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Maßgaben für die Bebauung im Bereich des Innovationsquartiers

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.08.2016

Antrag Ortsbeirat

Bebauung im Bereich des so genannten „Innovationsquartiers“

Details im PARLIS OF_52-3_2016
05.02.2017

Antrag Ortsbeirat

Maßgaben für die Bebauung im Bereich des Innovationsquartiers

Details im PARLIS OF_148-3_2017
16.02.2017

Anregung Ortsbeirat

Maßgaben für die Bebauung im Bereich des Innovationsquartiers Antrag von CDU, SPD und GRÜNEN vom 01.02.2017, NR 235

Details im PARLIS OA_126_2017
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 05.02.2017, OF 148/3

Betreff: Maßgaben für die Bebauung im Bereich des Innovationsquartiers
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gebiet zwischen Münzenberger Straße und Wasserpark nach folgenden Grundsätzen zu planen und zu bebauen: 1. Der jetzt vorgestellte Kompromiss für das Innovationsquartier, d.h. das Verhältnis zwischen Umfang der Bebauung und Erhalt des Grüns, ist noch nicht ausgewogen und wird noch einmal deutlich weiter zugunsten des Erhalts von mehr Grün und Gärten verbessert. 2. Für die Bebauung werden mindestens 30% geförderter Wohnungsbau (jeweils 15% erster und zweiter Förderweg) und 15% gemeinschaftlicher/genossenschaftlicher Wohnungsbau sichergestellt. Die Prozentzahlen beziehen sich dabei auf Wohnfläche, nicht auf Wohnungszahl. 3. Alle bisherigen klimatologischen und ökologischen Gutachten zum gesamten Gebiet werden öffentlich zugänglich gemacht. Weitere detaillierte Gutachten zur Überprüfung und Optimierung der klimatischen und ökologischen Verträglichkeit des Gesamtprojekts werden im Zuge der weiteren Planung erstellt, verfügbar gemacht und kommuniziert. 4. Die Gewerbefläche zwischen Münzenberger Straße und Hungener Straße wird noch wesentlich stärker als bisher auf direkte und perspektivische Bebauungsmöglichkeiten mit Wohnungen und ggf. anderen Einrichtungen geprüft und genutzt. 5. Im weiteren Planungsprozess wird die rechtzeitige und umfassende Einbeziehung des Ortsbeirats, der Bürgerinitiativen und aller Bürgerinnen und Bürger jederzeit gewährleistet.Hauptvorlage: Antrag vom 26.08.2016, OF 52/3
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der CDU wird die Vorlage OF 148/3 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 126 2017 1. Die Vorlage OF 52/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 148/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Punkt 1: nach den ersten beiden Worten die Worte "in der Vorlage NR 265" eingefügt werden und im Punkt 2. 40% geförderter Wohnungsbau (jeweils 15% erster und zweiter Förderweg) und 20% gemeinschaftlicher/genossenschaftlicher Wohnungsbau sichergestellt wird, Abstimmung: zu 2. Ziffern 1., 3. und 4.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE und SPD gegen CDU, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF Ziffer 4.: Einstimmige Annahme