Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg Eifelstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5247 entstanden aus Vorlage: OF 1121/6 vom 25.09.2019
Betreff: Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg Eifelstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängersicherheit am Zebrastreifen Eifelstraße/Ecke Schwarzbachstraße wieder so zu gewährleisten, wie sie vor der Erneuerung des Fahrbahnbelages herrschte.
Begründung: Die vorher vor dem Übergang platzierten Warnbaken (siehe Anlage) verhinderten das sichtbehindernde Parken von Pkw direkt am Zebrastreifen. Nun stehen verbotenerweise Autos auch außerhalb der markierten Parkfläche. Dieser Fußgängerüberweg gehört außerdem zum Schulweg zur August-Gräser-Schule. Anlage Anlage 1 (ca. 251 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 285 Antrag vom 12.10.2020, OF 1376/6 Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6783 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2019OFOF 1121/6Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg EifelstraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 22. Oktober 2019Sie sind hierOMOM 5247Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg EifelstraßeDirektanregung
- 17. Februar 2020STST 285Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg EifelstraßeStellungnahme
- 12. Oktober 2020OFOF 1376/6Schwanheim: Poller Eifelstraße 14Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Oktober 2020OMOM 6783Schwanheim: Poller Eifelstraße 14Direktanregung
- 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 202Schwanheim: Poller Eiffelstraße 14Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.