Meine Nachbarschaft: Butzbacher Straße
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Keine Versiegelung der Grünen Lunge - Kalt- und Frischluftschneise für Frankfurt erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2025, OF 932/3 Betreff: Keine Versiegelung der Grünen Lunge - Kalt- und Frischluftschneise für Frankfurt erhalten Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat: (1) Die Grüne Lunge nicht zu bebauen. (2) Die versiegelten Flächen zu entsiegeln bis zur Friedberger Landstraße, einschließlich der 'Wiesen' der Autohändler*innen stadtauswärts vom Schlinkenweg und der alten teils versiegelten Gärtnerei, die vom Kleingartenweg tief in die Grüne Lunge geht. Diese Öffnung an der Friedberger Landstraße verbindet die Grüne Lunge mit der Kaltluftentstehungsfläche des grünen Hauptfriedhofs. Im Dreieck vom Schlingenweg bis zum stadteinwärts liegenden Kleingartenriegel mindestens alle stadteigenen Grundstücke zu entsiegeln. (3) Den Bebauungsplan 880 entsprechend zu überarbeiten und dabei auch die Kleingärten zu sichern. (4) Die Grüne Lunge in allen übergeordneten Plänen, wie dem Flächennutzungsplan zu sichern. (5) Die Grüne Lunge als wertvolle Grünfläche mit ihrer biologischen Vielfalt unter den Schutz der Naturschutzgesetze zu stellen. (6) Alle Grundstücke in der Grünen Lunge für die Stadt Frankfurt zu kaufen. (7) Alle Maßnahmen den Bürger*innen, ebenso wie dem Ortsbeirat zur Diskussion vorzustellen. Begründung: Die Lebensqualität und die Gesundheit der Einwohner*innen auch in Klimakrise zu erhalten. Die Kalt- und Frischluftschneise wirkt der Erhitzung und der Schadstoffbelastung (z. B. Feinstäube durch Autoreifenabrieb) der Stadtteile Bornheim, Nordend und der Frankfurter City entgegen. ÖkoLinX-ARL im OBR 3 (Nordend) Manfred Zieran Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.08.2025, OF 908/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 908/3 wird auf Wunsch von CDU und FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 579 2025 1. Die Vorlage OF 908/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); SPD und Volt (= Enthaltung) zu 2. CDU und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme); GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Enthaltung)
Partei: ÖkoLinX-ARL
Weiter lesenParkordnung in der Butzbacher Straße ändern
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 823/3 Betreff: Parkordnung in der Butzbacher Straße ändern Die Butzbacher Straße ist eine enge aber gerade Straße, die gerne dazu genutzt wird, mit unangemessen hoher Geschwindigkeit hier entlang zu fahren. Ein einfaches Mittel, dies zu verhindern, ist es, die Parkordnung von einseitig auf der nördlichen Seite zu ändern in abwechselnd beidseitiges Parken. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die einseitige Parkordnung in der Butzbacher Straße wird aufgebrochen. Es werden abwechseln auf der südlichen und der nördlichen Straßenseite Parkmarkierungen eingezeichnet Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 823/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: Linke
Weiter lesenZwischennutzung der Gebrauchtwagenhändlerfläche an der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2760 entstanden aus Vorlage: OF 306/3 vom 01.06.2022 Betreff: Zwischennutzung der Gebrauchtwagenhändlerfläche an der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche, auf der die Gebrauchtwagenhändler oberhalb des Schlinkenwegs neben der Friedberger Landstraße angesiedelt sind/waren, im Rahmen einer Zwischennutzung für entsprechende Unterkünfte für Geflüchtete, Studierende und Auszubildende möglichst unbürokratisch und schnell bereitgestellt werden könnte. Begründung: Es gibt in Frankfurt einen eklatanten Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete, Studierende und Auszubildende. Die Fläche der Gebrauchtwagenhändler an der Friedberger Landstraße stellt eine versiegelte Fläche dar und könnte daher bis zur endgültigen Entscheidung über die Zukunft des Geländes der ehemaligen Günthersburghöfe auch für eine bauliche Zwischennutzung für die Unterbringung der genannten Zielgruppen genutzt werden. Selbst wenn es sich dabei nur um eine befristete Zwischennutzung und um entsprechende Interimsgebäude/Container handelt, würde die angespannte Unterbringungssituation auf diese Weise erheblich entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2807 Aktenzeichen: 51
Zwischennutzung der Gebrauchtwagenhändlerfläche an der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2022, OF 306/3 Betreff: Zwischennutzung der Gebrauchtwagenhändlerfläche an der Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche, auf der die Gebrauchtwagenhändler oberhalb des Schlinkenwegs neben der Friedberger Landstraße angesiedelt sind/waren, im Rahmen einer Zwischennutzung für entsprechende Unterkünfte für Geflüchtete, Studierende und Auszubildende möglichst unbürokratisch und schnell bereitgestellt werden könnte. Begründung: Es gibt in Frankfurt einen eklatanten Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete, Studierende und Auszubildende. Die Fläche der Gebrauchtwagenhändler an der Friedberger Landstraße stellt eine versiegelte Fläche dar und könnte daher bis zur endgültigen Entscheidung über die Zukunft des Geländes der ehemaligen Günthersburghöfe auch für eine bauliche Zwischennutzung für die Unterbringung der genannten Zielgruppen genutzt werden. Selbst wenn es sich dabei nur um eine befristete Zwischennutzung und um entsprechende Interimsgebäude / Container handelt, würde die angespannte Unterbringungssituation auf diese Weise erheblich entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OF 306/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 306/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 306/3 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2760 2022 Die Vorlage OF 306/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSpielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4742 entstanden aus Vorlage: OF 690/3 vom 30.05.2019 Betreff: Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte Vorgang: V 405/17 OBR 3; ST 1354/17 In der Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1354, wurde berichtet, dass die Grundsanierung des Spielplatzes Butzbacher Straße - Sandbagger und Doppelfederwippe - im Jahr 2018 durchgeführt wird. Im März 2019 wurden jetzt auch die letzten verbliebenen Spielgeräte abgeräumt, sodass sich dort nur noch eine leere Sandfläche befindet. Der Spielplatz ist die Auslauffläche der Kindertageseinrichtung Kirchwiese. Die Eltern sind empört und stehen ungläubig vor dem leeren Sandplatz. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, Stellung zu nehmen und die zugesagten Maßnahmen verzögerungsfrei zu veranlassen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird der Spielplatz wieder hergerichtet? 2. Wurden die anderen in der Stellungnahme ST 1354 benannten Maßnahmen umgesetzt? Aufstellung im Detail erwünscht. 3. Warum hat der Magistrat der jetzigen Situation nicht rechtzeitig entgegengewirkt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.04.2017, V 405 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1354 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1895 Aktenzeichen: 67 2
Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 690/3 Betreff: Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte Der Ortsbeirat möge beschließen: in der Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1354 wurde berichtet, dass die Grundsanierung des Spielplatzes Butzbacher Straße- Sandbagger und Doppelfederwippe - für 2018 durchgeführt wird. Im März 2019 wurden jetzt auch die letzten verbliebenen Spielgeräte abgeräumt, so dass sich dort nur noch eine leere Sandfläche befindet. Der Spielplatz ist die Auslauffläche der Kindertageseinrichtung Kirchwiese. Die Eltern sind empört und stehen ungläubig vor dem leeren Sandplatz. Der Magistrat ist aufgefordert Stellung zu nehmen und die zugesagte Maßnahmen verzögerungsfrei zu veranlassen. 1. Wann wird der Spielplatz wieder hergerichtet? VERBINDLICHE ZUSAGE erwünscht. 2. Wurden die anderen benannten Maßnahmen der ST 1354 umgesetzt? Aufstellung im Detail erwünscht. 3. Ist es dem Magistrat bekannt, dass das Nordend besonders kinderreich ist und das Spielflächen für Kinder (und auch für Eltern) eine wesentliches Bezugselement darstellen? Warum hat er der jetzigen Situation nicht rechtzeitig entgegen gewirkt? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 13.06.2019, TO II, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4742 2019 Die Vorlage OF 690/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1. der zweite Satz sowie unter Ziffer 3. der erste Satz ersatzlos entfallen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenKreuzung Rotlintstraße/Butzbacher Straße befahrbar halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3193 entstanden aus Vorlage: OF 479/3 vom 03.05.2018 Betreff: Kreuzung Rotlintstraße/Butzbacher Straße befahrbar halten Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Rotlintstraße/Butzbacher Straße auf der Seite der Kirche Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die ein Parken in diesem Bereich untersagen. Die Fläche wird von größeren Fahrzeugen zum Einbiegen in die Butzbacher Straße benötigt und ist für Fahrzeuge, die zurücksetzen müssen, die einzige Rangierfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1440 Aktenzeichen: 66 0
Kreuzung Rotlintstraße/Butzbacher Straße befahrbar halten
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2018, OF 479/3 Betreff: Kreuzung Rotlintstraße/Butzbacher Straße befahrbar halten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Rotlintstraße / Butzbacher Straße auf der Seite der Kirche Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die ein Parken in diesem Bereich untersagen. Die Fläche wird von größeren Fahrzeugen zum Einbiegen in die Butzbacher Straße benötigt und ist für Fahrzeuge, die zurück setzen müssen, die einzige Rangierfläche. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3193 2018 Die Vorlage OF 479/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenWeiterentwicklung der Planung „Günthersburghöfe“
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 373/3 Betreff: Weiterentwicklung der Planung "Günthersburghöfe" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf den Bebauungsplan und die künftigen Planungen folgende Eckpunkte für die Weiterentwicklung der "Günthersburghöfe" zu prüfen bzw. umzusetzen: 1. Die für die Grundschule (Eichwaldhaus) vorgesehene Fläche wird vorerst nicht bebaut, stattdessen wird systematisch geprüft, wie die Aufnahmekapazitäten in den umgebenden Grundschulen so erhöht werden können, dass die Platzversorgung bis auf Weiteres gesichert ist. Ein Gymnasium wird wegen des mindestens doppelt so großen Platzbedarfs an dieser Stelle nicht geplant. 2. Es wird dafür gesorgt, dass die Errungenschaft und Besonderheit der "Günthersburghöfe", das Konzept der Gartenwildnis, im Laufe der weiteren Planungen nicht verwässert wird, sondern unbeschadet der Öffnung für die Allgemeinheit so ursprünglich wie möglich mit seiner Flora und Fauna erhalten bleibt. Entsprechend sollen auch die verschiedenen Kleingartenbereiche so ausgestaltet werden, dass sie ihrem Namen und ihrer Nutzung gerecht werden. Bei allen Grünplanungen sind insbesondere die betroffenen Kleingartenvereine, Bürgerinitiativen und alle engagierten Bürger/innen (z.B. in Planungswerkstätten). 3. Die Verkehrsanbindung der "Günthersburghöfe" an die Friedberger Landstraße wird wie folgt realisiert: - Einfahrender Verkehr von Süden biegt direkt von der Friedberger Landstraße in die Hungener Straße ein. - Einfahrender Verkehr von Norden stellt sich auf einer zusätzlich zu schaffenden Linksabbiegespur südlich der Haltestelle "Wasserpark" auf der Friedberger Landstraße auf und biegt nach Ampelfreigabe ebenfalls in die Hungener Straße ein. Die zusätzliche Linksabbiegespur kann wegen eines vorhandenen Parkstreifens problemlos eingerichtet werden. - Ausfahrender Verkehr nach Norden biegt direkt aus der Hungener Straße oder dem Schlinkenweg in die Friedberger Landstraße ein. - Ausfahrender Verkehr nach Süden biegt ebenso erst nach Norden ein, stellt sich auf der vorhandenen Linksabbiegespur zur Gießener Straße auf und fährt dann über den U-Turn in der Gießener Straße auf die Friedberger Landstraße zurück nach Süden. 4. Die Anzahl der Tiefgaragen-Parkplätze wird von derzeit ca. 1000 Plätzen auf eine deutlich geringere Zahl reduziert. 5. Es werden alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in den sechs Innenhöfen möglichst viele hohe großkronige, wärmeresistente Laubbäume gepflanzt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 373/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 373/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 5 Auf Wunsch der FDP wird Ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2904 2018 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 373/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 373/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 373/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat den Sachverhalt prüfen und berichten soll. 4. Die Ziffer 4. der Vorlage OF 373/3 wird abgelehnt 5. Die Ziffer 5. der Vorlage OF 373/3 wird abgelehnt Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2.: GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP zu 3.: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 4.: CDU, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 5.: CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
Weiter lesenPlatz für Fußgänger im obersten Abschnitt der Rotlintstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2220 entstanden aus Vorlage: OF 277/3 vom 05.06.2017 Betreff: Platz für Fußgänger im obersten Abschnitt der Rotlintstraße Der Magistrat wird gebeten, die obersten zwei Parkplätze im obersten Abschnitt der Rotlintstraße zwischen Münzenberger Straße und Butzbacher Straße zu entfernen, um Fußgängern die Nutzung des Bürgersteigs zu ermöglichen. Der Straßenquerschnitt reicht für einen Bürgersteig mit Parkstreifen und dem verbleibenden Straßenraum mit Begegnungsverkehr durch Radfahrer nicht aus. Begründung: Die Rotlintstraße ist an ihrem obersten Ende so schmal, dass bei der derzeitigen Aufteilung der Straße sowohl Fußgänger mit Kinderwagen als auch Rollstuhlfahrer den Gehweg auf der westlichen Seite meist nicht nutzen können, sondern stattdessen auf die Straße ausweichen müssen. Ebenfalls gibt es bei der Begegnung von Fahrradfahrern und Autofahrern auf der Straße keinerlei Ausweichmöglichkeiten. Auf der östlichen Seite befindet sich eine abgesetzte Straßenkante, jedoch kein Gehweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2524
Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2219 entstanden aus Vorlage: OF 275/3 vom 05.06.2017 Betreff: Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern Der Magistrat wird gebeten, das gefährdende Parken in zweiter Reihe auf dem Gehweg in der Rotlintstraße zwischen Hallgartenstraße und Butzbacher Straße und in der Hallgartenstraße zwischen Friedberger Landstraße und Hartmann-Ibach-Straße durch das Setzen von Pollern im Bereich der Ecken und an den Einfahrten zu verhindern. Als Ausnahmen sollten in Analogie zur Parkanordnung auf der Nordendstraße zwischen Lenaustraße und Spohrstraße jedoch insgesamt fünf Parkplätze neben folgenden Einfahrten und Eingängen der Hallgartenstraße direkt ausgewiesen und markiert werden, da für diese Parkplätze der Gehweg nicht überfahren werden muss: 1. Westlich des Eingangs Hallgartenstraße 28-38 2. Östlich und westlich des Eingangs Hallgartenstraße 40 3. Östlich der Einfahrt Hallgartenstraße 58 4. Östlich der Einfahrt in das Shell-Parkhaus in der Hallgartenstraße Begründung: In letzter Zeit ist es Alltag geworden, dass in den genannten Straßenabschnitten in zweiter Reihe auf dem Gehweg geparkt wird. Dies führt dazu, dass die Autos auf der Suche nach einer geeigneten, noch freien Stelle bis zu 30 Meter über den Gehweg fahren, zwischen parkenden Autos und Häusern entlang, direkt an den Hauseingängen vorbei. Dies sollte umgehend behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2529 Aktenzeichen: 32 1
Parken auf den Gehwegen in zweiter Reihe verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2017, OF 275/3 Betreff: Parken auf den Gehwegen in zweiter Reihe verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten das Parken in zweiter Reihe in der Rotlintstraße (87-101) zwischen Hallgartenstraße und Butzbacher Straße und auf der Hallgartenstraße (Nr. 23-52) zwischen Rotlintstraße und Hartmann-Ibach-Straße durch Setzen von Pollern oder Steinen im Bereich der Straßenecke und den Einfahrten zu verhindern. Begründung: In letzter Zeit ist es Alltag geworden, dass in den genannten Straßenabschnitten in einer zweiten Reihe auf dem Gehweg geparkt wird. Dies führt dazu, dass die Autos auf der Suche nach einer geeigneten noch freien Stelle auf dem Gehweg bis zu 30 Metern über den Gehweg fahren, zwischen parkenden Autos und Häusern entlang, direkt an den Hauseingängen vorbei. Dies sollte umgehend behoben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 275/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 275/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2219 2017 Die Vorlage OF 275/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern Der Magistrat wird gebeten, das gefährdende Parken in zweiter Reihe auf dem Gehweg in der Rotlintstraße zwischen Hallgartenstraße und Butzbacher Straße und in der Hallgartenstraße zwischen Friedberger Landstraße und Hartmann-Ibach-Straße durch das Setzen von Pollern im Bereich der Ecken und an den Einfahrten zu verhindern. Als Ausnahmen sollten in Analogie zur Parkanordnung auf der Nordendstraße zwischen Lenaustraße und Spohrstraße jedoch insgesamt fünf Parkplätze neben folgenden Einfahrten und Eingängen der Hallgartenstraße direkt ausgewiesen und markiert werden, da für diese Parkplätze der Gehweg nicht überfahren werden muss: 1. Westlich des Eingangs Hallgartenstraße 28-38 2. Östlich und westlich des Eingangs Hallgartenstraße 40 3. Östlich der Einfahrt Hallgartenstraße 58 4. Östlich der Einfahrt in das Shell-Parkhaus in der Hallgartenstraße" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenPlatz für Fußgänger im obersten Abschnitt der Rotlintstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2017, OF 277/3 Betreff: Platz für Fußgänger im obersten Abschnitt der Rotlintstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten die Parkplätze im obersten Abschnitt der Rotlintstraße zwischen Münzenberger Straße und Butzbacher Straße zu entfernen, um Fußgängern die Nutzung des Bürgersteigs zu ermöglichen. Der Straßenquerschnitt reicht nicht aus für einen Bürgersteig mit Parkstreifen und dem verbleidenden Straßenraum mit Begegnungsverkehr durch Radfahrer. Begründung: Die Rotlintstraße ist in ihrem obersten Ende so schmal, dass bei der derzeitigen Aufteilung der Straße sowohl Fußgänger mit Kinderwagen, als auch Rollstuhlfahrer den Gehweg auf der westlichen Seite meist nicht nutzen können, sondern stattdessen auf die Straße ausweichen müssen. Ebenfalls gibt es bei der Begegnung von Fahrradfahrern und Autofahrern auf der Straße keinerlei Ausweichmöglichkeiten. Auf der östlichen Seite befindet sich eine abgesetzte Straßenkante, jedoch keinen Gehweg. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 277/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 277/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2220 2017 Die Vorlage OF 277/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Beginn des Tenors lautet: "Der Magistrat wird gebeten, die obersten zwei Parkplätze im obersten Abschnitt der Rotlintstraße . . " Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDemontage und Neuinstallation abgeräumter Kinderspielgeräte auf den Kinderspielplätzen des Nordends
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2017, OF 216/3 Betreff: Demontage und Neuinstallation abgeräumter Kinderspielgeräte auf den Kinderspielplätzen des Nordends Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten - welche Spieleinrichtungen auf den Kinderspielplätzen des Nordends in den vergangenen 10 Jahren außer Betrieb genommen oder demontiert wurden, ohne dass im Anschluss diese Spielegeräte repariert, modernisiert oder ersetzt wurden (Aufstellung nach Spielplatz, Kinderspieleinrichtung und Jahr der Demontage). - warum erfolgte keine Modernisierung, Reparatur oder Ersatz von entfernten Spielgeräten oder findet dieser ggf. noch statt, wenn ja wann? - was beabsichtigt der Magistrat durch die schleichende Reduktion der Spielgeräte? Begründung: Es findet offensichtlich eine schleichende Reduktion von Spieleinrichtungen auf vielen Kinderspielplätzen im Nordend statt. Im Günthersburgpark gab es z.B. einmal zwei Wippen, vor ca. 7 Jahren war es nur noch eine Wippe, seit 6 Jahren bis heute gibt keine Wippe mehr. Auf dem Baggerspielplatz in der Butzbacher Straße ist seit zwei Jahren der Bagger verschwunden. Anwohner anderer Kinderspielplätze berichten von einem ähnlichen Schwund an Spielgeräten. Es sollte daher offen gelegt werden, was hier passiert(oder nicht passiert!) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 20.04.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 405 2017 Die Vorlage OF 216/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der dritte Spiegelstrich und in der Begründung der erste Satz gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenBebauung im Bereich des so genannten „Innovationsquartiers“
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2016, OF 52/3 Betreff: Bebauung im Bereich des so genannten "Innovationsquartiers" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gebiet zwischen Münzenbergerstraße und Wasserpark nach folgenden Grundsätzen zu planen und zu bebauen: Die derzeit vorgelegte Planung zum Bau des "Innovationsquartiers" wird abgelehnt. Zwischen Münzenbergerstraße und Schlinkenweg werden alle versiegelten und gewerblich genutzten Flächen in einer verdichteten, auch höheren Weise bebaut. Alle Klein- und Freizeitgärten in diesem Bereich bleiben erhalten. Zwischen Schlinkenweg und Wasserpark werden östlich der Friedberger Landstraße alle versiegelten bzw. gewerblich genutzten Flächen bis an die Stelle, an der die eigentlichen Klein- und Freizeitgärten beginnen, so bebaut, dass von der Verdichtung und der Höhe der Gebäude her die Funktion der Grünschneise für den Klimaschutz und die Frischluftzufuhr ohne Beeinträchtigungen gewahrt bleibt. Alle östlich an diese Bebauungsgrenze anschließenden Klein- und Freizeitgärten bis zum Kleingartenweg bleiben erhalten, werden aber im Hinblick auf eine Öffnung des Geländes für die Allgemeinheit planerisch überarbeitet. Östlich des Kleingartenwegs bleibt der derzeitige Grünbereich unverändert erhalten. Der Abenteuerspielplatz Günthersburg und das Gelände der Imker im Wasserpark bleiben am derzeitigen Standort ohne irgendwelche Abstriche erhalten. Alle schon existierenden Gutachten der letzten zwanzig Jahre zu Klima und Ökologie im Bereich zwischen Münzenbergerstraße und Wasserpark und der näheren Umgebung werden öffentlich zugänglich gemacht, notwendige neue Gutachten beauftragt. Im weiteren Planungsprozess wird die rechtzeitige und umfassende Einbeziehung des Ortsbeirats, der Bürgerinitiativen und aller Bürger stets gewährleistet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.02.2017, OF 148/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 52/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 52/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der CDU wird die Vorlage OF 148/3 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 126 2017 1. Die Vorlage OF 52/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 148/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Punkt 1: nach den ersten beiden Worten die Worte "in der Vorlage NR 265" eingefügt werden und im Punkt 2. 40% geförderter Wohnungsbau (jeweils 15% erster und zweiter Förderweg) und 20% gemeinschaftlicher/genossenschaftlicher Wohnungsbau sichergestellt wird, Abstimmung: zu 2. Ziffern 1., 3. und 4.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE und SPD gegen CDU, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF Ziffer 4.: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGeplante Bebauung „Innovationsviertel“ hier: Offene Fragen aus der Bürgerinformationsveranstaltung
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2016, OF 53/3 Betreff: Geplante Bebauung "Innovationsviertel" hier: Offene Fragen aus der Bürgerinformationsveranstaltung Der Magistrat wird gebeten zur Vorbereitung der geplanten "Bürgerinformationsveranstaltung zum geplanten Innovationsviertel als Teil der frühzeitigen Bürgerbeteiligung" nachfolgende Fragen zu beantworten: Allgemeine Fragen zum Gebiet: - Wer ist Eigentümer welcher Flächen? (Private, Stadt, Bund) - Welche Einflussnahme in die Bebauung hat die Stadt? - Wie und in welchem Gebiet wäre derzeit eine Bebauung nach §34 möglich? - Welche Nutzungen sind derzeit auf welchen Teilen des Gebietes vorgesehen? - Liegt ein aktuelles, nicht älter als max. 5 Jahre Klimagutachten mit Ausweis der Frischluft- und Kaltluftschneisen vor? Wenn nein, wurde ein neues beauftragt? - Gibt es Gutachten zu möglichen Auswirkungen der Grundwasserabsenkung durch die geplante Bebauung auf den angrenzenden Wasserpark (geschützter Alteichenbestand)? Wenn nein, wurde ein solches beauftragt? - Wann liegt ein Baumkataster mit den vorhandenen Bäume und Übersicht der erhaltenswerten Bäume vor? - Welche Flächen die bebaut werden sollen sind heute bereits versiegelt? - Wie viele Gärten (Kleingärten, Freizeitflächen, Grabeland) befinden sich derzeit im Gebiet des geplanten Innovationsviertels? Wie viele Pächter müssten nach derzeitigem Stand ihre Gärten aufgeben? - Wie vielen Pächtern können Ersatzflächen angeboten werden? Wo liegen diese Ersatzflächen? - Sind auch Kleingärtenvereine betroffen, oder nur Einzelpersonen? - Was ist auf welchen derzeitigen Gartenflächen geplant (Wohnbebauung, öffentliche Grünfläche, Verkehrsfläche) - Auf welchem Gebiet werden die Erweiterung des Günthersburgparks und die Schaffung des geplanten Grünzuges von Friedberger Ldstr. bis zum Kleingartenweg erfolgen? Fragen zur vorgelegten Bebauung: - Warum wurde diese Art Bebauung vorgegeben? - Wie werden die Freiflächen zwischen den Gebäuden genutzt? - Was geschieht mit den halbgeöffneten Innenhöfen? - Warum wurde keine Blockrandbebauung entlang der Friedberger, ggfls. in zweiter/dritter Reihe vorgesehen? - Warum wurden oberhalb der Münzenberger Straße entlang der Friedberger Ldstr. Gewerbeflächen für mögl. Wohnbebauung ausgespart? - Warum wird das Gebiet nördlich der Hungener Str. (zum Schlinkenweg) nicht für Wohnbebauung ausgewiesen? - Warum wurde keine Bebauung im Anschluss an die derzeitige Bebauung zw. Münzenberger Str. und Schlinkenweg vorgesehen und stattdessen ein neu zu gestaltender Grünzug an dieser Stelle eingeplant? - Gibt es zuverlässige Zahlen über die Auslastung der Grundschulen im Umfeld des Gebietes? Wenn ja, wie sehen die aktuellen Zahlen aus? - Wurde geprüft, ob sich an anderer Stelle im Gesamtgebiet des Ernst-May-Viertels Flächen für eine weiterführende Schule (z.B. Gymnasium) zur Verfügung gestellt werden können? - Welche zusätzlichen Infrastrukturmaßnahmen sind geplant außer 2 Kitas und 1 Grundschule? Sind auch Gewerbeflächen (Ärzte, Einzelhandel) geplant? Wenn ja, in welchem Umfang? - Reicht die Kapazität der bestehenden ÖPNV Linien Straßenbahn 12 und Bus 30 aus, um den erwarteten Passagieranstieg aufzunehmen? Gibt es hier Möglichkeiten die bestehenden Kapazität zu steigern? Schon heute sind die Linien sehr stark ausgelastet, teilweise überlastet. Begründung: Auf der Bürgerinformationsveranstaltung im Juli blieben viele Fragen der Bürger offen. Für die geplante "Frühzeitige Bürgerinformationsveranstaltung" sollten sie beantwortet sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 53/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 53/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 53/3 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenWelche Bäume stehen im geplanten Innovationsviertel?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4948 entstanden aus Vorlage: OF 916/3 vom 07.01.2016 Betreff: Welche Bäume stehen im geplanten Innovationsviertel? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Bäume auf der Fläche zwischen Wasserpark, Friedberger Landstraße, Schlinkenweg und Kleingartenweg aktuell stehen und welche Größe diese haben. Begründung: Das Baumkataster gibt hierüber leider keine Auskunft, gleichzeitig ist dem Ortsbeirat bekannt geworden, dass die Bäume im genannten Gebiet aktuell vom Magistrat dokumentiert und bewertet werden. Der Ortsbeirat ist an den Ergebnissen dieser Bewertung interessiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 780 Aktenzeichen: 67 0
Welche Bäume stehen im geplanten Innovationsviertel?
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2016, OF 916/3 Betreff: Welche Bäume stehen im geplanten Innovationsviertel? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Bäume auf der Fläche zwischen Wasserpark, Friedberger Landstraße, Schlinkenweg und Kleingartenweg aktuell stehen und welche Größe diese haben. Begründung: Das Baumkataster gibt hierüber leider keine Auskunft, gleichzeitig ist dem Ortsbeirat bekannt geworden, dass die Bäume im genannten Gebiet aktuell vom Magistrat dokumentiert und bewertet werden. Der Ortsbeirat ist an den Ergebnissen dieser Bewertung interessiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4948 2016 Die Vorlage OF 916/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenInnovationsviertel: Änderung der Planungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2015, OF 843/3 Betreff: Innovationsviertel: Änderung der Planungen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Planungen für das Innovationsviertel wie folgt zu ändern: 1. Die Wohnbebauung des Innovationsviertels wird statt als unabhängiges Stadtviertel mit Grüntrennungen als Erweiterung des Nordends zwischen Münzenenberger Straße und Schlinkenweg geplant. Der Betriebshof des ASE fällt ähnlich wie die anderen Bebauungen in diesem Bereich weg. Den Schrebergärtnern in diesem Bereich werden Alternativen angeboten. 2. Der Abenteuerspielplatz bleibt erhalten. Es wird geprüft inwieweit dieser als Spielfläche für die Bebauung angerechnet werden kann. 3. Es wird eine Wohnbebauung unmittelbar an der Friedberger Landstraße geprüft (aktuell befinden sich dort Gebrauchtwagenhändler). 4. Es wird eine Wohnbebauung unmittelbar an der Dortelweiler Straße als einreihige Blockrandbebauung geprüft. 5. Die geplante Bebauung westlich der Friedberger Landstraße zwischen dem ALDI-Markt und der Homburger Landstraße wird beschleunigt. 6. Zwischen Wasserpark und Schlinkenweg bleiben die aktuellen Grünflächen und Gärten bestehen. Eine vermehrt öffentliche Nutzung der Flächen im Rahmen von Urban Gardening oder anderweitigen Initiativen ist zu prüfen. 7. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie er für den bereits heute extrem stark genutzten ÖPNV auf der Friedberger Landstraße im Zuge der Neubauten weitere Kapazitäten zur Verfügung stellen will. Begründung: Die aktuellen Planungen für das Innovationsviertel lösen über die Stadtgärten hinaus im Stadtteil große Unruhe aus. Der Bereich zwischen Schlinkenweg und Wasserpark eignet sich aufgrund seiner dichten und vielfältigen Vegetation, die über Jahrzehnte angewachsen ist, nicht für eine Bebauung und ist als eigenständiger Grünraum für das Stadtklima und Bewohner/innen des Nordends zwingend zu erhalten. Der Ortsbeirat erkennt die angespannte Wohnungssituation vor dem Hintergrund des stetigen Bevölkerungswachstums an und ist bereit, im Rahmen der Möglichkeiten des dichtbesiedelten Nordends, signifikante Beiträge für neue Wohnungen auf den oben genannten Flächen zu leisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4522 2015 1. Die Vorlage OF 843/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsbeirat beschließt zur diesem Thema die Vorlage OM 4522. Die Vorlage OM 4522 lautet: "Unverzügliche Vorstellung der Planungen für das Gebiet nördlich des Günthersburgparks Vorg.: OM 4364/15 OBR 3 Der Magistrat wird noch einmal eindringlich aufgefordert, dem Ortsbeirat die aktuellen Planungen zum sogenannten Innovationsviertel unverzüglich vorzustellen und damit nicht bis zum Bebauungsplanverfahren oder zur Einbringung einer entsprechenden Magistratsvorlage zu warten. Weiterhin wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie der derzeitige Stand der Planung ist. Das einstimmige Votum des Ortsbeirates zum Erhalt der Klein- und Freizeitgärten, des Abenteuerspielplatzes sowie zur Erhaltung der Kaltluftschneise wird nochmals bestärkt (OM 4364)." Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 08.10.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 843/3 wird bis zur Vorstellung der Planungen für das Innovationsviertel zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 843/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 843/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 843/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 843/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL
Partei: CDU
Weiter lesenVorstellung der Pläne rund um die Hungener Straße und den Schlinkenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2010, OM 4832 entstanden aus Vorlage: OF 1068/3 vom 19.11.2010 Betreff: Vorstellung der Pläne rund um die Hungener Straße und den Schlinkenweg Der Magistrat wird gebeten, zum nächstmöglichen Termin die Pläne für die Entwicklung und Bebauung des Gebietes rund um die Hungener Straße und den Schlinkenweg vorzustellen. Begründung: Von den Besitzern und Pächtern der Grundstücke und Kleingärten gibt es immer wieder Anfragen zur zukünftigen Entwicklung dieses Bereichs. Auf der Basis der Pläne kann dies beurteilt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2011, ST 329 Aktenzeichen: 61 0
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