Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung
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Elisabethenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
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- Neuverpachtung des Weingutes der Stadt Frankfurt am Main14.11.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
- Buslinie am Museumsufer06.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Elisabethenstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3310 entstanden aus Vorlage: OF 889/5 vom 16.05.2018
Betreff: Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung Der Magistrat wird aufgefordert, den Geschäftsinhabern in der Elisabethenstraße, die durch die Bauarbeiten in dem Maße einen Umsatzrückgang zu verzeichnen haben, der zu ihrer wirtschaftlichen Existenzvernichtung führt, eine finanzielle Überbrückungshilfe durch Darlehen zu gewähren.
Begründung: Seit Monaten finden in der Elisabethenstraße die Bauarbeiten zur Neugestaltung statt. Dies führt laut Presseberichten bei den dort ansässigen Geschäftsinhabern zu erheblichen Umsatzeinbußen. Dies ist grundsätzlich hinzunehmen, da bauliche Neugestaltungen verkehrsüblich und notwendig sind, zumal auch die Betroffenen selbst von der Neugestaltung profitieren. Allerdings sollte es vermieden werden, dass in diesem Zusammenhang wirtschaftliche Existenzen zerstört werden. Droht dies, so sollte den Betroffenen eine Überbrückungshilfe von Seiten der Stadt durch Darlehen gewährt werden. Die Voraussetzungen der konkreten Gefahr einer Existenzvernichtung sind von den Geschäftsinhabern anhand entsprechender Unterlagen darzulegen. Gegebenenfalls kann eine entsprechende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeschaltet werden. Dieses vorliegende Modell ist auch bereits in Mannheim erfolgreich praktiziert worden. Es ist niemandem gedient, wenn nach Abschluss der gesamten Straßenbauarbeiten der überwiegende Teil der Ladengeschäfte einen Leerstand zu verzeichnen hat, weil die entsprechenden Geschäftsinhaber Insolvenz anmelden mussten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2018OFOF 889/5Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher ExistenzvernichtungOrtsbeiratsantrag · FDP
- 8. Juni 2018Sie sind hierOMOM 3310Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher ExistenzvernichtungDirektanregung
- 15. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2000Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher ExistenzvernichtungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats