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Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.05.2017

Antrag Ortsbeirat

Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen

Details im PARLIS OF_448-5_2017
19.05.2017

Anregung Ortsbeirat

Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen

Details im PARLIS OM_1649_2017
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.05.2017, OF 448/5 Betreff: Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wie folgt zu überarbeiten: 1. Das Quartier um die Brückenstraße/Elisabethenstraße/Wallstraße wird zukünftig als B-Zentrum dargestellt. 2. Die räumliche Umgrenzung dieses Quartiers wird um die östliche Schulstraße, die südliche Brückenstraße, die kleine Brückenstraße und die Schifferstraße erweitert.

Begründung:

Derzeit wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main von 2011 überarbeitet. Dieses Konzept soll die künftige Einzelhandelsentwicklung in Frankfurt steuern und hat nicht zuletzt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von Einzelhandelsvorhaben eine wichtige Orientierungsfunktion. In dem Konzept von 2011 ist das sogenannte "Brückenviertel" als C-Zentrum dargestellt, passender wäre jedoch die Kategorie B-Zentrum. In Anlage 2 des Konzepts werden C-Zentren als Versorgungszentren mit Ausrichtung auf den Stadtteil bzw. den zugeordneten Wohnsiedlungsbereich mit einem Angebotsschwerpunkt im täglichen Bedarf, ergänzt um ausgewählte mittel- und langfristige Bedarfsgüter und einem Lebensmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb definiert. Demgegenüber wird ein B-Zentrum als ein Versorgungszentrum mit Ausrichtung auf die Versorgungsstruktur des Ortsbezirks mit teilweise auch übergreifenden Versorgungsfunktionen sowie differenzierten Güter und Dienstleistungen des kurz- und mittelfristigen Bedarfs, ergänzt um spezialisierte langfristige Angebote, u. a. Warenhaus / Kaufhaus / Fachgeschäfte mit zentrenrelevanten Sortimenten als Magnetbetriebe umschrieben. Das sogenannte Brückenviertel hat keinen Lebensmittelmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb. Auch ein Schwerpunkt im Angebot des Alltagsbedarfs ist im Brückenviertel nicht gegeben. Vielmehr verhält es sich so, dass das Angebot hochgradig spezialisiert ist und eine Versorgungsfunktion über die Grenzen des Ortsbezirks hinaus erfüllt. Tatsächlich hat sich unter den über 65 Läden im Viertel mit 15 verschiedenen Bekleidungsgeschäften ein entsprechender Schwerpunkt gebildet. Ferner finden sich hier mehrere Musikfachhändler, Kinderbekleidungsgeschäfte, Einrichtungs- und Designläden, zwei Buchhandlungen, zwei Apfelweinfachhändler, ein Feinkostspirituosenfachhandel, spezialisierte Lebensmittelhändler und Gastronomiebetriebe, die jeweils den oben umschriebenen Magnetbetrieben im Sinne eines B-Zentrums entsprechen. Läden für den Alltagsbedarf stellen im Brückenviertel gerade lediglich eine Ergänzung zu solchen des mittelfristigen Bedarfs, welche den deutlichen Schwerpunkt bilden. Auch die räumliche Umgrenzung ist zu überarbeiten, denn die Orientierungsfunktion des Konzepts wird den tatsächlichen Begebenheiten des Viertels nicht gerecht. So wird im Konzept von 2011 (Anlage 3) lediglich die nördliche Brückenstraße, die Wallstraße und die Elisabethenstraße erfasst. Unerwähnt bleibt die Schifferstraße, die kleine Brückenstraße und der südlich vom Alten Friedhof gelegene Teil der Brückenstraße. Diese sind jedoch genauso Teil des Brückenviertels und weisen ebenfalls eine Ladenstruktur auf, die auf den spezifischen Charakter dieses Zentrums ausgerichtet sind. Des weiteren stehen diese Läden in einem fußläufig erlebbaren Zusammenhang zu dem im Konzept von 2011 bereits anerkannten Viertel. Auch da laut dem Konzept außerhalb des jeweiligen Versorgungszentrums lediglich in besonders gelagerten Einzelfällen und nach eingehender Prüfung eine Neuansiedlung zugelassen werden soll, bedarf es einer grundsätzlichen Ausweitung der Fläche des Zentren-Bereichs des Brückenviertels. Denn durch diese Verknappung der für Einzelhandel verfügbaren Flächen steigen die Gewerbemieten, was gerade für den inhabergeführten Einzelhandel zur Verdrängung aus angestammten Versorgungszentren führt bzw. eine Ansiedlung solcher erschwert. Es ist aber so, dass gerade der inhabergeführte Einzelhandel zur Lebendigkeit eines Stadtteils beiträgt.Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1649 2017 Die Vorlage OF 448/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme