Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat prüft die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Gutleutstraße auf Höhe der Werftstraße, da die Verkehrszählung eine hohe Anzahl querender Fußgänger und Fahrzeuge ergeben hat. Die Notwendigkeit einer Lichtsignalanlage wird aufgrund der ermittelten Verkehrszahlen als erforderlich erachtet.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Um beurteilen zu können, ob ein Fußgängerüberweg (FGÜ) eingerichtet werden kann, müssen im Vorfeld entsprechende Verkehrszahlen ermittelt werden. Eine entsprechende Verkehrszählung wurde am 9. November 2023 durchgeführt.
Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sollen FGÜ nur an Stellen angeordnet werden, an denen in der Stunde mindestens 50 zu Fuß Gehende queren und gleichzeitig mindestens 200 Fahrzeuge diese Stelle passieren.
Überschreitet die Anzahl der querenden zu Fuß Gehenden 150 Personen oder werden mehr als 750 Fahrzeuge in der Stunde zu den Spitzenzeiten festgestellt, sind in der Regel Lichtsignalanlagen (LSA) erforderlich (vgl. Nr. 6 zu Punkt 2.3).
Für die Entscheidung über die Anlage eines FGÜ sind jeweils die Spitzenstunden heranzuziehen.
Für die Auswertung wurde die Stunde zwischen 09:00 Uhr und 10:00 Uhr herangezogen, da zu diesem Zeitpunkt auf beiden Seiten überdurchschnittlich große Verkehrsstärken zu verzeichnen waren.
In diesem Zeitraum wurden 91 querende zu Fuß Gehende (in beide Richtungen) gezählt. Dies überschreitet das Mindestmaß, das für die Anlage eines FGÜ erforderlich ist, deutlich.
Im gleichen Zeitraum wurde eine Zahl von insgesamt 1414 Kraftfahrzeugen gemessen, die die Querungshilfe auf Höhe der Werftstraße in beide Richtungen passieren. Diese Zahl liegt wesentlich über der zulässigen Höchstgrenze für einen FGÜ. Wie oben beschrieben, ist daher die Sicherung mittels LSA erforderlich.
Der Magistrat ist derzeit mit den aktuell laufenden Planungen zur Maßnahme Gutleutstraßenbahn befasst. Im Rahmen dieses Projekts sind die Umgestaltung der Gutleutstraße und - als Folge - eine Querschnittsveränderung der Straße zu erwarten. Die Einrichtung einer gesicherten Fußgängerquerung in Höhe der Werftstraße wird in diesem Zusammenhang geprüft.
Die Städtische Verkehrspolizei hat aufgrund der Anregung in der Gutleutstraße (bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h) auf Höhe der Werftstraße eine Testmessung vorgenommen. Im Messzeitraum von zwei Stunden (7:44 Uhr bis 09:45 Uhr) wurden 868 Fahrzeuge erfasst, von denen lediglich zwei Fahrzeugführende verwarnt werden mussten.
Die Übertretungsquote ist mit 0,23% sehr gering, so dass von weiteren Messungen Abstand genommen werden muss, da diese zu Lasten stärker betroffener Örtlichkeiten gehen würden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2023OFOF 970/1Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2023OMOM 4402Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichtenDirektanregung
- 17. Januar 2024OFOF 1118/1Es gibt nix Gutes - außer man tut es, hier: Ortsbeiratsbeschluss OM 4402 bezüglich einem echtem Fußgängerüberweg Gutleutstraße - WerftstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Januar 2024STST 166Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichtenStellungnahme
- 21. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 61 WochenSTST 1820Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab