Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 fordert die Einrichtung eines sicheren Fußgängerüberwegs in der Gutleutstraße in Richtung Werftstraße. Dies ist notwendig, da die stark frequentierte Querung für die Anwohner von großer Bedeutung ist und der bestehende Verkehr nicht den vorgeschriebenen Geschwindigkeitsgrenzen entspricht.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, nunmehr einen echten und sicheren Fußgängerüberweg in der Gutleutstraße in Richtung Werftstraße in Höhe der Gutleutkaserne einrichten und entsprechend beschildern zu lassen.
Begründung
Die stark frequentierte Querung der Gutleutstraße hat für die Menschen im Gutleut enorme Bedeutung. Allerdings herrscht in diesem Abschnitt viel Pkw-Verkehr. Viele Pkw-Fahrer halten sich zudem nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Der Ortsbeirat hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach einen Fußgängerüberweg gefordert. Die derzeitige Fußgängerfurt kann nach den gesetzlichen Änderungen in einen sicheren Fußgängerüberweg ausgebaut und mit dem Verkehrszeichen Nr. 350 "Fußgängerüberweg" versehen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2023OFOF 970/1Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2023Sie sind hierOMOM 4402Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichtenDirektanregung
- 17. Januar 2024OFOF 1118/1Es gibt nix Gutes - außer man tut es, hier: Ortsbeiratsbeschluss OM 4402 bezüglich einem echtem Fußgängerüberweg Gutleutstraße - WerftstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Januar 2024STST 166Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichtenStellungnahme
- 21. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 61 WochenSTST 1820Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme