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Versetztes Parken in der Rheinlandstraße

Vorlagentyp: OFSPD
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Rheinlandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Rheinlandstraße an zwei Stellen zwischen dem Fußgängerüberweg (Zelterstraße 65/ Ecke Rheinlandstraße) und der Volksbank (Rheinlandstraße 64) auf der nördlichen Seite einseitig versetztes Parken mit entsprechender Markierung eingerichtet werden kann, um das Parken in der Rheinlandstraße zu ordnen. Begründung: Zurzeit ist das Parken auf einer Seite der Rheinlandstraße (von Hausnummer 60 bis 64) erlaubt. Immer häufiger beschweren sich Büger*innen über das rücksichtslose Parken in der Rheinlandstraße. Sowohl das Parken auf den Radwegen, vor Einfahrten als auch unmittelbar vor und hinter dem Fußgängerüberweg (siehe Bild), das sowohl Schulkinder als auch Erwachsene gefährdet, ist zu beobachten. Da das Parken zur Verkehrsberuhigung beiträgt, wäre ein absolutes Halteverbot kontraproduktiv. Daher bietet es sich an, durch einseitig versetztes Parken an zwei Stellen für einen ausgeglichenen Verkehr zu sorgen und durch entsprechende Markierungen die legalisierten Parkplätze zu kennzeichnen. .

Inhalt

Antrag vom 11.11.2018, OF 884/6

Betreff: Versetztes Parken in der Rheinlandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Rheinlandstraße an zwei Stellen zwischen dem Fußgängerüberweg (Zelterstraße 65/ Ecke Rheinlandstraße) und der Volksbank (Rheinlandstraße 64) auf der nördlichen Seite einseitig versetztes Parken mit entsprechender Markierung eingerichtet werden kann, um das Parken in der Rheinlandstraße zu ordnen.

Begründung: Zurzeit ist das Parken auf einer Seite der Rheinlandstraße (von Hausnummer 60 bis 64) erlaubt. Immer häufiger beschweren sich Büger*innen über das rücksichtslose Parken in der Rheinlandstraße. Sowohl das Parken auf den Radwegen, vor Einfahrten als auch unmittelbar vor und hinter dem Fußgängerüberweg (siehe Bild), das sowohl Schulkinder als auch Erwachsene gefährdet, ist zu beobachten. Da das Parken zur Verkehrsberuhigung beiträgt, wäre ein absolutes Halteverbot kontraproduktiv. Daher bietet es sich an, durch einseitig versetztes Parken an zwei Stellen für einen ausgeglichenen Verkehr zu sorgen und durch entsprechende Markierungen die legalisierten Parkplätze zu kennzeichnen. .Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2018Sie sind hier
    OFOF 884/6Versetztes Parken in der Rheinlandstraße
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 4. Dezember 2018VV 1116Versetztes Parken in der RheinlandstraßeAnfrage
  3. 22. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 433Versetztes Parken in der RheinlandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 27 · 04.12.2018
TO I, TOP 48
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1116 2018 Die Vorlage OF 884/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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