Kreuzung Rotlintstraße/Butzbacher Straße befahrbar halten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3193 entstanden aus Vorlage: OF 479/3 vom 03.05.2018
Betreff: Kreuzung Rotlintstraße/Butzbacher Straße befahrbar halten Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Rotlintstraße/Butzbacher Straße auf der Seite der Kirche Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die ein Parken in diesem Bereich untersagen. Die Fläche wird von größeren Fahrzeugen zum Einbiegen in die Butzbacher Straße benötigt und ist für Fahrzeuge, die zurücksetzen müssen, die einzige Rangierfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2018OFOF 479/3Kreuzung Rotlintstraße/Butzbacher Straße befahrbar haltenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. Mai 2018Sie sind hierOMOM 3193Kreuzung Rotlintstraße/Butzbacher Straße befahrbar haltenDirektanregung
- 6. August 2018Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1440Kreuzung Rotlinstraße/Butzbacher Straße befahrbar haltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats