Verkehrskonzept für das "Innovationsviertel"
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Münzenberger Straße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.06.2026.
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2153
Betreff: Verkehrskonzept für das "Innovationsviertel" Wie der Magistrat bereits in den vorangegangenen Stellungnahmen berichtete, würde eine neue signalisierte Linksabbiegespur die Leistungsfähigkeit erheblich herabsetzen. Eine Grünzeitschaltung analog zur Freigabezeit des KFZ-Verkehrs aus der Gießener Straße ist technisch kaum machbar, da beide Örtlichkeiten zu weit auseinander liegen. Darüber hinaus ist der Platz um eine neue Spur einzurichten, nicht gegeben. Die Anforderungen an die Lichtsignalanlage des Knotenpunkts Friedberger Landstraße / Gießener Straße sind ganz anders, als die vorgeschlagene signalgeregelte Linksabbiegemöglichkeit in die Hungener Straße. Auch deswegen wäre eine analoge Signalschaltung nur sehr schwer realisierbar. In Zukunft soll ein signalisierter Fußgängerüberweg im nördlichen Bereich der Haltestelle Münzenberger Straße errichtet werden, was ebenfalls die Realisierung eines signalgeregelten Linksabbiegers unmöglich macht. Der Anregung kann demnach nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. März 2018OMOM 2904Weiterentwicklung der Planung GünthersburghöfeDirektanregung
- 15. Juni 2018STST 1112Weiterentwicklung der Planung GünthersburghöfeStellungnahme
- 2. August 2018OFOF 496/3Verkehrskonzept für das „Innovationsviertel“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. August 2018OMOM 3572Verkehrskonzept für das „Innovationsviertel“Direktanregung
- 16. November 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 2153Verkehrskonzept für das "Innovationsviertel"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab