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Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.04.2017

Auskunftsersuchen

Demontage und Neuinstallation abgeräumter Kinderspielgeräte auf den Kinderspielplätzen des Nordends

Details im PARLIS V_405_2017
31.07.2017

Stellungnahme des Magistrats

Demontage und Neuinstallation abgeräumter Kinderspielgeräte auf den Kinderspielplätzen des Nordends

Details im PARLIS ST_1354_2017
30.05.2019

Antrag Ortsbeirat

Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte

Details im PARLIS OF_690-3_2019
13.06.2019

Anregung Ortsbeirat

Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte

Details im PARLIS OM_4742_2019
20.09.2019

Stellungnahme des Magistrats

Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte

Details im PARLIS ST_1895_2019

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4742 entstanden aus Vorlage: OF 690/3 vom 30.05.2019

Betreff: Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte
Vorgang: V 405/17 OBR 3; ST 1354/17 In der Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1354, wurde berichtet, dass die Grundsanierung des Spielplatzes Butzbacher Straße - Sandbagger und Doppelfederwippe - im Jahr 2018 durchgeführt wird. Im März 2019 wurden jetzt auch die letzten verbliebenen Spielgeräte abgeräumt, sodass sich dort nur noch eine leere Sandfläche befindet. Der Spielplatz ist die Auslauffläche der Kindertageseinrichtung Kirchwiese. Die Eltern sind empört und stehen ungläubig vor dem leeren Sandplatz. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, Stellung zu nehmen und die zugesagten Maßnahmen verzögerungsfrei zu veranlassen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird der Spielplatz wieder hergerichtet? 2. Wurden die anderen in der Stellungnahme ST 1354 benannten Maßnahmen umgesetzt? Aufstellung im Detail erwünscht. 3. Warum hat der Magistrat der jetzigen Situation nicht rechtzeitig entgegengewirkt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.04.2017, V 405 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1354 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1895 Aktenzeichen: 67 2