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Widerrechtliches Parken auf der roten Markierung in der Rheinlandstraße

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4077 entstanden aus Vorlage: OF 883/6 vom 11.11.2018

Betreff: Widerrechtliches Parken auf der roten Markierung in der Rheinlandstraße Der Magistrat wird gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie das Parken auf der roten Markierung unterbunden werden kann. In der Prüfung sollen die beiden nachfolgend genannten Vorschläge berücksichtigt werden:

  1. Einführung von Schrägparkplätzen zur Fahrbahnverengung, um zum einen mehr Parkplätze zu schaffen und zum anderen dadurch die rote Markierung zu ersetzen;
  2. Ersatz der roten Markierung in der Rheinlandstraße (in Höhe der Hausnummern 16 bis 60) durch einen Grünstreifen. Begründung: Die rote Markierung in der Rheinlandstraße war ursprünglich ein Pilotprojekt. Die damit erzielte Fahrbahnverengung sollte der Verkehrsberuhigung dienen. Leider wird dieser rote Streifen zunehmend als Parkplatz genutzt. In der vergangenen Regionalratssitzung wurde bemängelt, dass das Ordnungsamt keine Strafzettel verteilen kann, da keine Beschilderung vorhanden ist, die das Parken auf dem roten Streifen untersagt. Es kam der Vorschlag auf, einen Grünstreifen einzurichten. Dieser würde das Problem beheben und eine Aufwertung des Stadtteils mit sich bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 507 Aktenzeichen: 32 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2018OFOF 883/6Widerrechtliches Parken auf der roten Markierung in der RheinlandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 4. Dezember 2018Sie sind hier
    OMOM 4077Widerrechtliches Parken auf der roten Markierung in der Rheinlandstraße
    Direktanregung
  3. 4. März 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 507Widerrechtliches Parken auf der roten Markierung in der RheinlandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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