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Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 369 entstanden aus Vorlage: OF 98/6 vom 09.06.2021 Betreff: Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbinden Der Magistrat wird gebeten, in der östlichen Rheinlandstraße (zwischen Zelterstraße und Alt-Schwanheim) mit geeigneten Maßnahmen, wie regelmäßige Kontrollen, das nächtliche Parken von Lkw zu verhindern. Begründung: Nachts und an Wochenenden parken regelmäßig Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen verbotswidrig im Wohngebiet. Durch die Sichtbehinderung ist das Einfahren in die Rheinlandstraße extrem gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1973 Antrag vom 11.12.2021, OF 273/6 Antrag vom 07.01.2022, OF 315/6 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1311 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbinden
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 98/6 Betreff: Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der östlichen Rheinlandstraße (zwischen Zelterstraße und Alt Schwanheim) mit geeigneten Maßnahmen wie regelmäßige Kontrollen das nächtliche Parken von LKW zu verhindern. Begründung: Nachts und an Wochenenden parken regelmäßig LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen verbotswidrig im Wohngebiet. Durch die Sichtbehinderung ist das Einfahren in die Rheinlandstraße extrem gefährlich! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.06.2021, OF 112/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 369 2021 Anregung an den Magistrat OM 370 2021 1. Die Vorlage OF 98/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 112/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchwanheim: Notorische Geschwindigkeitsübertretungen auf der westlichen Rheinlandstraße endlich wirksam bekämpfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 146 entstanden aus Vorlage: OF 49/6 vom 15.05.2021 Betreff: Schwanheim: Notorische Geschwindigkeitsübertretungen auf der westlichen Rheinlandstraße endlich wirksam bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, so schnell wie möglich die durchgängige Vorfahrtsregelung auf der Rheinlandstraße westlich der Kreuzung Schwanheimer Bahnstraße/Ecke Alt-Schwanheim so neu zu regeln, dass die allgemeine Vorfahrtsregelung "rechts vor links" gilt und damit der Verkehr beruhigt wird und insbesondere Raser zur einer vorsichtigeren Fahrweise angehalten werden. Konkret sind die Verkehrszeichen 301 zu demontieren und Haltestreifen (Verkehrszeichen 295) auf der Rheinlandstraße zu markieren. Ggf. kann mit einem Schild auf die veränderte Vorfahrtsregelung hingewiesen werden. Begründung: Westlich der Kreuzung Alt-Schwanheim/Ecke Rheinlandstraße beginnt bei der Einmündung in die Rheinlandstraße eine Tempo-30-Zone. Die Rheinlandstraße ist abgesehen von einer leichten Rechtskurve (in westlicher Richtung circa 15 Grad) in Höhe des Lönsweges schnurgerade ausgebaut. Zudem ist vor jeder Kreuzung die allgemeine Vorfahrtsregelung durch das Verkehrszeichen 301 (siehe Seite 2) aufgehoben, weshalb Raserinnen und Raser nicht befürchten müssen, durch einmündende Fahrzeuge aufgehalten zu werden. In der Rheinlandstraße wird in dem genannten Bereich generell circa 50 km/h gefahren. Durch die Beschilderung und den Ausbau der Rheinlandstraße sind sich die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, dass es sich um eine Tempo-30-Zone handelt. Gefahren gehen daher nicht nur von den zahllosen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern aus, die bewusst die Geschwindigkeit übertreten, sondern auch von denjenigen, die einfach nur unachtsam sind. Die jetzige Beschilderung befördert diese Unachtsamkeit. Aufgrund dieser Situation bestehen besondere Gefahren. Die Rheinlandstraße grenzt in diesem Bereich an den Schwanheimer Forst. Gerade am Wochenende kreuzen viele Familien die Rheinlandstraße, um auf den in dem Forst gelegenen Spielplatz und den Grillplatz zu gelangen, hinzu kommt eine zunehmende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrem Hund Gassigehen. Die durchgängige Ausgestaltung als Vorfahrtsstraße steht im Widerspruch zu § 45 Absatz 1c StVO. Hier heißt es: "Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 (‚rechts vor links') gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig." Da derzeit vor jeder Kreuzung das Verkehrszeichen 301 aufgestellt ist, wird das gesetzliche Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt. Verkehrszeichen 301: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1561 Aktenzeichen: 32 1
Schwanheim: Aufnahme des Stadtteils Schwanheim in die Erstellung des Radverkehrskonzepts für die westlichen und südlichen Stadtteile
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 148 entstanden aus Vorlage: OF 52/6 vom 16.05.2021 Betreff: Schwanheim: Aufnahme des Stadtteils Schwanheim in die Erstellung des Radverkehrskonzepts für die westlichen und südlichen Stadtteile Vorgang: OA 548/20 OBR 6; ST 163/21 Der Magistrat wird gebeten, den Stadtteil Schwanheim inklusive Goldstein in das bereits in Auftrag gegebene Radverkehrskonzept für die westlichen und südlichen Stadtteile mit aufzunehmen. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 01.02.2021, ST 163, teilt der Magistrat mit, dass im September 2020 die Erstellung eines Radverkehrskonzepts für die westlichen Stadtteile Sossenheim, Nied, Griesheim, Höchst, Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen ausgeschrieben wurde, es heißt: "Der Auftrag umfasst eine Bestandsaufnahme, die Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes sowie die Entwicklung der entsprechenden Maßnahmen. Dieses Radverkehrskonzept wird als wesentliche Grundlage zur weiteren Qualifizierung des Radverkehrsnetzes in den westlichen Stadtteilen dienen." Zu einem späteren Zeitpunkt wurde dieser Auftrag offenbar um die südlichen Stadtteile erweitert, sodass im Radfahrportal der Stadt Frankfurt mit Meldung vom 03.03.2021 zusätzlich die Stadtteile Niederrad und Sachsenhausen genannt werden. Damit sind alle westlichen und südlichen Stadtteile in das zu erstellende Konzept inkludiert, mit Ausnahme von Schwanheim. Dies trifft bei den Schwanheimer Bürgern auf Unverständnis, da auch in diesem Stadtteil Potenziale für Verbesserungen im Radverkehrsnetz bestehen. Neben Verbesserungsmöglichkeiten in der Rheinlandstraße sowie der Martinskirchstraße und Mauritiusstraße stellt die Schnellstraße am Mainufer ein erhebliches Hindernis zur Nutzung des prinzipiell als Fahrradverbindungsachse der südlichen Stadtteile gut geeigneten Mainuferwegs dar, für dessen Verbindung zum Stadtteil Lösungen zu erarbeiten wären. Neben möglichen Einzelmaßnahmen ist die Einbindung Schwanheims schon alleine wegen der angestrebten Durchgängigkeit und Qualität von stadtteilübergreifenden Radverbindungen sinnvoll. Ein Aussparen des Stadtteils Schwanheim/Goldstein, während alle umliegenden Stadtteile bearbeitet werden, erscheint wenig sinnvoll. Aus der Beschreibung des vom Magistrat vergebenen Auftrags geht hervor, dass die Sicherheit an Knotenpunkten und dadurch insgesamt die Attraktivität des Radfahrens im Frankfurter Westen und Süden zu verbessern sei und bessere Anbindungen zu benachbarten Stadtteilen realisiert werden sollen. Im Westen und Süden Frankfurts bestünden leider noch erhebliche Lücken und Schwachstellen im Radwegenetz. Diesem Nachholbedarf soll konzeptionell begegnet werden. Diesen Ansatz begrüßt der Ortsbeirat grundsätzlich und unterstützt ihn. Gleichzeitig ist damit aber auch die Begründung gegeben, alle Stadtteile des Frankfurter Westens und Südens einzubinden, ohne einzelne außen vor zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.05.2020, OA 548 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 163 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1567 Aktenzeichen: 66 2
Schwanheim: Aufnahme des Stadtteils Schwanheim in die Erstellung des Radverkehrskonzepts für die westlichen und südlichen Stadtteile
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2021, OF 52/6 Betreff: Schwanheim: Aufnahme des Stadtteils Schwanheim in die Erstellung des Radverkehrskonzepts für die westlichen und südlichen Stadtteile Vorgang: OA 548/20 OBR 6; ST 163/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Stadtteil Schwanheim inklusive Goldstein in das bereits in Auftrag gegebene Radverkehrskonzept für die westlichen und südlichen Stadtteile mit aufzunehmen. Begründung: Mit ST 163 vom 04.02.2021 teilt der Magistrat mit, dass im September 2020 die Erstellung eines Radverkehrskonzepts für die westlichen Stadtteile Sossenheim, Nied, Griesheim, Höchst, Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen ausgeschrieben wurde, es heißt: "Der Auftrag umfasst eine Bestandsaufnahme, die Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes sowie die Entwicklung der entsprechenden Maßnahmen. Dieses Radverkehrskonzept wird als wesentliche Grundlage zur weiteren Qualifizierung des Radverkehrsnetzes in den westlichen Stadtteilen dienen." Zu einem späteren Zeitpunkt wurde dieser Auftrag offenbar um die südlichen Stadtteile erweitert, so dass im Radfahrportal der Stadt Frankfurt mit Meldung vom 03.03.2021 zusätzlich die Stadtteile Niederrad und Sachsenhausen genannt werden. Damit sind alle westlichen und südlichen Stadtteile in das zu erstellende Konzept inkludiert, mit Ausnahme von Schwanheim. Dies trifft bei den Schwanheimer Bürgern auf Unverständnis, da auch in diesem Stadtteil Potenziale für Verbesserungen im Radverkehrsnetz bestehen. Neben Verbesserungsmöglichkeiten in der Rheinlandstraße sowie der Martinskirch-/Mauritiusstraße stellt die Schnellstraße am Mainufer ein erhebliches Hindernis zur Nutzung des prinzipiell als Fahrrad-Verbindungs-Achse der südlichen Stadtteile gut geeigneten Mainuferwegs dar, für dessen Verbindung zum Stadtteil Lösungen zu erarbeiten wären. Neben möglichen Einzelmaßnahmen ist die Einbindung Schwanheim schon alleine wegen der angestrebten Durchgängigkeit und Qualität von stadtteilübergreifenden Radverbindungen sinnvoll. Ein Aussparen des Stadtteils Schwanheim/Goldstein, während alle umliegenden Stadtteile bearbeitet werden erscheint wenig sinnvoll. Aus der Beschreibung des vom Magistrat vergebenen Auftrags geht hervor, dass die Sicherheit an Knotenpunkten und dadurch insgesamt die Attraktivität des Radfahrens im Frankfurter Süden und Westen zu verbessern sei und bessere Anbindungen zu benachbarten Stadtteilen realisiert werden sollen. Im Westen und Süden Frankfurts bestünden leider noch erhebliche Lücken und Schwachstellen im Radwegenetz. Diesem Nachholbedarf soll konzeptionell begegnet werden. Diesen Ansatz begrüßt der Ortsbeirat grundsätzlich und unterstützt ihn. Gleichzeitig ist damit aber auch die Begründung gegeben, alle Stadtteile des Frankfurter Westens und Südens einzubinden, ohne einzelne außen vor zu lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.05.2020, OA 548 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 163 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 148 2021 Die Vorlage OF 52/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchwanheim: Notorische Geschwindigkeitsübertretungen auf der westlichen Rheinlandstraße endlich wirksam bekämpfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 49/6 Betreff: Schwanheim: Notorische Geschwindigkeitsübertretungen auf der westlichen Rheinlandstraße endlich wirksam bekämpfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, so schnell wie möglich die durchgängige Vorfahrtsregelung auf der Rheinlandstraße westlich der Kreuzung Schwanheimer Bahnhofstraße/Alt Schwanheim so neu zu regeln, dass die allgemeine Vorfahrtsregelung "rechts vor links" gilt und damit der Verkehr beruhigt wird und insbesondere Raser zur einer vorsichtigeren Fahrweise angehalten werden. Konkret sind die Verkehrsschilder Nr. 301 zu demontieren und Haltestreifen (Zeichen 295) auf der Rheinlandstraße zu markieren. Ggf. kann mit einem Schild auf die veränderte Vorfahrtsregelung hingewiesen werden. Begründung: Westlich der Kreuzung Alt Schwanheim/Rheinlandstraße beginnt bei der Einmündung in die Rheinlandstraße eine Tempo-30-Zone. Die Rheinlandstraße ist abgesehen von einer leichten Rechtskurve (in westlicher Richtung ca. 15 Grad) in Höhe des Lönsweges schnurgrade ausgebaut. Zudem ist vor jeder Kreuzung die allgemeine Vorfahrtsregelung durch das Verkehrszeichen Nr. 301 (siehe Anlage) aufgehoben, weshalb Raser*innen nicht befürchten müssen, durch einmündende Fahrzeuge aufgehalten zu werden. In der Rheinlandstraße wird in dem genannten Bereich generell ca. 50 km/h gefahren. Durch die Beschilderung und den Ausbau der Rheinlandstraße sind sich die Verkehrsteilnehmer*innen nicht bewusst, dass es sich um eine Tempo-30-Zone handelt. Gefahren gehen daher nicht nur von den zahllosen Verkehrteilnehmer*innen aus, die bewusst die Geschwindigkeit übertreten sondern auch denjenigen, die einfach nur unachtsam sind. Die jetzige Beschilderung befördert diese Unachtsamkeit. Aufgrund dieser Situation bestehen besondere Gefahren. Die Rheinlandstraße grenzt in diesem Bereich an den Schwanheimer Forst. Gerade am Wochenende kreuzen viele Familien die Rheinlandstraße, um auf den in dem Forst gelegenen Spielplatz und den Grillplatz zu gelangen. Hinzu kommt eine zunehmende Zahl von Bürger*innen, die mit ihrem Hund Gassigehen. Die durchgängige Ausgestaltung als Vorfahrtsstraße steht im Widerspruch zu § 45 Abs. 1c StVO. Hier heißt es: Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 ("rechts vor links") gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig. Da derzeit vor jeder Kreuzung das Zeichen Nr. 301: aufgestellt ist, wird das gesetzliche Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 146 2021 Die Vorlage OF 49/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Partei: SPD
Weiter lesenSchwanheim: Sachstand Bushaltestelle Schwanheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 51/6 Betreff: Schwanheim: Sachstand Bushaltestelle Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten über den Sachstand betreffend der oben genannten Haltestelle zu berichten: 1. Ist der Rechtsstreit wegen des mangelhaften Ausbaus der Haltestelle abgeschlossen und mit welchem Ergebnis? 2. Können die Kosten der Mängelbeseitigung den Beklagten in Rechnung gestellt werden? 3. Ist der Beklagte hinreichend solvent? 4. Welche Maßnahmen sind zur Beseitigung der Mängel vorgesehen? 5. Wann werden diese umgesetzt? Begründung: In dem Bereich der Kreuzung Alt Schwanheim/Rheinlandstraße sollte die Bushaltestelle auf der nördlichen Seite der Rheinlandstraße verlegt werden. Dafür wurde die aus der Anlage ersichtliche Haltestelle neu angelegt. Die neu ausgebaute Haltestelle ist nie benutzt worden, weil der Radius im Ausgang der Haltestelle zu klein ist, sodass Busse zurücksetzen müssten, bevor sie die Haltestelle verlassen können. Nach Kenntnis des Ortsbeirates ist wegen des mangelhaften Ausbaus der Haltestelle ein Rechtsstreit anhängig. Nicht bekannt ist allerdings, wie der Rechtsstreit ausgegangen ist und welche Maßnahmen nunmehr geplant sind. Die Ortsbeiratsmitglieder müssen über den Sachstand informiert werden, damit sie gegenüber die Bürger*innen auskunftsfähig sind. Der im Raum stehende Vorwurf der Verschwendung von Steuergeldern wäre zutreffend, wenn bestehende Gewährleistungsrechte nicht wirksam verfolgt und durchgesetzt werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 22 2021 Die Vorlage OF 51/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSchwanheim: Poller Eifelstraße 14
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6783 entstanden aus Vorlage: OF 1376/6 vom 12.10.2020 Betreff: Schwanheim: Poller Eifelstraße 14 Vorgang: OM 5247/19 OBR 6; ST 285/20 Der Magistrat wird gebeten, die Poller, die Ende März in der Eifelstraße Höhe Hausnummer 14 auf eine Sperrfläche gesetzt wurden, etwas in Richtung des Bürgersteigs zu versetzen, um zu erreichen, dass die mit Fotos dokumentierten und in der Begründung geschilderten Probleme möglichst nicht mehr auftreten. Außerdem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es eventuell sinnvoll erscheint, auf der anderen Straßenseite nah am Bürgersteig ebenfalls Poller zu installieren, damit dort das illegale Parken verhindert und die Durchfahrts möglichkeit für den Bus gewährleistet bleibt. Begründung: Auf der fraglichen Sperrfläche wird oft illegal geparkt, was die Sicht auf den Zebrastreifen behindert. Früher waren dort Warnbaken aufgestellt, die aber im Zuge der Erneuerung des Fahrbahnbelags entfernt wurden. Der Ortsbeirat bat in seiner Anregung vom 22.10.2019, OM 5247, diese wieder aufzustellen, was der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 17.02.2020, ST 285, auch zusagte. Tatsächlich wurden dann Ende März die besagten Poller aufgestellt - so weit, so gut. Leider stehen die neuen Poller aber weiter im Straßenraum als früher die Warnbaken. Dies führt zu folgenden Problemen: Manche Autos passen zwischen Poller und Gehweg und werden entsprechend auf der Sperrfläche abgestellt. Dies beeinträchtigt die Sicht auf den Zebrastreifen erheblich und sollte durch das Aufstellen der Poller ja eigentlich verhindert werden. Würden die Poller ein Stück Richtung Bürgersteig versetzt werden - so standen früher auch die Warnbaken -, so wäre es nicht mehr möglich, noch ein Auto zwischen Poller und Laternenpfahl zu quetschen. Anlage 1 (ca. 126 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5247 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 285 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 202 Aktenzeichen: 66 2
Schwanheim: Poller Eifelstraße 14
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1376/6 Betreff: Schwanheim: Poller Eifelstraße 14 Vorgang: OM 5247/19 OBR 6; ST 285/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Poller, die Ende März in der Eifelstraße Höhe Hausnummer 14 auf eine Sperrfläche gesetzt wurden, etwas in Richtung des Bürgersteigs zu versetzen, um zu erreichen, dass die mit Fotos dokumentierten und in der Begründung geschilderten Probleme möglichst nicht mehr auftreten. Außerdem wäre zu prüfen, ob es eventuell sinnvoll erscheint, auf der anderen Straßenseite nah am Bürgersteig ebenfalls Poller zu installieren, damit dort das illegale Parken verhindert und die Durchfahrmöglichkeit für den Bus gewährleistet bleibt. Begründung: Auf der fraglichen Sperrfläche wird oft illegal geparkt, was die Sicht auf den Zebrastreifen behindert. Früher waren dort Warnbaken aufgestellt, die aber im Zuge der Erneuerung des Fahrbahnbelags entfernt wurden. Der Ortsbeirat bat in seiner OM 5247 vom 22. 10. 2019, diese wieder aufzustellen, was der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 285 vom 17. 2. 2020 auch zusagte. Tatsächlich wurden dann Ende März die besagten Poller aufgestellt. Soweit, so gut. Leider stehen die neuen Poller aber weiter im Straßenraum als früher die Warnbaken. Dies führt zu folgenden Problemen: Manche Autos passen zwischen Poller und Gehweg und werden entsprechend auf der Sperrfläche abgestellt. Dies beeinträchtigt die Sicht auf den Zebrastreifen erheblich und sollte durch das Aufstellen der Poller ja eigentlich verhindert werden. Würden die Poller ein Stück Richtung Bürgersteig versetzt - so standen früher auch die Warnbaken - so wäre es nicht mehr möglich, ein Auto noch zwischen Poller und Laternenpfahl zu quetschen. Anlage 1 (ca. 126 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5247 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 285 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6783 2020 Die Vorlage OF 1376/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGlascontainerstandorte, insbesondere Ferdinand-Dirichs-Weg/Ecke Rheinlandstraße und Parkplatz Bürgerhaus Goldstein, von Glasbruch reinigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6486 entstanden aus Vorlage: OF 1368/6 vom 23.08.2020 Betreff: Glascontainerstandorte, insbesondere Ferdinand-Dirichs-Weg/Ecke Rheinlandstraße und Parkplatz Bürgerhaus Goldstein, von Glasbruch reinigen Der Magistrat wird gebeten, 1. nach Klärung mit der FES und der Firma Remondis dafür Sorge zu tragen, dass eine Reinigung der o. g. Standorte und der direkten Umgebung von Glassplittern fortlaufend erfolgt, 2. zu prüfen und zu berichten, ob auch andere Standorte im Ortsbezirk entsprechend verunreinigt sind, und auch hier die Reinigung zu veranlassen, sowie 3. mitzuteilen, wie im Gebiet des Ortsbezirks die Reinigung der Standortflächen und der direkten Umgebung künftig vorgenommen wird. Begründung: Zeitgleich erreichen den Ortsbeirat Beschwerden von Anwohnern und Nutzern der angrenzenden Geh- und Radwege über Glassplitterverunreinigungen im Umfeld der Aufstellungsorte der oben genannten Glascontainer. Anwohner berichten, dass insbesondere bei der Leerung entsprechende Verunreinigungen im Ablaufprozess der Leerung vorkommen, hinterher eine Reinigung allerdings nicht durchgeführt wird. Dies hat zur Folge, dass im Falle des an den Goldsteinpark angrenzenden Standorts vor allem Hunde gefährdet werden, sich Schnittwunden zuzufügen. Am anderen Aufstellort, direkt am Beginn eines Radweges, setzen sich Radfahrer bei Benutzung einer erhöhten Gefahr eines Defektes aus. Dies kann nicht im Sinne der Erfinder sein. Eine Ortsbegehung mit der Stadtbezirksbezirksvorsteherin hat ergeben, dass die Beschwerden zu Recht hervorgebracht werden und den Argumenten der Anwohner zu folgen ist. Eine Anregung durch den Ortsbeirat scheint erforderlich, da es bereits Schriftverkehr mit der FES und Anwohnern gibt, welcher zum Inhalt hat, dass sich die Bürger an den Ortsbeirat wenden sollen, um ggf. eine Satzungsänderung zu erwirken, da die FES derzeit keine satzungsgemäße Reinigung an diesen Stellflächen vornehmen muss und dies deshalb wohl nicht macht. Es kann allerdings nicht sein, dass aufgrund einer Regelungslücke das Problem nicht angegangen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2137 Aktenzeichen: 79 4
Glascontainerstandorte, insbesondere Ferdinand-Dirichs-Weg Ecke Rheinlandstraße und Parkplatz Bürgerhaus Goldstein, von Glasbruch reinigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2020, OF 1368/6 Betreff: Glascontainerstandorte, insbesondere Ferdinand-Dirichs-Weg Ecke Rheinlandstraße und Parkplatz Bürgerhaus Goldstein, von Glasbruch reinigen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen und dies mit der FES und Fa. Remondis zu klären, 1. dass eine Reinigung dieser beiden Standorte und der direkten Umgebung von Glassplittern fortlaufend erfolgt. 2. zu prüfen, ob auch andere Standorte im Ortsbezirk entsprechend verunreinigt sind und auch hier die Reinigung zu veranlassen. 3. wie im Gebiet des Ortsbezirks die Reinigung der Standortflächen und der direkten Umgebung künftig vorgenommen wird. Begründung: Zeitgleich erreichen den Antragssteller Beschwerden von Anwohnern und Nutzern der angrenzenden Geh- und Radwege über Glassplitterverunreinigungen im Umfeld der Aufstellungsorte der genannten Glascontainer. Anwohner berichten, dass insbesondere bei der Leerung entsprechende Verunreinigungen im Ablaufprozess der Leerung vorkommen, hinterher eine Reinigung allerdings nicht durchgeführt wird. Dies hat zur Folge, dass im Falle des an den Goldsteinpark angrenzenden Standort vor allem Hunde gefährdet werden, sich Schnittwunden zuzufügen. Am anderen Aufstellort direkt am Beginn eines Radweges, setzen sich Radfahrer bei Benutzung einer erhöhten Gefahr eines Defektes aus. Dies kann nicht im Sinne der Erfinder sein. Eine Ortsbegehung mit der Stadtbezirksbezirksvorsteherin hat ergeben, dass die Beschwerden zu Recht hervorgebracht werden und den Argumenten der Anwohner zu folgen ist. Ein Antrag im Ortsbeirat scheint erforderlich, da es bereits Schriftverkehr mit der FES und Anwohnern gibt, welcher zum Inhalt hat, dass sich die Bürger an den Ortsbeirat wenden sollen, um ggf. eine Satzungsänderung zu erwirken, da die FES derzeit keine satzungsgemäße Reinigung an diesen Stellflächen vornehmen muss und dies deshalb wohl nicht macht. Es kann allerdings nicht sein, dass aufgrund einer Regelungslücke das Problem nicht angegangen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6486 2020 Die Vorlage OF 1368/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenDepots für Lieferdienste in Kombination mit der Lieferung per Lastenrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6167 entstanden aus Vorlage: OF 1318/6 vom 28.05.2020 Betreff: Depots für Lieferdienste in Kombination mit der Lieferung per Lastenrad Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich und sinnvoll ist, an folgenden Standorten Depots für Lieferdienste einzurichten, die in Kombination mit dem ÖPNV und möglichst mit Lastenrädern betrieben werden: a) Straßenbahnendhaltestelle "Schwanheim-Rheinlandstraße", b) Straßenbahnendhaltestelle "Zuckschwerdtstraße", c) Höchster Bahnhof; 2. mit verschiedenen Lieferdiensten Gespräche aufzunehmen, um Bedarf, Hindernisse und Möglichkeiten zu klären. Dabei ist auch zu klären, ob es über die Bahnhöfe hinaus noch ganz andere Ideen oder Vorschläge seitens der Lieferdienste gibt. Über die Ergebnisse dieser Gespräche ist dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein bundesweit diskutierter Vorschlag sieht vor, dass vor allem nachts in Straßenbahnen oder U-Bahnen Pakete von Lieferdiensten zu Depots transportiert werden und von dort dann tagsüber nach Möglichkeit mit kleinen Fahrzeugen wie Lastenrädern weiter zur Kundschaft. Im Frankfurter Westen würden sich die zwei genannten Straßenbahnendhaltestellen anbieten, aber das Prinzip wäre auch auf S-Bahnen oder Buslinien übertragbar. Der Höchster Bahnhof bietet insofern Potenzial, als sich hier viele Linien kreuzen und im Gesamtkomplex auf jeden Fall ausreichend Platz sein dürfte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1769 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
Depots für Lieferdienste in Kombination mit der Lieferung per Lastenrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2020, OF 1318/6 Betreff: Depots für Lieferdienste in Kombination mit der Lieferung per Lastenrad Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich und sinnvoll ist, an folgenden Standorten Depots für Lieferdienste einzurichten, die in Kombination mit dem ÖPNV und möglichst mit Lastenrädern betrieben werden: - Straßenbahn-Endhaltestelle Schwanheim-Rheinlandstraße - Straßenbahn-Endhaltestelle Zuckschwerdtstraße - Höchster Bahnhof 2. Mit verschiedenen Lieferdiensten sollen Gespräche aufgenommen werden, um Bedarf, Hindernisse und Möglichkeiten zu klären. Dabei ist auch zu klären, ob es über die Bahnhöfe hinaus noch ganz andere Ideen oder Vorschläge seitens der Lieferdienste gibt. Über die Ergebnisse dieser Gespräche ist dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein bundesweit diskutierter Vorschlag sieht vor, dass vor allem nachts in Straßenbahnen oder U-Bahnen Pakete von Lieferdiensten zu Depots transportiert werden und von dort dann tagsüber nach Möglichkeit mit kleinen Fahrzeugen wie Lastenrädern weiter zur Kundschaft. Im Frankfurter Westen würden sich die zwei genannten Straßenbahn-Endhaltestellen anbieten, aber das Prinzip wäre auch auf S-Bahnen oder Buslinien übertragbar. Der Höchster Bahnhof bietet insofern Potential, als sich hier viele Linien kreuzen und im Gesamtkomplex auf jeden Fall ausreichend Platz sein dürfte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6167 2020 Die Vorlage OF 1318/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5813 entstanden aus Vorlage: OF 1232/6 vom 29.01.2020 Betreff: Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30 Der Magistrat wird gebeten, in Schwanheim an den wichtigsten Verteilerstraßen eine Markierung "Tempo 30" auf die Fahrbahn gemäß § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO) aufzubringen. Begründung: Die Anbringung sollte besonders auf der östlichen Rheinlandstraße zwischen der Hegarstraße und der Zelterstraße, auf der westlichen Rheinlandstraße ab dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, auf der Mauritiusstraße zwischen der Gerolsteiner Straße und der Manderscheider Straße, auf der Martinskirchstraße in Höhe der Minna-Specht-Schule sowie auf der Eifelstraße zwischen der Schwarzbachstraße und der Vogesenstraße erfolgen. Es gibt Situationen, bei denen das Tempo-30-Schild als Hinweis offensichtlich nicht ausreicht bzw. durch die Größe der Tempo-30-Zone in Schwanheim in Vergessenheit gerät. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 847 Aktenzeichen: 32 1
Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1232/6 Betreff: Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit der Straßenverkehrs- behörde in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, dass in Schwanheim an den wichtigsten Verteilerstraßen eine Markierung "Tempo 30" auf die Fahrbahn gemäß § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgebracht wird. Begründung: Die Anbringung sollte besonders auf der östlichen Rheinlandstraße zwischen Hegarstraße und Zelterstraße, auf der westlichen Rheinlandstraße ab Lönsweg und Geisenheimer Straße, auf der Mauritiusstraße zwischen Gerolsteiner Straße und Manderscheider Straße, auf der Martinskirchstraße in Höhe der Minna-Specht-Schule sowie auf der Eifelstraße zwischen Schwarzbachstraße und Vogesenstraße erfolgen. Es gibt Situationen bei denen das Tempo- 30- Schild als Hinweis offensichtlich nicht ausreicht bzw. durch die Größe der Tempo- 30- Zone in Schwanheim in Vergessenheit gerät. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5813 2020 Die Vorlage OF 1232/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg Eifelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5247 entstanden aus Vorlage: OF 1121/6 vom 25.09.2019 Betreff: Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg Eifelstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängersicherheit am Zebrastreifen Eifelstraße/Ecke Schwarzbachstraße wieder so zu gewährleisten, wie sie vor der Erneuerung des Fahrbahnbelages herrschte. Begründung: Die vorher vor dem Übergang platzierten Warnbaken (siehe Anlage) verhinderten das sichtbehindernde Parken von Pkw direkt am Zebrastreifen. Nun stehen verbotenerweise Autos auch außerhalb der markierten Parkfläche. Dieser Fußgängerüberweg gehört außerdem zum Schulweg zur August-Gräser-Schule. Anlage Anlage 1 (ca. 251 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 285 Antrag vom 12.10.2020, OF 1376/6 Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6783 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 285) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg Eifelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2019, OF 1121/6 Betreff: Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg Eifelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Fußgängersicherheit am Zebrastreifen Eifelstraße / Ecke Schwarzbachstraße wieder so zu gewährleisten, wie sie vor der Erneuerung des Fahrbahnbelages herrschte. Begründung: Die vorher vor dem Übergang platzierten Warnbaken (siehe Anlage) verhinderten das sichtbehindernde Parken von PKW direkt am Zebrastreifen - nun stehen verbotenerweise Autos auch außerhalb der markierten Parkfläche. Dieser Fußgängerüberweg gehört außerdem zum Schulweg zur August-Gräser-Schule. Anlage Anlage 1 (ca. 251 KB) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5247 2019 Die Vorlage OF 1121/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
Weiter lesenSchwanheim: Merziger Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4859 entstanden aus Vorlage: OF 1063/6 vom 25.07.2019 Betreff: Schwanheim: Merziger Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Rheinlandstraße/Ecke Merziger Weg ein Verkehrsspiegel aufgestellt werden kann. Der Verkehrsspiegel soll einen besseren Einblick auf die Rheinlandstraße ermöglichen, wenn man aus dem Merziger Weg kommt . Begründung: Da trotz Tempo 30 viele Autofahrer die Straße mit einem viel zu hohen Tempo durchfahren und die Sicht durch permanent abgestellte Lastwagen und Wohnmobile beeinträchtigt ist, würde der Verkehrsspiegel einen großen Beitrag zur Verkehrssicherheit ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2022 Aktenzeichen: 66 0
Schwanheim: Aufstellen von Fahrradbügeln an der Endstation „Rheinlandstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4857 entstanden aus Vorlage: OF 1061/6 vom 22.07.2019 Betreff: Schwanheim: Aufstellen von Fahrradbügeln an der Endstation "Rheinlandstraße" Der Magistrat wird gebeten, an der Endstation "Rheinlandstraße" weitere Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beklagen, dass die vorhandenen Fahrradabstellplätze in Schwanheim, insbesondere an der Endstation "Rheinlandstraße", nicht ausreichen. Da die vorhandenen Fahrradabstellplätze oft durch Leihfahrräder belegt sind, werden weitere Stellplätze benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2155 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1177 Aktenzeichen: 66 2
Schwanheim: Merziger Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2019, OF 1063/6 Betreff: Schwanheim: Merziger Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Rheinlandstraße Ecke Merziger Weg ein Verkehrsspiegel aufgestellt werden kann. Der Verkehrsspiegel soll, wenn man aus dem Merziger Weg kommt einen besseren Einblick auf die Rheinlandstraße ermöglichen. Begründung: Da trotz Tempo 30 viele Autofahrer die Straße mit einem viel zu hohen Tempo durchfahren und die Sicht durch permanent abgestellte Lastwagen und Wohnmobile beeinträchtigt ist, würde der Verkehrsspiegel einen großen Beitrag zur Verkehrssicherheit ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4859 2019 Die Vorlage OF 1063/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchwanheim: Aufstellen von Fahrradbügeln an der Endstation „Rheinlandstraße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2019, OF 1061/6 Betreff: Schwanheim: Aufstellen von Fahrradbügeln an der Endstation "Rheinlandstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Endstation Rheinlandstraße weitere Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beklagen, dass die vorhandenen Fahrradabstellplätze in Schwanheim insbesondere an der Endstation Rheinlandstraße nicht ausreichen. Da die vorhandenen Fahrradabstellplätze oft durch Leihfahrräder belegt sind, werden weitere Stellplätze benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4857 2019 Die Vorlage OF 1061/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGeschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4541 entstanden aus Vorlage: OF 1007/6 vom 16.04.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement-Trailer auf nachfolgende Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein); - Alt-Griesheim (Griesheim, im Bereich der Boehleschule); - Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig); - Gotenstraße (Höchst); - Königsteiner Straße (Höchst); - Sossenheimer Weg (Höchst, zwischen Gotenstraße und Bahnübergang); - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und Sindlingen); - Oeserstraße (Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke); - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße); - Alt-Schwanheim (Schwanheim); - Rheinlandstraße (Schwanheim, im westlichen Abschnitt); - Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und Victor-Gollancz-Haus); - West-Höchster-Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler Weg); - Alt-Zeilsheim (Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg). Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtiger Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421). Der Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o. g. Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1435 Aktenzeichen: 32 4
Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2019, OF 1007/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement Trailer auf nachfolgende Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein) - Alt-Griesheim (Griesheim, im Bereich Boehleschule) - Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig) - Gotenstraße (Höchst) - Königsteiner Straße (Höchst) - Sossenheimer Weg (Höchst, zwischen Gotenstraße und Bahnübergang) - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und Sindlingen) - Oeserstraße (Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke) - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße) - Alt Schwanheim (Schwanheim) - Rheinlandstraße (Schwanheim, im westlichen Abschnitt) - Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und Victor-Gollancz-Haus) - Westhöchster Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler Weg) - Alt-Zeilsheim (Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg) Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtigen Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 42). Der Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o.g. Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4541 2019 Die Vorlage OF 1007/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4467 entstanden aus Vorlage: OF 954/6 vom 11.03.2019 Betreff: Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll und praktikabel erscheint, eine Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim einzurichten. Die Route könnte folgendermaßen verlaufen: Vom Höchster Bahnhof über die Leunabrücke und die Bundesstraße B 40 nach Schwanheim, anschließend analog zur Buslinie 62 (Geisenheimer Straße, Rheinlandstraße, Martinskirchstraße und Mauritiusstraße) und wieder zurück. Begründung: Der Vorschlag wurde aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat herangetragen. Er scheint tatsächlich geeignet, eine Verbindung zwischen Schwanheim und Höchst herzustellen, die deutlich kürzere Fahrzeiten als die bestehende Verbindung über die Buslinie 51 mit sich bringen würde. Damit wäre Schwanheim wesentlich besser an Höchst, aber auch an das überregionale S-Bahn-Netz angebunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1188 Antrag vom 01.07.2019, OF 1071/6 Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4866 Aktenzeichen: 92 11
Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2019, OF 954/6 Betreff: Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll und praktikabel erscheint, eine Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim einzurichten. Die Route könnte folgendermaßen verlaufen: Vom Höchster Bahnhof über Leunabrücke und B 40 nach Schwanheim, dann analog zur Linie 62 ( Geisenheimer Straße, Rheinlandstraße, Martinskirchstraße und Mauritiusstraße) und wieder zurück. Begründung: Der Vorschlag wurde aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat heran getragen. Er scheint tatsächlich geeignet, eine Verbindung zwischen Schwanheim und Höchst herzustellen, die deutlich kürzere Fahrzeiten mit sich bringen würde als die bestehende Verbindung über die Linie 51. Damit wäre Schwanheim wesentlich besser an Höchst, aber auch an das überregionale S-Bahn-Netz angebunden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4467 2019 Die Vorlage OF 954/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWiderrechtliches Parken auf der roten Markierung in der Rheinlandstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4077 entstanden aus Vorlage: OF 883/6 vom 11.11.2018 Betreff: Widerrechtliches Parken auf der roten Markierung in der Rheinlandstraße Der Magistrat wird gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie das Parken auf der roten Markierung unterbunden werden kann. In der Prüfung sollen die beiden nachfolgend genannten Vorschläge berücksichtigt werden: 1. Einführung von Schrägparkplätzen zur Fahrbahnverengung, um zum einen mehr Parkplätze zu schaffen und zum anderen dadurch die rote Markierung zu ersetzen; 2. Ersatz der roten Markierung in der Rheinlandstraße (in Höhe der Hausnummern 16 bis 60) durch einen Grünstreifen. Begründung: Die rote Markierung in der Rheinlandstraße war ursprünglich ein Pilotprojekt. Die damit erzielte Fahrbahnverengung sollte der Verkehrsberuhigung dienen. Leider wird dieser rote Streifen zunehmend als Parkplatz genutzt. In der vergangenen Regionalratssitzung wurde bemängelt, dass das Ordnungsamt keine Strafzettel verteilen kann, da keine Beschilderung vorhanden ist, die das Parken auf dem roten Streifen untersagt. Es kam der Vorschlag auf, einen Grünstreifen einzurichten. Dieser würde das Problem beheben und eine Aufwertung des Stadtteils mit sich bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 507 Aktenzeichen: 32 4
Widerrechtliches Parken auf der roten Markierung in der Rheinlandstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2018, OF 883/6 Betreff: Widerrechtliches Parken auf der roten Markierung in der Rheinlandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie das Parken auf der roten Markierung unterbunden werden kann. In der Prüfung sollen die beiden Vorschläge berücksichtigt werden: 1. Die Einführung von Schrägparkplätzen zur Fahrbahnverengung, um zum einen mehr Parkplätze zu schaffen und zum anderen dadurch die rote Markierung zu ersetzen. 2. Die rote Markierung in der Rheinlandstraße (in Höhe der Hausnummer 16 bis 60) durch einen Grünstreifen zu ersetzen. Begründung: Die rote Markierung in der Rheinlandstraße war ursprünglich ein Pilotprojekt, das durch die Fahrbahnverengung als Verkehrsberuhigung dienen sollte. Leider wird dieser rote Streifen zunehmend als Parkplatz genutzt. In der vergangenen Regionalratssitzung wurde bemängelt, dass das Ordnungsamt keine Strafzettel verteilen kann, da keine Beschilderung vorhanden ist, die das Parken auf dem roten Streifen unterbindet. Es kam der Vorschlag einen Grünstreifen einzurichten. Dieses würde das Problem beheben und eine Aufwertung des Stadtteils mit sich bringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4077 2018 Die Vorlage OF 883/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVersetztes Parken in der Rheinlandstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2018, OF 884/6 Betreff: Versetztes Parken in der Rheinlandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Rheinlandstraße an zwei Stellen zwischen dem Fußgängerüberweg (Zelterstraße 65/ Ecke Rheinlandstraße) und der Volksbank (Rheinlandstraße 64) auf der nördlichen Seite einseitig versetztes Parken mit entsprechender Markierung eingerichtet werden kann, um das Parken in der Rheinlandstraße zu ordnen. Begründung: Zurzeit ist das Parken auf einer Seite der Rheinlandstraße (von Hausnummer 60 bis 64) erlaubt. Immer häufiger beschweren sich Büger*innen über das rücksichtslose Parken in der Rheinlandstraße. Sowohl das Parken auf den Radwegen, vor Einfahrten als auch unmittelbar vor und hinter dem Fußgängerüberweg (siehe Bild), das sowohl Schulkinder als auch Erwachsene gefährdet, ist zu beobachten. Da das Parken zur Verkehrsberuhigung beiträgt, wäre ein absolutes Halteverbot kontraproduktiv. Daher bietet es sich an, durch einseitig versetztes Parken an zwei Stellen für einen ausgeglichenen Verkehr zu sorgen und durch entsprechende Markierungen die legalisierten Parkplätze zu kennzeichnen. . Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 48 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1116 2018 Die Vorlage OF 884/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBushaltestelle am „Schwanheimer Hochhaus“ in der Rheinlandstraße 14
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3794 entstanden aus Vorlage: OF 826/6 vom 08.10.2018 Betreff: Bushaltestelle am "Schwanheimer Hochhaus" in der Rheinlandstraße 14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob am "Schwanheimer Hochhaus" in der Rheinlandstraße 14 eine Haltestelle für die Buslinie 78 eingerichtet werden kann. Begründung: Die Einrichtung einer Haltestelle für die Linie 78 ist deshalb notwendig, da in diesem Hochhaus sehr viele Seniorinnen und Senioren sowie mobilitätseingeschränkte Menschen wohnen, die eine weite Laufstrecke bewältigen müssen, wenn sie denn aus Richtung Sachsenhausen mit der Linie 78 kommen. Für viele dieser Menschen ist der Weg von den Haltestellen "Zur Frankenfurt" oder in der Martinskirchstraße/Ecke Alt-Schwanheim zu lang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 159
Öffentliches WC an der Endhaltestelle „Rheinlandstraße“ dauerhaft öffnen und behindertengerecht gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3796 entstanden aus Vorlage: OF 828/6 vom 08.10.2018 Betreff: Öffentliches WC an der Endhaltestelle "Rheinlandstraße" dauerhaft öffnen und behindertengerecht gestalten Der Magistrat wird gebeten, die öffentliche Toilette im Bereich der Endhaltestelle "Rheinlandstraße" der Straßenbahnlinie 12 dauerhaft zu öffnen und behindertengerecht zu gestalten. Begründung: Die Begründung folgt der Argumentation des Sozialverbandes VdK, der die Notwendigkeit der Einrichtung an die Ortsbeiräte herangetragen hat: Die zurzeit vorhandene Toilette an der Straßenbahnendhaltestelle "Rheinlandstraße" ist nur an bestimmten Tagen geöffnet und nicht barrierefrei zu erreichen. Es wird immer häufiger der Hinweis aus der Schwanheimer Bevölkerung vorgetragen, die Toilette wieder öffentlich und zugleich barrierefrei zu machen, damit auch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die auf einen Rollator bzw. Rollstuhl angewiesen sind, diese Einrichtung ohne Hindernis benutzen können, was leider zurzeit nicht möglich ist. Mit Bedauern muss hier festgestellt werden, dass es bei den Umbauarbeiten versäumt wurde, eine barrierefreie und öffentliche Toilette mit einzuplanen. Hier sollte die städtebauliche Vorlage aus Frankfurt am Main-Oberrad (Buchrainplatz) Vorbild sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 240 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1367 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2275 Aktenzeichen: 91 22
Öffentliches WC an der Endhaltestelle „Rheinlandstraße“ dauerhaft öffnen und behindertengerecht gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 828/6 Betreff: Öffentliches WC an der Endhaltestelle "Rheinlandstraße" dauerhaft öffnen und behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die öffentliche Toilette an der Endhaltestelle der Straßenbahn an der Rheinlandstraße dauerhaft zu öffnen und behindertengerecht zu gestalten. Begründung: Der Wunsch wird vorgetragen vom VdK Frankfurt-Schwanheim und erscheint nachvollziehbar. Es ist nicht einzusehen, warum die vorhandene Toilette nur an bestimmten Tagen geöffnet und dazu noch nicht barrierefrei ist. Dies wird umso mehr kritisiert, als hier vor kurzem Umbauarbeiten stattgefunden haben. Es ist bekannt, dass die Pflege von öffentlichen Toilettenanlagen nicht einfach ist. Eine Stadt wie Frankfurt sollte aber in der Lage sein, hier zu tragfähigen Lösungen zu kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 30 Die Vorlage OF 828/6 wird zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und der LINKE. erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3796 2018 Die Vorlage OF 828/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung durch diejenige Begründung der Vorlage OF 829/6 ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBushaltestelle am „Schwanheimer Hochhaus“ in der Rheinlandstraße 14
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 826/6 Betreff: Bushaltestelle am "Schwanheimer Hochhaus" in der Rheinlandstraße 14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob am "Schwanheimer Hochhaus" Rheinlandstraße 14 eine Haltestelle für die Buslinie 78 eingerichtet werden kann. Begründung: Die Einrichtung einer Haltestelle für die Linie 78 ist deshalb notwendig, da in diesem Hochhaus sehr viele Senioren/innen und mobilitätseingeschränkte Menschen wohnen, die, wenn sie denn aus Richtung Sachsenhausen mit der Linie 78 kommen, eine weite Laufstrecke bewältigen müssen. Für viele dieser Menschen ist der Weg von den Haltestellen Zur Frankenfurt oder Martinskirchstraße Ecke Alt Schwanheim zu lang. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3794 2018 Die Vorlage OF 826/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenÖffentliche und barrierefreie Toilette für Schwanheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2018, OF 829/6 Betreff: Öffentliche und barrierefreie Toilette für Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, dass in Schwanheim an der Endhaltestelle der Straßenbahn eine öffentliche und barrierefreie Toilette eingerichtet werden soll. Begründung: Die Begründung folgt der Argumentation des VDK, der die Notwendigkeit der Einrichtung an die Ortsbeiräte herangetragen hat: Die zurzeit vorhandene Toilette an der "Straßenbahn Endhaltestelle Rheinlandstraße" ist nur an bestimmte Tage geöffnet und nicht barrierefrei zu erreichen. Es kommt immer häufiger der Hinweis aus der Schwanheimer Bevölkerung, die Toilette wieder öffentlich und zugleich barrierefrei zu machen, damit auch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen die auf einen Rollator bzw. Rollstuhl angewiesen sind, diese Einrichtung ohne Hindernis benutzen können, was leider zurzeit nicht möglich ist Mit Bedauern muss hier festgestellt werden, dass es bei den Umbauarbeiten versäumt wurde, eine barrierefreie und öffentliche Toilette mit einzuplanen. Hier sollte die städtebauliche Vorlage vom Frankfurt-Oberrad (Buchreinplatz) Vorbild sein. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 829/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 828/6 in der geänderten Fassung für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenSchwanheim: Akzeptanz von baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3601 entstanden aus Vorlage: OF 765/6 vom 27.08.2018 Betreff: Schwanheim: Akzeptanz von baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung prüfen Der Magistrat wird gebeten, durch eine Umfrage oder eine Informationsveranstaltung ein Meinungsbild zu gewinnen, ob es im westlichen Bereich von Schwanheim eine ausreichende Akzeptanz für bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung gibt, wie sie im östlichen Teil Schwanheims (z. B. Manderscheider Straße/Vogesenstraße) bereits seit Langem umgesetzt sind. Begründung: Von Anwohnerinnen und Anwohnern der Wilhelm-Kobelt-Straße wird zu schnelles Fahren in der Tempo-30-Zone beklagt. Da der Magistrat schon mehrfach darauf hingewiesen hat, dass für ausreichende Kontrollen kein Personal zur Verfügung steht, und die Anwohnerinnen/Anwohner selbst bauliche Maßnahmen wie im Osten Schwanheims vorschlagen, sollte diese Möglichkeit in Erwägung gezogen werden. Es ist jedoch bekannt, dass solche Maßnahmen häufig auch auf erheblichen Widerstand in der Bevölkerung stoßen, da sie nicht ohne Nachteile sind. Deswegen sollte der Versuch unternommen werden, vorher festzustellen, ob denn mit einer ausreichenden Akzeptanz für solche Maßnahmen zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2368 Aktenzeichen: 66 0
Schwanheim: Treppenabgang neben Schwanheimer Brückenhäuschen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2765 entstanden aus Vorlage: OF 596/6 vom 06.02.2018 Betreff: Schwanheim: Treppenabgang neben Schwanheimer Brückenhäuschen Der Magistrat wird gebeten, den Treppenabgang vom alten Brückenhäuschen am Ende der Eifelstraße zum darunterliegenden Fuß- und Radweg zu sanieren. Begründung: Der Treppenabgang, der aus Sandstein- und Basaltsteinpflaster besteht, ist in einem maroden Zustand. Dieser Abgang wird häufig von Fußgängern genutzt, um auf den südlich der Straße Schwanheimer Ufer gelegenen Fuß- und Radweg zu gelangen. Dabei kam es schon zu Stürzen, die bisher noch glimpflich verliefen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1034 Aktenzeichen: 66 0
Schwanheim: Treppenabgang neben Schwanheimer Brückenhäuschen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2018, OF 596/6 Betreff: Schwanheim: Treppenabgang neben Schwanheimer Brückenhäuschen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Treppenabgang vom alten Brückenhäuschen am Ende der Eifelstraße zum darunterliegenden Fuß- und Radweg zu sanieren. Begründung: Der Treppenabgang, der aus Sandstein und Basaltstein-Pflaster besteht, ist in einem maroden Zustand. Dieser wird häufig von Fußgängern benutzt um an den südlich der Mainuferstraße gelegenen Fuß - und Radweg zu gelangen. Dabei kam es schon zu Stürzen, die bisher noch glimpflich verliefen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 20.02.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2765 2018 Die Vorlage OF 596/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchwanheim: Geschwindigkeitskontrollen in der Rheinlandstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2556 entstanden aus Vorlage: OF 551/6 vom 13.11.2017 Betreff: Schwanheim: Geschwindigkeitskontrollen in der Rheinlandstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Rheinlandstraße Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: In der Rheinlandstraße sind permanente Geschwindigkeitsüberschreitungen zu beobachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 322 Aktenzeichen: 32 4
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