Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung

Vorlagentyp: OFFDP
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Elisabethenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Elisabethenstraße per E-Mail

Begründung

Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Geschäftsinhabern in der Elisabethenstraße, die durch die Bauarbeiten in dem Maße einen Umsatzrückgang zu verzeichnen haben, der zu ihrer wirtschaftlichen Existenzvernichtung führt, eine finanzielle Überbrückungshilfe durch Darlehen zu gewähren. Begründung: Seit Monaten finden in der Elisabethenstraße die Bauarbeiten zur Neugestaltung statt. Dies führt laut Presseberichten bei den dort ansässigen Geschäftsinhabern zu erheblichen Umsatzeinbußen. Dies ist grundsätzlich hinzunehmen, da bauliche Neugestaltungen verkehrsüblich und notwendig sind, zumal auch die Betroffenen selbst von der Neugestaltung profitieren. Allerdings sollte es vermieden werden, dass in diesem Zusammenhang wirtschaftliche Existenzen zerstört werden. Droht dies, so sollte den Betroffenen eine Überbrückungshilfe von Seiten der Stadt durch Darlehen gewährt werden. Die Voraussetzungen der konkreten Gefahr einer Existenzvernichtung sind von den Geschäftsinhabern anhand entsprechender Unterlagen darzulegen. Ggf. kann eine entsprechende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeschaltet werden. Dieses vorliegende Modell ist auch bereits in Mannheim erfolgreich praktiziert worden. Es ist niemandem gedient, wenn nach Abschluss der gesamten Straßenbauarbeiten der überwiegende Teil der Ladengeschäfte einen Leerstand zu verzeichnen hat, weil die entsprechenden Geschäftsinhaber Insolvenz anmelden mussten.

Inhalt

Antrag vom 16.05.2018, OF 889/5

Betreff: Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Geschäftsinhabern in der Elisabethenstraße, die durch die Bauarbeiten in dem Maße einen Umsatzrückgang zu verzeichnen haben, der zu ihrer wirtschaftlichen Existenzvernichtung führt, eine finanzielle Überbrückungshilfe durch Darlehen zu gewähren.

Begründung: Seit Monaten finden in der Elisabethenstraße die Bauarbeiten zur Neugestaltung statt. Dies führt laut Presseberichten bei den dort ansässigen Geschäftsinhabern zu erheblichen Umsatzeinbußen. Dies ist grundsätzlich hinzunehmen, da bauliche Neugestaltungen verkehrsüblich und notwendig sind, zumal auch die Betroffenen selbst von der Neugestaltung profitieren. Allerdings sollte es vermieden werden, dass in diesem Zusammenhang wirtschaftliche Existenzen zerstört werden. Droht dies, so sollte den Betroffenen eine Überbrückungshilfe von Seiten der Stadt durch Darlehen gewährt werden. Die Voraussetzungen der konkreten Gefahr einer Existenzvernichtung sind von den Geschäftsinhabern anhand entsprechender Unterlagen darzulegen. Ggf. kann eine entsprechende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeschaltet werden. Dieses vorliegende Modell ist auch bereits in Mannheim erfolgreich praktiziert worden. Es ist niemandem gedient, wenn nach Abschluss der gesamten Straßenbauarbeiten der überwiegende Teil der Ladengeschäfte einen Leerstand zu verzeichnen hat, weil die entsprechenden Geschäftsinhaber Insolvenz anmelden mussten.Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Mai 2018Sie sind hier
    OFOF 889/5Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 8. Juni 2018OMOM 3310Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher ExistenzvernichtungDirektanregung
  3. 15. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2000Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher ExistenzvernichtungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 23 · 08.06.2018
TO I, TOP 30
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3310 2018 Die Vorlage OF 889/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen