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Weiterentwicklung der Planung „Günthersburghöfe“

Vorlagentyp: OFSPD
22 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Idee
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Begründung

"Günthersburghöfe" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf den Bebauungsplan und die künftigen Planungen folgende Eckpunkte für die Weiterentwicklung der "Günthersburghöfe" zu prüfen bzw. umzusetzen:

  1. Die für die Grundschule (Eichwaldhaus) vorgesehene Fläche wird vorerst nicht bebaut, stattdessen wird systematisch geprüft, wie die Aufnahmekapazitäten in den umgebenden Grundschulen so erhöht werden können, dass die Platzversorgung bis auf Weiteres gesichert ist. Ein Gymnasium wird wegen des mindestens doppelt so großen Platzbedarfs an dieser Stelle nicht geplant.
  2. Es wird dafür gesorgt, dass die Errungenschaft und Besonderheit der "Günthersburghöfe", das Konzept der Gartenwildnis, im Laufe der weiteren Planungen nicht verwässert wird, sondern unbeschadet der Öffnung für die Allgemeinheit so ursprünglich wie möglich mit seiner Flora und Fauna erhalten bleibt. Entsprechend sollen auch die verschiedenen Kleingartenbereiche so ausgestaltet werden, dass sie ihrem Namen und ihrer Nutzung gerecht werden. Bei allen Grünplanungen sind insbesondere die betroffenen Kleingartenvereine, Bürgerinitiativen und alle engagierten Bürger/innen (z.B. in Planungswerkstätten).
  3. Die Verkehrsanbindung der "Günthersburghöfe" an die Friedberger Landstraße wird wie folgt realisiert: - Einfahrender Verkehr von Süden biegt direkt von der Friedberger Landstraße in die Hungener Straße ein. - Einfahrender Verkehr von Norden stellt sich auf einer zusätzlich zu schaffenden Linksabbiegespur südlich der Haltestelle "Wasserpark" auf der Friedberger Landstraße auf und biegt nach Ampelfreigabe ebenfalls in die Hungener Straße ein. Die zusätzliche Linksabbiegespur kann wegen eines vorhandenen Parkstreifens problemlos eingerichtet werden. - Ausfahrender Verkehr nach Norden biegt direkt aus der Hungener Straße oder dem Schlinkenweg in die Friedberger Landstraße ein. - Ausfahrender Verkehr nach Süden biegt ebenso erst nach Norden ein, stellt sich auf der vorhandenen Linksabbiegespur zur Gießener Straße auf und fährt dann über den U-Turn in der Gießener Straße auf die Friedberger Landstraße zurück nach Süden.
  4. Die Anzahl der Tiefgaragen-Parkplätze wird von derzeit ca. 1000 Plätzen auf eine deutlich geringere Zahl reduziert.
  5. Es werden alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in den sechs Innenhöfen möglichst viele hohe großkronige, wärmeresistente Laubbäume gepflanzt werden können.

Inhalt

Antrag vom 09.01.2018, OF 373/3

Betreff: Weiterentwicklung der Planung "Günthersburghöfe" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf den Bebauungsplan und die künftigen Planungen folgende Eckpunkte für die Weiterentwicklung der "Günthersburghöfe" zu prüfen bzw. umzusetzen:

  1. Die für die Grundschule (Eichwaldhaus) vorgesehene Fläche wird vorerst nicht bebaut, stattdessen wird systematisch geprüft, wie die Aufnahmekapazitäten in den umgebenden Grundschulen so erhöht werden können, dass die Platzversorgung bis auf Weiteres gesichert ist. Ein Gymnasium wird wegen des mindestens doppelt so großen Platzbedarfs an dieser Stelle nicht geplant.
  2. Es wird dafür gesorgt, dass die Errungenschaft und Besonderheit der "Günthersburghöfe", das Konzept der Gartenwildnis, im Laufe der weiteren Planungen nicht verwässert wird, sondern unbeschadet der Öffnung für die Allgemeinheit so ursprünglich wie möglich mit seiner Flora und Fauna erhalten bleibt. Entsprechend sollen auch die verschiedenen Kleingartenbereiche so ausgestaltet werden, dass sie ihrem Namen und ihrer Nutzung gerecht werden. Bei allen Grünplanungen sind insbesondere die betroffenen Kleingartenvereine, Bürgerinitiativen und alle engagierten Bürger/innen (z.B. in Planungswerkstätten).
  3. Die Verkehrsanbindung der "Günthersburghöfe" an die Friedberger Landstraße wird wie folgt realisiert: - Einfahrender Verkehr von Süden biegt direkt von der Friedberger Landstraße in die Hungener Straße ein. - Einfahrender Verkehr von Norden stellt sich auf einer zusätzlich zu schaffenden Linksabbiegespur südlich der Haltestelle "Wasserpark" auf der Friedberger Landstraße auf und biegt nach Ampelfreigabe ebenfalls in die Hungener Straße ein. Die zusätzliche Linksabbiegespur kann wegen eines vorhandenen Parkstreifens problemlos eingerichtet werden. - Ausfahrender Verkehr nach Norden biegt direkt aus der Hungener Straße oder dem Schlinkenweg in die Friedberger Landstraße ein. - Ausfahrender Verkehr nach Süden biegt ebenso erst nach Norden ein, stellt sich auf der vorhandenen Linksabbiegespur zur Gießener Straße auf und fährt dann über den U-Turn in der Gießener Straße auf die Friedberger Landstraße zurück nach Süden.
  4. Die Anzahl der Tiefgaragen-Parkplätze wird von derzeit ca. 1000 Plätzen auf eine deutlich geringere Zahl reduziert.
  5. Es werden alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in den sechs Innenhöfen möglichst viele hohe großkronige, wärmeresistente Laubbäume gepflanzt werden können.Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 9. Januar 2018Sie sind hier
    OFOF 373/3Weiterentwicklung der Planung „Günthersburghöfe“
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 15. März 2018OMOM 2904Weiterentwicklung der Planung GünthersburghöfeDirektanregung
  3. 15. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1112Weiterentwicklung der Planung GünthersburghöfeStellungnahme
  4. 2. August 2018OFOF 496/3Verkehrskonzept für das „Innovationsviertel“Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 16. August 2018OMOM 3572Verkehrskonzept für das „Innovationsviertel“Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 3
Sitzung 18 · 25.01.2018
TO I, TOP 7
Beraten
Die Vorlage OF 373/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 19 · 22.02.2018
TO I, TOP 5
Beraten
Die Vorlage OF 373/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 20 · 15.03.2018
TO I, TOP 5
Beraten
Anregung an den Magistrat OM 2904 2018 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 373/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 373/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 373/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat den Sachverhalt prüfen und berichten soll. 4. Die Ziffer 4. der Vorlage OF 373/3 wird abgelehnt 5. Die Ziffer 5. der Vorlage OF 373/3 wird abgelehnt

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFF
Ablehnung:
CDUFDPÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDBFF
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
FDP
zu 3)
Zustimmung:
GrüneSPDFDP
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
zu 4)
Zustimmung:
CDULinkeFDPÖkoLinX-ARLBFF
Ablehnung:
SPDGrüne
zu 5)
Zustimmung:
CDULinkeÖkoLinX-ARLBFF
Ablehnung:
SPDGrüne
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2.: GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP zu 3.: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 4.: CDU, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 5.: CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung FDP

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