Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am Günthersburgpark
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 858 abzulehnen, da eine unzureichende sozialstrukturelle Mischung im Quartier festgestellt wurde. Die geplanten Wohntürme mit gehobenem Wohnstandard stehen im Widerspruch zur bestehenden Bauweise in der Nachbarschaft.
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Günthersburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- „Kippenkumpel“ auf dem Friedberger Platz aufstellen06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Einzäunung der Hundeauslauffläche Wetteraustraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Günthersburgpark per E-MailAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt.
Begründung
Die Vorlage wird vor allem wegen mangelnder sozialstruktureller Mischung des Quartiers abgelehnt. Auf der Parkseite sind Wohntürme mit gehobenem Wohnstandard geplant. Abgeschirmt wird dieser Bereich durch einen langen Riegel, der für geförderten Wohnungsbau entlang der stark befahrenen Dortelweiler Straße liegt. Nach der Auffassung des Ortsbeirates ist eine stärkere Mischung von gefördertem und freiem Wohnungsbau in verschiedenen Häusern wünschenswert. Die Struktur der Bebauung passt nicht zu der aufgelockerten Bauweise in der unmittelbaren Nachbarschaft. Bei einer Überarbeitung und Neuvorlage soll der Durchgang von der Dortelweiler Straße zum Park so breit sein, dass er für einen Fuß- und Radweg bequem ist. Die vorgeschlagenen Umweltaspekte des Bebauungsplans werden bis auf die Höhe der Bebauung und der vorgesehenen Dichte positiv bewertet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2019MM 171Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 9. Januar 2020OFOF 772/3Zurückweisung M 171Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2020Sie sind hierOAOA 522Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 171 = Ablehnung, OA 522 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)