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Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorlagentyp: M
3 Stationen im Verfahren8 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171

Betreff: Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1053 (M 80)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 06.10.2016 durchgeführt worden ist.
  2. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark - wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 12.04.2019 dargestellt, geändert.
  3. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB.
  4. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
  5. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 692 -Nördliche Erweiterung des Günthersburgparks - wird an den neuen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 858 angepasst. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu II.: Der räumliche Geltungsbereich wird gegenüber dem Aufstellungsänderungsbeschluss vom 23.02.2017, § 1053, am Westrand um circa 2 m in westliche Richtung auf städtische Flächen erweitert. Damit bietet sich für die Stadt Frankfurt die Möglichkeit, auf der Fläche im nordwestlichen Geltungsbereich öffentliche Grünfläche festzusetzen und diese Fläche für den nördlichen Rand des Günthersburgparks zu sichern. Mit der Erweiterung soll ein Flächentausch vorbereitet werden, den die Stadt Frankfurt am Main derzeit mit dem Grundstückseigentümer vorbereitet. Die Flächen der Erweiterung werden dabei von der Stadt gegen Flächen des Grundstückseigentümers am nordwestlichen Rand des Geltungsbereichs eingetauscht. Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Zu V.: Mit der Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 858 in begrenztem Umfang um Flächen erweitert, die bisher im Geltungsbereich des Bebau-ungsplanverfahrens Nr. 692 - Nördliche Erweiterung des Günthersburgparks - liegen. Daher ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 692 um diese Flächen zu reduzieren. Anlage 1_BPlan (ca. 8,6 MB) Anlage 2_Textteil (ca. 101 KB) Anlage 3_Begr (ca. 1 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 23.01.2020, OA 522 Antrag vom 09.01.2020, OF 772/3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Oktober 2019Sie sind hier
    MM 171Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
    Magistratsvortrag
  2. 9. Januar 2020OFOF 772/3Zurückweisung M 171Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 23. Januar 2020OAOA 522Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 35 · 28.11.2019
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
BFF
Sonstige:
Linke (Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Ablehnung) FRANKFURTER (= Annahme)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 35 · 02.12.2019
TO I, TOP 21
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

OBR 3
Sitzung 36 · 05.12.2019
TO II, TOP 26
Beraten
a) Die Vorlage M 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 36 · 10.12.2019
TO II, TOP 16
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 36 · 20.01.2020
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 171 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

OBR 3
Sitzung 37 · 23.01.2020
TO I, TOP 26
Abgelehnt
Anregung OA 522 2020 1. Die Vorlage M 171 wird unter Hinweis auf OA 522 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 772/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneLinkeÖkoLinX-ARLBFF
Ablehnung:
CDUSPDFDP
zu 2)
Zustimmung:
GrüneLinkeÖkoLinX-ARLBFF
Ablehnung:
CDUSPDFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU, SPD und FDP (= Zustimmung) zu 2. GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 37 · 28.01.2020
TO I, TOP 36
Angenommen
1. Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
LinkeBFF
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 171 = Ablehnung, OA 522 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDBFFFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurterFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 171 = Ablehnung, OA 522 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 30.01.2020
TO II, TOP 27
Angenommen
1. Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
LinkeBFFÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDBFFFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurterÖkoLinX-ARLFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)

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