß-/Radweg um das Skyline-Plaza, ein Poller am Geh-/Radweg; - Camberger Straße /Mainzer Landstraße unter der Eisenbahnbrücke: ein Poller auf Gehweg; - Mainzer Landstraße 193 bis 197, Einfahrt 195 bis 197: acht Poller auf Gehweg; - Mainzer Landstraße 191 bis 193, Einfahrt 191 bis 193: drei Poller auf Gehweg; - Speicherstraße 42 bis 44, Zufahrt Tiefgarage Nr. 42: zwei Poller auf Gehweg; - Speicherstraße 2, Fußgängerüberweg, sechs Poller am Fußgängerüberweg; - Weilburger Straße 3 bis 5, Zufahrt Parkplatz Ärztehaus: vier Poller auf Gehweg; - Weilburger Straße 17, Zufahrt Hinterhof: zwei Poller auf Gehweg; - Pariser Straße 2 bis 10, zwei Zufahrten, acht Poller auf Gehweg. Begründung: Wenn inmitten eines Weges ein "unsichtbarer" Poller steht, so ist dies sehr gefährlich für die zu Fuß Gehenden, insbesondere für sehbehinderte Menschen. Gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 StVO müssen Sperrpfosten rot-weiß gestreift sein. Kontrastreicher rot-weißer Poller (Hafenstraße), grauer Poller vs. kontrastreicher rot-weißer Poller (Skyline Plaza) - Fotos: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1153

OF (Antrag Ortsbeirat )

Es gibt nix Gutes - außer man tut es, hier: Ortsbeiratsbeschluss OM 4402 bezüglich einem echtem Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße

17.01.2024 · Aktualisiert: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2024, OF 1118/1 Betreff: Es gibt nix Gutes - außer man tut es, hier: Ortsbeiratsbeschluss OM 4402 bezüglich einem echtem Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße Vorgang: OM 4402/23 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird dringlich aufgefordert, die vor vier Monaten vom Ortsbeirat eingereichte Anregung OM 4402 bezüglich eines echten Fußgängerüberwegs in der Gutleutstraße in Richtung Werftstraße umzusetzen. Der Beschluss lautet wie folgt: "Der Magistrat wird gebeten, nunmehr einen echten und sicheren Fußgängerüberweg in der Gutleutstraße in Höhe der Gutleutkaserne einzurichten und entsprechend zu beschildern." Begründung: Trotz des Fristablaufs liegt dem Ortsbeirat keine Stellungnahme des Magistrats zu diesem für die Bewohnerinnen und Bewohner rund um den Rottweiler Platz wichtigen Anliegen vor. Daher kann davon ausgegangen werden, dass keine zwingenden Gründe gegen die Einrichtung des Fußgängerüberwegs vorliegen. Eventuelle Hinderungsgründe hätten zeitnah vorgebracht werden können. Der Ortsbeirat erinnert den Magistrat gerne an die noch ausstehende Umsetzung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4402 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1118/1 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten

12.09.2023 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4402 entstanden aus Vorlage: OF 970/1 vom 22.08.2023 Betreff: Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten Der Magistrat wird gebeten, nunmehr einen echten und sicheren Fußgängerüberweg in der Gutleutstraße in Richtung Werftstraße in Höhe der Gutleutkaserne einrichten und entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Die stark frequentierte Querung der Gutleutstraße hat für die Menschen im Gutleut enorme Bedeutung. Allerdings herrscht in diesem Abschnitt viel Pkw-Verkehr. Viele Pkw-Fahrer halten sich zudem nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Der Ortsbeirat hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach einen Fußgängerüberweg gefordert. Die derzeitige Fußgängerfurt kann nach den gesetzlichen Änderungen in einen sicheren Fußgängerüberweg ausgebaut und mit dem Verkehrszeichen Nr. 350 "Fußgängerüberweg" versehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2024, OF 1118/1 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 166 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1820 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg Hafenstraße in Richtung Speicherstraße weiterführen und Radaufstellstreifen ergänzen

12.09.2023 · Aktualisiert: 28.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4403 entstanden aus Vorlage: OF 971/1 vom 25.08.2023 Betreff: Radweg Hafenstraße in Richtung Speicherstraße weiterführen und Radaufstellstreifen ergänzen Der Magistrat wird gebeten, den Radweg in der Hafenstraße vor der Kreuzung auf die rechte der beiden Pkw-Fahrstreifen zu erweitern und in die Speicherstraße über die Kreuzung hinweg in Richtung Friedensbrücke weiterzuführen. Der Radweg ist mit dem Verkehrszeichen Nr. 237 "Radweg" und die Kreuzung entsprechend mit dem Verkehrszeichen Nr. 138-10 "Achtung Radverkehr" und dem Zusatzschild "Pfeil links" beschildern zu lassen, um auf den links querenden Radverkehr hinzuweisen. Begründung: Die Radwegmarkierung rechts der Geradeausfahrspur in der Hafenstraße endet derzeit an der Kreuzung zur Speicherstraße. Nahezu alle Radfahrenden biegen jedoch links in die Speicherstraße in Richtung Friedensbrücke ab und müssen dazu die Geradeaus- und Rechtsfahrspur queren. Das führt regelmäßig zu Beinahezusammenstößen. Eine nachvollziehbare, klare und sichere Verkehrsführung kommt allen Verkehrsteilnehmenden zugute. Foto und Visualisierung: Alexander Mitsch Quelle: Google Maps mit eigenen Anmerkungen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 23 Antrag vom 07.05.2024, OF 1265/1 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5530 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 vor der Kita am Westhafen

12.09.2023 · Aktualisiert: 17.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4405 entstanden aus Vorlage: OF 973/1 vom 22.08.2023 Betreff: Tempo 30 vor der Kita am Westhafen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Straßenabschnitt der Hafenstraße zwischen Gutleutstraße und Speicherstraße vor der Kita am Westhafen in beide Richtungen Tempo 30 anzuordnen und den Bereich entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Im Bereich der Kita soll Tempo 30 angeordnet werden, da dort Pkw-Bring- und Holverkehr besteht und die Kita über einen Zugang zur Straße verfügt. Kinder aus Richtung Rottweiler Platz queren die Straße. Negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder Individualverkehr sind nicht zu befürchten. Vielmehr führt die Geschwindigkeitsreduzierung dazu, dass Autofahrende wegen der zahlreichen links in die Speicherstraße abbiegenden Radfahrenden nicht abrupt abbremsen müssen, da sie ihr Tempo den Radfahrenden anpassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 195 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hafenbahnschienen am Fußgängerüberweg in der Speicherstraße fußgängerfreundlich gestalten

12.09.2023 · Aktualisiert: 31.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4406 entstanden aus Vorlage: OF 976/1 vom 14.07.2023 Betreff: Hafenbahnschienen am Fußgängerüberweg in der Speicherstraße fußgängerfreundlich gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Hafenbahnschienen auf dem Überweg über die Speicherstraße zwischen dem Rewe-Markt und Cronstettenhaus so zu gestalten, dass Personen mit Rollatoren, Rollstühlen, Buggys und Rollern mit kleinen Rädern nicht mehr in den Schienen hängenbleiben. Begründung: An dem genannten Überweg befinden sich zwischen den Schienen und den Betonplatten des übrigen Gehwegs zehn Zentimeter breite Fugen, in denen die kleinen Räder von Rollatoren, Rollstühlen, Rollern und Buggys blockiert werden. Diese Hindernisse können nur mit großer Kraft überwunden werden. Außerdem schaffen sie eine Stolpergefahr für die dort passierenden Personen. Insbesondere für die ohnehin bereits in der Mobilität eingeschränkten Rollator- oder Rollstuhl-Nutzenden besteht dadurch eine erhebliche Sturzgefahr. Kleinkinder sind bereits durch die unerwartete Blockade aus den Wagen gestürzt. Die Querung der Hafenbahnschienen am Mainufer in der südlichen Verlängerung der Wiesenhüttenstraße beweist, dass ein sicherer Überweg der Schienen technisch möglich ist. (Das Foto links zeigt den Überweg Speicherstraße vor dem Rewe-Markt, das Foto rechts zum Vergleich den Überweg Ostseite Haltestelle Mönchhofstraße; Fotos: Tanja Ayesha Pösl) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1768 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Seniorengerechte Bänke im Bachforellenweg am Westhafen

12.09.2023 · Aktualisiert: 03.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4407 entstanden aus Vorlage: OF 977/1 vom 14.07.2023 Betreff: Seniorengerechte Bänke im Bachforellenweg am Westhafen D er Magistrat wird gebeten, einige der vorhandenen Bänke auf dem Bachforellenweg am Westhafen zwischen der Frankfurter Botschaft und dem Druckwasserwerk seniorengerecht mit Rücken- und Seitenlehnen auszustatten, wie dies bereits im Sommerhoffpark geschehen ist. Begründung: Das nördliche Mainufer ist nicht nur östlich des Westhafen Towers, sondern auch westlich davon, am Westhafen entlang bis zum Druckwasserwerk, ein beliebter Spazier- und Radweg, der an Attraktivität noch gewinnen wird, wenn der Durchgang zum Sommerhoffpark geöffnet sein wird. Zwischen der Frankfurter Botschaft und dem Druckwasserwerk gibt es bereits jetzt zahlreiche Bänke, die aber leider von gehbehinderten Menschen, die besonders darauf angewiesen sind, ab und zu eine Ruhepause einzulegen, nicht genutzt werden können. Mit geringen Mitteln könnte hier Abhilfe geschaffen werden, indem - wie dies im Sommerhoffpark bereits vor einiger Zeit geschehen ist - an einigen Bänken Arm- und Rückenlehnen - insbesondere in der Nähe des Cronstettenhauses - angebracht würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 167 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2052 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Radweg Hafenstraße in Richtung Speicherstraße weiterführen und Radaufstellstreifen ergänzen

25.08.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 971/1 Betreff: Radweg Hafenstraße in Richtung Speicherstraße weiterführen und Radaufstellstreifen ergänzen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg in der Hafenstraße vor der Kreuzung auf die rechte der beiden PKW-Fahrstreifen zu erweitern und in die Speicherstraße über die Kreuzung hinweg in Richtung Friedensbrücke weiterzuführen. Der Radweg ist mit VZ 237 "Radweg" und die Kreuzung entsprechend mit VZ 138-10 "Achtung Radverkehr" und Zusatzschild "Pfeil links" beschildern zu lassen, um auf den links querenden Radverkehr hinzuweisen. Begründung: Die Radwegmarkierung rechts der Geradeausfahrspur in der Hafenstraße endet derzeit an der Kreuzung zur Speicherstraße. Nahezu alle Radfahrenden biegen jedoch links in die Speicherstraße in Richtung Friedensbrücke ab und müssen dazu die Geradeaus- und Rechtsfahrspur queren. Das führt regelmäßig zu Beinahe-Zusammenstößen. Ein nachvollziehbare, klare und sichere Verkehrsführung kommt allen Verkehrsteilnehmenden zugute. Foto und Visualisierung: Alexander Mitsch Quelle: Google Maps mit eigenen Anmerkungen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4403 2023 Die Vorlage OF 971/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Tempo 30 vor der Kita am Westhafen

22.08.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 973/1 Betreff: Tempo 30 vor der Kita am Westhafen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Straßenabschnitt der Hafenstraße zwischen Gutleut- und Speicherstraße vor der Kita am Westhafen in beide Richtungen Tempo 30 anzuordnen und den Bereich entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Im Bereich der Kita soll Tempo 30 angeordnet werden, da dort PKW-Bring- und Holverkehr besteht und die Kita über einen Zugang zur Straße verfügt. Kinder aus Richtung Rottweilerplatz queren die Straße. Negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder Individualverkehr sind nicht zu befürchten. Vielmehr führt die Geschwindigkeitsreduzierung dazu, dass Autofahrende wegen der zahlreichen links in die Speicherstraße abbiegenden Radfahrenden nicht abrupt abbremsen müssen, da sie ihr Tempo den Radfahrenden anpassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4405 2023 Die Vorlage OF 973/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten

22.08.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 970/1 Betreff: Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nunmehr einen "echten" und sicheren Fußgängerüberweg in der Gutleutstraße in Richtung Werftstraße in Höhe der Gutleutkaserne einrichten und entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Die stark frequentierte Querung der Gutleutstraße hat für die Menschen im Gutleut enorme Bedeutung. Allerdings herrscht in diesem Abschnitt viel PKW-Verkehr. Viele Autofahrende halten sich zudem nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Der Ortsbeirat hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach einen Fußgängerüberweg gefordert. Die derzeitige Fußgängerfurt kann nach den gesetzlichen Änderungen in einen sicheren Fußgängerüberweg ausgebaut und mit VZ350 versehen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4402 2023 Die Vorlage OF 970/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Hafenbahnschienen am Fußgängerüberweg in der Speicherstraße fußgängerfreundlich gestalten

14.07.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.07.2023, OF 976/1 Betreff: Hafenbahnschienen am Fußgängerüberweg in der Speicherstraße fußgängerfreundlich gestalten Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Hafenbahnschienen auf dem Überweg über die Speicherstraße zwischen Rewe und Cronstettenhaus so zu gestalten, dass Personen mit Rollatoren, Rollstühlen, Buggies und Rollern mit kleinen Rädern nicht mehr in den Schienen hängenbleiben. Begründung: An dem genannten Überweg befinden sich zwischen den Schienen und den Betonplatten des übrigen Gehwegs 10 cm breite Fugen, in denen die kleinen Räder von Rollatoren, Rollstühlen, Rollern und Buggies blockiert werden. Diese Hindernisse können nur mit großer Kraft überwunden werden. Außerdem schaffen sie eine Stolpergefahr für die dort passierenden Personen. Insbesondere für die ohnehin bereits in der Mobilität eingeschränkten Rollator- oder Rollstuhl-Nutzenden besteht dadurch eine erhebliche Sturzgefahr. Kleinkinder sind bereits durch die unerwartete Blockade aus den Wagen gestürzt. Die Querung der Hafenbahnschienen am Mainufer in der südlichen Verlängerung der Wiesenhüttenstraße beweist, dass ein sicherer Überweg der Schienen technisch möglich ist. (Das Foto links zeigt den Überweg Speicherstraße vor Rewe, das Foto rechts zum Vergleich den Überweg Ostseite Haltestelle Mönchhofstraße; Fotos: Tanja Ayesha Pösl) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4406 2023 Die Vorlage OF 976/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Seniorengerechte Bänke im Bachforellenweg am Westhafen

14.07.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.07.2023, OF 977/1 Betreff: Seniorengerechte Bänke im Bachforellenweg am Westhafen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einige der vorhandenen Bänke auf dem Bachforellenweg am Westhafen zwischen der Frankfurter Botschaft und dem Druckwasserwerk seniorengerecht mit Rücken- und Seitenlehnen auszustatten, wie dies bereits im Sommerhoffpark geschehen ist. Begründung: Das nördliche Mainufer ist nicht nur östlich des Westhafen Towers sondern auch westlich davon, am Westhafen entlang bis zum Druckwasserwerk, ein beliebter Spazier- und Radweg, der an Attraktivität noch gewinnen wird, wenn der Durchgang zum Sommerhoffpark geöffnet sein wird. Zwischen der Frankfurter Botschaft und dem Druckwasserwerk gibt es bereits jetzt zahlreiche Bänke, die aber leider von gehbehinderten Menschen, die ja besonders darauf angewiesen sind, ab und zu eine Ruhepause einzulegen, nicht genutzt werden können. Mit geringen Mitteln könnte hier Abhilfe geschaffen werden, indem -wie dies im Sommerhoffpark bereits vor einiger Zeit geschehen ist- an einigen Bänken Arm- und Rückenlehnen - insbesondere in der Nähe des Cronstettenhauses - angebracht würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4407 2023 Die Vorlage OF 977/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbank mit Lehne Speicherstraße/Ecke Werfstraße

04.07.2023 · Aktualisiert: 11.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4195 entstanden aus Vorlage: OF 901/1 vom 17.06.2023 Betreff: Sitzbank mit Lehne Speicherstraße/Ecke Werfstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Speicherstraße/Ecke Werftstraße eine Sitzbank mit Lehne aufstellen zu lassen. Begründung: Die oben genannte Stelle eignet sich sehr gut für eine Sitzbank mit Lehne und wäre eine willkommene Gelegenheit für Menschen, zu verweilen und sich auszuruhen, gerade für Menschen, die vom Einkaufen kommen und eine kleine Pause benötigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2023, ST 1876

OF (Antrag Ortsbeirat )

Sitzbank Speicherstraße/Ecke Werfstraße

17.06.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 901/1 Betreff: Sitzbank Speicherstraße/Ecke Werfstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten an der Ecke Speicherstraße / Werftstraße eine Sitzbank aufstellen zu lassen. Begründung: Die oben genannte Stelle eignet sich sehr gut für eine Sitzbank und wäre eine willkommene Gelegenheit für Menschen zu verweilen und sich auszuruhen. Gerade für Menschen, die vom Einkaufen kommen und eine kleine Pause benötigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4195 2023 Die Vorlage OF 901/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff, dem Antragstenor sowie der Begründung die Worte "mit Lehne" ergänzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verschmutzungen entfernen

06.06.2023 · Aktualisiert: 13.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4043 entstanden aus Vorlage: OF 851/1 vom 20.05.2023 Betreff: Verschmutzungen entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Verschmutzungen auf der südlichen Seite der Straße Unter der Friedensbrücke/Ecke Untermainkai entfernen zu lassen, damit Radfahrende wieder ohne Hindernis die Straße benutzen können. Begründung: Auf der Fahrbahn sind seit langer Zeit festgefahrene Ablagerungen von Baustellendreck. Diese stellen eine Behinderung für Radfahrende dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2119 Antrag vom 12.11.2024, OF 1449/1 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6252 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Straßenbahnschienen Fußgängerüberweg Speicherstraße fußgängerfreund-lich gestalten

21.05.2023 · Aktualisiert: 16.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 852/1 Betreff: Straßenbahnschienen Fußgängerüberweg Speicherstraße fußgängerfreund-lich gestalten Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Straßenbahnschienen auf dem Überweg über die Speicherstraße in Richtung Rewe so fußgängerfreundlich zu gestalten, dass Rollatoren und Roller mit kleinen Rädern nicht mehr in den Schienen hängenbleiben. Als Beispiel kann hier der für Rollatoren und Roller wesentlich weniger gefährliche Überweg über die Straßenbahnschienen an der Ostseite der Haltestelle Mönchhofstraße dienen. Begründung: An dem genannten Überweg bleiben Gefährte mit kleinen Rädern, insbesondere Rollatoren und Roller, sehr leicht und sehr häufig in den Straßenbahnschienen hängen und schaffen damit eine Stolpergefahr für die dort passierenden Personen. Insbesondere für die ohnehin bereits in der Mobilität eingeschränkten Rollator-Nutzenden bestehen dadurch erhebliche Sturzgefahren. Neben den Schienen liegt dort eine Art "Gummischiene", die zusätzliches Spiel verursacht. An der Haltestelle Mönchhofstraße sind keine solchen Gefahren für zu Fuß Gehende bekannt, und dort ist auch eine solche "Gummischiene" nicht vorhanden. Zum Schutz der betroffenen Fußgänger*innen sollen die Schienen im Bereich des Überwegs in der Speicherstraße daher baulich so gestaltet werden, dass diese Stolpergefahr nicht mehr besteht, denn der Überweg an der Haltestelle Mönchhofstraße zeigt, dass dies möglich ist. Überweg Speicherstraße vor Rewe (Quelle: privat) Überweg Ostseite Haltestelle Mönchhofstraße (Quelle: privat) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 852/1 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verschmutzungen entfernen

20.05.2023 · Aktualisiert: 16.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 851/1 Betreff: Verschmutzungen entfernen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Verschmutzungen auf der südlichen Seite der Straße "Unter der Friedensbrücke/Untermainkai" entfernen zu lassen, damit Radfahrende wieder ohne Hindernis die Straße benutzen können. Begründung: Auf der Fahrbahn sind seit langer Zeit festgefahrene Ablagerungen von Baustellendrecke. Diese stellen eine Behinderung für Radfahrende dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4043 2023 Die Vorlage OF 851/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradschutzstreifen fortführen

02.05.2023 · Aktualisiert: 20.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3925 entstanden aus Vorlage: OF 839/1 vom 19.03.2023 Betreff: Fahrradschutzstreifen fortführen Der Magistrat wird gebeten, den Radschutzstreifen im Bereich der Kreuzung Untermainkai/Wiesenhüttenstraße, welcher über die Kreuzung führt (von Ost nach West), rot einfärben zu lassen. Begründung: Für Radfahrer stellt der genannte Kreuzungsbereich eine besondere Gefahrenstelle dar. Radfahrer, die vom Untermainkai auf die Straße Unter der Friedenbrücke fahren wollen, müssen leicht links fahren. Einige Autos fahren dort jedoch geradeaus und kreuzen somit den Radschutzstreifen. Dies bringt den Radfahrer in Gefahr, da er leicht übersehen werden kann. Um den Radschutzstreifen sichtbarer zu machen, sollte er rot eingefärbt werden. Ebenso fehlt der Radschutzstreifen auf der gesamten Länge der Straße Unter der Friedensbrücke. Hier fahren Autos oft sehr schnell und überholen Radfahrer mit wenig Abstand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1694 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 406

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 87 Briefzentrum - Galluswarte

21.03.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 entstanden aus Vorlage: OF 763/1 vom 05.03.2023 Betreff: Buslinie 87 Briefzentrum - Galluswarte Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Buslinie 87 (zwischen Galluswarte und Wurzelsiedlung) einen Haltepunkt in unmittelbarer Nähe des REWE-Marktes (Speicherstraße 44) erhält. In Fahrtrichtung Galluswarte könnte der Bus die vorhandene Haltestelle Zanderstraße (Buslinie 33) nutzen. Für die Gegenrichtung könnte eine der vorhandenen Haltestellen genutzt werden oder eine Behelfshaltestelle in der Zanderstraße oder Speicherstraße errichtet werden. Begründung: Für Bewohnerinnen und Bewohner der Wurzelsiedlung und des entsprechenden Teils der Gutleutstraße stellt der REWE-Markt in der Speicherstraße eine der raren Einkaufsmöglichkeiten dar. Insbesondere seit der Sperrung der Camberger Brücke können die Lebensmittelgeschäfte im Gallus nur über große Umwege erreicht werden. Die wieder eingesetzte Buslinie 87 könnte in Richtung Galluswarte die Haltestelle am REWE-Markt ohne Umwege bedienen. Für den Rückweg müsste nur eine kleine Umleitung über die Hafenstraße in Kauf genommen werden, um eine große Verbesserung der Mobilität für Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Antrag vom 03.10.2023, OF 1028/1 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 Aktenzeichen: 92-11

OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradschutzstreifen fortführen

19.03.2023 · Aktualisiert: 19.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2023, OF 839/1 Betreff: Fahrradschutzstreifen fortführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radschutzstreifen im Bereich der Kreuzung Untermainkai/Wiesenhüttenstraße, welcher über die Kreuzung führt (von Ost nach West), rot einfärben zu lassen. Weiter soll der Radschutzstreifen auf der Straße "Unter der Friedensbrücke" auf der nördlichen Seite weitergeführt werden. Beim Bau der Fußgängerampel an der Kreuzung Speicherstrasse/Schleusenstrasse/Unter der Friedensbrücke ist der Radschutzstreifen ebenso einzuplanen. Begründung: Für Radfahrer stellt der genannte Kreuzungsbereich eine besondere Gefahrenstelle dar. Radfahrer, die vom Untermainkai auf die Straße "Unter der Friedenbrücke" fahren wollen müssen leicht links fahren. Einige Autos fahren dort jedoch geradeaus und kreuzen somit den Radschutzstreifen. Dies bringt den Radfahrer in Gefahr, da er leicht übersehen werden kann. Um den Radschutzstreifen sichtbarer zu machen, sollte er rot eingefärbt werden. Ebenso fehlt der Radschutzstreifen auf der gesamten Länge der Straße "Unter der Friedensbrücke". Hier fahren Autos oft sehr schnell und überholen Radfahrer mit wenig Abstand. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3925 2023 1. Der erste Satz der Vorlage OF 839/1 wird zugestimmt. 2. Der zweite und dritte Satz der Vorlage OF 839/1 werden abgelehnt. Abstimmung: Zu 1.: Einstimmige Annahme Zu 2.: SPD, FDP und Die Partei gegen 2 GRÜNE und CDU (= Annahme); 2 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Hundekottütenspender im Karpfenweg anbringen

06.03.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 786/1 Betreff: Hundekottütenspender im Karpfenweg anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im Karpfenweg im Stadtteil Gutleutviertel zwei Hundekottütenspender nebst Müllkörben anbringen zu lassen. Ein Pate, der die Bestückung dieser Spender zu übernehmen bereit ist, ist dem Ortsbeirat bekannt und kann dem Magistrat bzw. dem Grünflächenamt benannt werden. Begründung: Auf der Hafenmole des Westhafens gehen sehr viele Hundehalter mit ihren vierbeinigen Lieblingen im Karpfenweg Gassi. Leider sammeln aber nicht alle Halter die Hinterlassenschaften ihrer Hunde wieder ein, so dass das Straßenbegleitgrün sehr stark mit Hundekot verunreinigt ist. Die Anbringung von zwei Hundekottütenspendern in diesem Bereich erscheint daher sinnvoll, um diesen Missstand abzustellen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 786/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und Die Partei gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bus 87 Briefzentrum - Galluswarte

05.03.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2023, OF 763/1 Betreff: Bus 87 Briefzentrum - Galluswarte Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass der Bus der Linie 87 (zwischen Galluswarte und Wurzelsiedlung) einen Haltepunkt in unmittelbarer Nähe des REWE Marktes (Speicherstr. 44) erhält. In Fahrtrichtung Galluswarte könnte der Bus die vorhandene Haltestelle Zanderstraße (Bus 33) nutzen. Für die Gegenrichtung könnte eine der vorhandenen Haltestellen genutzt werden oder eine Behelfshaltestelle in der Zander- oder Speicherstraße errichtet werden. Begründung: Für Bewohner:innen der Wurzelsiedlung und des entsprechenden Teils der Gutleutstraße stellt der REWE-Markt in der Speicherstraße eine der raren Einkaufsmöglichkeiten dar. Insbesondere seit der Sperrung der Camberger Brücke können die Lebensmittelgeschäfte im Gallus nur über große Umwege erreicht werden. Die wieder eingesetzte Linie 87 könnte in Richtung Galluswarte die Haltestelle am REWE ohne Umwege bedienen. Für den Rückweg müsste nur eine kleine Umleitung über die Hafenstraße in Kauf genommen werden, um eine große Verbesserung der Mobilität der Bürger:innen zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3754 2023 Die Vorlage OF 763/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1

17.01.2023 · Aktualisiert: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2023, OF 1143/1 Betreff: Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass künftig inmitten von Wegebeziehungen anstatt grauer Poller nur noch StVO-konforme, kontrastreiche, rot-weiße Poller verwendet werden, die auch von Menschen mit schlechterer Sehkraft erkannt werden. Weiterhin sollen an folgenden Stellen entweder die grauen Poller durch kontrastreiche rot-weiße Poller ersetzt werden oder mit deutlichen rot-weißen Aufklebern sichtbarer gemacht werden: - Südlicher Fuß-/Radweg um das Skyline-Plaza, 1 Poller an Geh-/Radweg - Camberger/Mainzer Landstr. unter der Eisenbahnbrücke: 1 Poller auf Gehweg - Mainzer Landstr. 193-197, Einfahrt 195-197: 8 Poller auf Gehweg - Mainzer Landstr. 191-193, Einfahrt 191-193: 3 Poller auf Gehweg - Speicherstraße 42-44, Zufahrt Tiefgarage Nr. 42: 2 Poller auf Gehweg - Speicherstraße 2, Fußgängerüberweg, 6 Poller am Fußgängerüberweg - Weilburger Straße 3-5, Zufahrt Parkplatz Ärztehaus: 4 Poller auf Gehweg - Weilburger Straße 17, Zufahrt Hinterhof: 2 Poller auf Gehweg - Pariser Straße 2-10, zwei Zufahrten, 8 Poller auf Gehweg Begründung: Wenn inmitten eines Weges ein "unsichtbarer" Poller steht, so ist dies sehr gefährlich für die Fußgehenden, insbesondere für Sehbehinderte Menschen. Gemäß §43 (1) S.1 StVO müssen Sperrpfosten rot-weiß gestreift sein. Kontrastreicher rot-weißer Poller (Hafenstraße), Grauer Poller vs. kontrastreicher rot-weißer Poller (Skyline Plaza) - Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5094 2024 Die Vorlage OF 1143/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer Kreuzung Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße

06.12.2022 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3257 entstanden aus Vorlage: OF 693/1 vom 13.11.2022 Betreff: Fahrradständer Kreuzung Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradständer im Bereich Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße zu installieren. Begründung: In diesem Bereich sind keine Fahrradständer vorhanden, daher werden Fahrräder oft an den Verkehrsschildern auf dem Gehweg abgeschlossen, was wiederum den Gehweg, der an dieser Stelle der Gutleutstraße recht eng ist, weiter einschränkt. Daher braucht der Bereich mehr sichere Abstell- und Abschließmöglichkeiten, ohne Menschen auf dem Gehweg zu behindern. Foto (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 880 Aktenzeichen: 66-2

Ideen

Idee
7

Gutleutviertel Straße einspurig

04.09.2023

In den letzten Wochen ist die Speicherstraße im Gutleutviertel unfreiwillig aufgrund von Reparaturen einspurig gewesen. Dies könnte auch dauerhaft umgesetzt werden und aus dem zweiten Fahrstreifen ein freier Streifen gemacht werden. Für die Anwohner ist es beim be- und entladen angenehmer (auch für Müllabholung oder Post) Fahrradfahrer könnten darauf entspannt fahren und Fußgänger haben weniger Zwei Rad Fahrer auf dem Fußweg. Es wäre dann weiterhin eine Spur frei, doch auch Autofahrer fahren gesitteter, wenn nur eine Spur genutzt werden kann, wodurch es ruhiger wird.

Idee
40

Fahrradweg unter der Friedensbrücke

06.07.2021

Unter der Friedensbrücke gibt es eine Unterführung. Während bei der Fortführung der Strasse auf Höhe des Bahnhofsviertels ein Fahrradweg vorhanden ist, endet dieser plötzlich an der gefährlichen Kreuzung in der Kurve vor der Unterführung. Das gefährdet Fahrradfahrer in besonderem Maße. Grundsätzlich ist hier nicht ausreichend Platz für Autofahrer, um Fahrradfahrer zu überholen, es passiert allerdings ständig, auch bei Gegenverkehr. Durch die Enge der Straße sind Fahrradfahrer in Lebensgefahr. Dazu tragen insbesondere LKWs bei, die in der Unterführung überholen und dabei Fahrradfahrer an den Rand drängen. Es soll daher beidseitig ein abgesicherter Fahrradweg in die Unterführung gebaut werden. Dazu muss eventuell die Strasse einspurig gemacht oder ganz gesperrt werden. Möglich wäre eine Regelung durch eine Ampel oder eine Umleitung über die Gutleutstrasse.

Idee
172

Zebrastreifen Gutleutstraße

04.11.2019

Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) auf der Gutleutstraße zur Verbindung der Werftstraße und des Durchgangs der Gutleutkaserne.

Idee
48

Den Main zwischen Gerbermühle und Westhafen für ÖPNV nutzen - RiverBus Frankfurt Main River Services

04.08.2019

Im Rahmen von gesperrten Straßen (Mainkai) und der Priorität des Klimaschutz mit alternativen Transportmöglichkeiten, wäre die Nutzung des Main für den ÖPNV wünschenswert, nahezu notwendig. Nicht nur als urbane Metropole, sondern auch als internationale Stadt, sollte in so ein repräsentatives und innovatives Projekt umgehend investiert werden. Auf der Strecke ab Gerbermühle bis Westhafen, mehrere moderne elektro RiverBus einsetzen! Haltestellen z.B. Gerbermühle, Osthafen, Hafenpark/EZB, Deutschherrnviertel, Alte Brücke, Eiserner Steg, Untermainbrücke/Schweizer Str., Theodor-Stern-Kai/Friedensbrücke, Westhafen Brücke/Speicherstraße. Siehe Beispielkarte. https://www.youtube.com/watch?v=li60DRi42mw #LieberHeuteAlsMorgen #GermanFuture #FrankfurtMainRiverServices

Idee
13

Barrierefreier Mainuferweg

01.03.2019

Kommend vom Westhafen ist der Zuweg zum Mainuferweg in Richtung Innenstadt mit dem Rollstuhl nicht befahrbar. Sowohl zwischen Bachforellenweg und Karpfenweg zum Mainuferweg ist ein kurzes Stück sehr grobem Kopfsteinpflaster zu passieren. Es wäre gut, wenn der Plattenbelag des Bachforellenweges um den Westhafen Tower geführt und an den Mainuferweg angeschlossen werden könnte.

Idee
13

Barrierefreier Mainuferweg

01.03.2019

Kommend vom Westhafen ist der Zuweg zum Mainuferweg in Richtung Innenstadt mit dem Rollstuhl nicht befahrbar. Sowohl zwischen Bachforellenweg und Karpfenweg zum Mainuferweg ist ein kurzes Stück sehr grobem Kopfsteinpflaster zu passieren. Es wäre gut, wenn der Plattenbelag des Bachforellenweges um den Westhafen Tower geführt und an den Mainuferweg angeschlossen werden könnte.