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Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.11.2017

Antrag Ortsbeirat

Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerungen Brückenstraße/Ecke Schifferstraße

Details im PARLIS OF_649-5_2017
24.11.2017

Anregung Ortsbeirat

Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße

Details im PARLIS OM_2429_2017
05.02.2018

Stellungnahme des Magistrats

Gelbes Blinklicht für Fußgängerüberquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße

Details im PARLIS ST_168_2018
14.02.2020

Anregung Ortsbeirat

Maßnahmen zum Rechtsabbieger in die Hans-Thoma-Straße

Details im PARLIS OM_5781_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2429 entstanden aus Vorlage: OF 649/5 vom 07.11.2017

Betreff: Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße
Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Brückenstraße/ Schifferstraße zwei gelbe Blinklichter anzubringen und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Begründung:

Aufgrund der Baumaßnahmen entlang der Elisabethenstraße wird der Verkehr derzeit über die Brückenstraße und dann weiter über die Schifferstraße Richtung Süden geführt. Dies führt zu einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen in diesem Bereich. An die Schifferstraße grenzt der stark frequentierte Spielplatz "Alter Friedhof Sachsenhausen". Zahlreiche Kinder und Jugendliche nutzen die Ampelanlage Brückenstraße/Schifferstraße auf ihrem Weg zu diesem Spielplatz. Kinder und andere Fußgänger, welche die Schifferstraße überqueren, und Autofahrer, die aus der Brückenstraße kommen und in die Schifferstraße abbiegen, haben gleichzeitig eine Grünphase. Durch das Anbringen von gelben Blinklichtern werden die Autofahrer auf die parallele Grünphase der Fußgänger aufmerksam gemacht und die Verkehrssicherheit wird deutlich gesteigert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 168 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5781
Aktenzeichen: 32 1