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Versetztes Parken in der Rheinlandstraße

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 04.12.2018, V 1116 entstanden aus Vorlage: OF 884/6 vom 11.11.2018

Betreff: Versetztes Parken in der Rheinlandstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Rheinlandstraße zwischen dem Fußgängerüberweg (Zelterstraße 65/ Ecke Rheinlandstraße) und der Volksbank (Rheinlandstraße 64) an zwei Stellen auf der nördlichen Seite einseitig versetztes Parken mit entsprechender Markierung eingerichtet werden kann, um das Parken in der Rheinlandstraße zu ordnen.

Begründung: Zurzeit ist das Parken auf einer Seite der Rheinlandstraße (von Hausnummer 60 bis 64) erlaubt. Immer häufiger beschweren sich Bürgerinnen und Bürger über das rücksichtslose Parken in der Rheinlandstraße. Sowohl das Parken auf den Radwegen, vor Einfahrten als auch unmittelbar vor und hinter dem Fußgängerüberweg (siehe Bild), das sowohl Schulkinder als auch Erwachsene gefährdet, ist zu beobachten. Da das Parken zur Verkehrsberuhigung beiträgt, wäre ein absolutes Halteverbot kontraproduktiv. Daher bietet es sich an, durch einseitig versetztes Parken an zwei Stellen für einen ausgeglichenen Verkehr zu sorgen und durch entsprechende Markierungen die legalisierten Parkplätze zu kennzeichnen. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 433 Aktenzeichen: 32 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2018OFOF 884/6Versetztes Parken in der RheinlandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 4. Dezember 2018Sie sind hier
    VV 1116Versetztes Parken in der Rheinlandstraße
    Anfrage
  3. 22. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 433Versetztes Parken in der RheinlandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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