Zurückweisung M 171
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Zurückweisung der M-Vorlage M 171 aufgrund einer unzureichenden sozialstrukturellen Mischung im Quartier. Es wird eine stärkere Durchmischung von gefördertem und freiem Wohnungsbau gefordert, um die Bauweise an die Nachbarschaft anzupassen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, die M-Vorlage M 171 (B-Plan 858) wird zurückgewiesen. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 171 gleichfalls zurückzuweisen.
Begründung
Die Vorlage wird vor allem wegen mangelnder sozialstruktureller Mischung des Quartiers abgelehnt. Auf der Parkseite sind Wohntürme mit gehobenen Wohnstandard geplant. Abgeschirmt wird dieser Bereich durch einen langen Riegel, der für geförderten Wohnungsbau entlang der stark befahrene Dortelweiler Straße liegt. Nach der Auffassung des Ortsbeirates ist eine stärkere Mischung von gefördertem und freiem Wohnungsbau in verschiedenen Häusern wünschenswert. Die Struktur der Bebauung passt nicht zu der aufgelockerten Bauweise in der unmittelbaren Nachbarschaft. Bei einer Überarbeitung und Neuvorlage soll der Durchgang von der Dortelweiler Straße zum Park so breit sein, dass er für einen Fuß- und Radweg bequem ist. Die vorgeschlagenen Umweltaspekte des Bebauungsplans, werden bis auf die Höhe der Bebauung und der vorgesehenen Dichte positiv bewertet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2019MM 171Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 9. Januar 2020Sie sind hierOFOF 772/3Zurückweisung M 171Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2020OAOA 522Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU, SPD und FDP (= Zustimmung) zu 2. GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)