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Bebauung im Bereich des so genannten „Innovationsquartiers“

Vorlagentyp: OFSPD
3 Sitzungen
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Begründung

"Innovationsquartiers" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gebiet zwischen Münzenbergerstraße und Wasserpark nach folgenden Grundsätzen zu planen und zu bebauen: Die derzeit vorgelegte Planung zum Bau des "Innovationsquartiers" wird abgelehnt. Zwischen Münzenbergerstraße und Schlinkenweg werden alle versiegelten und gewerblich genutzten Flächen in einer verdichteten, auch höheren Weise bebaut. Alle Klein- und Freizeitgärten in diesem Bereich bleiben erhalten. Zwischen Schlinkenweg und Wasserpark werden östlich der Friedberger Landstraße alle versiegelten bzw. gewerblich genutzten Flächen bis an die Stelle, an der die eigentlichen Klein- und Freizeitgärten beginnen, so bebaut, dass von der Verdichtung und der Höhe der Gebäude her die Funktion der Grünschneise für den Klimaschutz und die Frischluftzufuhr ohne Beeinträchtigungen gewahrt bleibt. Alle östlich an diese Bebauungsgrenze anschließenden Klein- und Freizeitgärten bis zum Kleingartenweg bleiben erhalten, werden aber im Hinblick auf eine Öffnung des Geländes für die Allgemeinheit planerisch überarbeitet. Östlich des Kleingartenwegs bleibt der derzeitige Grünbereich unverändert erhalten. Der Abenteuerspielplatz Günthersburg und das Gelände der Imker im Wasserpark bleiben am derzeitigen Standort ohne irgendwelche Abstriche erhalten. Alle schon existierenden Gutachten der letzten zwanzig Jahre zu Klima und Ökologie im Bereich zwischen Münzenbergerstraße und Wasserpark und der näheren Umgebung werden öffentlich zugänglich gemacht, notwendige neue Gutachten beauftragt. Im weiteren Planungsprozess wird die rechtzeitige und umfassende Einbeziehung des Ortsbeirats, der Bürgerinitiativen und aller Bürger stets gewährleistet.

Inhalt

Antrag vom 26.08.2016, OF 52/3

Betreff: Bebauung im Bereich des so genannten "Innovationsquartiers" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gebiet zwischen Münzenbergerstraße und Wasserpark nach folgenden Grundsätzen zu planen und zu bebauen: Die derzeit vorgelegte Planung zum Bau des "Innovationsquartiers" wird abgelehnt. Zwischen Münzenbergerstraße und Schlinkenweg werden alle versiegelten und gewerblich genutzten Flächen in einer verdichteten, auch höheren Weise bebaut. Alle Klein- und Freizeitgärten in diesem Bereich bleiben erhalten. Zwischen Schlinkenweg und Wasserpark werden östlich der Friedberger Landstraße alle versiegelten bzw. gewerblich genutzten Flächen bis an die Stelle, an der die eigentlichen Klein- und Freizeitgärten beginnen, so bebaut, dass von der Verdichtung und der Höhe der Gebäude her die Funktion der Grünschneise für den Klimaschutz und die Frischluftzufuhr ohne Beeinträchtigungen gewahrt bleibt. Alle östlich an diese Bebauungsgrenze anschließenden Klein- und Freizeitgärten bis zum Kleingartenweg bleiben erhalten, werden aber im Hinblick auf eine Öffnung des Geländes für die Allgemeinheit planerisch überarbeitet. Östlich des Kleingartenwegs bleibt der derzeitige Grünbereich unverändert erhalten. Der Abenteuerspielplatz Günthersburg und das Gelände der Imker im Wasserpark bleiben am derzeitigen Standort ohne irgendwelche Abstriche erhalten. Alle schon existierenden Gutachten der letzten zwanzig Jahre zu Klima und Ökologie im Bereich zwischen Münzenbergerstraße und Wasserpark und der näheren Umgebung werden öffentlich zugänglich gemacht, notwendige neue Gutachten beauftragt. Im weiteren Planungsprozess wird die rechtzeitige und umfassende Einbeziehung des Ortsbeirats, der Bürgerinitiativen und aller Bürger stets gewährleistet.Nebenvorlage: Antrag vom 05.02.2017, OF 148/3 Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. August 2016 brachte SPD im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 3
Sitzung 4 · 08.09.2016
TO I, TOP 8
Beraten
Die Vorlage OF 52/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 5 · 06.10.2016
TO I, TOP 4
Beraten
Die Vorlage OF 52/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 9 · 16.02.2017
TO I, TOP 12
Zurückgezogen
Anregung OA 126 2017 1. Die Vorlage OF 52/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 148/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Punkt 1: nach den ersten beiden Worten die Worte "in der Vorlage NR 265" eingefügt werden und im Punkt 2. 40% geförderter Wohnungsbau (jeweils 15% erster und zweiter Förderweg) und 20% gemeinschaftlicher/genossenschaftlicher Wohnungsbau sichergestellt wird,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2 / Ziffer 1., 3. und 4)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
GrüneSPD
Ablehnung:
CDULinkeFDPÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
zu 2 / Ziffer 4)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. Ziffern 1., 3. und 4.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE und SPD gegen CDU, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF Ziffer 4.: Einstimmige Annahme

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