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Meine Nachbarschaft: Kleingartenweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße

08.06.2021 · Aktualisiert: 21.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 249 entstanden aus Vorlage: OF 38/4 vom 25.05.2021 Betreff: Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße verhindert oder zumindest stark eingeschränkt werden kann. Geeignete Maßnahmen könnten die Umwidmung in eine Anliegerstraße sein oder - hilfsweise - die abschnittsweise und wechselseitige Verbreiterung der Gehwege bzw. das Einrichten von sogenannten Gehwegnasen. Begründung: Die Dortelweiler Straße stellt eine Verbindung von der Seckbacher Landstraße zur Friedberger Landstraße (und umgekehrt) dar. Da dies auch die kürzeste Verbindung ist, wird diese Straße entsprechend stark von Pkws genutzt. Hinzu kommt die Linienführung der Buslinie 34 ab der Comeniusstraße/Ecke Dortelweiler Straße (und umgekehrt). Dies führt zu erheblichen Lärm- und Abgasemissionen, von denen die Anwohnerinnen und Anwohner besonders betroffen sind. Die Straße als solche und die vorhandenen Gehwege sind von so geringer Breite, sodass weitere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (Radfahrende, zu Fuß Gehende) nicht annähernd gleichberechtigt und gefahrlos diesen Verkehrsweg nutzen können. Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1662

OF (Antrag Ortsbeirat )

Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße

25.05.2021 · Aktualisiert: 18.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 38/4 Betreff: Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße verhindert oder zumindest stark eingeschränkt werden kann. Geeignete Maßnahmen könnten die Umwidmung in eine Anliegerstraße sein oder - hilfsweise - die abschnittsweise und wechselseitige Verbreiterung der Gehwege bzw. das Einrichten von sogenannten Gehwegnasen. Begründung: Die Dortelweiler Straße stellt eine Verbindung von der Seckbacher Landstraße zur Friedberger Landstraße (und umgekehrt) dar. Da dies auch die kürzeste Verbindung ist, wird diese Straße entsprechend stark von PKW genutzt. Hinzu kommt die Linienführung des 34er Busses ab der Ecke Comeniusstraße/ Dortelweiler Straße (und umgekehrt). Dies führt zu erheblichen Lärm- und Abgasemissionen, von denen die Anwohner:innen besonders betroffen sind. Die Straße als solche und die vorhandenen Gehwege sind von so geringer Breite, so dass weitere Verkehrsteilnehmer:innen (Radfahrende, Zufußgehende) nicht annähernd gleichberechtigt und gefahrlos diesen Verkehrsweg nutzen können. Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4 am 08.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 249 2021 Die Vorlage OF 38/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, CDU, FDP, dFfm und BFF (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweis von Autoparkplätzen in der Gießener Straße und der Wetteraustraße

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7161 entstanden aus Vorlage: OF 1014/3 vom 11.11.2020 Betreff: Ausweis von Autoparkplätzen in der Gießener Straße und der Wetteraustraße Der Magistrat wird aufgefordert, in folgenden Straßenabschnitten reine Autoparkplätze auszuweisen: 1. In der Gießener Straße entlang der Friedhofsmauer - hier sind bereits einige Bereiche ausgewiesen, die Regelung soll jetzt auf die gesamte Länge ausgedehnt werden; 2. in der Wetteraustraße im Abschnitt von der Einmündung in die Rotlintstraße bis zum Straßenende am Günthersburgpark. Begründung: In diesen Straßenabschnitten werden häufig Transporter, Anhänger und Wohnmobile abgestellt, die dann über Wochen dort stehen bleiben. Aufgrund des auch hier herrschenden Parkdrucks sollten die Stellplätze im öffentlichen Raum den Autos vorbehalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 788 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Ausweis von Autoparkplätzen in der Gießener Straße und der Wetteraustraße

11.11.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2020, OF 1014/3 Betreff: Ausweis von Autoparkplätzen in der Gießener Straße und der Wetteraustraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert in folgenden Straßenabschnitten reine Autoparkplätze auszuweisen: Gießener Straße entlang der Friedhofsmauer, hier sind einige Bereiche bereits ausgewiesen, jetzt soll die Regelung auf die gesamte Länge ausgedehnt werden Wetteraustraße von der Einmündung in die Rotlintstraße bis zum Straßenende am Günthersburgpark Begründung: In diesen Straßenabschnitten werden häufig Transporter, Anhänger und Wohnmobile abgestellt, die dann über Wochen dort stehen bleiben. Aufgrund des auch hier herrschenden Parkdrucks sollten die Stellplätze im öffentlichen Raum hier den Autos vorbehalten bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1014/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7161 2021 Die Vorlage OF 1014/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen

29.10.2020 · Aktualisiert: 11.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6862 entstanden aus Vorlage: OF 932/3 vom 10.06.2020 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstraße und Rotlintstraße wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO) nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstraße zwischen Gluckstraße und Lenaustraße) geschützt; 2. für die vier Stellplätze zwischen Rotlintstraße und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstraße und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter Ziffer 1.) geschützt; 3. der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Straße und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten; 4. d urch Tempo-30-Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgartenstraße/Rotlintstraße ein Piktogramm mit "Vorsicht Kinder" auf dem Straßenbelag aufgebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen Anwohnerinnen und Anwohner, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 Meter) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustraße) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 155 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeitnahe Sanierung des Bodenwegs

27.10.2020 · Aktualisiert: 23.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6805 entstanden aus Vorlage: OF 516/4 vom 12.10.2020 Betreff: Zeitnahe Sanierung des Bodenwegs Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich für die Sanierung des Bodenwegs auf der ganzen Länge (oder zumindest zwischen An den Röthen und Wasserleitungsweg) zu sorgen und gleichzeitig die unerlaubte Nutzung durch Pkw wirksam zu unterbinden. Begründung: Die Qualität der Asphaltdecke lässt auf weiter Strecke des originär von Fahrradfahrern und Fußgängern zu nutzenden Bodenweges zu wünschen übrig. Schlaglöcher und holprige Randbereiche gehören leider zum Alltag, was besonders bei der Begegnung von Radfahrern und Fußgängern zu gefährlichen Situationen führt. Darüber hinaus ist seit geraumer Zeit leider zu beobachten, dass Pkw den Weg nutzen und an mancher Ecke illegal abgestellt werden, was scheinbar auch mit dem Bewohnerparken An den Röthen und auf der Dortelweiler Straße zu tun hat. Hier sollte durch geeignete Maßnahmen Einhalt geboten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 480 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat )

Ringstraßenbahn von „Bornheim Mitte“ zur Friedberger Warte

27.10.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2020, OF 998/3 Betreff: Ringstraßenbahn von "Bornheim Mitte" zur Friedberger Warte Im neuen Nahverkehrsplan wird eine Ringstraßenbahnlinie von der Station Bornheim Mitte zur Friedberger Warte aufgeführt. Sie soll über die Dortelweiler Straße geführt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, wie die geplante Ringstraßenbahn auf der Dortelweiler Straße integriert werden kann? Welche Umsetzungsmöglichkeiten gibt es? Begründung: Der Ortsbeirat 3 geht davon aus, dass sich im Nahverkehrsplan nur Projekte wiederfinden, die auch umsetzbar sind. Deshalb sollte es für die Führung der Straßenbahn auf der Dortelweiler auch bereits Umsetzungsideen geben. Aufgrund der derzeitigen Situation und der Enge der Straße erscheint das auf den ersten Blick kein einfaches Unterfangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1879 2020 Die Vorlage OF 998/3 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeitnahe Sanierung des Bodenwegs

12.10.2020 · Aktualisiert: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 516/4 Betreff: Zeitnahe Sanierung des Bodenwegs Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich für die Sanierung des Bodenwegs auf der ganzen Länge (oder zumindest zwischen An den Röthen und Wasserleitungsweg) zu sorgen und gleichzeitig die unerlaubte Nutzung durch PKW wirksam zu unterbinden. Begründung: Die Qualität der Asphaltdecke lässt auf weiter Strecke des originär von Fahrradfahrern und Fußgängern zu nutzenden Bodenweges zu wünschen übrig, Schlaglöcher und holprige Randbereiche gehören leider zum Alltag, was besonders bei der Begegnung von Radfahrern und Fußgängern zu gefährlichen Situationen führt. Darüber hinaus ist seit geraumer Zeit leider zu beobachten, dass PKW den Weg nutzen und an mancher Ecke illegal abgestellt werden, was scheinbar auch mit dem Bewohnerparken An den Röthen und auf der Dortelweiler Straße zu tun hat. Hier sollte durch geeignete Maßnahmen Einhalt geboten werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 27.10.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6805 2020 Die Vorlage OF 516/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen

20.02.2020 · Aktualisiert: 22.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Roteinfärbung des Radwegs auf dem Alleenring an Straßenkreuzungen/Friedberger Landstraße Einmündung Hungener Straße

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5854 entstanden aus Vorlage: OF 826/3 vom 29.01.2020 Betreff: Roteinfärbung des Radwegs auf dem Alleenring an Straßenkreuzungen/Friedberger Landstraße Einmündung Hungener Straße Der Magistrat wird gebeten, a) den Radweg auf dem Alleenring an allen Straßeneinmündungen; b) den Radweg an der Friedberger Landstraße, Einmündung Hungener Straße rot einzufärben. Begründung: Zu a) An den Einmündungen der Straßen auf den Alleenring werden Radfahrer häufig übersehen. Zu b) Der Radweg ist vorher und nachher bereits rot eingefärbt (Tankstelle, Netto, Wetteraustraße), lediglich die Hungener Straße wurde ausgespart. Deshalb muss dies nun nachträglich erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1142 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Können Werbeschilder auch gefährlich sein?

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5858 entstanden aus Vorlage: OF 830/3 vom 29.01.2020 Betreff: Können Werbeschilder auch gefährlich sein? Seit einiger Zeit hängt auf der Friedberger Landstraße stadtauswärts in Höhe Einmündung Wetteraustraße ein "Werbeschild" eines Schnellrestaurants auf der Friedberger Landstraße, dort wird ein U-Turn in 300 Metern als Fahrtweg zum Restaurant auf der anderen Straßenseite angezeigt. Ein U-Turn ist jedoch auf der Friedberger Landstraße an keiner Stelle erlaubt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, das o. g. Werbeschild entfernen zu lassen und durch ein Schild mit der nach Straßenverkehrsordnung erlaubten Zufahrtsmöglichkeit ersetzen zu lassen. Begründung: Vor einigen Tagen kam es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Friedberger Landstraße, Höhe Dortelweiler Straße. Dort hatte ein Auto verbotswidrig einen U-Turn versucht und war mit einem Bus zusammengestoßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2020, ST 1287 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171

23.01.2020 · Aktualisiert: 22.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2020, OA 522 entstanden aus Vorlage: OF 772/3 vom 09.01.2020 Betreff: Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171 Die Vorlage M 171 (Bebauungsplan Nr. 858) wird abgelehnt. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 171 gleichfalls abzulehnen. Begründung: Die Vorlage wird vor allem wegen mangelnder sozialstruktureller Mischung des Quartiers abgelehnt. Auf der Parkseite sind Wohntürme mit gehobenem Wohnstandard geplant. Abgeschirmt wird dieser Bereich durch einen langen Riegel, der für geförderten Wohnungsbau entlang der stark befahrenen Dortelweiler Straße liegt. Nach der Auffassung des Ortsbeirates ist eine stärkere Mischung von gefördertem und freiem Wohnungsbau in verschiedenen Häusern wünschenswert. Die Struktur der Bebauung passt nicht zu der aufgelockerten Bauweise in der unmittelbaren Nachbarschaft. Bei einer Überarbeitung und Neuvorlage soll der Durchgang von der Dortelweiler Straße zum Park so breit sein, dass er für einen Fuß- und Radweg bequem ist. Die vorgeschlagenen Umweltaspekte des Bebauungsplans werden bis auf die Höhe der Bebauung und der vorgesehenen Dichte positiv bewertet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 171 = Ablehnung, OA 522 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5190, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegale Lackiererei in der Dortelweiler Straße

21.01.2020 · Aktualisiert: 05.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5637 entstanden aus Vorlage: OF 420/4 vom 06.01.2020 Betreff: Illegale Lackiererei in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten die Stadt Frankfurt hat, um eine illegal betriebene Lackiererei in der Dortelweiler Straße 74 stillzulegen. Begründung: In der Dortelweiler Straße 74 wird eine Werkstatt mit Lackiererei direkt an Freizeitgärten betrieben. Die Lackiererei hat (laut Regierungspräsidium Darmstadt und Hessen Mobil) keine Betriebsgenehmigung und der Mietvertrag über das Grundstück mit Hessen Mobil ist wohl auch schon seit zwei Jahren abgelaufen. Die Lackiererei wird auch spätabends nach 22 Uhr betrieben, an Sonn- und Feiertagen und ohne eine funktionierende Filteranlage. Die Farbdämpfe werden über ein lautes Gebläse nach hinten auf die Freizeitgärten geblasen. Dieser Zustand ist den Ämtern in Frankfurt, dem Regierungspräsidium Darmstadt und Hessen Mobil seit Jahren bekannt, jedoch wurde bisher nichts unternommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2020, ST 903

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zurückweisung M 171

09.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2020, OF 772/3 Betreff: Zurückweisung M 171 Der Ortsbeirat möge beschließen, die M-Vorlage M 171 (B-Plan 858) wird zurückgewiesen. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 171 gleichfalls zurückzuweisen. Begründung: Die Vorlage wird vor allem wegen mangelnder sozialstruktureller Mischung des Quartiers abgelehnt. Auf der Parkseite sind Wohntürme mit gehobenen Wohnstandard geplant. Abgeschirmt wird dieser Bereich durch einen langen Riegel, der für geförderten Wohnungsbau entlang der stark befahrene Dortelweiler Straße liegt. Nach der Auffassung des Ortsbeirates ist eine stärkere Mischung von gefördertem und freiem Wohnungsbau in verschiedenen Häusern wünschenswert. Die Struktur der Bebauung passt nicht zu der aufgelockerten Bauweise in der unmittelbaren Nachbarschaft. Bei einer Überarbeitung und Neuvorlage soll der Durchgang von der Dortelweiler Straße zum Park so breit sein, dass er für einen Fuß- und Radweg bequem ist. Die vorgeschlagenen Umweltaspekte des Bebauungsplans, werden bis auf die Höhe der Bebauung und der vorgesehenen Dichte positiv bewertet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 522 2020 1. Die Vorlage M 171 wird unter Hinweis auf OA 522 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 772/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU, SPD und FDP (= Zustimmung) zu 2. GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Illegale Lackiererei in der Dortelweiler Straße

06.01.2020 · Aktualisiert: 28.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 420/4 Betreff: Illegale Lackiererei in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten die Stadt Frankfurt hat, um eine illegal betriebene Lackiererei in der Dortelweiler Straße 74 stillzulegen. Begründung: In der Dortelweiler Straße 74 wird eine Werkstatt mit Lackiererei direkt an Freizeitgärten betrieben. Die Lackiererei hat (laut Regierungspräsidium Darmstadt und Hessen Mobil) keine Betriebsgenehmigung und der Mietvertrag über das Grundstück mit Hessen Mobil ist wohl auch schon seit zwei Jahren abgelaufen. Die Lackiererei wird auch spätabends nach 22 Uhr betrieben, an Sonn- und Feiertagen und ohne eine funktionierende Filteranlage. Die Farbdämpfe werden über ein lautes Gebläse nach hinten auf die Freizeitgärten geblasen. Dieser Zustand ist den Ämtern in Frankfurt, dem RP Darmstadt und Hessen Mobil seit Jahren bekannt, jedoch wurde bisher nichts unternommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5637 2020 Die Vorlage OF 420/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringen von Verkehrsleitzeichen zum Leiten der Autofahrer in die Gießener Straße

22.10.2019 · Aktualisiert: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5222 entstanden aus Vorlage: OF 837/10 vom 06.10.2019 Betreff: Anbringen von Verkehrsleitzeichen zum Leiten der Autofahrer in die Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anbringung von Verkehrsleitzeichen in Höhe Endstation "Preungesheim" dazu führen könnte, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer, die aus Richtung Norden kommend auf die B 521 bzw. A 661 wollen, nicht durch die Homburger Landstraße fahren, sondern über die Gießener Straße. Dadurch könnte die Linksabbiegerspur aus der Homburger Landstraße kommend auf die Friedberger Landstraße in Richtung Dortelweiler Straße entlastet werden, was dazu führen könnte, dass die Schülerinnen und Schüler, die die Valentin-Senger-Schule besuchen, sicherer in die Schule kommen. Begründung: Die Fahrt aus Richtung Norden könnte über die Gießener Straße erfolgen, sodass die Autofahrerinnen und Autofahrer gleich an der Kreuzung Gießener Straße/Ecke Friedberger Landstraße in Richtung Bad Vilbel fahren könnten, ohne langen Rückstau aus der Homburger Landstraße oder auch aus Richtung Bad Vilbel auf der Friedberger Landstraße erleiden zu müssen. Ein Nebenerfolg könnte sein, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer, soweit sie nicht in Preungesheim wohnen, die Homburger Landstraße weitgehend meiden, da sie gleich auf die Gießener Straße fahren würden. Dies könnte dazu führen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner der Homburger Landstraße wieder ruhiger schlafen könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 380 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Gefährlicher Weg zur Drachenhöhle - Vorschlag Weidenbornstraße

08.10.2019 · Aktualisiert: 13.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 388/4 Betreff: Gefährlicher Weg zur Drachenhöhle - Vorschlag Weidenbornstraße Vorgang: OM 4550/19 OBR 4; ST 1427/19 Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob auf der Weidenbornstraße nahe der Einmündung Dortelweiler Straße ein Fußgängerüberweg möglich ist, um einen sicheren Weg zur Kita Drachenhöhle der FES zu ermöglichen. Begründung: Die Kita Drachenhöhle der FES befindet sich in der Dortelweiler Straße gegenüber der Hausnummer 10. Der nächste Fußgängerüberweg ist entweder Weidenbornstraße/Ecke Seckbacher Landstraße oder oben auf der Dortelweiler Straße/Ecke An den Röthen. Da laut ST 1427 ein Überweg auf der Dortelweiler Straße wegen zu geringer Gehwegbreite nicht möglich ist, bittet der Ortsbeirat um Prüfung, ob ein Überweg auf der Weidenbornstraße realisierbar ist, um einen sicheren Gang der Eltern mit Kindern zur Kita zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4550 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1427 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 22.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 388/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 388/4 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Anbringen von Verkehrsleitzeichen zum Leiten der Autofahrer in die Gießener Straße

06.10.2019 · Aktualisiert: 25.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2019, OF 837/10 Betreff: Anbringen von Verkehrsleitzeichen zum Leiten der Autofahrer in die Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anbringung von Leitschildern in Höhe Endstation Preungesheim dazu führen könnte, dass die Autofahrer*innen, die aus Richtung Norden kommend auf die B 521 bzw. A 661 wollen, nicht durch die Homburger Landstraße fahren, sondern über die Gießener Straße. Dadurch könnte die Linksabbiegerspur aus der Homburger Landstraße kommend auf die Friedberger Landstraße in Richtung Dortelweiler Straße entlastet werden, was dazu führen könnte, dass die Schüler*innen, die die Valentin-Senger-Straße besuchen, sicherer in die Schule kommen. Begründung: Die Fahrt aus Richtung Norden könnte über die Gießener Straße erfolgen, so dass die Autofahrer*innen gleich an der Kreuzung Gießener Ecke Friedberger in Richtung Bad Vilbel fahren könnten ohne langen Rückstau aus der Homburger oder auch aus Richtung Bad Vilbel auf der Friedberger Landstraße erleiden zu müssen. Ein Nebenerfolg könnte sein, dass die Autofahrer*innen, soweit sie nicht in Preungesheim wohnen, die Homburger Landstraße weitgehend meiden, da sie gleich auf die Gießener fahren würden. Dies könnte dazu führen, dass die Anwohner*innen der Homburger Landstraße wieder ruhiger schlafen könnten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5222 2019 Die Vorlage OF 837/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark

19.08.2019 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4932 entstanden aus Vorlage: OF 588/11 vom 01.08.2019 Betreff: Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die beim Ortstermin am 18.07.2019 mit dem Amt 79 vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Die Beschränkung der Zufahrt und die Bankettbefestigung sollen rollenden und ruhenden Verkehr derart regeln, dass Rettungsfahrzeuge wie auch der Shuttle-Bus ungestört verkehren können. 2. Die Regelung eines beschränkten Zugangs zum Gelände soll lediglich für Wochenenden und Feiertage (derzeit noch offen, ob Wochenendregelung freitags oder samstags startet) in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober gelten. 3. Die beschränkte Zufahrt für den Individualverkehr über eingeschränkte Zugangsberechtigung soll mit einem entsprechenden Angebot an ÖPNV/Shuttle-Bussen gekoppelt werden. Die Buslinie 83 könnte zu diesem Zweck als Ringbuslinie konzipiert werden (Friedberger Warte - Lohrberg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - Wilhelmshöher Straße - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Seckbacher Landstraße - Dortelweiler Straße - Friedberger Warte). Dazu müssten die beiden möglichen Zufahrten zum Lohrberg gesperrt und nur noch für Berechtigte zugänglich sein. D. h. der Berger Weg im Westen und der Klingenweg im Süden müssten entsprechende Vorrichtungen bekommen - Zugang für Radfahrer uneingeschränkt. 4. Eine Lösung mit möglichst geringem Personaleinsatz (insbesondere auch für die Stadtpolizei) soll favorisiert werden. 5. Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke bedarf einer gesonderten Lösung (Privatinitiative: z. B. Abholung Gehbehinderter mittels Golf Caddy). 6. Personen mit berechtigtem Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstwiesenbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. 7. Für die Saison 2019 sollen die Baumstämme liegen bleiben. Bis zur Lösungsfindung (spätestens 15. Mai 2020) sollen die Baumstämme entfernt und die Bankette mit Granitstelen bestückt werden. Bei Lösungsangeboten soll stets das Einvernehmen des Ortsbeirates 11 eingeholt werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen wird der Magistrat beauftragt, geeignete Flächen für neu anzulegende Grillplätze festzulegen, um zur Saison 2020 das Grillen im Lohrpark verbieten zu können. Begründung: Auf Einladung des Amtes 79 fand am 18. Juli 2019 ein Treffen am Parkplatz des Lohrparks statt. Hintergrund: Im Dezernat X wird die Notwendigkeit gesehen, die kurzfristige Lösung zur Problematik Parken im Berger Weg/Lohrberg (seit Ostern 2019 mithilfe von Baumstämmen entlang des Weges) in eine langfristig wirksame Lösung zu überführen. Der ämterübergreifende Termin vor Ort sollte die Grundlage für eine nachhaltig wirkende Lösung legen. Die Ablage von Baumstämmen entlang des Berger Weges - auf Privatgrundstücken abgelegt - hat seit Ostern 2019 an der Kernproblematik des illegalen Parkens und der nicht vertretbaren Verkehrssituation bei hohem Ansturm auf das Gelände nichts Grundlegendes geändert; zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächterinnen und Pächter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer zu ihren Streuobstwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.01.2020, OF 707/11 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 124 Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1565 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg / Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark

01.08.2019 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 588/11 Betreff: Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg / Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die bei dem o. g. Ortstermin vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden können: Die Beschränkung der Zufahrt und die Bankettbefestigung sollen rollenden und ruhenden Verkehr derart regeln, dass Rettungsfahrzeuge wie auch der Shuttle-Bus ungestört verkehren können. Die Regelung eines beschränkten Zugangs zum Gelände soll lediglich für Wochenende und Feiertage (derzeit noch offen, ob Wochenendregelung freitags oder samstags startet) in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober gelten. Die Beschränkte Zufahrt für den Individualverkehr über eingeschränkte Zugangsberechtigung, soll mit einem entsprechenden Angebot an ÖPNV/ Shuttle-Bussen gekoppelt werden. Die Buslinie 83 könnte zu diesem Zweck als Ringbuslinie konzipiert werden (Friedberger Warte - Lohrberg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - Wilhelmshöher Straße - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Seckbacher Landstraße - Dortelweiler Straße - Friedberger Warte) Dazu müssten die beiden möglichen Zufahrten zum Lohrberg gesperrt und nur noch für Berechtigte zugänglich sein, d. h. der Berger Weg im Westen und der Klingenweg im Süden müssten entsprechende Vorrichtungen bekommen - Zugang für Radfahrer uneingeschränkt. Eine Lösung mit möglichst geringem Personaleinsatz (insbesondere auch für die Stadtpolizei) soll favorisiert werden. Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke bedarf einer gesonderten Lösung (Privatinitiative z. B. Abholung Gehbehinderter mittels Golf Caddy). Personen mit berechtigtem Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstbetreiber, Freizeitgärtner eventuell weitere Personen. Für die Saison 2019 sollen die Baumstämme liegen bleiben. Bis zur Lösungsfindung (spätestens 15. Mai 2020) sollen die Baumstämme entfernt und die Bankette mit Granitstelen bestückt werden. Bei Lösungsangeboten soll stets das Einvernehmen des OBR 11 eingeholt werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen soll der Magistrat geeignete Flächen für neu anzulegende Grillplätze festlegen um zur Saison 2020 das Grillen im Lohrpark verbieten zu können. Begründung: Auf Einladung des Amtes 79 fand am 18. Juli 2019 ein Treffen am Parkplatz des Lohrparks statt. Hintergrund: Im Dezernat X wird die Notwendigkeit gesehen, die kurzfristige Lösung zur Problematik Parken im Berger Weg/ Lohrberg (seit Ostern 2019 mit Hilfe von Baumstämmen entlang des Weges) in eine langfristig wirksame Lösung zu überführen. Der ämterübergreifende Termin vor Ort sollte die Grundlage für eine nachhaltig wirkende Lösung legen. Die Ablage von Baumstämmen entlang des Berger Weges - auf Privatgrundstücken abgelegt - hat seit Ostern 2019 an der Kernproblematik des illegalen Parkens und der nicht vertretbaren Verkehrssituation bei hohem Ansturm auf das Gelände nichts Grundlegendes geändert; zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der PächterInnen und EigentümerInnen zu ihren Streuobstwiesen. Antragsteller: FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4932 2019 Die Vorlage OF 588/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Parteien: FDP, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte

13.06.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4742 entstanden aus Vorlage: OF 690/3 vom 30.05.2019 Betreff: Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte Vorgang: V 405/17 OBR 3; ST 1354/17 In der Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1354, wurde berichtet, dass die Grundsanierung des Spielplatzes Butzbacher Straße - Sandbagger und Doppelfederwippe - im Jahr 2018 durchgeführt wird. Im März 2019 wurden jetzt auch die letzten verbliebenen Spielgeräte abgeräumt, sodass sich dort nur noch eine leere Sandfläche befindet. Der Spielplatz ist die Auslauffläche der Kindertageseinrichtung Kirchwiese. Die Eltern sind empört und stehen ungläubig vor dem leeren Sandplatz. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, Stellung zu nehmen und die zugesagten Maßnahmen verzögerungsfrei zu veranlassen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird der Spielplatz wieder hergerichtet? 2. Wurden die anderen in der Stellungnahme ST 1354 benannten Maßnahmen umgesetzt? Aufstellung im Detail erwünscht. 3. Warum hat der Magistrat der jetzigen Situation nicht rechtzeitig entgegengewirkt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.04.2017, V 405 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1354 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1895 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte

30.05.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 690/3 Betreff: Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte Der Ortsbeirat möge beschließen: in der Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1354 wurde berichtet, dass die Grundsanierung des Spielplatzes Butzbacher Straße- Sandbagger und Doppelfederwippe - für 2018 durchgeführt wird. Im März 2019 wurden jetzt auch die letzten verbliebenen Spielgeräte abgeräumt, so dass sich dort nur noch eine leere Sandfläche befindet. Der Spielplatz ist die Auslauffläche der Kindertageseinrichtung Kirchwiese. Die Eltern sind empört und stehen ungläubig vor dem leeren Sandplatz. Der Magistrat ist aufgefordert Stellung zu nehmen und die zugesagte Maßnahmen verzögerungsfrei zu veranlassen. 1. Wann wird der Spielplatz wieder hergerichtet? VERBINDLICHE ZUSAGE erwünscht. 2. Wurden die anderen benannten Maßnahmen der ST 1354 umgesetzt? Aufstellung im Detail erwünscht. 3. Ist es dem Magistrat bekannt, dass das Nordend besonders kinderreich ist und das Spielflächen für Kinder (und auch für Eltern) eine wesentliches Bezugselement darstellen? Warum hat er der jetzigen Situation nicht rechtzeitig entgegen gewirkt? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 13.06.2019, TO II, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4742 2019 Die Vorlage OF 690/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1. der zweite Satz sowie unter Ziffer 3. der erste Satz ersatzlos entfallen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefährlicher Weg zur Drachenhöhle

07.05.2019 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4550 entstanden aus Vorlage: OF 342/4 vom 23.04.2019 Betreff: Gefährlicher Weg zur Drachenhöhle Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Dortelweiler Straße ein Fußgängerüberweg möglich ist, um den Weg zur Kita Drachenhöhle der FES gefahrfreier zu ermöglichen. Begründung: Die Kita Drachenhöhle der FES befindet sich in der Dortelweiler Straße gegenüber der Hausnummer 10. Der nächste Fußgängerüberweg ist entweder Weidenbornstraße/Ecke Seckbacher Landstraße oder oben auf der Dortelweiler Straße/Ecke An den Röthen. Wenn man von der Weidenbornstraße zur Kita gehen möchte, muss man diese auch noch einmal ohne Überweg überqueren. Die Dortelweiler Straße ist zwar 30er-Zone, aber nicht nur in den Stoßzeiten stark frequentiert. Das Überqueren ist grundsätzlich schwierig aufgrund der hohen Fahrzeugzahl, aber für Kinder deutlich gefährlich. Wenn Eltern ihre Kinder in die Kita bringen müssen, ist ein großer Umweg erforderlich, wenn man einen sicheren Überweg nehmen möchte. Ansicht Richtung Seckbacher Landstraße - rechts das Kita-Tor Ansicht Richtung An den Röthen - links das Kita-Tor Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1427 Antrag vom 08.10.2019, OF 388/4

OF (Antrag Ortsbeirat )

Ernst-May-Viertel Verkehrsmenge

02.05.2019 · Aktualisiert: 24.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2019, OF 678/3 Betreff: Ernst-May-Viertel Verkehrsmenge Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Nach Aussage im Bericht B 58 ist der Knotenpunkt Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße "rechnerisch bei einem reibungslosen Verkehrsablauf noch leistungsfähig". Was bedeutet in diesem Zusammenhang ein reibungsloser Verkehrsablauf? Wurde in diesem Zusammenhang auch der Knotenpunkt Friedberger Landstraße/Gießener Straße betrachtet, insbes. unter Berücksichtigung des zukünftigen Verkehrsaufkommens in das neue Quartier (Innovations-/Günthersburghöfe)? Wie wirkt sich dort die zusätzliche Verkehrsmenge auf den Verkehrsablauf auf? Wurden auch die Verkehrsmengen an den Tagesspitzenzeiten (Hauptverkehrszeiten) mit den zusätzlichen Verkehrsmengen betrachtet? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.02.2019, B 58 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1296 2019 1. Die Vorlage B 58 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 678/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Gefährlicher Weg zur Drachenhöhle

23.04.2019 · Aktualisiert: 16.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 342/4 Betreff: Gefährlicher Weg zur Drachenhöhle Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob auf der Dorteilweiler Straße ein Fußgängerüberweg möglich ist, um den Weg zur Kita Drachenhöhle der FES gefahrfreier zu ermöglichen. Begründung: Die Kita Drachenhöhle der FES befindet sich in der Dortelweiler Straße gegenüber der Hausnummer 10. Der nächste Fußgängerüberweg ist entweder Weidenbornstraße/Ecke Seckbacher Landstraße oder oben auf der Dortelweiler Straße/Ecke An den Röthen. Wenn man von der Weidenbornstraße zur Kita gehen möchte, muss man diese auch noch einmal ohne Überweg überqueren. Die Dortelweiler Straße ist zwar 30-Zone, aber nicht nur in den Stoßzeiten stark frequentiert. Das Überqueren ist grundsätzlich schwierig aufgrund der hohen Fahrzeugzahl, aber für Kinder deutlich gefährlich. Damit Eltern ihre Kinder in die Kita bringen müssen, ist ein großer Umweg erforderlich, wenn man einen sicheren Überweg nehmen möchte. Ansicht Richtung Seckbacher Landstr. - rechts Kita-Tor Ansicht Richtung An den Röthen - links das Kitator Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 4 am 07.05.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4550 2019 Die Vorlage OF 342/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark

21.02.2019 · Aktualisiert: 10.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4346 entstanden aus Vorlage: OF 618/3 vom 07.02.2019 Betreff: Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark Der Magistrat wird gebeten, die Hundewiese im oberen Günthersburgpark in folgender Weise so einzuzäunen, dass sie durch die häufig sehr schnellen Radfahrer aus und in den Kleingartenweg nicht mehr direkt gequert werden kann und die frei laufenden Hunde weitgehend daran gehindert werden, die Wiese zu verlassen. 1. Die Nordseite der Hundewiese wird durch einen durchgehenden Zaun mit einem mittig bis halbrechts über der Hundewiese angebrachten selbst schließenden Tor zum Schutz vor querenden Radfahrern gesichert. 2. Die Ostseite ist schon jetzt durch den Zaun zum Betriebshof geschlossen. 3. Die Westseite der Wiese wird durch einen optisch unauffällig unter den Bäumen und dem Gebüsch verlaufenden durchgehenden Zaun zur Wetteraustraße hin gegen das Weglaufen von Hunden in Richtung Abenteuerspielplatz gesichert. 4. Die Südseite bleibt, gegebenenfalls bis auf ein kleines Zaunstück, das die Südwest-Ecke abschirmt, frei von einer Einzäunung. 5. Die Hundewiese wird insgesamt gelegentlich frisch eingesät und gegebenenfalls mit einer weiteren Bank versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1093 Antrag vom 10.09.2020, OF 939/3 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6670 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark

07.02.2019 · Aktualisiert: 01.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2019, OF 618/3 Betreff: Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Hundewiese im oberen Günthersburgpark in folgender Weise so einzuzäunen, dass sie durch die häufig sehr schnellen Radfahrer aus und in den Kleingartenweg nicht mehr direkt gequert werden kann und dass die frei laufenden Hunde weitgehend daran gehindert werden, die Wiese zu verlassen: - Die Nordseite der Hundewiese wird durch einen durchgehenden Zaun mit einem mittig bis halbrechts über der Hundewiese angebrachten selbst schließenden Tor zum Schutz vor querenden Radfahrern gesichert. - Die Ostseite ist schon jetzt durch den Zaun zum Betriebshof geschlossen. - Die Westseite der Wiese wird durch einen optisch unauffällig unter den Bäumen und dem Gebüsch verlaufenden durchgehenden Zaun zur Wetteraustraße hin gegen das Weglaufen von Hunden in Richtung Abenteuerspielplatz gesichert. - Die Südseite bleibt, ggf. bis auf ein kleines Zaunstück, das die Südwest-Ecke abschirmt, frei von einer Einzäunung. - Die Hundewiese wird insgesamt gelegentlich frisch eingesät und ggf. mit einer weiteren Bank versehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4346 2019 Die Vorlage OF 618/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen 2 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen

29.11.2018 · Aktualisiert: 31.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 344 entstanden aus Vorlage: OF 579/3 vom 15.11.2018 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): a) Tb des Stadtbezirks (StB) 201, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße; b) Tb des StB 203, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße: Holzhausenviertel; c) Tb des StB 212, Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße; d) Tb des StB 222, Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der Vorlage M 224, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen; 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Ortskenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteherinnen und -vorsteher erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2.: Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2015. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3.: In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise zu dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 472 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung der KAV am 14.01.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird zugestimmt. 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 344 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 344 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 344 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 3785, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4396, 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.08.2019 Aktenzeichen: 60 10

OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrverbote verhindern, für bessere Luft und besseres Klima im Ortsbezirk 10

12.11.2018 · Aktualisiert: 07.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 648/10 Betreff: Fahrverbote verhindern, für bessere Luft und besseres Klima im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Stellen aufgefordert, umgehend alles zu veranlassen, um etwaige Fahrverbote auch im Ortsbezirk 10 zu verhindern. Dazu sind folgende Maßnahmen in, um und für den Ortsbezirk 10 unter anderem von besonderem Interesse und fußen auf Basis wiederholter Ortsbeiratsanregungen: Weitere forcierte Einbeziehung der Verursacher des Dieselskandals, inklusive aller sinnvollen juristischen Mittel, städtische, intelligente Maßnahmen, um Frankfurter Bürger und Unternehmen weitgehend vor Härten im Zusammenhang mit zu erwartenden Fahrverboten zu schützen, Ausbau des ÖPNV inklusive des Ausbaus von P&R-Parkplätzen, Schutz der Anwohner vor wildem, dauerhaftem Parken, Ausbau der Radwege inklusive Beschilderung der Fahrstrecken/-ziele, Vermeidung luftverpestender Staus, unter anderem auf der Friedberger Landstraße, insbesondere durch optimierte Vernetzung von Ampelschaltungen, Optimierung von Fahrstreifen in Kreuzungsbereichen optimieren; Beispiel: an der Dortelweiler Straße stadtauswärts: rechte Spur nur für Rechtsabbieger, dafür entsprechend die 2. und 3. Spur nach der Kreuzung (auf dort 1. und 2. Spur) verschwenken, Unterbindung von vermeidbarem ausweichendem Durchgangsverkehr durch und Luft verpestende Staus in und um Wohnquartiere; Reduktion durch Pförtnerampeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.11.2018, OF 658/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO I, TOP 20 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4023 2018 1. 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion bezüglich Ende der Debatte und sofortige Abstimmung wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 648/10 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 658/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und 1 FDP gegen SPD und 1 FDP (= Ablehnung) zu 2. SPD, BFF und FDP gegen CDU und GRÜNE (= Zustimmung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Einzäunung der Hundewiese am oberen Günthersburgpark

02.08.2018 · Aktualisiert: 28.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2018, OF 492/3 Betreff: Einzäunung der Hundewiese am oberen Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks zwischen der Einfahrt zum Gelände der Merianschule und dem Ausgang des Kleingartenwegs einzuzäunen. Begründung: Die kleine Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks, auf der das Freilaufen von Hunden gestattet ist, ist für diesen Zweck zu vielen Tageszeiten nicht mehr sinnvoll für Mensch und Tier nutzbar. Einige der Problempunkte, wie sie von Hundebesitzern geschildert werden, werden im Folgenden aufgelistet: 1. Gerade morgens fahren Fahrradfahrer (viele Menschen auf dem Weg zur Arbeit und Schulkinder) in sehr hohem Tempo und häufig mit Kopfhörern im Ohr den Kleingartenweg hinab und queren ungebremst diesen Bereich, oft mit Ärger und Unverständnis gegenüber dort stehenden Hundehaltern. 2. Auch Jogger queren vom/zum Günthersburgpark die Fläche, ebenfalls häufig verärgert über dort freilaufende Hunde. 3. Die Nutzung des Günthersburgparks hat in den letzten Jahren durch stetige Verdichtung und Attraktivität des Nordends massiv zugenommen, entsprechend deutlich höher ist auch die Nutzung des Kleingartenwegs und damit die Querung der Hundewiese. 4. Es gibt inzwischen sehr viele Kinder, die vor dem Tor zur Merianschule warten, spielen oder verabschiedet werden. Diese Kombination mit freilaufenden Hunden nebenan ist problematisch und nicht ungefährlich: teilweise haben Eltern und Kinder Angst, teilweise wollen sie Aufmerksamkeit vom Hund. 5. Die Hundehalter müssen ständig aufpassen, dass die dort spielenden Hunde nicht plötzlich von den querenden Menschen versehentlich erschreckt werden und ungut reagieren - wobei dann der Hundehalter verantwortlich wäre und Schuld hätte. 6. Auffallend ist auch, wie häufig mittlerweile Hundehalter angesichts dieser Schwierigkeiten mit ihren freilaufenden Tieren trotz Verbots auf den Weg und die Wiese im oberen Teil des Günthersburgparks ausweichen, häufig abends/in der Dämmerung - sehr zum Ärger von Joggern, Spaziergängern, aber auch jenen Hundehaltern, die sich an die Regeln halten und diesen Bereich nicht mit Hunden betreten. 7. Auch der Abenteuerspielplatz berichtet, dass sich wiederholt Hunde von der Hundewiese frei gemacht haben, in das Spielgelände gelaufen sind, die Kinder und Eltern dort verängstigt haben und sogar mehrfach die dort gehaltenen Kaninchen gerissen haben. Die beste Lösung im allseitigen Interesse wäre daher eine Einzäunung des Geländes, vergleichbar mit der Hundewiese im Grüneburgpark, wo dies auch seit langem problemlos funktioniert. Der Zugang und die Anbindung des Kleingartenwegs bleibt dabei erhalten. Die Umfahrung der Hundewiese am Abenteuerspielplatz vorbei über die Wetteraustraße ist problemlos möglich (ca. 50 m "Umweg") und ohne weitere Kosten und Schwierigkeiten zu bewerkstelligen. Im Gegenteil: die dadurch bewirkte Verringerung des Tempos der Fahrradfahrer auf dem Kleingartenweg ist für dort laufende Menschen, besonders kleine Kinder, angenehmer und sicherer. Die anfallenden Kosten für den Zaun sowie ein Zugangstürchen sind überschaubar. Bänke, Müllbehälter und Hundetütenhalter sind vorhanden. Die nächste Hundewiese mit mehr Auslauf befindet sich erst im Huthpark. Dieser ist aber zu weit entfernt für eine morgendliche Hunderunde im Quartier. Das "Üben" des Sozialverhaltens von Hunden in der Stadt erscheint angesichts der Zunahme vieler unerzogener bzw. verhaltensgestörter Hunde von großer Bedeutung. Hierfür sind Hundewiesen mit freiem Auslauf, so klein sie sein mögen, ein ungemein wichtiger Beitrag. Die Einzäunung der Wiese ist jedoch Bedingung für einen entspannten Aufenthalt: der Hund kann nicht entkommen und ist geschützt vor Autoverkehr, ängstlichen Eltern und Kindern oder querenden Fahrradfahrern, welche ebenfalls alle gleichermaßen geschützt sind vor Angriffen und Unfällen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 23 Die FDP-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass der Tenor "Der Magistrat wird gebeten, an der Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks am Ausgang zum Kleingartenweg ein Drängelgitter zu errichten." lautet. Beschluss: 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 492/3 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: 1 GRÜNE, 1 CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2.: 3 GRÜNE, 2 CDU, FDP und BFF gegen 1 CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ortstermin Schulwegsicherung im Bereich Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße Ampel Friedberger Landstraße

29.05.2018 · Aktualisiert: 19.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 489/3 Betreff: Ortstermin Schulwegsicherung im Bereich Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße Ampel Friedberger Landstraße Die Ortsvorsteherin wird gebeten, möglichst gemeinsam mit dem OBR 4 einen Schulwegtermin im o.g. Bereich zu vereinbaren. Hauptpunkt sollte das Thema "Illegale U-Turns im Bereich der Ampel über die Friedberger Landstraße" sein. Die U-Turns sind extrem gefährlich, weil zeitgleich die Fußgänger Grün haben. Aufgrund von neuen Schulbezirksgrenzen liegt die Kreuzung im offziellen Schulweg der Valentin-Senger-Grundschule. Lt. Verkehrszählung der Stadt Frankfurt (ST 404) wurden dort an einem Tag 250 verbotene U-Turns registriert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 14.06.2018, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 489/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Rotlintstraße/Butzbacher Straße befahrbar halten

17.05.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3193 entstanden aus Vorlage: OF 479/3 vom 03.05.2018 Betreff: Kreuzung Rotlintstraße/Butzbacher Straße befahrbar halten Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Rotlintstraße/Butzbacher Straße auf der Seite der Kirche Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die ein Parken in diesem Bereich untersagen. Die Fläche wird von größeren Fahrzeugen zum Einbiegen in die Butzbacher Straße benötigt und ist für Fahrzeuge, die zurücksetzen müssen, die einzige Rangierfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1440 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Kreuzung Rotlintstraße/Butzbacher Straße befahrbar halten

03.05.2018 · Aktualisiert: 04.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2018, OF 479/3 Betreff: Kreuzung Rotlintstraße/Butzbacher Straße befahrbar halten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Rotlintstraße / Butzbacher Straße auf der Seite der Kirche Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die ein Parken in diesem Bereich untersagen. Die Fläche wird von größeren Fahrzeugen zum Einbiegen in die Butzbacher Straße benötigt und ist für Fahrzeuge, die zurück setzen müssen, die einzige Rangierfläche. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3193 2018 Die Vorlage OF 479/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Weiterentwicklung der Planung „Günthersburghöfe“

09.01.2018 · Aktualisiert: 23.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 373/3 Betreff: Weiterentwicklung der Planung "Günthersburghöfe" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf den Bebauungsplan und die künftigen Planungen folgende Eckpunkte für die Weiterentwicklung der "Günthersburghöfe" zu prüfen bzw. umzusetzen: 1. Die für die Grundschule (Eichwaldhaus) vorgesehene Fläche wird vorerst nicht bebaut, stattdessen wird systematisch geprüft, wie die Aufnahmekapazitäten in den umgebenden Grundschulen so erhöht werden können, dass die Platzversorgung bis auf Weiteres gesichert ist. Ein Gymnasium wird wegen des mindestens doppelt so großen Platzbedarfs an dieser Stelle nicht geplant. 2. Es wird dafür gesorgt, dass die Errungenschaft und Besonderheit der "Günthersburghöfe", das Konzept der Gartenwildnis, im Laufe der weiteren Planungen nicht verwässert wird, sondern unbeschadet der Öffnung für die Allgemeinheit so ursprünglich wie möglich mit seiner Flora und Fauna erhalten bleibt. Entsprechend sollen auch die verschiedenen Kleingartenbereiche so ausgestaltet werden, dass sie ihrem Namen und ihrer Nutzung gerecht werden. Bei allen Grünplanungen sind insbesondere die betroffenen Kleingartenvereine, Bürgerinitiativen und alle engagierten Bürger/innen (z.B. in Planungswerkstätten). 3. Die Verkehrsanbindung der "Günthersburghöfe" an die Friedberger Landstraße wird wie folgt realisiert: - Einfahrender Verkehr von Süden biegt direkt von der Friedberger Landstraße in die Hungener Straße ein. - Einfahrender Verkehr von Norden stellt sich auf einer zusätzlich zu schaffenden Linksabbiegespur südlich der Haltestelle "Wasserpark" auf der Friedberger Landstraße auf und biegt nach Ampelfreigabe ebenfalls in die Hungener Straße ein. Die zusätzliche Linksabbiegespur kann wegen eines vorhandenen Parkstreifens problemlos eingerichtet werden. - Ausfahrender Verkehr nach Norden biegt direkt aus der Hungener Straße oder dem Schlinkenweg in die Friedberger Landstraße ein. - Ausfahrender Verkehr nach Süden biegt ebenso erst nach Norden ein, stellt sich auf der vorhandenen Linksabbiegespur zur Gießener Straße auf und fährt dann über den U-Turn in der Gießener Straße auf die Friedberger Landstraße zurück nach Süden. 4. Die Anzahl der Tiefgaragen-Parkplätze wird von derzeit ca. 1000 Plätzen auf eine deutlich geringere Zahl reduziert. 5. Es werden alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in den sechs Innenhöfen möglichst viele hohe großkronige, wärmeresistente Laubbäume gepflanzt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 373/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 373/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 5 Auf Wunsch der FDP wird Ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2904 2018 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 373/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 373/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 373/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat den Sachverhalt prüfen und berichten soll. 4. Die Ziffer 4. der Vorlage OF 373/3 wird abgelehnt 5. Die Ziffer 5. der Vorlage OF 373/3 wird abgelehnt Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2.: GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP zu 3.: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 4.: CDU, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 5.: CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung FDP

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dauerstau an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße aus Richtung Norden

02.11.2017 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2312 entstanden aus Vorlage: OF 332/3 vom 19.10.2017 Betreff: Dauerstau an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße aus Richtung Norden Die Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße aus Richtung Norden (Bad Vilbel) 1. durch eine Optimierung der Ampelschaltung 2. oder gegebenenfalls durch eine weitere Linksabbiegerspur in die Dortelweiler Straße geändert werden kann. Begründung: Gegenwärtig ist fast ganztägig ein Dauerstau aus Richtung Norden in die Dortelweiler Straße festzustellen. Dies ist ein Ärgernis für alle Verkehrsteilnehmer, da dieser Stau häufig bis zur Homburger Landstraße zurückreicht, die dadurch auch blockiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 236 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Dauerstau Kreuzung Friedberger Landstraße - Dortelweiler Straße aus Richtung Norden

19.10.2017 · Aktualisiert: 09.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2017, OF 332/3 Betreff: Dauerstau Kreuzung Friedberger Landstraße - Dortelweiler Straße aus Richtung Norden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße - Dortelweiler Straße aus Richtung Norden(Bad Vilbel) - durch eine Optimierung der Ampelschaltung - oder ggf. eine weitere Linksabbiegerspur in die Dortelweiler Straße geändert werden kann. Begründung: Gegenwärtig ist fast ganztägig ein Dauerstau aus Richtung Norden in die Dortelweiler Straße festzustellen. Dies ist ein Ärgernis für alle Verkehrsteilnehmer, da dieser Stau häufig bis zur Homburger Landstraße zurückreicht, die dadurch auch blockiert wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 3 am 02.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2312 2017 Die Vorlage OF 332/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ortstermin zur Ampel Hartmann-Ibach-Straße

21.09.2017 · Aktualisiert: 02.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2017, OF 325/3 Betreff: Ortstermin zur Ampel Hartmann-Ibach-Straße Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zur Begutachtung der Ampelanlage an der Hartmann-Ibach-Straße einzuberufen. Eingeladen wird von Seiten des Magistrats das Straßenverkehrsamt. Begründung: Nach wie vor sind Eltern, besonders der Kinder aus der Merianschule über die Schaltung der Ampelanlage am oberen Ende der Günthersburgallee beunruhigt. Es geht um eine Aufmerksamkeitserhöhung für die Ampelanlage in Richtung Günthersburgallee und evtl. um Änderungen an der Lichtsignalanlage selbst. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.09.2017, OF 316/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2227 2017 1. Die Vorlage OF 316/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender zweiter Punkt an den Tenor angefügt wird: "ob ein Gelbblinker an der mittleren Bedarfsampel für die Linksabbieger aus der Wetteraustraße in die Hartmann-Ibach-Straße installiert werden kann." 2. Die Vorlage OF 325/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern

21.09.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2219 entstanden aus Vorlage: OF 275/3 vom 05.06.2017 Betreff: Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern Der Magistrat wird gebeten, das gefährdende Parken in zweiter Reihe auf dem Gehweg in der Rotlintstraße zwischen Hallgartenstraße und Butzbacher Straße und in der Hallgartenstraße zwischen Friedberger Landstraße und Hartmann-Ibach-Straße durch das Setzen von Pollern im Bereich der Ecken und an den Einfahrten zu verhindern. Als Ausnahmen sollten in Analogie zur Parkanordnung auf der Nordendstraße zwischen Lenaustraße und Spohrstraße jedoch insgesamt fünf Parkplätze neben folgenden Einfahrten und Eingängen der Hallgartenstraße direkt ausgewiesen und markiert werden, da für diese Parkplätze der Gehweg nicht überfahren werden muss: 1. Westlich des Eingangs Hallgartenstraße 28-38 2. Östlich und westlich des Eingangs Hallgartenstraße 40 3. Östlich der Einfahrt Hallgartenstraße 58 4. Östlich der Einfahrt in das Shell-Parkhaus in der Hallgartenstraße Begründung: In letzter Zeit ist es Alltag geworden, dass in den genannten Straßenabschnitten in zweiter Reihe auf dem Gehweg geparkt wird. Dies führt dazu, dass die Autos auf der Suche nach einer geeigneten, noch freien Stelle bis zu 30 Meter über den Gehweg fahren, zwischen parkenden Autos und Häusern entlang, direkt an den Hauseingängen vorbei. Dies sollte umgehend behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2529 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überprüfung der Verkehrsampelsituation in der Hartmann-Ibach-Straße zwischen Burgstraße und Rohrbachstraße

21.09.2017 · Aktualisiert: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2227 entstanden aus Vorlage: OF 316/3 vom 06.09.2017 Betreff: Überprüfung der Verkehrsampelsituation in der Hartmann-Ibach-Straße zwischen Burgstraße und Rohrbachstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Installation und Schaltung der Verkehrsampeln in der Hartmann-Ibach-Straße zwischen Burgstraße und Rohrbachstraße geändert werden kann, insbesondere welche technischen und rechtlichen Optionen bestehen; 2. ob ein Gelbblinker an der mittleren Bedarfsampel für die Linksabbieger aus der Wetteraustraße in die Hartmann-Ibach-Straße installiert werden kann. Begründung: Die dichte Abfolge mehrerer und verschiedener Ampeltypen im Bereich der Hartmann-Ibach-Straße zwischen Burgstraße und Rohrbachstraße ist irritierend, wenn nicht gefährlich, wie von Verkehrsteilnehmern immer wieder moniert wird. Diese Situation wird seit 2016 durch die Auslagerung der Merianschule an den oberen Günthersburgpark verstärkt, da der Hauptschulweg der Merianschule über die Hartmann-Ibach-Straße führt. Die Verkehrsgefährdung von Schulkindern in diesem Abschnitt erscheint erheblich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 126 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platz für Fußgänger im obersten Abschnitt der Rotlintstraße

21.09.2017 · Aktualisiert: 02.01.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2220 entstanden aus Vorlage: OF 277/3 vom 05.06.2017 Betreff: Platz für Fußgänger im obersten Abschnitt der Rotlintstraße Der Magistrat wird gebeten, die obersten zwei Parkplätze im obersten Abschnitt der Rotlintstraße zwischen Münzenberger Straße und Butzbacher Straße zu entfernen, um Fußgängern die Nutzung des Bürgersteigs zu ermöglichen. Der Straßenquerschnitt reicht für einen Bürgersteig mit Parkstreifen und dem verbleibenden Straßenraum mit Begegnungsverkehr durch Radfahrer nicht aus. Begründung: Die Rotlintstraße ist an ihrem obersten Ende so schmal, dass bei der derzeitigen Aufteilung der Straße sowohl Fußgänger mit Kinderwagen als auch Rollstuhlfahrer den Gehweg auf der westlichen Seite meist nicht nutzen können, sondern stattdessen auf die Straße ausweichen müssen. Ebenfalls gibt es bei der Begegnung von Fahrradfahrern und Autofahrern auf der Straße keinerlei Ausweichmöglichkeiten. Auf der östlichen Seite befindet sich eine abgesetzte Straßenkante, jedoch kein Gehweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2524

OF (Antrag Ortsbeirat )

Überprüfung der Verkehrsampelsituation in der Hartmann-Ibach-Straße zwischen Burgstraße und Rohrbachstraße

06.09.2017 · Aktualisiert: 02.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2017, OF 316/3 Betreff: Überprüfung der Verkehrsampelsituation in der Hartmann-Ibach-Straße zwischen Burgstraße und Rohrbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Installation und Schaltung der Verkehrsampeln in der Hartmann-Ibach-Straße zwischen Burgstraße und Rohrbachstraße geändert werden kann, insbesondere welche technischen und rechtlichen Optionen bestehen Begründung: Die dichte Abfolge mehrerer und verschiedener Ampeltypen im Bereich der Hartmann-Ibach-Straße zwischen Burgstraße und Rohrbachstraße ist irritierend wenn nicht gefährlich wie von Verkehrsteilnehmern immer wieder moniert wird. Diese Situation wird seit 2016 durch die Auslagerung der Merianschule an den oberen Günthersburgpark verstärkt, da der Hauptschulweg der Merianschule über die Hartmann-Ibach-Straße führt. Die Verkehrsgefährdung von Schulkindern in diesem Abschnitt erscheint erheblich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.09.2017, OF 325/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2227 2017 1. Die Vorlage OF 316/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender zweiter Punkt an den Tenor angefügt wird: "ob ein Gelbblinker an der mittleren Bedarfsampel für die Linksabbieger aus der Wetteraustraße in die Hartmann-Ibach-Straße installiert werden kann." 2. Die Vorlage OF 325/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parken auf den Gehwegen in zweiter Reihe verhindern

05.06.2017 · Aktualisiert: 02.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2017, OF 275/3 Betreff: Parken auf den Gehwegen in zweiter Reihe verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten das Parken in zweiter Reihe in der Rotlintstraße (87-101) zwischen Hallgartenstraße und Butzbacher Straße und auf der Hallgartenstraße (Nr. 23-52) zwischen Rotlintstraße und Hartmann-Ibach-Straße durch Setzen von Pollern oder Steinen im Bereich der Straßenecke und den Einfahrten zu verhindern. Begründung: In letzter Zeit ist es Alltag geworden, dass in den genannten Straßenabschnitten in einer zweiten Reihe auf dem Gehweg geparkt wird. Dies führt dazu, dass die Autos auf der Suche nach einer geeigneten noch freien Stelle auf dem Gehweg bis zu 30 Metern über den Gehweg fahren, zwischen parkenden Autos und Häusern entlang, direkt an den Hauseingängen vorbei. Dies sollte umgehend behoben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 275/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 275/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2219 2017 Die Vorlage OF 275/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern Der Magistrat wird gebeten, das gefährdende Parken in zweiter Reihe auf dem Gehweg in der Rotlintstraße zwischen Hallgartenstraße und Butzbacher Straße und in der Hallgartenstraße zwischen Friedberger Landstraße und Hartmann-Ibach-Straße durch das Setzen von Pollern im Bereich der Ecken und an den Einfahrten zu verhindern. Als Ausnahmen sollten in Analogie zur Parkanordnung auf der Nordendstraße zwischen Lenaustraße und Spohrstraße jedoch insgesamt fünf Parkplätze neben folgenden Einfahrten und Eingängen der Hallgartenstraße direkt ausgewiesen und markiert werden, da für diese Parkplätze der Gehweg nicht überfahren werden muss: 1. Westlich des Eingangs Hallgartenstraße 28-38 2. Östlich und westlich des Eingangs Hallgartenstraße 40 3. Östlich der Einfahrt Hallgartenstraße 58 4. Östlich der Einfahrt in das Shell-Parkhaus in der Hallgartenstraße" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Platz für Fußgänger im obersten Abschnitt der Rotlintstraße

05.06.2017 · Aktualisiert: 02.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2017, OF 277/3 Betreff: Platz für Fußgänger im obersten Abschnitt der Rotlintstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten die Parkplätze im obersten Abschnitt der Rotlintstraße zwischen Münzenberger Straße und Butzbacher Straße zu entfernen, um Fußgängern die Nutzung des Bürgersteigs zu ermöglichen. Der Straßenquerschnitt reicht nicht aus für einen Bürgersteig mit Parkstreifen und dem verbleidenden Straßenraum mit Begegnungsverkehr durch Radfahrer. Begründung: Die Rotlintstraße ist in ihrem obersten Ende so schmal, dass bei der derzeitigen Aufteilung der Straße sowohl Fußgänger mit Kinderwagen, als auch Rollstuhlfahrer den Gehweg auf der westlichen Seite meist nicht nutzen können, sondern stattdessen auf die Straße ausweichen müssen. Ebenfalls gibt es bei der Begegnung von Fahrradfahrern und Autofahrern auf der Straße keinerlei Ausweichmöglichkeiten. Auf der östlichen Seite befindet sich eine abgesetzte Straßenkante, jedoch keinen Gehweg. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 277/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 277/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2220 2017 Die Vorlage OF 277/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Beginn des Tenors lautet: "Der Magistrat wird gebeten, die obersten zwei Parkplätze im obersten Abschnitt der Rotlintstraße . . " Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradweg zwischen Friedberger Platz über die Günthersburgallee und Wetteraustraße zum Lohrberg – wie weit sind die Planungen?

05.04.2017 · Aktualisiert: 06.07.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2017, OF 228/3 Betreff: Fahrradweg zwischen Friedberger Platz über die Günthersburgallee und Wetteraustraße zum Lohrberg - wie weit sind die Planungen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten wie weit die Planungen, zum Bau des Fahrradwegs vom Friedberger Platz über die Günthersburgallee Richtung Norden, über die vor einiger Zeit berichtet wurde, zwischenzeitlich gediehen sind. Begründung: Als Alternative zur sehr engen Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Platz und Nibelungen Platz wäre ein entsprechender Fahrradweg eine optimale Lösung: die Verkehrsgefährdung von Fahrradfahrern/innen wäre reduziert und die Entfernung beider Fahrradrouten wäre ähnlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 20.04.2017, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 228/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 18.05.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 228/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 508 2017 Die Vorlage OF 228/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Demontage und Neuinstallation abgeräumter Kinderspielgeräte auf den Kinderspielplätzen des Nordends

05.04.2017 · Aktualisiert: 17.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2017, OF 216/3 Betreff: Demontage und Neuinstallation abgeräumter Kinderspielgeräte auf den Kinderspielplätzen des Nordends Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten - welche Spieleinrichtungen auf den Kinderspielplätzen des Nordends in den vergangenen 10 Jahren außer Betrieb genommen oder demontiert wurden, ohne dass im Anschluss diese Spielegeräte repariert, modernisiert oder ersetzt wurden (Aufstellung nach Spielplatz, Kinderspieleinrichtung und Jahr der Demontage). - warum erfolgte keine Modernisierung, Reparatur oder Ersatz von entfernten Spielgeräten oder findet dieser ggf. noch statt, wenn ja wann? - was beabsichtigt der Magistrat durch die schleichende Reduktion der Spielgeräte? Begründung: Es findet offensichtlich eine schleichende Reduktion von Spieleinrichtungen auf vielen Kinderspielplätzen im Nordend statt. Im Günthersburgpark gab es z.B. einmal zwei Wippen, vor ca. 7 Jahren war es nur noch eine Wippe, seit 6 Jahren bis heute gibt keine Wippe mehr. Auf dem Baggerspielplatz in der Butzbacher Straße ist seit zwei Jahren der Bagger verschwunden. Anwohner anderer Kinderspielplätze berichten von einem ähnlichen Schwund an Spielgeräten. Es sollte daher offen gelegt werden, was hier passiert(oder nicht passiert!) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 20.04.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 405 2017 Die Vorlage OF 216/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der dritte Spiegelstrich und in der Begründung der erste Satz gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Innovationsviertel

16.02.2017 · Aktualisiert: 13.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1284 entstanden aus Vorlage: OF 153/3 vom 30.01.2017 Betreff: Innovationsviertel Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung der Bebauung des Gebietes zwischen Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße/Wetterau Straße/Hungen er Straße (aktueller Arbeitstitel "Innovationsviertel") folgende Maßgaben zu beachten: 1. Vor Festlegung der Baufenster (Anzahl, Höhe und Lage der Gebäude) ist eine Umweltstudie zu den Auswirkungen der Bebauung auf Kalt- und Frischluftschneisen und sonstige klimatische Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnquartiere einzuholen. 2. Bei der erforderlichen Flora- und Faunauntersuchung sind auch die möglichen Auswirkungen auf den Baumbestand (Eichenbestand) im angrenzenden Wasserpark zu berücksichtigen. 3. Vor Festlegung der verkehrlichen Erschließung des Wohnquartiers ist eine Belastbarkeitsstudie der angrenzenden Straßen einzuholen. Hierbei sollte vorrangig die Friedberger Landstraße, hier insbesondere die Knotenpunkte mit der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße, aber auch die angrenzenden sonstigen Straßen (Rat-Beil-Straße/Dortelweiler Straße/ Homburger Landstraße/Friedberger Landstraße) im weiteren Verlauf zur Innenstadt mit einbezogen werden. 4. Zusätzlich sollte vor Verabschiedung der Bebauung die aktuell freie Kapazität des ÖPNV auf der Friedberger Landstraße (Bus und Straßenbahn) geprüft werden (Fahrgastzahlen insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten). Alle Gutachten sollten dem Ortsbeirat 3 und der Öffentlichkeit (Internet) zugänglich gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 961 Antrag vom 01.02.2018, OF 404/3 Auskunftsersuchen vom 15.03.2018, V 791 Aktenzeichen: 61 0

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