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Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1

Vorlagentyp: OF GRÜNE, CDU

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass künftig inmitten von Wegebeziehungen anstatt grauer Poller nur noch StVO-konforme, kontrastreiche, rot-weiße Poller verwendet werden, die auch von Menschen mit schlechterer Sehkraft erkannt werden. Weiterhin sollen an folgenden Stellen entweder die grauen Poller durch kontrastreiche rot-weiße Poller ersetzt werden oder mit deutlichen rot-weißen Aufklebern sichtbarer gemacht werden: - Südlicher Fuß-/Radweg um das Skyline-Plaza, 1 Poller an Geh-/Radweg - Camberger/Mainzer Landstr. unter der Eisenbahnbrücke: 1 Poller auf Gehweg - Mainzer Landstr. 193-197, Einfahrt 195-197: 8 Poller auf Gehweg - Mainzer Landstr. 191-193, Einfahrt 191-193: 3 Poller auf Gehweg - Speicherstraße 42-44, Zufahrt Tiefgarage Nr. 42: 2 Poller auf Gehweg - Speicherstraße 2, Fußgängerüberweg, 6 Poller am Fußgängerüberweg - Weilburger Straße 3-5, Zufahrt Parkplatz Ärztehaus: 4 Poller auf Gehweg - Weilburger Straße 17, Zufahrt Hinterhof: 2 Poller auf Gehweg - Pariser Straße 2-10, zwei Zufahrten, 8 Poller auf Gehweg

Begründung

Wenn inmitten eines Weges ein "unsichtbarer" Poller steht, so ist dies sehr gefährlich für die Fußgehenden, insbesondere für Sehbehinderte Menschen. Gemäß §43 (1) S.1 StVO müssen Sperrpfosten rot-weiß gestreift sein.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

27
27. Sitzung OBR 1
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Alle:
GRÜNE CDU

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