Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern
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Bisheriger Verlauf
05.06.2017
21.09.2017
22.12.2017
Antrag Ortsbeirat
Parken auf den Gehwegen in zweiter Reihe verhindern
Details im PARLIS OF_275-3_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern
Details im PARLIS OM_2219_2017Stellungnahme des Magistrats
Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern
Details im PARLIS ST_2529_201705.06.2017
Antrag Ortsbeirat
Parken auf den Gehwegen in zweiter Reihe verhindern
Details im PARLIS OF_275-3_201721.09.2017
22.12.2017
Stellungnahme des Magistrats
Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern
Details im PARLIS ST_2529_2017S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2219 entstanden aus Vorlage: OF 275/3 vom 05.06.2017
2. Östlich und westlich des Eingangs Hallgartenstraße 40 3. Östlich der Einfahrt Hallgartenstraße 58 4. Östlich der Einfahrt in das Shell-Parkhaus in der Hallgartenstraße
Betreff: Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern
Der Magistrat wird gebeten, das gefährdende Parken in zweiter Reihe auf dem Gehweg in der Rotlintstraße zwischen Hallgartenstraße und Butzbacher Straße und in der Hallgartenstraße zwischen Friedberger Landstraße und Hartmann-Ibach-Straße durch das Setzen von Pollern im Bereich der Ecken und an den Einfahrten zu verhindern. Als Ausnahmen sollten in Analogie zur Parkanordnung auf der Nordendstraße zwischen Lenaustraße und Spohrstraße jedoch insgesamt fünf Parkplätze neben folgenden Einfahrten und Eingängen der Hallgartenstraße direkt ausgewiesen und markiert werden, da für diese Parkplätze der Gehweg nicht überfahren werden muss: 1. Westlich des Eingangs Hallgartenstraße 28-382. Östlich und westlich des Eingangs Hallgartenstraße 40 3. Östlich der Einfahrt Hallgartenstraße 58 4. Östlich der Einfahrt in das Shell-Parkhaus in der Hallgartenstraße
Begründung:
In letzter Zeit ist es Alltag geworden, dass in den genannten Straßenabschnitten in zweiter Reihe auf dem Gehweg geparkt wird. Dies führt dazu, dass die Autos auf der Suche nach einer geeigneten, noch freien Stelle bis zu 30 Meter über den Gehweg fahren, zwischen parkenden Autos und Häusern entlang, direkt an den Hauseingängen vorbei. Dies sollte umgehend behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2529 Aktenzeichen: 32 1