Schwanheim: Poller Eifelstraße 14
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Poller in der Eifelstraße Höhe Hausnummer 14 näher an den Bürgersteig zu versetzen, um illegales Parken zu verhindern und die Sicht auf den Zebrastreifen zu verbessern. Dies soll die Sicherheit der Fußgänger erhöhen und die Durchfahrtsmöglichkeiten für den Bus gewährleisten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Poller, die Ende März in der Eifelstraße Höhe Hausnummer 14 auf eine Sperrfläche gesetzt wurden, etwas in Richtung des Bürgersteigs zu versetzen, um zu erreichen, dass die mit Fotos dokumentierten und in der Begründung geschilderten Probleme möglichst nicht mehr auftreten. Außerdem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es eventuell sinnvoll erscheint, auf der anderen Straßenseite nah am Bürgersteig ebenfalls Poller zu installieren, damit dort das illegale Parken verhindert und die Durchfahrtsmöglichkeit für den Bus gewährleistet bleibt.
Begründung
Auf der fraglichen Sperrfläche wird oft illegal geparkt, was die Sicht auf den Zebrastreifen behindert. Früher waren dort Warnbaken aufgestellt, die aber im Zuge der Erneuerung des Fahrbahnbelags entfernt wurden. Der Ortsbeirat bat in seiner Anregung vom 22.10.2019, OM 5247, diese wieder aufzustellen, was der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 17.02.2020, ST 285, auch zusagte. Tatsächlich wurden dann Ende März die besagten Poller aufgestellt - so weit, so gut. Leider stehen die neuen Poller aber weiter im Straßenraum als früher die Warnbaken. Dies führt zu folgenden Problemen: Manche Autos passen zwischen Poller und Gehweg und werden entsprechend auf der Sperrfläche abgestellt. Dies beeinträchtigt die Sicht auf den Zebrastreifen erheblich und sollte durch das Aufstellen der Poller ja eigentlich verhindert werden. Würden die Poller ein Stück Richtung Bürgersteig versetzt werden - so standen früher auch die Warnbaken -, so wäre es nicht mehr möglich, noch ein Auto zwischen Poller und Laternenpfahl zu quetschen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2019OFOF 1121/6Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg EifelstraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 22. Oktober 2019OMOM 5247Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg EifelstraßeDirektanregung
- 17. Februar 2020STST 285Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg EifelstraßeStellungnahme
- 12. Oktober 2020OFOF 1376/6Schwanheim: Poller Eifelstraße 14Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Oktober 2020Sie sind hierOMOM 6783Schwanheim: Poller Eifelstraße 14Direktanregung
- 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 202Schwanheim: Poller Eiffelstraße 14Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats