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Weiterentwicklung der Planung Günthersburghöfe

Vorlagentyp: STMagistrat
44 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1112

Betreff: Weiterentwicklung der Planung Günthersburghöfe Zu 1) Kenntnisse über Änderungen in der Schulbedarfsplanung, die einen Verzicht auf die Errichtung einer Grundschule begründen könnten, liegen dem Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Der Magistrat hat gemäß Beschluss § 1053 der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 den Auftrag, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 880 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Grundschulstandort zu schaffen und zu prüfen, ob ein Standort für eine weiterführende Schule ebenfalls oder stattdessen vorgesehen werden kann. Der Magistrat sollte gemäß o.g. Beschluss ferner das städtebauliche Konzept mittels der Durchführung eines Wettbewerbs überarbeiten. Das Wettbewerbsergebnis sieht die Schule an dem mit "Eichwaldhaus" bezeichneten Standort vor. An diese getroffene Festlegung des Standortes wird sich der Magistrat gemäß der o.g. Auftragslage halten. Sollten sich im Zuge des weiteren Bebauungsplanverfahrens Änderungen in der Schulbedarfsplanung oder neue Flächenoptionen ergeben, wird der Magistrat diese berücksichtigen und den Ortsbeirat darüber zu gegebener Zeit darüber informieren. Zu 2) Die dargestellten planerischen Maßgaben zu den zukünftigen öffentlichen Grünflächen entsprechen der Auftragslage des Magistrats gemäß Beschluss § 1053 der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 und werden entsprechend vom Magistrat berücksichtigt. Für den Bereich der "Gartenwildnis" und die "Kleingartennutzung" wird auf Bebauungsplanebene ein entsprechendes Konzept entwickelt. Für die konkrete Entwurfsplanung der Grünflächen wird der Magistrat wie auch schon für die Planung "Erweiterung Günthersburgpark" eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit betreiben. Zu 3a), 3c) und 3d) Die beschriebene Verkehrsanbindung entspricht grundsätzlich dem bisher vorgesehenen Ansatz. Zu 3b) Die Einrichtung einer zusätzlichen Linksabbiegerspur mit Kreuzung der Straßenbahntrasse erfordert eine lichtsignalgeregelte Lösung. Dies bedeutet eine zusätzliche Ampelphase, welche die Leistungsfähigkeit der Friedberger Landstraße zusätzlich belasten würde. Eine direkte Einfahrt in das Gebiet von Norden kommend über die Hungener Straße ist leistungsfähigkeitsbedingt nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Januar 2018OFOF 373/3Weiterentwicklung der Planung „Günthersburghöfe“Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 15. März 2018OMOM 2904Weiterentwicklung der Planung GünthersburghöfeDirektanregung
  3. 15. Juni 2018Sie sind hier
    STST 1112Weiterentwicklung der Planung Günthersburghöfe
    Stellungnahme
  4. 2. August 2018OFOF 496/3Verkehrskonzept für das „Innovationsviertel“Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 16. August 2018OMOM 3572Verkehrskonzept für das „Innovationsviertel“Direktanregung
  6. 16. November 2018Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 2153Verkehrskonzept für das "Innovationsviertel"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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