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Haushalt 2026 Sossenheim: Planungsmittel in den städtischen Haushalt einstellen (Dunantring, CarlSonnenscheinStraße)
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2025, OF 1327/6 Betreff: Haushalt 2026 Sossenheim: Planungsmittel in den städtischen Haushalt einstellen (Dunantring, Carl-Sonnenschein-Straße) Seit mehreren Jahren laufen in der Henri-Dunant-Siedlung sowie in der Carl-Sonnenschein-Siedlung umfassende Sanierungsmaßnahmen an der vorhandenen Bausubstanz. Die Sanierungen haben die Zielsetzung, einen neuen energetischen Standard in der vorhandenen Bausubstanz zu erhalten. Bereits seit Jahren (auch vor der Sanierung) wiesen die Straßen bereits enorme, tiefgreifende Strukturschäden auf. Durch die häufige Zufahrt schwerer LKW, aufgrund der Baumaßnahmen, sind die vorhanden Strukturschäden wiederaufgeplatzt. Um eine angemessene Instandsetzung erzielen zu können, ist nach Einschätzung des eingesetzten Baupersonals eine vollständige strukturelle Sanierung des gesamten Straßenbelags (auch die Schichten unterhalb des Straßenbelags) unabdingbar. Dem vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Sanierung des Henri-Dunant-Rings sowie der Carl-Sonnenschein-Str. mit Einstellung von Planungsmitteln in Höhe von 500.000 € (250.000 € je Siedlung) zu priorisieren und dafür Sorge zu tragen, dass nach Abschluss der energetischen Sanierungen die Sanierung der Straßen (auch Schichten unterhalb des Asphaltes) nebst zugehörigen Gehsteigen verwirklicht wird. Dabei ist auch die Installation von E-Sharingstationen sowie Ladepunkte für E-Fahrzeuge miteinzubeziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
Weiter lesenKennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7421 entstanden aus Vorlage: OF 1490/5 vom 28.07.2025 Betreff: Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass eine Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen vor der dortigen Lichtzeichenanlage installiert wird. Begründung: Die Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen ist dringend erforderlich. Fahrradfahrende, die von der Innenstadt aus kommend nach Sachsenhausen fahren und nach links auf das Deutschherrnufer abbiegen wollen oder nach kurzer Weiterfahrt auf der Walter-Kolb-Straße in die Elisabethenstraße abbiegen möchten, wollen sich vor der genannten Lichtzeichenanlage links einordnen. Ein Fahrradstreifen von der Innenstadt aus kommend wird rechts geführt. Um das Einordnen nach links zu ermöglichen, ist daher die Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in der Fahrtrichtung Sachsenhausen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2025, OF 1490/5 Betreff: Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass eine Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer Fahrtrichtung Sachsenhausen vor der dortigen Lichtzeichenanlage installiert wird. Begründung: Die Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in der Fahrtrichtung Sachsenhausen ist dringend erforderlich. Fahrradfahrende, die aus der Innenstadt aus kommend nach Sachsenhausen fahren und nach links auf das Deutschherrnufer abbiegen wollen oder nach kurzer Weiterfahrt auf der Walter-Kolb-Straße in die Elisabethenstraße abbiegen möchten, wollen sich vor der genannten Lichtzeichenanlage links einordnen. Ein Fahrradstreifen von der Innenstadt aus kommend wird rechts geführt. Um das Einordnen nach links zu ermöglichen ist daher die Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in der Fahrtrichtung Sachsenhausen angezeigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7421 2025 Die Vorlage OF 1490/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFahrradreparaturstation am Holzhausenpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 711/3 Betreff: Fahrradreparaturstation am Holzhausenpark Der Ortsbeirat möge beschließen, Auf Anregung der Schüler*innenvertretung der Elisabethenschule wird der Magistrat gebeten, eine Fahrradreparaturstation am Holzhausenpark zu errichten. Die Fläche am südwestlichen Zugang zum Holzhausenpark an der Ecke Hamannstraße/Fürstenbergerstraße bietet sich aus Sicht des OBR als geeigneter Standort an. Begründung: In der Sitzung des OBR 3 am 25.4.2024 stellten Schüler*innenvertreter der Elisabethenschule ihre Idee vor, in direkter Umgebung ihrer Schule eine Fahrradreparaturstation errichten zu lassen. Die Schülervertretung der Elisabethenschule hat sich bereit erklärt, eine Patenschaft für die neue Reparaturstation zu übernehmen. Der OBR ist überzeugt von den vorgebrachten Argumenten, dass nicht nur die zahlreichen Schüler*innen der Elisabethenstraße, die mit dem Rad zur Schule kommen, von einer solchen Reparaturstation profitieren sollen, sondern ebenfalls die Schülerinnen und Schüler der umgebenden Schulen wie Fürstenbergerschule und Kant-Schule. Die Hamannstraße als Teil einer etablierten und frequentierten Radroute von Nord nach Süd bietet sich als Standort an, da auch Pendler und Ausflügler von einer Reparaturstation am Holzhausenpark zur schnellen Behebung von kleineren Pannen profitieren würden. (Beispiel) Quelle: Technische Hochschule Mittelhessen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5578 2024 Die Vorlage OF 711/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Sossenheim: Planungsmittel in den städtischen Haushalt einstellen (Dunantring, Carl-Sonnenschein-Straße)
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 979/6 Betreff: Haushalt 2024/2025 Sossenheim: Planungsmittel in den städtischen Haushalt einstellen (Dunantring, Carl-Sonnenschein-Straße) Seit mehreren Jahren laufen in der Henri-Dunant-Siedlung sowie in der Carl-Sonnenschein-Siedlung umfassende Sanierungsmaßnahmen an der vorhandenen Bausubstanz. Die Sanierungen haben die Zielsetzung, einen neuen energetischen Standard in der vorhandenen Bausubstanz zu erhalten. Bereits seit Jahren (auch vor der Sanierung) wiesen die Straßen bereits enorme, tiefgreifende Strukturschäden auf. Durch die häufige Zufahrt schwerer LKW, aufgrund der Baumaßnahmen, sind die vorhanden Strukturschäden wiederaufgeplatzt. Um eine angemessene Instandsetzung erzielen zu können, ist nach Einschätzung des eingesetzten Baupersonals eine vollständige strukturelle Sanierung des gesamten Straßenbelags (auch die Schichten unterhalb des Straßenbelags) unabdingbar. Dem vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, die Stadtversammlung wird gebeten, die Sanierung des Henri-Dunant-Rings sowie der Carl-Sonnenschein-Str. mit Einstellung von Planungsmitteln in Höhe von 500.000 € (250.000 € je Siedlung) zu priorisieren und dafür Sorge zu tragen, dass nach Abschluss der energetischen Sanierungen die Sanierung der Straßen (auch Schichten unterhalb des Asphaltes) nebst zugehörigen Gehsteigen verwirklicht wird. Dabei ist auch die Installation von E-Sharingstationen sowie Ladepunkte für E-Fahrzeuge miteinzubeziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 59 2024 Die Vorlage OF 979/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAttraktivität der Buslinie 64 erhöhen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2024, OF 821/2 Betreff: Attraktivität der Buslinie 64 erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge in Zusammenarbeit mit den städtischen Verkehrsbetrieben prüfen und berichten, ob es möglich ist, die Buslinie 64 über den Baseler Platz hinaus zu verlängern über Museumsufer - Schulstraße - Elisabethenstraße bis zum Lokalbahnhof, womit das Museumsufer ebenso wie das Krankenhaus Sachsenhausen endlich einen akzeptablen ÖPNV-Anschluß bekämen, der auch für alte und gehbehinderte Menschen außerordentlich vorteilhaft wäre. Begründung: Das Museumsufer und das Krankenhaus Sachsenhausen sind aus den Stadtteilen nördlich des Mains extrem schlecht mit dem ÖPNV erreichbar, insbesondere für Menschen, die gehbehindert sind oder sich auch altersbedingt mit weiten Fußwegen schwer tun. Die Wege von der U-Bahn-Station Schweizer Platz und den Tramhaltestellen Schweizer/Gartenstraße, Otto-Hahn-Platz und Stresemannallee sind von allen Museen am Schaumainkai nur über längere Fußwege zu erreichen. Dies gilt verstärkt bei schlechtem Wetter. Da der 64er auch den Hauptbahnhof anfährt, wäre er auch die Verbindung der Wahl für auswärtige Museumsbesucher, die dort mit der S-Bahn ankommen. Zusätzlicher Vorteil der verlängerten Linie wäre ein direkter Anschluß an den Universitätscampus Westend für Studenten, Lehr- und Hilfskräfte, die in Sachsenhausen wohnen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 821/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 821/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenGefahr für Radfahrende zwischen Alter Brücke und Elisabethenstraße beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3046 entstanden aus Vorlage: OF 568/5 vom 19.10.2022 Betreff: Gefahr für Radfahrende zwischen Alter Brücke und Elisabethenstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die gefährliche Linksabbiegesituation für Radfahrende von der Alten Brücke in Richtung Elisabethenstraße fahrend z. B. durch veränderte Straßenmarkierungen zu beseitigen. Begründung: Radfahrenden ist es nur mit Schwierigkeiten möglich, hinter der Alten Brücke die Fahrbahn zu kreuzen, um links in die Elisabethenstraße einzubiegen, dabei begeben sie sich oft in große Gefahr. Diese schlechte Linksabbiegemöglichkeit von der Walter-Kolb-Straße in die Elisabethenstraße verursacht auch, dass die Radfahrenden häufig auf dem östlichen Radfahrstreifen der Alten Brücke fahren. Sie queren anschließend den östlichen Überweg über das Sachsenhäuser Ufer, um dann verbotswidrig auf dem Fußweg der Brückenstraße Richtung Süden weiterzufahren. Bild: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 476 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Sperrung Brückenstraße vor dem Ikonenmuseum
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2022, OF 567/5 Betreff: Sperrung Brückenstraße vor dem Ikonenmuseum Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob er kurzfristig mit folgenden Maßnahmen die Umgehung bzw. Umfahrung der Baustelle vor dem Ikonenmuseum erleichtern kann: - Hinweisschild, dass die Querung des kleinen Platzes zwischen Walter-Kolb-Straße und Brückenstraße vorübergehend über den Fußweg der Elisabethen- und Brückenstraße erfolgen muss, - provisorische Abdeckung der Streuscheiben der aus diesem Grund funktionslos gewordenen Fußgängerampel über die Elisabethenstraße, - provisorische Montage eines Grünpfeils für den Radverkehr (Zeichen 721) an der Rechtsabbiegeampel von der Elisabethenstraße in die Walter-Kolb-Straße, - Hinweisschild speziell für den Radverkehr über die Umfahrung via Walter-Kolb-Straße. Begründung: Fußgängerinnen tappen über die Grünfläche, weil der gewohnte Weg durch die Baustelle gesperrt wurde. Der dichte Bewuchs lässt keine alternative Wegführung über die Grünfläche zu. Eine ordentliche Ausweisung der Verkehrsführung über die Elisabethenstraße soll den Fußverkehr unterstützen. Da die Fußgängerüberführung wegen der Baustelle funktionslos geworden ist, braucht zumindest der Radverkehr vor dem Überweg nicht bei Rotlicht zu warten. Die Weiterfahrt bei entsprechender Vorsicht kann mit dem Grünpfeil erlaubt werden. Die Baustellensicherung wurde offenbar am Schreibtisch entworfen, ohne zu berücksichtigen, wie die Verkehrsteilnehmer tatsächlich ihre Wege wählen. Die Brückenstraße vor dem Ikonenmuseum war auch vor Einrichtung der Baustelle für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt, wurde aber intensiv vom Radverkehr genutzt. Das ist bei der Erstellung der Baustellenabsicherung wohl nicht aufgefallen, zumal das kurze Straßenstück nicht im Radwegnetz enthalten ist. Leider sind es Radfahrende gewohnt, dass ihre Wege an Baustellen unvermittelt enden. Sie wählen dann die nächstliegende Umfahrung, die häufig, wie hier, über Fußwege führt. Dem Ortsbeirat liegt eine Beschwerde aus der angrenzenden Krabbelstube über diese verbotene und gefährliche Fahrweise vor. Es ist daher erforderlich eine Umfahrung auszuschildern, so wie es für den Kraftfahrzeugverkehr eine Selbstverständlichkeit wäre. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 567/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 549 2022 Die Vorlage OF 567/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGefahr für Radfahrende zwischen Alter Brücke und Elisabethenstraße beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2022, OF 568/5 Betreff: Gefahr für Radfahrende zwischen Alter Brücke und Elisabethenstraße beseitigen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die gefährliche Linksabbiegesituation für Radfahrende von der Alten Brücke in Richtung Elisabethenstraße fahrend z. B. durch veränderte Straßenmarkierungen zu beseitigen. Begründung: Radfahrenden ist es nur mit Schwierigkeiten möglich, hinter der Alten Brücke die Fahrbahn zu kreuzen, um links in die Elisabethenstraße einzubiegen und begeben sich oft in großer Gefahr. Diese schlechte Linksabbiegemöglichkeit von der Walter-Kolb- in die Elisabethenstraße verursacht auch, dass die Radfahrenden häufig auf dem östlichen Radfahrstreifen der Alten Brücke fahren. Sie queren anschließend den östlichen Überweg über das Sachsenhäuser Ufer, um dann verbotswidrig auf dem Fußweg der Brückenstraße Richtung Süden weiterzufahren. Bild: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3046 2022 Die Vorlage OF 568/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1
Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2022, OF 562/6 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster-Straße /Annabergstraße (Nähe Aldi, Bus M55,53,57) Pfaffenwiese 49 oder 51, (Nähe REWE, Bus M55,53) Siedlung Taunusblick/ Rombergstraße/Lenzenbergstraße Nähe Haltestelle Bus 57 Pfortengartenweg: -Nähe Neu -Zeilsheim (Bus M55,53) oder -Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Bus 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Bus 57) Hermann-Küster-/ Albert-Blank- oder Hugo-Kallenbachstraße (2 S-Bahnhöfe, S1, S2, Bus 53 M55) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger-Bahnstraße oder Farbenstraße (Bus M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/ Otto-Brenner-Straße (Buslinie 50, M55) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie 50, M55) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie 50, M55, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (ST 233/2022) (Buslinie 50, M55) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Bus 50,58, 59) Loreleystraße/Johannisalleee (Bus 50,58, 59) Hortensienring 131(UL-Bahnhof) Höchst: Bahnhof Höchst (2-3 Fahrzeuge) Kurmainzer-/Zuckschwerdt-/Auerstraße( Bus 50,M55, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße, Nähe Marktplatz/Hallenbad Nied: Öserstraße/Neumarkt Öserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Bus 59, Tram 11, 21, Griesheim Bahnhof S1,S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße, Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Bus 51) Geisenheimer Str. 41 (Bus 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch, damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das "Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften" ist es nun für Städte möglich, auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten PKWs auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil 2-3 Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2022 Die Vorlage OF 562/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerfugen des Kopfsteinpflasters am Paradiesplatz in Alt-Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2318 entstanden aus Vorlage: OF 461/5 vom 27.04.2022 Betreff: Verfugen des Kopfsteinpflasters am Paradiesplatz in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, das Kopfsteinpflaster am Paradiesplatz in Alt- Sachsenhausen neu zu verfugen. Begründung: Die Fugen sind so tief ausgewaschen, dass regelmäßig Glasscherben darin stecken bleiben und es so zu Verletzungen bei Fußgängern und Radfahrern kommt. Manche Fugen sind so breit, dass auch ein Fahrradreifen darin stecken bleibt und der Radfahrer stürzt. Des Weiteren führen die Glasscherben zu defekten Fahrradreifen und Autoreifen. Die Anwohner Elisabethenstraße 2 bis 4 sowie Paradiesgasse 12 erreichen ihre Parkplätze im Innenhof nur über die Zufahrt Große Rittergasse und Paradiesgasse. Hier gab es bereits diverse Risse in den Autoreifen. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2251 Antrag vom 18.10.2022, OF 573/5 Antrag vom 18.10.2022, OF 574/5 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3048 Auskunftsersuchen vom 04.11.2022, V 540 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Verfugen des Kopfsteinpflasters am Paradiesplatz in Alt-Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2022, OF 461/5 Betreff: Verfugen des Kopfsteinpflasters am Paradiesplatz in Alt-Sachsenhausen Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, das Kopfsteinpflaster am Paradiesplatz in Sachsenhausen neu zu verfugen. Begründung: Die Fugen sind so tief ausgewaschen, dass regelmäßig Glasscherben darin steckenbleiben und es so zu Verletzungen bei Fußgängern und Radfahrern kommt. Manche Fugen sind so breit, dass auch ein Fahrradreifen darin steckenbleibt und der Radfahrer stürzt. Des Weiteren führen die Glasscherben zu defekten Fahrradreifen und Autoreifen. Die Anwohner Elisabethenstraße 2-4 sowie Paradiesgasse 12 erreichen ihre Parkplätze im Innenhof nur über die Zufahrt Große Rittergasse und Paradiesgasse. Hier gab es bereits diverse Risse in den Autoreifen. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2318 2022 Die Vorlage OF 461/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenFrankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 1464/6 vom 03.01.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Kreuzungen ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße von Süden kommend; 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße von Osten kommend; 3. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend; 4. Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße von Rödelheim kommend; 5. Alt-Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend; 6. Hortensienring/Hunsrückstraße (zweimal); 7. Brüningstraße/Leunastraße (von Osten und Westen kommend jeweils nach rechts). Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzungen sind, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte, wenn möglich, auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht, insbesondere gegenüber zu Fuß Gehenden, sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6856 entstanden aus Vorlage: OF 1817/5 vom 14.10.2020 Betreff: Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Landespolizei ins Benehmen zu setzen, um die Autoraser in Sachsenhausen-Süd, insbesondere an Wochenenden abends ab 18:00 Uhr, vermehrt zu kontrollieren. Erneute tödliche Unfälle in Sachsenhausen durch verantwortungslose Autofahrer sollen verhindert werden. Kritische Bereiche sind: 1. Schweizer Straße; 2. südliches Mainufer; 3. Textorstraße; 4. Elisabethenstraße/Darmstädter Landstraße; 5. Walter-Kolb-Straße/Gartenstraße. Begründung: Anwohner beklagen, dass seit einigen Wochen unter der Woche und insbesondere an den Wochenenden abends ab 18:00 Uhr oder 19:00 Uhr und dann bis spät in den Abend immer wieder Autoraser andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden. Teilweise fahren die Autos mit Geschwindigkeiten von über 100 km/h und es wurden auch rote Ampeln überfahren. Die Anwohner befürchten, dass bald ein weiterer schwerer Unfall passiert. Der Ortsbezirk 5 war im Jahr 2019 derjenige in Frankfurt mit der höchsten Zahl an Verkehrstoten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 472 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 4
Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1817/5 Betreff: Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, sich mit der Landespolizei ins Benehmen zu setzen, um die Autoraser in Sachsenhausen Süd insbesondere an Wochenenden abends ab 18 Uhr vermehrt zu kontrollieren. Erneute tödliche Unfälle in Sachsenhausen durch verantwortungslose Autofahrer sollen verhindert werden. Kritische Bereiche sind - Schweizer Straße - südliches Mainufer - Textorstraße - Elisabethenstraße / Darmstädter Landstraße - Walter-Kolb- / Gartenstraße Begründung: Anwohner beklagen, dass seit einigen Wochen unter der Woche und insbesondere an den Wochenenden abends ab 18:00 oder 19:00 Uhr und dann bis spät in den Abend immer wieder Auto-Raser andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden. Teilweise fahren die Autos mit Geschwindigkeiten über 100 km/h und es wurden auch rote Ampeln überfahren. Die Anwohner befürchten, dass bald ein weiterer schwerer Unfall passiert. Der Ortsbezirk 5 war im Jahr 2019 derjenige in Frankfurt mit der höchsten Zahl an Verkehrstoten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6856 2020 Die Vorlage OF 1817/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWerbeanlage am Verkehrsknotenpunkt Elisabethenstraße/Walter-Kolb-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5916 entstanden aus Vorlage: OF 1603/5 vom 24.01.2020 Betreff: Werbeanlage am Verkehrsknotenpunkt Elisabethenstraße/Walter-Kolb-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der am Verkehrsknotenpunkt im Zuge der Sanierung und Umgestaltung entfernte Baum durch eine Werbeanlage und nicht wiederum durch einen Baum ersetzt worden ist. Begründung: Auf einer der Verkehrsinseln am Verkehrsknotenpunkt Elisabethenstraße/Walter-Kolb-Straße stand bis zur Sanierung der Elisabethenstraße ein Baum. Dieser wurde im Zuge der Sanierung entfernt. An dieser Stelle wurde - sehr zum Unmut der Anwohnerinnen und Anwohner - nun eine Werbetafel aufgestellt. In Zeiten, in denen man sich um zusätzliches Grün - vor allem in der Stadt - bemüht, ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, wenn Bäume entfernt und stattdessen Werbetafeln aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1344 Aktenzeichen: 66 5
Werbeanlage am Verkehrsknotenpunkt Elisabethenstraße/Walter-Kolb-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2020, OF 1603/5 Betreff: Werbeanlage am Verkehrsknotenpunkt Elisabethenstraße/Walter-Kolb-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, warum der am Verkehrsknotenpunkt im Zuge der Sanierung und Umgestaltung entfernte Baum durch eine Werbeanlage und nicht wiederum durch einen Baum ersetzt worden ist. Begründung: Auf einer der Verkehrsinseln am Verkehrsknotenpunkt Elisabethenstraße/Walter-Kolb-Straße stand bis zur Sanierung der Elisabethenstraße ein Baum. Dieser wurde im Zuge der Sanierung entfernt. An dieser Stelle wurde - sehr zum Unmut der Anwohnerinnen und Anwohner - nun eine Werbetafel aufgestellt. In Zeiten, in denen man sich um zusätzliches Grün - vor allem in der Stadt - bemüht, ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, wenn Bäume entfernt und stattdessen Werbetafeln aufgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5916 2020 Die Vorlage OF 1603/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEntfernung der Glas- und Altkleidercontainer Schifferstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5166 entstanden aus Vorlage: OF 1325/5 vom 06.08.2019 Betreff: Entfernung der Glas- und Altkleidercontainer Schifferstraße Der Magistrat wird gebeten, die Glas- und Altkleidercontainer an der Brückenstraße/Ecke Schifferstraße gegenüber des Hotels Maingau und des Schiffercafés ersatzlos zu entfernen. Auf diese Art soll der Magistrat den ständigen wilden Müllablagerungen in diesem Bereich vorbeugen. Begründung: Die Glascontainer werden nicht mehr benötigt, weil ganz in der Nähe an der Wallstraße/Ecke Elisabethenstraße Unterflurcontainer mit wesentlich größerem Fassungsvermögen eingerichtet wurden. Der Altkleidercontainer ist entbehrlich, weil es zahlreiche andere Container in der fußläufigen Umgebung gibt. Die jetzigen Abfallcontainer ziehen immer wieder wilde Sperrmüllablagerungen an. Sachsenhäuser Bürger fordern regelmäßig und seit Jahren die Entfernung aller Container von dieser Stelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2301 Aktenzeichen: 66 5
Entfernung der Glas- und Altkleidercontainer Schifferstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2019, OF 1325/5 Betreff: Entfernung der Glas- und Altkleidercontainer Schifferstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Glas- und Altkleidercontainer an der Brückenstraße Ecke Schifferstraße gegenüber dem Hotel Maingau und dem Schiffercafe ersatzlos zu entfernen. Auf diese Art soll der Magistrat den ständigen wilden Müllablagerungen in diesem Bereich vorbeugen. Begründung: Die Glascontainer werden nicht mehr benötigt, weil ganz in der Nähe an der Wallstraße Ecke Elisabethenstraße Unterflurcontainer mit wesentlich größerem Fassungsvermögen eingerichtet wurden. Der Altkleidercontainer ist entbehrlich, weil es zahlreiche andere Container in der fußläufigen Umgebung gibt. Die jetzigen Abfallcontainer ziehen immer wieder wilde Sperrmüllablagerungen an. Sachsenhäuser Bürger fordern regelmäßig und seit Jahren die Entfernung aller Container von dieser Stelle. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1325/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5166 2019 Die Vorlage OF 1325/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRadwege im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4700 entstanden aus Vorlage: OF 1280/5 vom 19.05.2019 Betreff: Radwege im Ortsbezirk 5 Vorgang: NR 829/19; NR 830/19; NR 831/19; NR 844/19; NR 845/19; NR 846/19; NR 847/19; NR 848/19; NR 849/19; NR 850/19 FRAKTION Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit I. die kurzfristige Anlage eines Radweges mittels Abmarkierungen und II. die kurzfristige Anlage eines baulich getrennten Radweges und III. die mittel- oder langfristige Anlage eines baulich getrennten Radweges an folgenden Stellen möglich ist: 1. Alte Brücke; 2. Brückenstraße; 3. Darmstädter Landstraße; 4. Deutschordenstraße; 5. Dreieichstraße; 6. Elisabethenstraße; 7. Ignatz-Bubis-Brücke; 8. Mörfelder Landstraße; 9. Schweizer Straße; 10. Siemensstraße. Begründung: Die Initiative "Radentscheid Frankfurt" hat einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Verbesserung des Radwegenetzes in der Stadt Frankfurt am Main erarbeitet. Einige der darin genannten Maßnahmen können kurzfristig umgesetzt werden, andere werden erst mittel- und langfristig umgesetzt werden können. Um sich ein Bild über die verschiedenen Möglichkeiten zu machen, die zur Verbesserung des Radwegenetzes in der Stadt Frankfurt am Main beitragen können, bittet der Ortsbeirat um die genannten Daten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.04.2019, NR 829 Antrag vom 19.04.2019, NR 830 Antrag vom 19.04.2019, NR 831 Antrag vom 19.04.2019, NR 844 Antrag vom 19.04.2019, NR 845 Antrag vom 19.04.2019, NR 846 Antrag vom 19.04.2019, NR 847 Antrag vom 19.04.2019, NR 848 Antrag vom 19.04.2019, NR 849 Antrag vom 19.04.2019, NR 850 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1829 Aktenzeichen: 32 1
Radwege im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2019, OF 1280/5 Betreff: Radwege im Ortsbezirk 5 Vorgang: NR 829/19; NR 830/19; NR 831/19; NR 844/19; NR 845/19; NR 846/19; NR 847/19; NR 848/19; NR 849/19; NR 850/19 FRAKTION Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit I. die kurzfristige Anlage eines Radweges mittels Abmarkierungen und II. die kurzfristige Anlage eines baulich getrennte Radweges und III. die mittel- oder langfristige Anlage eines baulich getrennte Radweges möglich ist: 1. Alte Brücke 2. Brückenstraße 3. Darmstädter Landstraße 4. Deutschordenstraße 5. Dreieichstraße 6. Elisabethenstraße 7. Ignatz-Bubis-Brücke 8. Mörfelder Landstraße 9. Schweizer Straße 10. Siemensstraße Begründung: Die Initiative "Radentscheid Frankfurt" hat einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Verbesserung des Radwegenetzes in der Stadt Frankfurt am Main erarbeitet. Einige der darin genannten Maßnahmen können kurzfristig umgesetzt werden, andere werden erst mittel- und langfristig umgesetzt werden können. Um sich ein Bild über die verschiedenen Möglichkeiten zu machen, die zur Verbesserung des Radwegenetzes in der Stadt Frankfurt am Main beitragen können, bittet der Ortsbeirat um die genannten Daten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.04.2019, NR 829 Antrag vom 19.04.2019, NR 830 Antrag vom 19.04.2019, NR 831 Antrag vom 19.04.2019, NR 844 Antrag vom 19.04.2019, NR 845 Antrag vom 19.04.2019, NR 846 Antrag vom 19.04.2019, NR 847 Antrag vom 19.04.2019, NR 848 Antrag vom 19.04.2019, NR 849 Antrag vom 19.04.2019, NR 850 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 1280/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4700 2019 Die Vorlage OF 1280/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4431 entstanden aus Vorlage: OF 1191/5 vom 03.03.2019 Betreff: Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird aufgefordert, an einem geeigneten Fußgängerübergang in oder in unmittelbarer Nähe zu Alt-Sachsenhausen eine Fußgängerampel mit einem Frau-Rauscher-Motiv aufzustellen. Hierfür infrage kommen vor allem die Dreieichstraße, der Affentorplatz, die Paradiesgasse, die Elisabethenstraße, die Wallstraße, die Schulstraße sowie die Walter-Kolb-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich ggf. nachdrücklich bei den zuständigen höheren Stellen auf Bezirks-, Landes- oder Bundesebene um eine Ausnahmegenehmigung zu bemühen, falls die Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel nach Ansicht des Magistrats nicht unmittelbar mit den üblichen Richtlinien für Lichtsignalanlagen in Überreinstimmung gesehen wird. Begründung: Eine Verkehrsampel mit einem Motiv der Frau Rauscher passt sehr gut zum Stadtteil Sachsenhausen und insbesondere zu Alt-Sachsenhausen und dürfte darüber hinaus einen nicht unerheblichen Werbeeffekt für den Stadtteil haben. Fußgängerampeln mit einem eigenen thematischen, historischen oder regionalen Bezug sind in den letzten Jahren häufiger aufgestellt worden, so z. B. letztes Jahr an der Konstablerwache in Frankfurt anlässlich des Christopher Street Days. In Gladbeck, Duisburg und Freiberg (Sachsen) existieren Fußgängerampeln mit Bergmännern, in Bremen (zeitweilig) mit den Bremer Stadtmusikanten, in Mainz mit den "Mainzelmännchen", in Friedberg mit Elvis Presley. Am Weseler Bahnhof gibt es (im Zuge einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Bezirksregierung) eine Fußgängerampel mit einem Esel. Bei dieser Anregung handelt es sich nicht um einen (verspäteten) Karnevalsscherz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2009 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen von Fahrradbügeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4430 entstanden aus Vorlage: OF 1189/5 vom 05.03.2019 Betreff: Aufstellen von Fahrradbügeln Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen Fahrradbügel aufzustellen: 1. Darmstädter Landstraße 4, nachdem die Parkbuchten aufhören; 2. Gutzkowstraße 24/Ecke Stegstraße, im Bereich der markierten Fläche; 3. Laubestraße, jeweils vor den Hausnummern 27, 33, 37, 39; 4. Schifferstraße, gegenüber der Hausnummer 66, nachdem die Parkplätze aufhören; 5. Auf der Verkehrsinsel auf der Elisabethenstraße auf der Höhe der Hausnummer 47, im Bereich der Kreuzung Brückenstraße; 6. Laubestraße 39/Ecke Schwanthalerstraße; 7. Textorstraße 62, nachdem die Parkplätze aufhören; 8. Stegstraße, jeweils vor den Hausnummern 52, 56, 60, 64. Begründung: In Sachsenhausen fehlen zahlreiche Fahrradabstellplätze. Daher ist es Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern häufig nicht möglich, ihre Fahrräder ordnungsgemäß abzustellen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügeln kann hier entgegengewirkt und mögliche Störungen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1233 Aktenzeichen: 66 2
Aufstellen von Fahrradbügeln
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2019, OF 1189/5 Betreff: Aufstellen von Fahrradbügeln Der Ortbeirat 5 bittet den Magistrat, an folgenden Stellen Fahrradbügel aufzustellen: - Darmstädter Landstraße Nr. 4, nachdem die Parkbuchten aufhören - Gutzkowstraße 24/Ecke Stegstraße, im Bereich der markierten Fläche - Laubestraße, jeweils vor den Hausnummern 27, 33, 37, 39 - Schifferstraße gegenüber der Hausnummer 66, nachdem die Parkplätze aufhören - Auf der Verkehrsinsel auf der Elisabethenstraße auf der Höhe der Hausnummer 47, im Bereich der Kreuzung Brückenstraße - Laubestraße 39/Ecke Schwanthalerstraße - Textorstraße 62, nachdem die Parkplätze aufhören - Stegstraße, jeweils vor den Hausnummern 52, 56, 60, 64. Begründung: In Sachsenhausen fehlen zahlreiche Fahrradabstellplätze. Daher ist es Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern häufig nicht möglich, ihre Fahrräder ordnungsgemäß abzustellen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügeln kann hier entgegengewirkt und mögliche Störungen verhindert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4430 2019 Die Vorlage OF 1189/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2019, OF 1191/5 Betreff: Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, an einem geeigneten Fußgängerübergang in oder in unmittelbarer Nähe zu Alt-Sachsenhausen eine Fußgängerampel mit einem Frau-Rauscher-Motiv aufzustellen. Hierfür in Frage kommende Straßen sind vor allem die Dreieichstraße, der Affentorplatz, die Paradiesgasse, die Elisabethenstraße, die Wallstraße, die Schulstraße sowie die Walter-Kolb-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich ggf. nachdrücklich bei den zuständigen höheren Stellen auf Bezirks-, Landes- oder Bundesebene um eine Ausnahmegenehmigung zu bemühen, falls die Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel nach Ansicht des Magistrats nicht unmittelbar mit den üblichen Richtlinien für Lichtsignalanlagen in Überreinstimmung gesehen wird. Begründung: Eine Verkehrsampel mit einem Motiv der Frau Rauscher passt sehr gut zum Stadtteil Sachsenhausen und insbesondere zu Alt-Sachsenhausen und dürfte darüber hinaus einen nicht unerheblichen Werbeeffekt für den Stadtteil haben. Fußgängerampeln mit einem eigenen thematischen, historischen oder regionalen Bezug sind in den letzten Jahren häufiger aufgestellt worden, so z. B. letztes Jahr an der Konstablerwache in Frankfurt anlässlich des Christopher-Street-Days. In Gladbeck, Duisburg und Freiberg (Sachsen) existieren Fußgängerampeln mit Bergmännern, in Bremen (zeitweilig) mit den Bremer Stadtmusikanten, in Mainz mit den "Mainzelmännchen", in Friedberg mit Elvis Presley. Am Weseler Bahnhof gibt es (im Zuge einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Bezirksregierung) eine Fußgängerampel mit einem Esel. *Bei diesem Antrag handelt es sich nicht um einen (verspäteten) Karnevalsscherz! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4431 2019 Die Vorlage OF 1191/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSituation vor der Kindertagesstätte Alt-Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3917 entstanden aus Vorlage: OF 1015/5 vom 05.10.2018 Betreff: Situation vor der Kindertagesstätte Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die unzumutbaren Zustände vor und um die Kindertagesstätte der AWO in Alt-Sachsenhausen in der Elisabethenstraße schnellstmöglich zu beenden. Begründung: Seit längerer Zeit wird der Eingangsbereich der Kindertagesstätte morgens sehr verschmutzt vorgefunden. Mit Beginn der Bauphasen in der Elisabethenstraße wurde dies extremer. Schon einige Male musste die Polizei benachrichtigt werden, da Obdachlose vor dem Eingang schlafen oder sich vormittags während des Betriebs vor den Eingang legen. Auch kam es oft vor, dass diese Menschen den Bereich nicht räumen wollten und dem Personal nur die Benachrichtigung der Polizei blieb. Außerdem werden Obdachlose auch aggressiv Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher gegenüber, schlagen gegen die Türen und Fenster, drohen und betteln. Leider kam es schon ebenso vor, dass Eltern mit ihren Kindern über einen Obdachlosen steigen mussten, um in die Kindertagesstätte zu gelangen. Des Weiteren wird der Eingang sehr verschmutzt. Regelmäßig finden sich dort Essensreste, Alkohol, Medikamentenreste, Scherben, Kot, Urin, Erbrochenes, Zigarettenkippen, Kissen und Stühle. Der Eingangsbereich und die Fensterfront der Kindertagesstätte sind in einem miserablen Zustand. Ein Kind hat sich bereits an den Glasscherben verletzt als es vor der Tür hingefallen ist und musste im Krankenhaus behandelt werden. Auch der Schmutz und der Geruch sind nur sehr schwer zu entfernen. Das Personal, die Kinder und die Eltern erhoffen sich eine schnelle Besserung der Situation im Bereich der Kindertagesstätte Alt-Sachsenhausen, zum Beispiel durch regelmäßige Kontrollen des Ordnungsamtes und der Polizei und durch verstärkte Reinigungsarbeiten im öffentlichen Bereich vor der Kindertagesstätte. Auch benachbarte Gebäude sind von diesen unhaltbaren Zuständen betroffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 382 Aktenzeichen: 32 0
Abwertung der Elisabethenstraße durch Wettbüros verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3914 entstanden aus Vorlage: OF 1011/5 vom 12.10.2018 Betreff: Abwertung der Elisabethenstraße durch Wettbüros verhindern Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Elisabethenstraße keine weiteren Wettbüros zu genehmigen und zu prüfen und zu berichten, ob die bestehenden Genehmigungen von Wettbüros zurückgenommen oder widerrufen werden können und dies gegebenenfalls auch den Inhabern gegenüber zu verfügen. Begründung: Die Erdgeschosszone der Elisabethenstraße ist von inhabergeführtem Einzelhandel sowie einer Kindertagesstätte geprägt und erfüllt eine wichtige Versorgungsfunktion für die anliegende Wohnbevölkerung. Die Elisabethenstraße ist aufgrund einer aufwendigen Baustelle bereits seit längerer Zeit vom Publikumsverkehr abgeschnitten und befindet sich nunmehr unter Abwertungsdruck. Dieser Prozess wird durch die bestehenden Wettbüros weiter verstärkt. Nunmehr besteht auch vereinzelter Leerstand, und es ist zu vermeiden, dass diese Liegenschaft zu einem Wettbüro umgenutzt wird. Die antragsgegenständlichen bestehenden Einrichtungen sind aufgrund des durch Tische, Monitore und Getränkeausschank vermittelten Verweilcharakters von bloßen Wettannahmestellen abzugrenzen und als Wettbüros anzusehen. Sämtliche Liegenschaften der nördlichen Seite der Elisabethenstraße befinden sich in einem überwiegend von Wohnnutzung geprägten Gebiet. Denn in den durchweg mehrstöckigen Gebäuden ist lediglich die Erdgeschosszone gewerblich genutzt, in den darüber liegenden Stockwerken ist ausschließlich Wohnnutzung vorhanden. Mithin ist ein faktisches Mischgebiet anzunehmen. Insbesondere liegen die Wettbüros selbst auch nicht in einem Abschnitt, der überwiegend gewerblich genutzt wird. Sie fügen sich daher nicht in den vorhandenen Ordnungsrahmen ein (vgl. zur vergleichbaren Situation: VG Frankfurt am Main, Urt. vom 16.05.2018 - 8 K 6942/17). Die Wettbüros lösen zudem städtebauliche Spannungen in Form eines Trading-Down-Effektes aus und verletzen somit das Rücksichtnahmegebot gemäß § 15 Absatz 1 Baunutzungsverordnung. Dieser erfahrungsmäßig bei Wettbüros anzunehmende Trading-Down-Effekt ist in der Elisabethenstraße umso mehr anzunehmen, als die anderen vorhandenen, nicht störenden Nutzungen wie Zeitschriften- und Kleidungshandel einen deutlich größeren Umsatz erfordern, um einen einem Wettbüro vergleichbaren Gewinn zu erwirtschaften. Somit besteht ein großer Anreiz, bestehende - der Nahversorgung dienende - Nutzungen in Wettbüros umzunutzen. Nach alledem sind Wettbüros in der Elisabethenstraße unzulässig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 447 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 63 0
Elisabethenstraße häufiger reinigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3913 entstanden aus Vorlage: OF 1010/5 vom 16.10.2018 Betreff: Elisabethenstraße häufiger reinigen Der Magistrat wird gebeten, die Elisabethenstraße häufiger zu reinigen. Nach Möglichkeit sollen auch am Wochenende Reinigungen durchgeführt werden. Begründung: Bürger beschweren sich über eine zunehmende Vermüllung und Beeinträchtigung durch Glasscherben des neu angelegten Bürgersteigs der nördlichen Seite der Elisabethenstraße. Der erst kürzlich neu angelegte Belag des Bürgersteigs ist bereits jetzt in hohem Maße fleckig. In Einzelfällen wurden auch menschliche Exkremente vor den Eingängen der anliegenden Einrichtungen aufgefunden. Um diesem Missstand abzuhelfen, sind häufigere Reinigungen erforderlich. Da die Beeinträchtigungen durch Glasscherben insbesondere am Wochenende auftreten und damit eine nicht unerhebliche Gefährdung einhergeht, sind die Straßenreinigungen auch am Wochenende erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 218
Elisabethenstraße häufiger reinigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2018, OF 1010/5 Betreff: Elisabethenstraße häufiger reinigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Elisabethenstraße häufiger reinigen zu lassen. Nach Möglichkeit sollen auch am Wochenende Reinigungen durchgeführt werden. Begründung: Bürger beschweren sich über eine zunehmende Vermüllung und Beeinträchtigung durch Glasscherben des neuangelegten Bürgersteigs der nördlichen Seite der Elisabethenstraße. Der erst kürzlich neu angelegte Belag des Bürgersteigs ist bereits jetzt in hohem Maße fleckig. In Einzelfällen wurden auch menschliche Exkremente vor den Eingängen der anliegenden Einrichtungen aufgefunden. Um diesem Missstand abzuhelfen sind häufigere Reinigungen erforderlich. Da die Beeinträchtigungen durch Glasscherben insbesondere am Wochenende auftreten und damit eine nicht unerhebliche Gefährdung einhergeht, sind die Straßenreinigungen auch am Wochenende erforderlich. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3913 2018 Die Vorlage OF 1010/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenAbwertung der Elisabethenstraße durch Wettbüros verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2018, OF 1011/5 Betreff: Abwertung der Elisabethenstraße durch Wettbüros verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der nördlichen Straßenseite der Elisabethenstraße keine weiteren Wettbüros zu genehmigen und zu prüfen und zu berichten, ob die bestehenden Genehmigungen von Wettbüros zurückgenommen oder widerrufen werden können und dies gegebenenfalls auch den Inhabern gegenüber zu verfügen. Begründung: Die Erdgeschosszone der Elisabethenstraße ist von inhabergeführtem Einzelhandel sowie einer Kindertagesstätte geprägt und erfüllt eine wichtige Versorgungsfunktion für die anliegende Wohnbevölkerung. Die Elisabethenstraße ist aufgrund einer aufwendigen Baustelle bereits seit längerer Zeit vom Publikumsverkehr abgeschnitten und befindet sich nunmehr unter Abwertungsdruck. Dieser Prozess wird durch die bestehenden Wettbüros weiter verstärkt. Nunmehr besteht auch vereinzelter Leerstand und es ist zu vermeiden, dass diese Liegenschaft zu einem Wettbüro umgenutzt wird. Die antragsgegenständlichen bestehenden Einrichtungen sind aufgrund des durch Tische, Monitore und Getränkeausschank vermittelten Verweilcharakters von bloßen Wett-annahmestellen abzugrenzen und als Wettbüros anzusehen. Sämtliche Liegenschaften der nördlichen Seite der Elisabethenstraße befinden sich in einem überwiegend von Wohnnutzung geprägten Gebiet. Denn in den durchweg mehrstöckigen Gebäuden ist lediglich die Erdgeschosszone gewerblich genutzt, in den darüber liegenden Stockwerken ist ausschließlich Wohnnutzung vorhanden. Mithin ist ein faktisches Mischgebiet anzunehmen. Insbesondere liegen die Wettbüros selber auch nicht in einem Abschnitt der überwiegend gewerblich genutzt wird. Sie fügen sich daher nicht in den vorhandenen Ordnungsrahmen ein. (Vgl. zur vergleichbaren Situation: VG Frankfurt am Main, Urt. v. 16.5.2018 - 8 K 6942/17) Die Wettbüros lösen zudem städtebauliche Spannungen in Form eines Trading-Down-Effektes aus und verletzen somit das Rücksichtnahmegebot gem. § 15 Abs. 1 BauNVO. Dieser erfahrungsmäßig bei Wettbüros anzunehmende Trading-Down-Effekt ist in der Elisabethenstraße umso mehr anzunehmen, als die anderen vorhanden, nicht störenden Nutzungen wie Zeitschriften- und Kleidungshandel einen deutlich größeren Umsatz erfordern um einen einem Wettbüro vergleichbaren Gewinn zu erwirtschaften. Somit besteht ein großer Anreiz bestehende - der Nahversorgung dienende - Nutzungen in Wettbüros umzunutzen. Nach alledem sind Wettbüros in der Elisabethenstraße unzulässig. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3914 2018 Die Vorlage OF 1011/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "der nördlichen Straßenseite" ersatzlos entfallen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenSituation vor der Kindertagesstätte Alt-Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2018, OF 1015/5 Betreff: Situation vor der Kindertagesstätte Alt-Sachsenhausen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen um die unzumutbaren Zustände vor und um die AWO-KiTa Alt-Sachsen-hausen in der Elisabethenstraße schnellstmöglich zu beenden. Begründung: Seit längerer Zeit wird der Eingangsbereich der Kita morgens sehr verschmutzt vorgefunden. Mit Beginn der Bauphasen in der Elisabethenstraße wurde dies extremer. Schon einige Male musste die Polizei benachrichtigt werden, da Obdachlose vor dem Eingang schlafen oder sich vormittags während des Betriebs vor den Eingang legen. Auch kam es oft vor, dass diese Menschen den Bereich nicht räumen wollen und dem Personal nur die Benachrichtigung der Polizei blieb. Außerdem werden Obdachlose auch aggressiv Eltern und Erzieher*innen gegenüber, schlugen gegen die Türen und Fenster, drohen und betteln. Leider kam es schon ebenso vor, dass Eltern mit ihren Kindern über einen Obdachlosen steigen mussten um in die Kindertagesstätte zu gelangen. Des Weiteren wird der Eingang sehr verschmutzt. Regelmäßig finden sich dort Essensreste, Alkohol, Medikamentenreste, Scherben, Kot, Urin, Erbrochenes, Zigarettenkippen, Kissen und Stühle vor. Der Eingangsbereich und die Fensterfront der Kita sind in einem miserablen Zustand. Ein Kind hat sich bereits an den Glasscherben verletzt als es vor der Tür hingefallen ist, und musste im Krankenhaus behandelt werden. Auch der Schmutz und der Geruch sind nur sehr schwer zu entfernen. Das Personal, die Kinder und die Eltern der KiTa Alt-Sachsenhausen erhoffen sich eine schnelle Besserung der Situation, zum Beispiel durch regelmäßige Kontrollen des Ordnungsamtes und der Polizei und durch verstärkte Reinigungsarbeiten im öffentlichen Bereich vor der KiTa. Auch benachbarte Gebäude sind von diesen unhaltbaren Zuständen betroffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3917 2018 Die Vorlage OF 1015/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSossenheim: Piktogramme „Tempo 30“ im Flurscheideweg und in der Carl-Sonnenschein-Straße anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3397 entstanden aus Vorlage: OF 736/6 vom 15.07.2018 Betreff: Sossenheim: Piktogramme "Tempo 30" im Flurscheideweg und in der Carl-Sonnenschein-Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten, im Flurscheideweg und in der Carl-Sonnenschein-Straße jeweils ein bis zwei Piktogramme "Tempo 30" an geeigneten Stellen auf dem Straßenbelag anzubringen, um die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbarer zu machen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner im Flurscheideweg und in der Carl-Sonnenschien-Straße beschweren sich immer wieder, dass die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 nicht eingehalten wird. Um die Tempobeschränkung besser erkennbar zu machen, wird vorgeschlagen, jeweils ein bis zwei Piktogramme an geeigneten Stellen anzubringen. Eine bessere Kennzeichnung der Tempo-30-Zone könnte die Verkehrsteilnehmer entsprechend zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung sensibilisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2122 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Sossenheim: Piktogramme „Tempo 30“ im Flurscheideweg und in der Carl-Sonnenschein-Straße anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2018, OF 736/6 Betreff: Sossenheim: Piktogramme "Tempo 30" im Flurscheideweg und in der Carl-Sonnenschein-Straße anbringen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Flurscheideweg und in der Carl-Sonnenschein-Straße jeweils ein bis zwei Piktogramme "Tempo 30" an geeigneten Stellen auf dem Straßenbelag anzubringen um die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbarer zu machen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner im Flurscheideweg und in der Carl-Sonnenschien-Straße beschweren sich immer wieder, dass die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 nicht eingehalten wird. Um die Tempobeschränkung besser erkennbar zu machen, wird vorgeschlagen, jeweils ein bis zwei Piktogramme an geeigneten Stellen anzubringen. Eine bessere Kennzeichnung der Tempo-30-Zone könnte die Verkehrsteilnehmer entsprechend zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung sensibilisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3397 2018 Die Vorlage OF 736/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenÜberbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3310 entstanden aus Vorlage: OF 889/5 vom 16.05.2018 Betreff: Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung Der Magistrat wird aufgefordert, den Geschäftsinhabern in der Elisabethenstraße, die durch die Bauarbeiten in dem Maße einen Umsatzrückgang zu verzeichnen haben, der zu ihrer wirtschaftlichen Existenzvernichtung führt, eine finanzielle Überbrückungshilfe durch Darlehen zu gewähren. Begründung: Seit Monaten finden in der Elisabethenstraße die Bauarbeiten zur Neugestaltung statt. Dies führt laut Presseberichten bei den dort ansässigen Geschäftsinhabern zu erheblichen Umsatzeinbußen. Dies ist grundsätzlich hinzunehmen, da bauliche Neugestaltungen verkehrsüblich und notwendig sind, zumal auch die Betroffenen selbst von der Neugestaltung profitieren. Allerdings sollte es vermieden werden, dass in diesem Zusammenhang wirtschaftliche Existenzen zerstört werden. Droht dies, so sollte den Betroffenen eine Überbrückungshilfe von Seiten der Stadt durch Darlehen gewährt werden. Die Voraussetzungen der konkreten Gefahr einer Existenzvernichtung sind von den Geschäftsinhabern anhand entsprechender Unterlagen darzulegen. Gegebenenfalls kann eine entsprechende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeschaltet werden. Dieses vorliegende Modell ist auch bereits in Mannheim erfolgreich praktiziert worden. Es ist niemandem gedient, wenn nach Abschluss der gesamten Straßenbauarbeiten der überwiegende Teil der Ladengeschäfte einen Leerstand zu verzeichnen hat, weil die entsprechenden Geschäftsinhaber Insolvenz anmelden mussten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 2000 Aktenzeichen: 92 31
Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2018, OF 889/5 Betreff: Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Geschäftsinhabern in der Elisabethenstraße, die durch die Bauarbeiten in dem Maße einen Umsatzrückgang zu verzeichnen haben, der zu ihrer wirtschaftlichen Existenzvernichtung führt, eine finanzielle Überbrückungshilfe durch Darlehen zu gewähren. Begründung: Seit Monaten finden in der Elisabethenstraße die Bauarbeiten zur Neugestaltung statt. Dies führt laut Presseberichten bei den dort ansässigen Geschäftsinhabern zu erheblichen Umsatzeinbußen. Dies ist grundsätzlich hinzunehmen, da bauliche Neugestaltungen verkehrsüblich und notwendig sind, zumal auch die Betroffenen selbst von der Neugestaltung profitieren. Allerdings sollte es vermieden werden, dass in diesem Zusammenhang wirtschaftliche Existenzen zerstört werden. Droht dies, so sollte den Betroffenen eine Überbrückungshilfe von Seiten der Stadt durch Darlehen gewährt werden. Die Voraussetzungen der konkreten Gefahr einer Existenzvernichtung sind von den Geschäftsinhabern anhand entsprechender Unterlagen darzulegen. Ggf. kann eine entsprechende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeschaltet werden. Dieses vorliegende Modell ist auch bereits in Mannheim erfolgreich praktiziert worden. Es ist niemandem gedient, wenn nach Abschluss der gesamten Straßenbauarbeiten der überwiegende Teil der Ladengeschäfte einen Leerstand zu verzeichnen hat, weil die entsprechenden Geschäftsinhaber Insolvenz anmelden mussten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3310 2018 Die Vorlage OF 889/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenKreativität und Historizität in Alt-Sachsenhausen fördern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2930 entstanden aus Vorlage: OF 791/5 vom 27.02.2018 Betreff: Kreativität und Historizität in Alt-Sachsenhausen fördern Vorgang: OM 2739/18 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Förderkriterien der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen dahin gehend zu ändern, dass gleichrangig zu Wohnnutzungen nunmehr auch - in Anlehnung an die Kriterien des Frankfurter Programms zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative - Nutzungen der Branchen der Kreativwirtschaft gefördert werden. Ebenso soll die Ertüchtigung des historischen Bestands Fördergegenstand sein. Begründung: Gemäß Punkt 1.1 der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen ist Hauptziel der Förderung, die Wohnfunktion des Viertels zu stärken. Dies konnte allem Anschein nach bisher kaum erreicht werden, zudem ist auch fraglich, ob mit einem solchen Schwerpunkt des Gebiets nicht auch angestammte wünschenswerte Nutzungen der Apfelweinkultur und auch neue Institutionen, wie beispielsweise der Freitagsmarkt, aufgrund zu erwartender Klagen aufgrund sich dann ändernder Lärmschutzrichtwerte verdrängt werden. Dies zeigen nicht zuletzt die Erfahrungen der ebenfalls im Fördergebiet liegenden Einrichtungen des "Markts im Hof" sowie die ehemalige Stereobar, die sich Anwohnerbeschwerden ausgesetzt sehen bzw. sahen. Um solche städtebaulichen Spannungen gar nicht erst entstehen zu lassen, sollte sich der Förderschwerpunkt auf die Kreativwirtschaft erstrecken. Dies auch gerade deshalb, um so an die sehr vorteilhafte Entwicklung des Brückenviertels anknüpfen zu können, welches hierdurch geprägt ist. Mit dem Umbau der Elisabethenstraße ist zu erwarten, dass durch Beseitigung der Barrierewirkung derselben, nunmehr eine wechselseitige Beeinflussung des klassischen Alt-Sachsenhausens sowie des Brückenviertels möglich wird. Auch mit der Ansiedlung der European School of Design wäre ein passendes Leuchtturmprojekt vorhanden. Zudem ist bereits ein Nukleus der Kreativwirtschaft - der kleine Mann mit dem Blitz, Libertine Lindenberg etc. - in dem Viertel vorhanden. Neben der Kreativwirtschaft sollte aber auch der historische Bestand Alt-Sachsenhausens verstärkt, gefördert und auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zu nennen ist hierbei zum Beispiel der gotische Wohnturm, als aber auch die vermutlich (siehe dazu Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2739) in einem Hinterhof der Paradiesgasse gelegenen Reste der Stadtmauer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2739 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1205 Aktenzeichen: 61 0
Kreativität und Historizität in Alt-Sachsenhausen fördern
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2018, OF 791/5 Betreff: Kreativität und Historizität in Alt-Sachsenhausen fördern Vorgang: OM 2739/18 OBR 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Förderkriterien der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen dahingehend zu ändern, dass gleichrangig zu Wohnnutzungen nunmehr auch - in Anlehnung an die Kriterien des Frankfurter Programms zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative - Nutzungen der Branchen der Kreativwirtschaft gefördert werden. Ebenso soll die Ertüchtigung des historischen Bestands Fördergegenstand sein. Begründung: Gemäß Punkt 1.1 der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen ist Hauptziel der Förderung die Wohnfunktion des Viertels zu stärken. Dies konnte allem Anschein nach bisher kaum erreicht werden, zudem ist auch fraglich, ob mit einem solchen Schwerpunkt des Gebiets nicht auch angestammte wünschenswerte Nutzungen der Apfelweinkultur und auch neue Institutionen wie beispielsweise der Freitagsmarkt aufgrund zu erwartender Klagen aufgrund sich dann ändernder Lärmschutzrichtwerte verdrängt werden. Dies zeigen nicht zuletzt die Erfahrungen des ebenfalls im Fördergebiet liegenden Einrichtungen des "Markt im Hofs", sowie die ehemalige Stereobar die sich Anwohnerbeschwerden ausgesetzt sehen, bzw. sahen. Um solche städtebaulichen Spannungen gar nicht erst entstehen zu lassen, sollte sich der Förderschwerpunkt auf die Kreativwirtschaft erstrecken. Dies auch gerade deshalb, um so an die sehr vorteilhafte Entwicklung des Brückenviertels anknüpfen zu können, welches hierdurch geprägt ist. Mit dem Umbau der Elisabethenstraße ist zu erwarten, dass durch Beseitigung der Barrierewirkung derselben, nunmehr eine wechselseitige Beeinflussung des klassischen Alt-Sachsenhausen sowie des Brückenviertels möglich wird. Auch mit der Ansiedlung der European School of Design wäre ein passendes Leuchtturmprojekt vorhanden. Zudem ist bereits ein Nukleus der Kreativwirtschaft - der kleine Mann mit dem Blitz, Libertine Lindenberg etc. - in dem Viertel vorhanden. Neben der Kreativwirtschaft sollte aber auch der historische Bestand Alt-Sachsenhausen verstärkt gefördert und auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zu nennen ist hierbei zum Beispiel der gotische Wohnturm, als aber auch die vermutlich (siehe dazu Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2739) in einem Hinterhof der Paradiesgasse gelegenen Reste der Stadtmauer. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.03.2018, OF 803/5 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2739 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2930 2018 1. Die Vorlage OF 791/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 803/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und 1 BFF gegen SPD und 1 BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme); LINKE. und BFF (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenQuerungsmöglichkeit der Baustelle Elisabethenstraße schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2018, OF 758/5 Betreff: Querungsmöglichkeit der Baustelle Elisabethenstraße schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darauf hinzuwirken, dass in den Arbeitspausen (insbesondere nach Feierabend und am Wochenende) der Baustelle an der Elisabethenstraße die Absperrgitter so gestellt werden, dass eine Querung der Elisabethenstraße von und in die Brückenstraße für den Fußverkehr in direkter Richtung möglich ist. Begründung: Derzeit ist eine Querung der Elisabethenstraße für Fußgänger in direkter Richtung von der Alten Brücke kommend in die südliche Brückenstraße nicht möglich. Vielmehr leiten die Absperrgitter Fußgänger zu einer Querungsstelle weiter östlich unmittelbar auf eine Parkbucht (kurz vor der Zufahrt zur Liegenschaft Brückenstraße 17 von der Elisabethenstraße). Zwischen den parkenden Autos können Fußgänger vom PKW-Verkehr leicht übersehen werden. Nicht zuletzt aus Gründen der Unfallgefahr ist diese Wegeführung eine unhaltbare Situation. Zudem klagen seit der Einrichtung der Baustelle Inhaber der Geschäfte im Brückenviertel über Umsatzeinbußen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 758/5 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenAnschluss der Buslinie 36 - Haltestelle „Palmengarten“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2615 entstanden aus Vorlage: OF 716/5 vom 05.01.2018 Betreff: Anschluss der Buslinie 36 - Haltestelle "Palmengarten" Der Magistrat wird gebeten, umgehend die Anbindung der Buslinie 36 (Sachsenhausen - Westbahnhof) erneut an die Haltestelle "Palmengarten" zu veranlassen. Begründung: Vor etwa zwei Jahren entschied traffiQ, die Buslinie 36 in Richtung Westbahnhof am Mitscherlichplatz abbiegen zu lassen. Somit kann der Palmengarten nicht mehr direkt angefahren werden. Diese Entscheidung diente wohl den wirtschaftlichen Interessen der traffiQ. Es wurde nicht auf die Bedürfnisse der älteren Generation, der Schulklassen und Familien mit Kindern eingegangen, die nun unnötig lange Umsteige- und Wartezeiten an der Goethe Universität Campus Westend in Kauf nehmen müssen. Da die Buslinie 36 vom Hainerweg kommend bis zur Elisabethenstraße eine große Strecke Sachsenhausens durchfährt und deshalb auch Sachsenhäuser Bürger betroffen sind, die gerne den Palmengarten besuchen, ist es aus den genannten Gründen dringend erforderlich, eine erneute Anbindung an diese Haltestelle durch die Buslinie 36 umzusetzen. Der vorliegende Antrag greift darum nicht zuletzt auch eine Anregung aus dem Seniorenbeirat auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 642 Aktenzeichen: 92 11
Sossenheim: Tempo 30 auf der Westerbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2592 entstanden aus Vorlage: OF 579/6 vom 29.12.2017 Betreff: Sossenheim: Tempo 30 auf der Westerbachstraße Vorgang: OM 609/16 OBR 6; ST 1822/16 Der Magistrat wird gebeten, die gefährliche Verkehrssituation in der Westerbachstraße im Abschnitt von der Kreuzung mit der Carl-Sonnenschein-Straße bis zur Anschlussstelle der BAB 648 neu zu ordnen. Die nahtlose Fortführung der Tempo-30-Zone sollte hierzu genau geprüft werden. Mit dieser einzelnen Maßnahme könnten viele der unzufriedenstellenden Situationen behoben werden. Ein Überqueren der Straße, besonders im Bereich der Bushaltestelle "Haigerer Straße", würde durch die Reduzierung der Geschwindigkeit ebenfalls erleichtert. Diese Maßnahme müsste durch eine Geschwindigkeitskontrolle (auch in den Nach stunden mit dem Enforcement Trailer) begleitet werden, da die Westerbachstraße besonders in den Nachtstunden für Autorennen benutzt wird. Begründung: Im gesamten Ortskern von Sossenheim wurde eine Tempo-30-Zone aufgrund der schmalen Fahrbahn und der schmalen Bürgersteige eingeführt. Die Westerbachstraße, als Fortführung der Straße Alt-Sossenheim in Richtung Rödelheim, bietet das gleiche Bild. Zusätzlich wird die Fahrbahn in diesem Bereich durch markierte Parkflächen eingeengt. Nicht nur für Radfahrer entstehen hier regelmäßig gefährliche Situationen, auch für Fußgänger ist auf den Bürgersteigen nicht der vorgeschriebene Platz vorhanden. Radfahrer weichen zudem aufgrund der hohen Gefahrenlage auf die Bürgersteige aus. Anwohner haben ca. 140 Unterschriften für eine Reduzierung der Geschwindigkeit gesammelt. Im Jahr 2017 ereigneten sich dort laut Angabe der Anwohner mindestens drei schwere Verkehrsunfälle (15.07., 09.09. und 16.09.). Abgefahrene Spiegel und gefährliche Situationen beim Öffnen der Autotüren kommen regelmäßig vor und werden nicht polizeilich erfasst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 609 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1822 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 847 Aktenzeichen: 32 4
Sossenheim: Tempo 30 auf der Westerbachstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2017, OF 579/6 Betreff: Sossenheim: Tempo 30 auf der Westerbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, die gefährliche Verkehrssituation in der Westerbachstraße von der Kreuzung Carl-Sonnenschein-Straße bis zur BAB Abfahrt A648 neu zu ordnen. Die nahtlose Fortführung der Tempo 30 Zone sollte hierzu genau geprüft werden. Mit dieser einzelnen Maßnahme könnten viele der unzufriedenstellenden Situationen behoben werden. Ein Überqueren der Straße, besonders im Bereich der Bushaltestelle Haigerer Straße, würde durch die Reduzierung der Geschwindigkeit ebenfalls erleichtert. Diese Maßnahme müsste durch eine Geschwindigkeitskontrolle (auch in den Nachstunden- Enforcement Trailer) begleitet werden, da die Westerbachstraße besonders in den Nachtstunden für Autorennen benutzt wird. Begründung: Im gesamten Ortskern von Sossenheim wurde eine Tempo 30 Zone aufgrund der schmalen Fahrbahn und der schmalen Bürgersteige eingeführt. Die Westerbachstraße, als Fortführung der Straße Alt Sossenheim in Richtung Rödelheim, bietet das gleiche Bild. Zusätzlich wird die Fahrbahn in diesem Bereich durch markierte Parkflächen eingeengt. Nicht nur für Radfahrer entstehen hier regelmäßig gefährliche Situationen, auch für Fußgänger ist auf den Bürgersteigen nicht der vorgeschriebene Platz vorhanden. Radfahrer weichen zudem aufgrund der hohen Gefahrenlage auf die Bürgersteige aus. Anwohner haben ca. 140 Unterschriften für eine Reduzierung der Geschwindigkeit gesammelt. Im Jahr 2017 ereigneten sich dort laut Angabe der Anwohner mindestens 3 schwere Verkehrsunfälle (15.07./09.09./16.09.). Abgefahrene Spiegel und gefährliche Situationen beim Öffnen der Autotüren kommen regelmäßig vor und werden nicht polizeilich erfasst. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2592 2018 Die Vorlage OF 579/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
Weiter lesenGelbes Blinklicht für Fußgängerquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2429 entstanden aus Vorlage: OF 649/5 vom 07.11.2017 Betreff: Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Brückenstraße/ Schifferstraße zwei gelbe Blinklichter anzubringen und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Begründung: Aufgrund der Baumaßnahmen entlang der Elisabethenstraße wird der Verkehr derzeit über die Brückenstraße und dann weiter über die Schifferstraße Richtung Süden geführt. Dies führt zu einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen in diesem Bereich. An die Schifferstraße grenzt der stark frequentierte Spielplatz "Alter Friedhof Sachsenhausen". Zahlreiche Kinder und Jugendliche nutzen die Ampelanlage Brückenstraße/Schifferstraße auf ihrem Weg zu diesem Spielplatz. Kinder und andere Fußgänger, welche die Schifferstraße überqueren, und Autofahrer, die aus der Brückenstraße kommen und in die Schifferstraße abbiegen, haben gleichzeitig eine Grünphase. Durch das Anbringen von gelben Blinklichtern werden die Autofahrer auf die parallele Grünphase der Fußgänger aufmerksam gemacht und die Verkehrssicherheit wird deutlich gesteigert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 168 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5781 Aktenzeichen: 32 1
Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerungen Brückenstraße/Ecke Schifferstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2017, OF 649/5 Betreff: Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerungen Brückenstraße/Ecke Schifferstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Kreuzung Brückenstraße / Schifferstraße zwei gelbe Blinklichter anzubringen und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Begründung: Aufgrund der Baumaßnahmen entlang Elisabethenstraße wird der Verkehr derzeit über die Brückenstraße und dann weiter über die Schifferstraße Richtung Süden geführt. Dies führt zu einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen in diesem Bereich. An die Schifferstraße grenzt der stark frequentierte Spielplatz "Alter Friedhof Sachsenhausen". Zahlreiche Kinder und Jugendliche nutzen die Ampelanlage Brückenstraße/Schifferstraße auf ihrem Weg zu diesem Spielplatz. Kinder und andere Fußgänger, welche die Schifferstraße überqueren und Autofahrer die aus der Brückenstraße kommen und in die Schifferstraße abbiegen haben gleichzeitig eine Grünphase. Durch das Anbringen von gelben Blinklichtern, werden die Autofahrer auf die parallele Grünphase der Fußgänger aufmerksam gemacht und die Verkehrssicherheit deutlich gesteigert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2429 2017 Die Vorlage OF 649/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenÖffnung der Brückenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2335 entstanden aus Vorlage: OF 608/5 vom 17.10.2017 Betreff: Öffnung der Brückenstraße Der Magistrat wird erneut gebeten, die Brückenstraße auf dem Teilstück zwischen der Wallstraße und der Elisabethenstraße für den Fahrradverkehr in nördlicher Richtung nach Abschluss der Bauarbeiten auf der Elisabethenstraße zu öffnen. Begründung: Der Ortsbeirat schließt sich damit der wiederholten und dringlich vorgetragenen Bitte von Sachsenhäuser Bürgern an. Die allerwenigsten Radfahrer nehmen den Umweg über die verkehrsreiche Walter-Kolb-Straße oder schieben ihr Rad durch die Brückenstraße. Die Straße trägt ihren Namen, weil sie der direkte Weg zur Alten Brücke ist. Wer soll verstehen, dass die Straße diese Funktion für den Radverkehr nicht übernehmen kann? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 686 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Öffnung Brückenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2017, OF 608/5 Betreff: Öffnung Brückenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat erneut, die Brückenstraße auf dem Teilstück zwischen Wall- und Elisabethenstraße für den Fahrradverkehr in nördlicher Richtung zu öffnen. Begründung: Der Ortsbeirat schließt sich damit der wiederholten und dringlich vorgetragenen Bitte von Sachsenhäuser Bürgern an. Die allerwenigsten Radfahrer nehmen den Umweg über die verkehrsreiche Walter-Kolb-Straße oder schieben ihr Rad durch die Brückenstraße. Die Straße trägt ihren Namen, weil sie der direkte Weg zur Alten Brücke ist. Wer soll verstehen, dass die Straße diese Funktion für den Radverkehr nicht übernehmen kann? Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2335 2017 Die Vorlage OF 608/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird erneut gebeten, die Brückenstraße auf dem Teilstück zwischen Wallstraße und Elisabethenstraße für den Fahrradverkehr in nördlicher Richtung nach Abschluss der Bauarbeiten auf der Elisabethenstraße zu öffnen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, FDP
Weiter lesenWeitere Abfallbehälter in der Brückenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1648 entstanden aus Vorlage: OF 447/5 vom 01.05.2017 Betreff: Weitere Abfallbehälter in der Brückenstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der westlichen Seite der Brückenstraße zwischen der Elisabethenstraße und der Schifferstraße zwei Abfallbehälter anzubringen und regelmäßig zu leeren. Begründung: Im sogenannten Brückenviertel mangelt es an Abfallbehältern. Um die Aufenthaltsqualität dieses aufstrebenden Quartiers weiter zu steigern, empfiehlt es sich, an dem angegebenen Ort Abfallbehälter anzubringen und diese regelmäßig zu leeren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1357 Antrag vom 25.09.2017, OF 581/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2317 Aktenzeichen: 79 4
Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1649 entstanden aus Vorlage: OF 448/5 vom 01.05.2017 Betreff: Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen Der Magistrat wird gebeten, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wie folgt zu überarbeiten: 1. Das Quartier um die Brückenstraße/Elisabethenstraße/Wallstraße wird zukünftig als B-Zentrum dargestellt. 2. Die räumliche Umgrenzung dieses Quartiers wird um die östliche Schulstraße, die südliche Brückenstraße, die Kleine Brückenstraße und die Schifferstraße erweitert. Begründung: Derzeit wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main von 2011 überarbeitet. Dieses Konzept soll die künftige Einzelhandelsentwicklung in Frankfurt steuern und hat nicht zuletzt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von Einzelhandelsvorhaben eine wichtige Orientierungsfunktion. In dem Konzept von 2011 ist das sogenannte "Brückenviertel" als C-Zentrum dargestellt, passender wäre jedoch die Kategorie B-Zentrum. In Anlage 2 des Konzepts werden C-Zentren als Versorgungszentren mit Ausrichtung auf den Stadtteil bzw. den zugeordneten Wohnsiedlungsbereich mit einem Angebotsschwerpunkt im täglichen Bedarf, ergänzt um ausgewählte mittel- und langfristige Bedarfsgüter und einem Lebensmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb definiert. Demgegenüber wird ein B-Zentrum als ein Versorgungszentrum mit Ausrichtung auf die Versorgungsstruktur des Ortsbezirks mit teilweise auch übergreifenden Versorgungsfunktionen sowie differenzierten Gütern und Dienstleistungen des kurz- und mittelfristigen Bedarfs, ergänzt um spezialisierte langfristige Angebote, u. a. Warenhaus, Kaufhaus, Fachgeschäfte mit zentrenrelevanten Sortimenten, als Magnetbetriebe umschrieben. Das sogenannte Brückenviertel hat keinen Lebensmittelmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb. Auch ein Schwerpunkt im Angebot des Alltagsbedarfs ist im Brückenviertel nicht gegeben. Vielmehr verhält es sich so, dass das Angebot hochgradig spezialisiert ist und eine Versorgungsfunktion über die Grenzen des Ortsbezirks hinaus erfüllt. Tatsächlich hat sich unter den über 65 Läden im Viertel mit 15 verschiedenen Bekleidungsgeschäften ein entsprechender Schwerpunkt gebildet. Ferner finden sich hier mehrere Musikfachhändler, Kinderbekleidungsgeschäfte, Einrichtungs- und Designläden, zwei Buchhandlungen, zwei Apfelweinfachhändler, ein Feinkost- und Spirituosenfachhandel, spezialisierte Lebensmittelhändler und Gastronomiebetriebe, die jeweils den oben umschriebenen Magnetbetrieben im Sinne eines B-Zentrums entsprechen. Läden für den Alltagsbedarf stellen im Brückenviertel gerade lediglich eine Ergänzung zu solchen des mittelfristigen Bedarfs dar, welche den deutlichen Schwerpunkt bilden. Auch die räumliche Umgrenzung ist zu überarbeiten, denn die Orientierungsfunktion des Konzepts wird den tatsächlichen Begebenheiten des Viertels nicht gerecht. So wird im Konzept von 2011 (Anlage 3) lediglich die nördliche Brückenstraße, die Wallstraße und die Elisabethenstraße erfasst. Unerwähnt bleiben die Schifferstraße, die Kleine Brückenstraße und der südlich vom Alten Friedhof gelegene Teil der Brückenstraße. Diese sind jedoch genauso Teil des Brückenviertels und weisen ebenfalls eine Ladenstruktur auf, die auf den spezifischen Charakter dieses Zentrums ausgerichtet ist. Des Weiteren stehen diese Läden in einem fußläufig erlebbaren Zusammenhang zu dem im Konzept von 2011 bereits anerkannten Viertel. Da auch laut dem Konzept außerhalb des jeweiligen Versorgungszentrums lediglich in besonders gelagerten Einzelfällen und nach eingehender Prüfung eine Neuansiedlung zugelassen werden soll, bedarf es einer grundsätzlichen Ausweitung der Fläche des Zentren-Bereichs des Brückenviertels. Denn durch diese Verknappung der für Einzelhandel verfügbaren Flächen steigen die Gewerbemieten, was gerade für den inhabergeführten Einzelhandel zur Verdrängung aus angestammten Versorgungszentren führt bzw. eine Ansiedlung solcher erschwert. Es ist aber so, dass gerade der inhabergeführte Einzelhandel zur Lebendigkeit eines Stadtteils beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1751 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 61 0
Weitere Abfallbehälter in der Brückenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2017, OF 447/5 Betreff: Weitere Abfallbehälter in der Brückenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf der westlichen Seite der Brückenstraße zwischen der Elisabethenstraße und der Schifferstraße zwei Abfallbehälter anzubringen und regelmäßig zu leeren. Begründung: Im sogenannten Brückenviertel mangelt es an Abfallbehältern. Um die Aufenthaltsqualität dieses aufstrebenden Quartiers weiter zu steigern empfiehlt es sich an dem angegebenen Ort Abfallbehälter anzubringen und regelmäßig leeren zu lassen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1648 2017 Die Vorlage OF 447/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenDas Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2017, OF 448/5 Betreff: Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wie folgt zu überarbeiten: 1. Das Quartier um die Brückenstraße/Elisabethenstraße/Wallstraße wird zukünftig als B-Zentrum dargestellt. 2. Die räumliche Umgrenzung dieses Quartiers wird um die östliche Schulstraße, die südliche Brückenstraße, die kleine Brückenstraße und die Schifferstraße erweitert. Begründung: Derzeit wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main von 2011 überarbeitet. Dieses Konzept soll die künftige Einzelhandelsentwicklung in Frankfurt steuern und hat nicht zuletzt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von Einzelhandelsvorhaben eine wichtige Orientierungsfunktion. In dem Konzept von 2011 ist das sogenannte "Brückenviertel" als C-Zentrum dargestellt, passender wäre jedoch die Kategorie B-Zentrum. In Anlage 2 des Konzepts werden C-Zentren als Versorgungszentren mit Ausrichtung auf den Stadtteil bzw. den zugeordneten Wohnsiedlungsbereich mit einem Angebotsschwerpunkt im täglichen Bedarf, ergänzt um ausgewählte mittel- und langfristige Bedarfsgüter und einem Lebensmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb definiert. Demgegenüber wird ein B-Zentrum als ein Versorgungszentrum mit Ausrichtung auf die Versorgungsstruktur des Ortsbezirks mit teilweise auch übergreifenden Versorgungsfunktionen sowie differenzierten Güter und Dienstleistungen des kurz- und mittelfristigen Bedarfs, ergänzt um spezialisierte langfristige Angebote, u. a. Warenhaus / Kaufhaus / Fachgeschäfte mit zentrenrelevanten Sortimenten als Magnetbetriebe umschrieben. Das sogenannte Brückenviertel hat keinen Lebensmittelmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb. Auch ein Schwerpunkt im Angebot des Alltagsbedarfs ist im Brückenviertel nicht gegeben. Vielmehr verhält es sich so, dass das Angebot hochgradig spezialisiert ist und eine Versorgungsfunktion über die Grenzen des Ortsbezirks hinaus erfüllt. Tatsächlich hat sich unter den über 65 Läden im Viertel mit 15 verschiedenen Bekleidungsgeschäften ein entsprechender Schwerpunkt gebildet. Ferner finden sich hier mehrere Musikfachhändler, Kinderbekleidungsgeschäfte, Einrichtungs- und Designläden, zwei Buchhandlungen, zwei Apfelweinfachhändler, ein Feinkostspirituosenfachhandel, spezialisierte Lebensmittelhändler und Gastronomiebetriebe, die jeweils den oben umschriebenen Magnetbetrieben im Sinne eines B-Zentrums entsprechen. Läden für den Alltagsbedarf stellen im Brückenviertel gerade lediglich eine Ergänzung zu solchen des mittelfristigen Bedarfs, welche den deutlichen Schwerpunkt bilden. Auch die räumliche Umgrenzung ist zu überarbeiten, denn die Orientierungsfunktion des Konzepts wird den tatsächlichen Begebenheiten des Viertels nicht gerecht. So wird im Konzept von 2011 (Anlage 3) lediglich die nördliche Brückenstraße, die Wallstraße und die Elisabethenstraße erfasst. Unerwähnt bleibt die Schifferstraße, die kleine Brückenstraße und der südlich vom Alten Friedhof gelegene Teil der Brückenstraße. Diese sind jedoch genauso Teil des Brückenviertels und weisen ebenfalls eine Ladenstruktur auf, die auf den spezifischen Charakter dieses Zentrums ausgerichtet sind. Des weiteren stehen diese Läden in einem fußläufig erlebbaren Zusammenhang zu dem im Konzept von 2011 bereits anerkannten Viertel. Auch da laut dem Konzept außerhalb des jeweiligen Versorgungszentrums lediglich in besonders gelagerten Einzelfällen und nach eingehender Prüfung eine Neuansiedlung zugelassen werden soll, bedarf es einer grundsätzlichen Ausweitung der Fläche des Zentren-Bereichs des Brückenviertels. Denn durch diese Verknappung der für Einzelhandel verfügbaren Flächen steigen die Gewerbemieten, was gerade für den inhabergeführten Einzelhandel zur Verdrängung aus angestammten Versorgungszentren führt bzw. eine Ansiedlung solcher erschwert. Es ist aber so, dass gerade der inhabergeführte Einzelhandel zur Lebendigkeit eines Stadtteils beiträgt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1649 2017 Die Vorlage OF 448/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
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