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Meine Nachbarschaft: Höchster Schloßplatz

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OF (Antrag Ortsbeirat )

„Wider das Vergessen I“ - Benennung des Platzes vor der Festhalle der Frankfurter Messe nach Trude und Berthold Simonsohn

21.10.2024 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 996/2 Betreff: "Wider das Vergessen I" - Benennung des Platzes vor der Festhalle der Frankfurter Messe nach Trude und Berthold Simonsohn Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Platz vor der Frankfurter Festhalle nach der Zeitzeugin des Nationalsozialismus, der Sozialarbeiterin und ersten Ehrenbürgerin der Stadt Frankfurt/ Main - Trude - und ihrem Ehemann - Berthold - dem Juristen, Sozialarbeiter und Hochschullehrer in ‚Simonsohn-Platz' zu benennen. Von den Antragstellern vorgeschlagene Begrenzung für den zu benennenden Simonsohn-Platz (Datengrundlagen: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main, Darstellung des blau markierten Eingrenzungsbereichs durch die Antragsteller). Zudem sollen auf dem Platz Tafeln errichtet werden, die das Leben und Wirken der Simonsohns abbilden. Ziel ist, das Lebenswerk von Trude und Berthold gestalterisch ansprechend und niedrigschwellig didaktisch darzustellen, zu würdigen und somit dauerhaft im Stadtteil zu verankern. Die inhaltliche Vorbereitung und Bearbeitung soll primär durch Schülerinnen und Schüler der benachbarten Schulen (Goethe- und Bettinagymnasium, Max-Beckmann-Schule, Falk-Realschule, Elsa-Brandström - und Lichtigfeldschule, Paul-Hindemith-Schule, etc.) erfolgen. Es ist geplant, die entsprechende Ansprache der Schulen bzw. den pädagogischen Zugang hierfür u.a. in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 2, der Familie sowie Freundinnen und Freunden der Familie, der Jüdischen Gemeinde FFM, der Bildungsstätte Anne Frank, der Zentralen Wohlfahrtsstelle der Juden in FFM sowie dem Städtischen Schulamt gemeinsam zu gestalten. Weiterhin ist angedacht, neben den oben aufgeführten Mitstreitern Mitglieder des Magistrats, insbes. den Oberbürgermeister, sowie das Stadtarchiv in das Projekt einzubinden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Die Antragsteller würden es sehr begrüßen, dass die Festhalle künftig die Adresse ‚Simonsohn-Platz 1' trägt, die Entscheidung hierzu möge die Messe Frankfurt treffen. Begründung: Trude Simonsohn (1921-2022) in Olmütz (damalige Tschechoslowakei) geborene Holocaustüberlebende, wurde als Jüdin nach dem Einmarsch der Wehrmacht eine Ausbildung verweigert. Sie geriet 1942 wegen angeblichen Hochverrats und illegaler kommunistischer Tätigkeit in Haft, wurde später ins Ghetto Theresienstadt und 1944 ins KZ Auschwitz deportiert, ehe sie am 09.05.1945 durch die Rote Armee im KZ Merzdorf, einem Außenlager des Konzentrationslagers Groß-Rosen befreit wurde. Ab 1948 betreute sie traumatisierte Kinder und berichtete seit 1975 als unermüdliche Zeitzeugin über ihre Erlebnisse an Schulen und in Vereinen. Von 1989 bis 2001 war sie Gemeinderatsvorsitzende der Jüdischen Gemeinde FFM. Aufgrund ihrer Verdienste um die Erinnerungsarbeit wurde Trude Simonsohn vielfach ausgezeichnet und im Oktober 2016 zur ERSTEN EHRENBÜRGERIN Frankfurts ernannt. Trude Simonsohn befindet sich bereits auf der Vorschlagsliste der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen Frankfurt/ M. Prof. Dr. Berthold Simonsohn (1912-1978) geb. in Bernburg/ Saale. Jurist, Sozialarbeiter, Hochschullehrer, Leiter der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland und Holocaustüberlebender. Jura- und Volkswirtschaftsstudium in Halle und Leipzig, 1934 Promotion. Seit 1938 Arbeit an der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Nach dem Novemberpogrom 1938 Verhaftung in Stettin, Freilassung nach wenigen Wochen. 1941 Deportation nach Theresienstadt, später nach Dachau und Auschwitz. Nach dem Krieg Zusatzstudium der Soziologie und Staatsphilosophie in Zürich. Seit 1951 Geschäftsführer der wiederbegründeten Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, seit 1961 Professur/ erster Lehrstuhl für Erziehungswissenschaften (Sozialpädagogik und Jugendrecht) an der Goethe Universität FFM. Darüber hinaus langjähriges Mitglied des städtischen Jugendwohlfahrtsausschusses. Besondere Verdienste erwarb sich Simonsohn um den Aufbau der Hebräischen Universität in Jerusalem. 1957 gehörte er in FFM zu den Mitbegründern der "Gesellschaft der Freunde der Hebräischen Universität Jerusalem". Seit 1962 Vorsitzender dieses Gremiums, bemühte er sich vor allem um die Gründung des "Franz-Oppenheimer-Instituts" an der Jerusalemer Universität. Nach seinem Tod rief die "Gesellschaft der Freunde der Hebräischen Universität Jerusalem" 1978 einen Simonsohn-Stipendienfond für israelische Studierende ins Leben. Die Familie Simonsohn ist über das Projektvorhaben informiert und mit der Benennung einverstanden. Die Antragsteller stehen mit ihr in Kontakt. Antragsteller: CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.06.2024, OF 945/2 Nebenvorlage: Antrag vom 29.11.2024, OF 1044/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der CDU-, FDP- und Linke-Fraktion wird die Sitzung von 22:25 Uhr bis 22:30 Uhr unterbrochen. 1. Die CDU-, die FDP und die Linke-Fraktion stellen den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 998/2 um eine Runde zurückzustellen. 2. Die GRÜNE-Fraktion stellt bei der Beratung der Vorlage OF 998/2 den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6038 2024 1. Die Vorlage OF 945/2 wird durch die Einbringung der Vorlage OF 996/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 997/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "den Antragsstellern/Initiatoren" sowie der Wortlaut "auf dem künftigen Reich-Ranicki-Platz mit höchster Priorität" ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird der Rest der Begründung nach dem Satz "Die Tafel wird jedoch aufgrund ihrer Größe und Unscheinbarkeit kaum wahrgenommen." ersatzlos gestrichen. 4. 1. Der erste Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Dem zweiten Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 998/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. zu 1. GRÜNE, SPD und BFF gegen 3 CDU, FDP und Linke (= Zurückstellung); 1 CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 1 CDU, SPD und BFF gegen 3 CDU, FDP, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. Annahme bei Enthaltung 1 CDU und bei Abwesenheit 1 CDU; Herr Loose nimmt an der Abstimmung nicht teil. 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, FDP, Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicherheit an unseren Schulen gewährleisten

16.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1002/2 Betreff: Sicherheit an unseren Schulen gewährleisten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. welche Sicherheitsbestimmungen an den Schulen in unserem Ortsbezirk gelten und wie deren Einhaltung konkret überprüft und gewährleistet wird (in welchem Turnus durch welche Institutionen); 2. ob es und welche Hinweise es auf mögliche Sicherheitsmängel an den Schulen im Ortsbezirk 2 gibt; insbesondere im Hinblick auf Brandschutzbestimmungen, ausreichende Platzbedarfe für Schüler:innen und analog der Arbeitsschutzbestimmungen Vorgaben bzgl. Beleuchtung, Raumtemperatur etc. 3. wann die letzten Prüfungen an den verschiedenen Schulen im Ortsbezirk 2 stattfanden und wie die Ergebnisse waren? 4. wie viele Schüler:innen an den einzelnen Schulen im Ortsbezirk 2 maximal aufgenommen werden können, ohne dass die Sicherheitsbestimmungen verletzt werden. 5. welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn die Anzahl der Schulkinder die vorhandenen Raumbedarfe übersteigt und hierdurch z.B. Brandschutzmaßnahmen, Fluchtwege nicht eingehalten werden. 6. wer zur Verantwortung gezogen wird, wenn es tatsächlich einmal zu einem Brand kommt, und Kinder / Lehrer:innen hierbei verletzt werden oder gar Schlimmeres passiert? 7. an welche Stelle im Magistrat Schulen Sicherheitsbedenken melden können. Begründung: Bedingt durch die stark steigende Anzahl an Schulkindern und dem seit Jahren anhaltenden Sanierungsstau müssen Schulen, wie beispielsweise ganz konkret die Grundschule der Georg-Büchner-Schule, viel mehr Schüler:innen aufnehmen, als im Ursprungskonzept geplant. Besorgte Eltern sind nun an uns herangetreten, da sie ihre Kinder nicht mehr sicher in der Schule aufgehoben sehen. Um eventuelle Sicherheitsmängel schnellstmöglich aufzudecken und beheben zu können, besteht Eilbedürftigkeit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6039 2024 Die Vorlage OF 1002/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und BFF gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Teilfinanzierung für den Wiedereinbau des Bodens im Jugendtreff „Alte Bäckerei“

15.10.2024 · Aktualisiert: 12.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 444/7 Betreff: Teilfinanzierung für den Wiedereinbau des Bodens im Jugendtreff "Alte Bäckerei" In der Nacht auf den 26.08.2023 kam es zu einem Brand im Eingangsbereich der "Alten Bäckerei", dem Jugendclub in Westhausen. Dadurch konnte der Jugendclub ca. ein Jahr lang nicht genutzt werden und fand im Nachbarschaftstreff "nebenan" Unterschlupf. So war es möglich, dass er auch während dieser Zeit drei Nachmittage pro Woche geöffnet haben konnte. Mittlerweile konnte die Wiedereröffnung der altbekannten Räumlichkeiten gefeiert werden. Für die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil ist das enorm wichtig. Einen Großteil der durch den Schaden entstandenen Kosten werden von der Nassauischen Heimstätte, als Eigentümerin, und ihrer Versicherung getragen. Für das Material und den Einbau des neuen Bodens, sieht das allerdings anders aus. Dies ist Sache des Mieters. Der Verein SAZ-ROCK e.V. kann diese allerdings nicht allein tragen. Es entstehen Kosten von insgesamt 4.851,42 €. Der der Ortsbeirat beschließt, den Neueinbau des Bodens mit 2.000 € zu unterstützen. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 350 2024 Die Vorlage OF 444/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Status zu Schutzräumen im Ortsbezirk 1

13.10.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1432/1 Betreff: Status zu Schutzräumen im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, welche Schutzräume im Ortsbezirk 1 noch intakt/nutzbar sind und ob die Einrichtung neuer Schutzräume geplant ist. Begründung: Im Notfall ist es wichtig, über ausreichend Schutzräume zu verfügen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger in Sicherheit bringen können. Diese müssen den aktuellen Anforderungen hinsichtlich Brandschutzes und Belüftung genügen sowie den Aufenthalt für eine ausreichend lange Dauer ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OF 1432/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen

11.10.2024 · Aktualisiert: 11.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2024, OF 1097/6 Betreff: Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen Anfang August 2024 haben einige Gewerbetreibende, deren Geschäft sich in der Bolongarostraße befindet, ein Schreiben der Bauaufsicht Frankfurt am Main erhalten (Anhörung § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes). Im Rahmen einer Ortsbesichtigung hat die Bauaufsicht festgestellt, dass es verschiedene Aussteckschilder an den Fassaden, Folienbeklebungen an Schaufenstern, Leuchtwer-bungen in Schaufenstern usw. gibt, für die keine Baugenehmigung nach § 62 der Hessischen Bauordnung vom 07.07.2018 existiert. Zudem stehen einige der Liegenschaften unter Denkmalschutz und/oder fallen in den Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung für Frankfurt-Höchst vom 08.12.1977. Es wird unter Verweis auf die Möglichkeit eines Erlasses einer Verfügung, die mit Gebühren und Kosten verbunden ist, die Entfernung der in den entsprechenden Schreiben aufgeführten Werbeanlagen bis Ende August 2024 gefordert. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Anbringen und die Nutzung von Werbeanlagen ohne Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und gegebenenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Immerhin wird den Betroffenen das Angebot zu einem persönlichen Gespräch unterbreitet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Haben bereits vor der jetzigen Maßnahme Überprüfungen, wie in der ST 2291/2022 vom 30.09.2022 angekündigt, stattgefunden? 2. Nach welchen Kriterien wurden die Geschäfte und Gebäude für die jetzt durchgeführten Überprüfungen ausgewählt? 3. Ist der Umfang der durchgeführten Maßnahme unter Einbeziehung des Aspekts der Stagnation/des Rückgangs des Einzelhandels im Frankfurter Westen, insbesondere in Fällen, bei denen nur kleinere Folienbeklebungen/Schilder vorgefunden wurden, der eigentlichen Zielsetzung der Ortsbegehung überhaupt noch dienlich? 4. Wurde nach den Ortsbesichtigungen und vor Versand der Schreiben an die Gewerbetreibenden das Stadtteilbüro Innenstadt Höchst/Stadtteilmanagement, das u.a. für Beratungen bezüglich Maßnahmen zur Verbesserung des privaten und öffentlichen Umfeldes oder zur Stadtbildpflege zuständig ist und bei Genehmigungen sowie der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen Hilfestellungen geben soll, einbezogen? 4. Haben persönliche Gespräche, wie in den Schreiben angeboten, stattgefunden? 5. Bestehen zumutbare Wege, die Bewerbung genehmigungsfähig zu gestalten, sodass der Einzelhandel weiter auf entsprechende Werbung bauen darf? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird ziffernweise über den Antrag abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1032 2024 Die Vorlage OF 1097/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); Ziffer 2. und 4.: Annahme bei Enthaltung GRÜNE; Ziffer 3.: CDU, Linke, BFF und fraktionslos gegen SPD und 3 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung); Ziffer 5. und 6.: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Reinigung der U-Bahn-Station „Habsburgerallee“

09.10.2024 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2024, OF 435/4 Betreff: Reinigung der U-Bahn-Station "Habsburgerallee" Der Ortbeirat bittet den Magistrat, für die U-Bahnstation Habsburgerallee über die VGF eine Sonderreinigung der Deckenlamellen der Station sowie der Wandmosaike zu veranlassen, Begründung: Durch die verzögerte Fertigstellung der Brandschutzmaßnahme von 2017 bis 2022 und die zwischenzeitliche Zwischenlagerung in der B-Ebene wurden die ausgebauten Lamellen stark verdreckt und wieder schmutzig an die Decke montiert. Darüber hinaus sind die Wandmosaike der Station schon länger nicht mehr in der vollen Länge gereinigt worden. Durch beleidigende oder hetzerische Graffiti verunstaltete Stellen wurden zwar entsprechend gesäubert, doch diese Stellen weisen umso deutlicher auf die Verschmutzung der restlichen Mosaikbereiche hin. Bei einer außerordentlichen Reinigung der Station sollten somit auch diese Teile nicht vergessen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6017 2024 Die Vorlage OF 435/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und FriedrichStampferStraße

10.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5907 entstanden aus Vorlage: OF 879/10 vom 26.08.2024 Betreff: Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und Friedrich-Stampfer-Straße Vorgang: OM 37/01 OBR 10; ST 179/02; OM 3282/09 OBR 10; ST 1122/09; OM 4626/10 OBR 10; ST 337/11 Um gegebenenfalls den Zielkonflikt zwischen dem realen Parkraumbedarf, der StVO, keiner weiteren Nachverdichtung von Böden, der Vorgarten- sowie Stellplatzsatzung und den nur begrenzt verfügbaren legalen Stellplätzen begegnen zu können, bedarf es mitunter pragmatischer bzw. innovativer Lösungen. Oftmals sind auch rechtliche Vorgaben oder Regeln schwammig bzw. interpretierbar (siehe auch: https://frankfurt.de/themen/sicherheit-und-ordnung/wissensecke/was-ist-eigentlic h-eine-scharfe-kurve-enge-stelle). In der Tempo-30-Zone der Hugo-Sinzheimer-Straße, der Theodor-Thomas-Straße sowie der Friedrich-Stampfer-Straße befinden sich nach Auffassung des Ortsbeirats Wendekreisel, die aktuell bereits selbst Großfahrzeugen von Feuerwehr, Müllabfuhr und Lieferdiensten den Zugang vor Ort wie aber auch das Wenden problemlos ermöglichen. Es sind keine Verkehrszeichen 205 aufgestellt worden. Die jeweils einzige in die Kreisel einführende Straße ist gleichzeitig auch die ausführende Straße, weshalb der Ortsbeirat ausdrücklich annimmt, dass kein Kreisverkehr im Sinne der StVO vorliegt, in dem dessen besondere Regeln zu beachten sind. Die aufgestellten Verkehrszeichen 222 machen die jeweiligen Fahrbahnen quasi zu Einbahnstraßen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Teilt der Magistrat ebenfalls die Auffassung, dass es sich bei den vorgenannten Kreiseln um keine Kreisverkehre im Sinne der StVO handelt? 2. Ist eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad tatsächlich notwendig bzw. geboten? 3. Auf welchen Grundlagen sollen/müssen Ordnungskräfte Park- oder Halteverstöße im Rahmen von Kontrollen aktuell in diesen Bereichen verfolgen? 4. Sofern eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad nicht notwendig bzw. geboten ist: Können auf dem jeweiligen kurzen südlichen Fahrbahnabschnitt wenigstens drei, idealerweise vier legale Stellplätze ausgewiesen werden? 5. Jeweils daran angrenzend befinden sich kleine Pseudoverkehrsinseln mit aufgestellten Verkehrszeichen 222. Diese werden nach Wahrnehmung des Ortsbeirates nicht als Querungshilfen genutzt. Sofern bislang das linksseitige Parken in Fahrtrichtung, neben den Pseudoverkehrsinseln, mutmaßlich deshalb nicht zulässig war: Kann dieser kurze Fahrbahnbereich innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? 6. Sofern bislang das linksseitige Parken in Fahrtrichtung (der Quasieinbahnstraße) innerhalb der restlichen Wendekreise mutmaßlich z. B. unter der Anwendung Wendekehre oder scharfe Kurve nicht zulässig war: Kann dieser Fahrbahnbereich (auch mit Blick auf OLG Brandenburg, 03.11.2003 -1 Ss (OWi) 218 Z/03 sowie einer Fahrbahnrestbreite von rund vier Metern) linksseitig innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? Beispielhaft: Friedrich-Stampfer-Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2001, OM 37 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2002, ST 179 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2009, OM 3282 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1122 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4626 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 337 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 124 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Etatantrag E 64 umwidmen für Mittel zur Barrierefreiheit

03.09.2024 · Aktualisiert: 15.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.09.2024, OA 490 entstanden aus Vorlage: OF 1377/1 vom 14.08.2024 Betreff: Etatantrag E 64 umwidmen für Mittel zur Barrierefreiheit Vorgang: E 64/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Mittel für den Etatantrag vom 06.06.2024, E 64, in Höhe von 100.000 Euro den Mitteln für "Barrierefreiheit" zukommen zu lassen und auf die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für "ÖPNV auf dem Main" zu verzichten. Begründung: Bevor man eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt, sollte man mit den betroffenen Stakeholdern die Thematik besprochen haben. Weder ist der Magistrat hierzu um Stellung gebeten, noch sind die weiteren Nutzer (Weiße Flotte, Wassersportler) einbezogen worden. Ebenso muss vorab geprüft werden, ob sich die Stadt Frankfurt die Subventionierung eines vermutlich stark defizitären Angebots überhaupt EU-rechtlich als auch finanziell leisten kann, geschweige denn die Frage, wo die millionenschweren Ausgaben für Personal und Schiffe als auch eine Erweiterung der Anlegestellen herkommen sollen. Der Hinweis auf das Angebot der Stadt Hamburg hinkt gewaltig. Die Strecke in Frankfurt zwischen den Schleusen wäre viel weiter (zehn Kilometer). Wollte man analog zum Wochenendangebot in Hamburg eine Frequenz von zehn Minuten pro Schiff anbieten, so müssten 20 Schiffe beschafft werden. Hinzu kommt, dass die Schiffe in Frankfurt aufgrund des Wellenschlagverbots in der Innenstadt viel langsamer unterwegs wären und damit schon aufgrund der geringen Durchschnittsgeschwindigkeit wie auch der fehlenden Anbindung an S-Bahn, U-Bahn und Bus keine Verbesserung der Mobilitätssituation bieten würden. Es wäre sinnvoller, die eingeplanten 100.000 Euro für eine Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV auszugeben und damit konkrete Probleme anzugehen, anstatt neue zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 11.09.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 490 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage OA 490 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU, Linke, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5440, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße

03.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5807 entstanden aus Vorlage: OF 1080/6 vom 19.08.2024 Betreff: Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße Der Magistrat wird gebeten, - Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße einzurichten; - Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße durchzuführen. Begründung: Im Bereich der Bolongarostraße darf 50 km/h gefahren werden. Autofahrer missachten aber die Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Anwohner klagen darüber, dass das Herausfahren aus den vier Seitenstraßen sehr gefährlich sei, und die Bewohner fühlen sich dadurch unsicher. Auch in anderen Stadtteilen fahren Busse durch Bereiche mit Tempo 30. Somit liegt kein Grund vor, eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 144 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes

03.09.2024 · Aktualisiert: 23.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816 entstanden aus Vorlage: OF 426/4 vom 18.08.2024 Betreff: Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes Vorgang: OM 662/16 OBR 4; ST 47/17; OM 6680/20 OBR 4; OM 522/21 OBR 4; ST 1857/21; ST 327/22; OM 1781/22 OBR 4; ST 1600/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern der Ernst-Achilles-Platz mit einer Ergänzung des Baumbestands, einer weiterhin weitestgehend entsiegelten Fläche und mit einem deutlichen thematischen Bezug auf den Namensgeber des Platzes, den Brandrat Ernst Achilles, gestaltet werden kann. Begründung: Im Zuge der Realisierung der Nordmainischen S-Bahn und der Veränderungen am Danziger Platz und am Ostbahnhof sowie des Verkehrsknotenpunkts Hanauer Landstraße/Ostbahnhofstraße (Stellungnahmen des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327, und vom 09.01.2017, ST 47) ist der Ernst-Achilles-Platz in die Planungen mit einbezogen. Dabei sollte neben der Erhöhung des Baumbestands der Namensgeber des Platzes bei einer künftigen Platzgestaltung im Vordergrund stehen. Ein Brunnen beispielsweise, der neben Schatten spendender Begrünung und einer entsiegelten Fläche zur Verbesserung des Stadtklimas beiträgt, kann thematisch auf den Namensgeber Bezug nehmen. Auch kann eine Infotafel mit Verweis auf das Wirken und die Person des ehemaligen Direktors der Branddirektion und Leiters der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main, Ernst Achilles (1929 bis 1999), dem entsprechen. Dieser hat als international anerkannter Experte in Brandschutzfragen für die Arbeit der Feuerwehren und den Brandschutz wesentliche innovative Impulse gegeben und neue Standards gesetzt. Die Etablierung der Tätigkeit von Ernst Achilles im öffentlichen Gedächtnis kann helfen, die wichtige gesellschaftliche Aufgabe von Feuerwehr und Rettungskräften zu unterstreichen; bestand einer seiner Verdienste doch darin, federführend am Umbau der Feuerwehr in eine Feuer- und Rettungswehr beteiligt zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 662 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 47 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6680 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1857 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1958 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1227

OF (Antrag Ortsbeirat )

Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen

30.08.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2024, OF 1003/2 Betreff: Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und berichten, mit welchem Aufwand (konkrete Maßnahme und Kosten) die Wasserpumpe am Wasserspielplatz in der Zeppelinallee von Batteriebetrieb auf Netzbetrieb umgestellt werden kann. 2. sollten die Maßnahmen ohne signifikante Umstände aus dem laufenden Haushalt bewerkstelligt werden können, diese nach der Sommerperiode umzusetzen. 3. zu prüfen und berichten, ob auch der Wasserspielplatz im Grüneburgpark mit einer batteriebetriebenen Pumpe läuft, und falls ja, hier ebenfalls den Umbauaufwand zu prüfen. 4. zu prüfen und berichten, warum es überhaupt einer Pumpe am Wasserspielplatz bedarf und nicht der Wasserdruck der Leitungen selbst genügt. Begründung: Dieses Jahr fiel Ende August - also gerade in der besonders langanhaltend heißen Phase dieses Sommers - die Pumpe am Wasserspielplatz erneut aus. Auf Nachfrage beim Amt lag dies an der leeren Batterie der Pumpe. Auch im letzten Jahr blieb der Wasserfluss bereits in einer ähnlichen Wetterphase aus - möglicherweise aus demselben Grund. Es sollte vermieden werden, dass gerade in einer sehr langanhaltend heißen Phase Wasserspielplätze nicht funktionsfähig sind. Insbesondere Kinder brauchen an heißen Tagen Möglichkeiten der Abkühlung, wie sie ihnen ein Wasserspielplatz bietet. Ein Batteriebetrieb ist gerade in heißen Phasen - aufgrund der dann verstärkten Nutzung - anfällig für einen Ausfall. Ein Netzbetrieb könnte hier für Abhilfe sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6042 2024 Die Vorlage OF 1003/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und FriedrichStampferStraße

26.08.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 879/10 Betreff: Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und Friedrich-Stampfer-Straße Vorgang: OM 37/01 OBR 10; ST 179/02; OM 3282/09 OBR 10; ST 1122/09; OM 4626/10 OBR 10; ST 337/11 Um gegebenenfalls den Zielkonflikt zwischen dem realen Parkraumbedarf, StVO, nicht Neuver dichtung von Böden, Vorgarten- sowie Stellplatzsatzung und nur begrenzt verfügbaren, legalen Stellplätzen begegnen zu können, bedarf es mitunter pragmatische bzw. innovative Lösungen. Oftmals sind auch rechtliche Vorgaben oder Regeln schwammig bzw. interpretierbar (s. auch: https://frankfurt.de/themen/sicherheit-und-ordnung/wissensecke/was-ist-eigentlic h-eine-scharfe-kurve-enge-stelle ). In der 30er-Zone der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße sowie der Friedrich-Stampfer-Straße befinden sich nach Auffassung des Ortsbeirats Wendekreise, die aktuell bereits selbst Großfahrzeugen von Feuerwehr, Müllabfuhr und Lieferdiensten den Zugang vor Ort, wie aber auch das Wenden problemlos ermöglichen. Es sind keine VZ 205 aufgestellt worden. Die jeweils einzige in die Kreise einführende Straße ist gleichzeitig auch die ausführende Straße. Weshalb der Ortsbeirat ausdrücklich annimmt, dass kein Kreisverkehr im Sinne der StVO vorliegt, in dem dessen besondere Regeln zu beachten sind. Die aufgestellten VZ 222 machen die jeweiligen Fahrbahnen quasi zu Einbahnstraßen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Teilt der Magistrat ebenfalls die Auffassung, dass es sich bei den vorgenannten "Kreiseln" um keine Kreisverkehre im Sinne der StVO handelt? 2. Ist eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad tatsächlich notwendig bzw. geboten? 3. Auf welchen Grundlagen sollen/müssen Ordnungskräfte Park- oder Halteverstöße im Rahmen von Kontrollen aktuell in diesen Bereichen verfolgen? 4. Sofern eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad nicht notwendig bzw. geboten ist: Können auf dem jeweiligen kurzen, südlichen Fahrbahnabschnitt wenigstens 3 idealerweise 4 legale Stellplätze ausgewiesen werden? 5. Jeweils daran angrenzend befinden sich kleine "pseudo" Verkehrsinseln mit aufgestellten VZ 222. Diese werden nach Wahrnehmung das Ortsbeirates nicht mal als Querungshilfen genutzt. Sofern bislang das linksseitige Parken "in Fahrtrichtung", neben den "pseudo" Verkehrsinseln mutmaßlich deshalb nicht zulässig war: Kann dieser kurze Fahrbahnbereich innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? 6. Sofern bislang das linksseitige Parken "in Fahrtrichtung" (der quasi Einbahnstraße), innerhalb der restlichen Wendekreise mutmaßlich z.B. unter der Anwendung "Wendekehre" oder "scharfe Kurve" nicht zulässig war: Kann dieser Fahrbahnbereich (auch mit Blick auf OLG Brandenburg, 03.11.2003 -1 Ss (OWi) 218 Z/03 sowie einer Fahrbahnrestbreite von rund 4 Metern) linksseitig innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? Beispielhaft: Friedrich-Stampfer-Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2001, OM 37 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2002, ST 179 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2009, OM 3282 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1122 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4626 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 337 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5907 2024 Die Vorlage OF 879/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen?

20.08.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 432/7 Betreff: Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen? Anfrage an den Magistrat 1. In welchem Umfang sind Umbauarbeiten notwendig bezüglich der Lärmdämmung, der pädagogischen Einrichtungen, der Schulsozialarbeit, der Freiarbeit, einer Schulbibliothek usw? Welche Kosten entstehen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Mietzins? 2. Wie sieht das Brandschutzkonzept aus? Wie können Fahrzeuge der Feuerwehr bei einem möglichen Einsatz auf die Seite der Kleingärten gelangen? 3. Wo genau werden auf dem Gelände zwei Turnhallen errichtet? 4. Wie viele Quadratmeter und wie viele Räume für die unterrichtsfreie Zeit und für Schulhöfe stehen für geplante 3.400 SchülerInnen zur Verfügung? 5. Entspricht die Größe der Kantine dem Bedarf der geplanten SchülerInnenzahl? 6. Wird die Straße "Neue Börsenstraße", die am Eingangstor der Gebäude "Neue Börse" endet, komplett für den Autoverkehr gesperrt, um eine Elterntaxi-Situation von vorne herein zu verhindern? 7. Wäre es sinnvoll, Verkehre wie z.B. Anlieferungen nur über die Rossittener Straße zu ermöglichen? 8. Gibt es eine Bestandsgarantie für die angrenzenden Kleingärten? 9. Ist die Einhaltung des Landschaftsschutzes gewährleistet? 10. Gibt es einen direkten Zugang zum ÖPNV am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße? 11. Wird der Schulbetrieb durch den angrenzenden Chemetall-Betrieb gefährdet oder beeinflusst? Begründung: Wie aus der Presse zu erfahren war: (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-vertrag-unterze ichnet-gymnasien-ziehen-in-neue-boerse-92680968.html, https://www.fr.de/frankfurt/neues-gymnasium-in-frankfurt-nun-gibt-es-erste-infos -92685493.html, https://www.fr.de/frankfurt/frust-ueber-teure-miete-fuer-gymnasien-am-industrieh of-92654030.html) hat der Magistrat der Stadt Frankfurt mit Zustimmung der Stadtverordneten das ehemalige Gebäude "Neue Börse" für die Neueinrichtung zweier Gymnasien auf 30 Jahre gemietet. Auf den ersten Blick erscheint das Gelände und die Größe des Gebäudes verlockend für das Amt für Immobilien und Schulen, um dem dringenden Bedarf von Schulplätzen nachzukommen. Auf den zweiten und genaueren Blick ergeben sich weitreichende Fragen zu den notwendigen Veränderungen am Bestand und dem Platz, der für die Bedarfe von zwei Schulen und über 3000 SchülerInnen nicht ausreichend zu sein scheint. Das betrifft das Flächenangebot, die unmittelbare Umgebung der Kleingärten, die verkehrliche Situation, das Brandschutzkonzept, die Kosten für den Umbau und die Schulfähigkeit des Gebäudes. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 22 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 3. bis 5. getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1000 2024 Die Vorlage OF 432/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 3. bis 5.: farbechte/Linke und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und BFF

Partei: die_farbechten-Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße

19.08.2024 · Aktualisiert: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 1080/6 Betreff: Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, eine Tempo-30-Zone in der Bolongarostraße zwischen Niddabrücke und Tillystraße einzurichten. Begründung: In dem Bereich der Bolongarostraße darf 50 km/h gefahren werden. Autofahrer missachten aber die Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Anwohner klagen darüber, dass das Herausfahren aus den vier Seitenstraßen sehr gefährlich sei und die Bewohner fühlen sich dadurch unsicher. Auch in anderen Stadtteilen fahren die Busse durch Tempo-30-Zonen. Somit liegt kein Grund vor, eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht vorzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 26 Es besteht Einvernehmen, die Anregungen unter den Spiegelstrichen 1 und 2 getrennt voneinander abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5807 2024 Die Vorlage OF 1080/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor zum ersten Spiegelstrich wird und ein zweiter Spiegelstrich eingefügt wird, in welchem gebeten wird, Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße durchzuführen und dass die "Tempo-30-Zone" in "Tempo 30" geändert wird. Abstimmung: zu Spiegelstrich 1: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu Spiegelstrich 2: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes

18.08.2024 · Aktualisiert: 13.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Betreff: Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes Vorgang: OM 662/16 OBR 4; ST 47/17; OM 6680/20 OBR 4; OM 522/21 OBR 4; ST 1857/21; ST 327/22; OM 1781/22 OBR 4; ST 1600/22 BT: Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern der Ernst-Achilles-Platz mit einer Ergänzung des Baumbestands, einer weiterhin weitestgehend entsiegelten Fläche und mit einem deutlichen thematischen Bezug auf den Namensgeber des Platzes, den Brandrat Ernst Achilles, gestaltet werden kann. Begründung: Im Zuge der Realisierung der Nordmainischen S-Bahn und der Veränderungen am Danziger Platz und am Ostbahnhof sowie des Verkehrsknotenpunkts Hanauer Landstraße/Ostbahnhofstraße (04.02.2022, ST 327 und 09.01.2017 ST 47) ist der Ernst-Achilles-Platz in die Planungen mit einbezogen. Dabei sollten neben der Erhöhung des Baumbestands der Namensgeber des Platzes bei einer künftigen Platzgestaltung im Vordergrund stehen. Ein Brunnen beispielsweise, der neben schattenspendender Begrünung und einer entsiegelten Fläche zur Verbesserung des Stadtklimas beiträgt, kann thematisch auf den Namensgeber Bezug nehmen. Auch kann eine Infotafel mit Verweis auf das Wirken und die Person des ehemaligen Direktors der Branddirektion und Leiters der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main, Ernst Achilles (1929-1999), dem entsprechen. Dieser hat als international anerkannter Experte in Brandschutzfragen für die Arbeit der Feuerwehren und den Brandschutz wesentliche innovative Impulse gegeben und neue Standards gesetzt. Die Etablierung der Tätigkeit von Ernst Achilles im öffentlichen Gedächtnis kann helfen die wichtige gesellschaftliche Aufgabe von Feuerwehr und Rettungskräften zu unterstreichen, bestand eines seiner Verdienste doch darin, federführend am Umbau der Feuerwehr in eine Feuer- und Rettungswehr beteiligt zu sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 662 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 47 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6680 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1857 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4 am 03.09.2024, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5816 2024 Die Vorlage OF 426/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

E-ScooterParkzonen in der Schleusenstraße

17.08.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1350/1 Betreff: E-Scooter-Parkzonen in der Schleusenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zwei E-Scooter Parkzonen in der Schleusenstraße einzurichten. Diese sollen jeweils am Ende der Straße an der Ecke zur Speicherstraße eingerichtet werden, und zwar an den Stellen, wo am 17.7.2024 jeweils zwei Radbügel auf einem Parkplatz installiert wurden (siehe Bild). Begründung: Am 17.Juli 2024 wurden in der Schleusenstraße an der Ecke Speicherstraße westlich und östlich jeweils zwei Radbügel auf einen PKW Parkplatz installiert. Diese Radbügel wurden bislang von keinem einzigen Radfahrer genutzt. Weder tagsüber noch nachts wurden jemals Räder dort abgestellt. Da es nur wenige Meter weiter bereits 12 Radbügel gibt, die genutzt, aber nicht ausgelastet sind, kann auf die neu installierten Radbügel gut verzichtet werden. Stattdessen sollten die Plätze zu E-Scooter Parkzonen umgewidmet werden, denn diese werden genau an dieser Stelle gebraucht. Viele Nutzer von E-Scootern fahren Richtung Main und Westhafen, da es dort Arbeitsplätze und Gastronomie gibt. Die nächste E-Scooter Parkzone befindet sich jedoch in der Esslinger Straße und ist viel zu klein und überlastet. Bildquelle: Michael Weber Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1350/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Etatantrag E 64 umwidmen für Mittel zur Barrierefreiheit

14.08.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2024, OF 1377/1 Betreff: Etatantrag E 64 umwidmen für Mittel zur Barrierefreiheit Vorgang: E 64/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge die Mittel für E 64 aus 2024 in Höhe von 100.000 Euro den Mitteln für "Barrierefreiheit" zukommen lassen und auf die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für "ÖPNV auf dem Main" zu verzichten. Begründung: Bevor man eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt, sollte man mit den betroffenen Stakeholdern die Thematik besprochen haben. Weder ist der Magistrat hierzu um Stellung gebeten worden, noch sind die weiteren Nutzer (Weiße Flotte, Wassersportler) einbezogen worden. Ebenso muss vorab geprüft werden, ob sich die Stadt Frankfurt die Subventionierung eines vermutlich stark defizitären Angebots überhaupt EU-rechtlich als auch finanziell leisten kann, geschweige denn die Frage, wo die millionenschweren Ausgaben für Personal und Schiffe als auch eine Erweiterung der Anlegestellen herkommen sollen. Der Hinweis auf das Angebot der Stadt Hamburg hinkt gewaltig. Die Strecke in Frankfurt zwischen den Schleusen wäre viel weiter (10 km). Wollte man analog zum Wochenendangebot in Hamburg eine Frequenz von 10 Minuten pro Schiff anbieten, so müssten 20 Schiffe beschafft werden. Hinzu kommt, dass die Schiffe in Frankfurt aufgrund des Wellenschlagverbots in der Innenstadt viel langsamer unterwegs wären, und damit schon aufgrund der geringen Durchschnittsgeschwindigkeit als auch der fehlenden Anbindung an S-Bahn, U-Bahn und Bus keine Verbesserung der Mobilitätssitation bieten würden. Es wäre sinnvoller, die eingeplanten 100.000 Euro für eine Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV auszugeben und damit konkrete Probleme anzugehen, anstatt neue zu schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 64 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung OA 490 2024 Die Vorlage OF 1377/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke und Die Partei gegen SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Sitzbänken an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße

05.07.2024 · Aktualisiert: 08.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5772 entstanden aus Vorlage: OF 1163/5 vom 13.06.2024 Betreff: Aufstellen von Sitzbänken an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße ein oder zwei Bänke aufzustellen, damit Bürgerinnen und Bürger, insbesondere jene, die auch während der Umbauarbeiten in Sachsenhausen einkaufen wollen, sich unterwegs ausruhen können. Begründung: Der Magistrat hat alle Anregungen des Ortsbeirats 5, den Weg der Bürgerinnen und Bürger, die weiterhin in den Geschäften um den Südbahnhof einkaufen wollen und zum Teil müssen (z. B. auf dem Sachsenhäuser Markt), zu erleichtern, abgelehnt. Der Verweis auf die S-Bahn ist schwierig umzusetzen, da erst einmal der Weg zur S-Bahn-Station zurückgelegt werden muss, und vom Südbahnhof auch ein längerer Fußweg bis zur Straßenbahnstation zu bewältigen ist - ganz abgesehen davon, dass die Rolltreppen an der S-Bahn-Station des Öfteren defekt sind. Der Verweis auf die Busse ist auch nicht sehr hilfreich, da diese in größeren Abständen fahren. Bliebe noch die Möglichkeit, mit der Linie 18 oder 22 bis zur "Konstablerwache" zu fahren, dann in die U-Bahn bzw. S-Bahn einzusteigen und dann am Willy-Brandt-Platz mit der U-Bahn zum Südbahnhof zurückzufahren, um endlich auf die Schweizer Straße zu den dort noch vorhandenen Geschäften zu gelangen und mit der Linie 22 weiter nach Niederrad zu kommen. Bei dieser Situation ziehen viele Bürgerinnen und Bürger den Fußweg zwischen Lokalbahnhof und Bruchstraße vor. Um diesen Weg etwas zu erleichtern, sollten auf der Abbiegung zur David-Stempel-Straße ein oder zwei Bänke aufgestellt werden, damit sich die Leute mit ihren Einkäufen hinsetzen können, um etwas zu verschnaufen. Vor dem großen Baum ist genug Platz (siehe Foto). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1750

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern

25.06.2024 · Aktualisiert: 04.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5654 entstanden aus Vorlage: OF 1043/6 vom 07.06.2024 Betreff: Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern Mit dem Ziel, die Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt zu verbessern, wird der Magistrat gebeten, von den vier erstellten konzeptionellen Vorschlägen das Konzept A umzusetzen, das - eine unveränderte Verkehrsführung; - Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe eine Stunde) und Haltebereiche um den Marktplatz herum (während der Marktzeiten) beinhaltet. In Verbindung mit der Umsetzung wird der Magistrat gebeten, regelmäßige Kontrollen zu veranlassen, um die Einhaltung der (neuen) Parkregelung zu kontrollieren. Ergänzend zu dem Konzept wird der Magistrat gebeten, - die Gehwegbreite in der Antoniterstraße zu prüfen und entsprechend der Breite Längs- oder Schrägparkplätze einzurichten; - die Installation einer festen Sitzbank und/oder von Fahrradabstellplätzen direkt vor der Markthalle zu prüfen; - die alternativen Parkmöglichkeiten in Höchst besser und weiträumig auszuschildern, insbesondere den Parkplatz in der Paulistraße (samstags geöffnet); - die Parkplätze hinter dem Schwimmbad zu markieren und ausschließlich für das Personal der BäderBetriebe und des Marktes vorzuhalten (abgesehen vorhandener Anwohnerparkplätze, die bestehen bleiben); - weitere Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe eine Stunde) in der Melchiorstraße zwischen Antoniterstraße und Leverkuser Straße einzurichten. Begründung: Der Höchster Wochenmarkt, der jeden Dienstag-, Freitag- und Samstagmorgen zahlreiche Kunden aus dem Frankfurter Westen und den Nachbargemeinden des Main-Taunus-Kreises anzieht, blickt auf eine bald 700-jährige Tradition zurück - bereits im Jahr 1356 siedelten sich nach Verleihung der Stadt- und Marktrechte durch Kaiser Karl IV. die ersten Marktstände in Höchst an. Auf dem "Einkaufsmarkt" ist für jeden, der gute Qualität und frische Ware schätzt, etwas dabei - die Marktbesucher erhalten frisches Obst und Gemüse, ebenso wie Geflügel-, Fleisch- und Wurstwaren, Käsespezialitäten, Gewürze und vieles mehr. Viele nutzen auch die Gelegenheit, sich ein Brötchen auf Wunsch frisch belegen zu lassen oder einen Kaffee in der Markthalle zu trinken. Während die lokale Höchster Wirtschaft im Wandel ist und viele alteingesessene Geschäfte bereits geschlossen wurden, hat der Höchster Markt Bestand. Entsprechend wichtig ist es, dass der Höchster Markt erhalten bleibt. Vor dem Hintergrund der angespannten Verkehrs- und Parksituation rund um den Markt - freie Parkplätze sind Mangelware, der Parkdruck (in Höchst ohnehin hoch) steigt zu Marktzeiten ebenso wie die Anzahl der Falschparker in Halteverboten - wurde ein Verkehrsplanungsbüro mit einer Parkraumstudie beauftragt. Ein Ergebnis war, dass die Beschilderung auf dem Marktplatz, in der Straße Höchster Markt sowie in der Melchiorstraße, Antoniterstraße und Justinuskirchstraße einem Flickenteppich gleicht und kaum erfassbar ist. Das Verkehrsplanungsbüro hat im Ergebnis vier konzeptionelle Vorschläge zur Neustrukturierung der Verkehrs- und Parkregelungen erstellt. Nach Vorstellung und umfassender Diskussion der vier Konzepte, unter Einbeziehung der Marktbeschicker (u. a. in einem Ortstermin), wird die Umsetzung des Konzepts A befürwortet. Das Konzept A beinhaltet eine klare Parkregelung mit mehr Kurzzeitparkplätzen im direkten Umfeld. Die Anfahrt zum Markt bleibt unverändert. Für die Umsetzung ist keine Umgestaltung notwendig. Da weiterhin die Gefahr des Falschparkens im Bereich der Umfahrung besteht, sind Kontrollen notwendig. Inwieweit die Umsetzung des Konzepts A zu einer Verbesserung führt, soll nach einem Jahr durch den Ortsbeirat evaluiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2036 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

U60311

17.06.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 1340/1 Betreff: U60311 Vorgang: OM 5133/19 OBR 1; ST 231/20; V 1715/20 OBR 1; ST 2177/20; ST 1196/21; V 641/23 OBR 1; ST 767/24 Der Magistrat wird um Darlegung gebeten, inwieweit sich die Aussage ist seiner Stellungnahme ST 767 vom 19. April 2024, die Stadt verfüge derzeit nicht über "Dispositionsmöglichkeiten im Bereich des Bauwerks an der Hauptwache", da diese durch den Beschluss M 192 vom 11. November 2022 in die Verwaltung der VGF übergeben worden sei, mit seinen Ausführungen in ebenjenem Magistratsvortrag M 192 verträgt, dass "im Sinne eines geringstmöglichen Eingriffs in die bestehende Struktur [...] nur das wirtschaftliche Eigentum, das die VGF dann als Vermögensgegenstand in ihrer Bilanz aktivieren und abschreiben kann, [möglichst steuerneutral übertragen werden soll], nicht jedoch das zivilrechtliche Eigentum, [und dass] die Stadt Frankfurt am Main also auch nach der Übertragung aufgrund der 100%igen Beteiligungsquote an der SWFH sowie der VGF das Vermögen der unterirdischen Anlagen [grundsätzlich] im eigenen Einflussbereich" behalte. Befinden sich die Flächen nun im Einflussbereich der Stadt oder nicht? Zudem wird um Mitteilung gebeten, welche "sicherheitsrelevante Einrichtungen" der VGF sich derzeit in dem Bauwerk befinden. Begründung: Mit der Anregung OM 5133 vom 17. September 2019 hat der Ortsbeirat den Magistrat darum gebeten, den Sachstand und seine Planungen hinsichtlich der Liegenschaft des ehemaligen U60311 mitzuteilen. Der Magistrat solle darauf hinwirken, dass die Liegenschaft wieder als Diskothek genutzt werden kann. Mit Stellungnahme ST 231 vom 7. Februar 2020 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er einen Ideenwettbewerb zur künftigen Nutzung der Liegenschaft plane. Eine erneute Nutzung als Diskothek sei aus Brandschutzgründen ausgeschlossen. Mit Auskunftsersuchen V 1715 vom 18. August 2020 hat der Ortsbeirat den Magistrat gefragt, für wann der Ideenwettbewerb geplant sei, welche Maßnahmen getroffen werden müssten, um die Brandschutzbedingungen zur erneuten Einrichtung einer Diskothek zu erfüllen, und mit welchen Kosten insoweit zu rechnen sei. Mit Stellungnahme ST 1196 vom 7. Juni 2021 hat der Magistrat mitgeteilt, die VGF habe den Flächenbedarf für die Unterführung Roßmarkt angemeldet. Der geplante Ideenwettbewerb sei deshalb zurückgestellt worden. Das Ergebnis "des Abstimmungsprozesses" sei abzuwarten. Dabei ist unklar, von welchem Abstimmungsprozess die Rede ist. Mit seinem Vortrag M 192 vom 11. November 2022 hat der Magistrat ausgeführt, dass diverse unterirdische Anlagen, wohl unter anderem auch die Liegenschaft des ehemaligen U60311, "dem Werte nach" (quoad sortem) in die VGF eingelegt werden sollen. Dieses Konstrukt ist steuermotiviert; eine Änderung des zivilrechtlichen Eigentums ist damit nicht verbunden. Trotzdem hat der Magistrat mit Stellungnahme ST 767 vom 19. April 2024 nunmehr erklärt, er verfüge nicht über die entsprechenden "Dispositionsmöglichkeiten", was den vorherigen Ausführungen evident widerspricht. Zudem hat der Magistrat ausgeführt, die VGF benötige die Fläche zur Vorhaltung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen. Es ist dabei unklar, um welche Einrichtungen es hier gehen soll; zudem erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass diese tatsächlich in der ehemaligen Fußgängerunterführung untergebracht sind. In Wahrheit dürfte die Liegenschaft nach wie vor leer stehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5133 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 231 Auskunftsersuchen vom 18.08.2020, V 1715 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2177 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1196 Auskunftsersuchen vom 21.03.2023, V 641 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 767 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1005 2024 Die Vorlage OF 1340/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Frankfurter Westen: Nutzung der Abwärme des Industrieparks

09.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2024, OF 1046/6 Betreff: Frankfurter Westen: Nutzung der Abwärme des Industrieparks Vorgang: OA 252/22 OBR 6; B 128/23; V 710/23 Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, über den Stand der Gespräche mit der Infraserv, der Mainova und der Süwag zur Nutzung von Abwärme für Fernwärme im Frankfurter Westen zu unterrichten. Insbesondere soll der Magistrat dazu Stellung nehmen, inwieweit sich die derzeitigen Planungen auf die kommunale Wärmeplanung und gegebenenfalls größere städtebauliche Projekte wie z. B. die Sanierung der Bolongarostraße auswirken. Begründung: Der Ortsbeirat hatte den Magistrat im Oktober 2022 in der OA 252 aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Infraserv ein Konzept zu erstellen, wie die Abwärme aus dem Industriepark Höchst für die umliegenden Stadtteile möglichst bald nutzbar gemacht werden kann. Daraufhin berichtete der Magistrat im März 2023 in der B 128, dass es zur Abwärmenutzung aus dem Industriepark in der Vergangenheit immer wieder Gespräche zwischen dem Industrieparkbetreiber und der Mainova AG gegeben hat und diese aktuell wieder neu aufgenommen wurden. Zusätzlich wurde der Magistrat im Juli 2023 in V 710 gebeten, über den Stand der kommunalen Wärmeplanung im Westen zu berichten. Das Auskunftsersuchen blieb bisher unbeantwortet. In der Presse war nun mehrfach zu lesen, dass der Industrieparkbetreiber bereits an konkreten Konzepten zusammen mit der Mainova AG aber auch der Süwag Energie AG arbeitet. Demzufolge existieren bereits Grundplanungen für ein komplett neues Wärmenetz in Höchst und Unterliederbach. Diese Grundplanungen wirken sich potentiell auf die kommunale Wärmeplanung und auch größere städtebauliche Projekte wie z. B. die Sanierung der Bolongarostraße aus. Insbesondere für Wohnimmobilieneigentümer ist es relevant, zu erfahren, wie diese Planungen die zukünftige Wärmeversorgung beeinflussen können und welche Investitionsmaßnahmen zu erwarten und einzuplanen sind. Fernwärme ist eine wichtige Option zur Reduzierung von Treibhausgasen. Im Industriepark Höchst fällt unvermeidbare Abwärme in erheblichem Umfang an. Daher ist es sinnvoll, diese Option in die städtische Wärmeplanung einzubeziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.10.2022, OA 252 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 128 Auskunftsersuchen vom 04.07.2023, V 710 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 976 2024 Die Vorlage OF 1046/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Höchst: Information und Präsentation Parkraumanalyse Höchster Markt

09.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2024, OF 1048/6 Betreff: Höchst: Information und Präsentation Parkraumanalyse Höchster Markt Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, die Variante C der vom Magistrat vorgestellten Optionen zur Neugestaltung der Verkehrsregelung umzusetzen, die an Markttagen eine Überlastung der Straßen rund um den Markt mit laufendem Verkehr verhindert. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH zu veranlassen, ein Zukunftskonzept für den Höchster Markt zu entwickeln, das den Stadtteil mit seinen Geschäften insgesamt berücksichtigt. Begründung: Die Fachleute des Magistrats haben sich aus gutem Grund für die Variante C ausgesprochen. Sie schafft den besten Ausgleich der Interessen von mit oder ohne Auto ankommenden Marktbesuchern, Marktbeschickern und den Anwohnern, die bei der heutigen Regelung sehr unter Parksuch-Verkehr und illegalem Parken leiden. Außerdem kann sie verstärkt Zielgruppen anziehen, die neben einem attraktiven Angebot auch eine angenehme Umgebung schätzen. Überdies bietet sie mehr Kurzzeitparkplätze als bisher. Die Variante A mit weitgehend unveränderter Verkehrsführung würde dagegen den heutigen Zustand mit hohem Parksuch-Verkehr und beständiger Verletzung der Verkehrsregeln durch Zuparken der Fußgängerbereiche und umgekehrt dann auch Fußgängern auf der Straße zementieren. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Stadtpolizei nicht genug Kapazität hat, auch nur die Einhaltung elementarer Grundregeln durchzusetzen. Ein attraktiver, gut besuchter Wochenmarkt kann Motor der Stadtentwicklung sein und dem Einzelhandel in der gesamten Höchster Innenstadt zugutekommen, aber auch der Entwicklung des Stadtbilds mit seiner Vielzahl denkmalgeschützter Bauten. Nur eine attraktive Höchster Innenstadt schafft Investitionsanreize für Immobilienbesitzer. Die Beruhigung der Verkehrssituation ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.06.2024, OF 1043/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5654 2024 1. Die Vorlage OF 1043/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1048/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern

07.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2024, OF 1043/6 Betreff: Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Mit dem Ziel, die Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt zu verbessern wird der Magistrat gebeten, von den vier erstellten konzeptionellen Vorschlägen das Konzept A umzusetzen, das - eine unveränderte Verkehrsführung - Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe 1 Stunde) und Haltebereichen um den Marktplatz herum (während der Marktzeiten) beinhaltet. In Verbindung mit der Umsetzung wird der Magistrat gebeten, regelmäßige Kontrollen zu veranlassen, um die Einhaltung der (neuen) Parkregelung zu kontrollieren. Ergänzend zu dem Konzept wird der Magistrat gebeten, - die Gehwegbreite in der Antoniterstraße zu prüfen und entsprechend der Breite Längs- oder Schrägparkplätze einzurichten, - die Installation einer festen Sitzbank und/oder von Fahrradabstellplätzen direkt vor der Markthalle zu prüfen - die alternativen Parkmöglichkeiten in Höchst besser und weiträumig auszuschildern, insbesondere den Parkplatz in der Paulistraße (samstags geöffnet) - die Parkplätze hinter dem Schwimmbad zu markieren und ausschließlich für das Personal der Bäderbetriebe und des Marktes vorzuhalten (abgesehen vorhandener Anwohnerparkplätze, die bestehen bleiben) - weitere Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe 1 Stunde) in der Melchiorstraße zwischen Antoniterstraße und Leverkuser Straße einzurichten. Begründung: Der Höchster Wochenmarkt, der jeden Dienstag-, Freitag- und Samstagmorgen zahlreiche Kunden aus dem Frankfurter Westen und den Nachbargemeinden des Main-Taunus-Kreises anzieht, blickt auf eine bald 700jährige Tradition zurück - bereits im Jahr 1356 siedelten sich nach Verleihung der Stadt- und Marktrechte durch Kaiser Karl IV. die ersten Marktstände in Höchst an. Auf dem "Einkaufsmarkt" ist für jeden, der gute Qualität und frische Ware schätzt, etwas dabei - die Marktbesucher erhalten frisches Obst und Gemüse, ebenso, wie Geflügel-, Fleisch- und Wurstwären, Käsespezialitäten, Gewürze und vieles mehr. Viele nutzen auch die Gelegenheit, sich ein Brötchen auf Wunsch frisch belegen zu lassen oder einen Kaffee in der Markthalle zu trinken. Während die lokale Höchster Wirtschaft im Wandel ist und viele alteingesessene Geschäfte bereits geschlossen wurden, hat der Höchster Markt Bestand. Entsprechend wichtig ist es, dass der Höchster Markt erhalten bleibt. Vor dem Hintergrund der angespannten Verkehrs- und Parksituation rund um den Markt - freie Parkplätze sind Mangelware, der Parkdruck (in Höchst ohnehin hoch), steigt zu Marktzeiten ebenso, wie die Anzahl der Falschparker in Halteverboten - wurde ein Verkehrsplanungsbüro mit einer Parkraumstudie beauftragt. Ein Ergebnis war, dass die Beschilderung auf dem Marktplatz, in der Straße Höchster Markt sowie in Melchior-, Antoniter- und Justinuskirchstraße einem Flickenteppich gleicht und kaum erfassbar ist. Das Verkehrsplanungsbüro hat im Ergebnis vier konzeptionelle Vorschläge zur Neustrukturierung der Verkehrs- und Parkregelungen erstellt. Nach Vorstellung und umfassender Diskussion der vier Konzepte unter Einbeziehung der Marktbeschicker (u.a. in einem Ortstermin), wird die Umsetzung des Konzepts A befürwortet. Das Konzept A beinhaltet eine klare Parkregelung mit mehr Kurzzeitparkplätzen im direkten Umfeld. Die Anfahrt zum Markt bleibt unverändert. Für die Umsetzung ist keine Umgestaltung notwendig. Da weiterhin die Gefahr des Falschparkens im Bereich der Umfahrung besteht, sind Kontrollen notwendig. Inwieweit die Umsetzung des Konzepts A zu einer Verbesserung führt, soll nach einem Jahr über den Ortsbeirat evaluiert werden. Antragsteller: CDU SPD Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.06.2024, OF 1048/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5654 2024 1. Die Vorlage OF 1043/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1048/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und BFF (= Enthaltung)

Parteien: CDU, SPD, Linke, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erstellung eines Konzeptes für die Sportanlage Brandsbornstraße (II)

07.06.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5622 entstanden aus Vorlage: OF 1145/5 vom 20.05.2024 Betreff: Erstellung eines Konzeptes für die Sportanlage Brandsbornstraße (II) Vorgang: F 2450/24 Der Magistrat wird gebeten , in Absprache mit der Stadt Offenbach bereits in 2024 mit der Prüfung der Revitalisierung der Sportanlage Brandsbornstraße und des Neubaus des Funktionsgebäudes zu beginnen, um das Konzept im Anschluss an den Abzug der Leibnizschule umsetzen zu können. Begründung: Auf die Frage vom 25.04.2024, F 2450, wie der aktuelle Sachstand zur Revitalisierung der Sportanlage Brandsbornstraße ist, antwortete der Magistrat, dass das "Funktionsgebäude auf der Sportanlage, das auf der Gemarkung Offenbach steht, [...] abgerissen [wurde]. Auf dieser Fläche wird zurzeit die angrenzende Leibnizschule ausgegliedert. Sobald das Gelände frei ist, wird in Absprache mit der Stadt Offenbach der Neubau eines Funktionsgebäudes sowie die Revitalisierung der Sportfläche geprüft." Der Ortsbeirat hält es für zielführend, dass bereits in 2024 mit der Prüfung der Revitalisierung der Sportanlage Brandsbornstraße und dem Neubau des Funktionsgebäudes begonnen wird, damit nach dem Abzug der Leibnizschule unmittelbar mit der Umsetzung des Konzeptes für die Sportanlage Brandsbornstraße begonnen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 25.04.2024, F 2450 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1492 Aktenzeichen: 52-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Verkehrs- und Parkplatzprobleme An der Steinmühle beheben

28.05.2024 · Aktualisiert: 31.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5515 entstanden aus Vorlage: OF 1018/6 vom 07.05.2024 Betreff: Nied: Verkehrs- und Parkplatzprobleme An der Steinmühle beheben Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Das Parken auf allen Parkplätzen in der Straße An der Steinmühle in Nied wird nur noch für Pkw erlaubt. Hierzu sollen die betreffenden Schilder (Zusatzschild 1010-58 zum Verkehrszeichen 314) aufgestellt werden und insbesondere in der Anfangszeit auch deren Einhaltung kontrolliert werden. 2. Die Straße wird in die bestehende Tempo-30-Zone im Quartier Nied-West einbezogen. 3. Es werden Maßnahmen ergriffen, damit der benachbarte Kfz-Betrieb in der Bolongarostraße die Straße An der Steinmühle nicht mehr als Abstellplatz für seine Kundenfahrzeuge missbraucht. 4. Es wird gegebenenfalls ein Ortstermin mit den Anwohnern vereinbart. Begründung: Seit Jahren beklagen sich die Anwohner über chaotische Verkehrs- und Parkplatzprobleme in ihrer Straße An der Steinmühle. Nachdem der Ortsbeirat im Herbst 2021 zum ersten Mal auf die nicht hinnehmbare Situation aufmerksam gemacht hat, trat laut Aussagen von Bewohnern zunächst eine Verbesserung der Zustände ein. Mit der Zeit hat es sich aber wieder deutlich verschlechtert. In dieser Straße gibt es zwei Probleme: Zum einen wird hier trotz der Sackgasse, vor Erreichen einer 90-Grad-Kurve, laut Anwohnern sehr schnell gefahren. Da die Straße oft von Kindern überquert wird, fürchten die Anwohner um die Sicherheit ihrer Kinder. Neben Kindern werden durch zu schnelles Fahren auch Radfahrer gefährdet, die die Straße befahren, da diese Straße eine ausgewiesene Radwegeverbindung zwischen Höchst und der Innenstadt ist. Laut der Stadt Frankfurt scheint die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht möglich, sodass sich die Anwohner zumindest eine angeordnete Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h wünschen, ähnlich wie es in den Nachbarstraßen schon eingeführt worden ist. Zum anderen gibt es in der Straße eine größere Anzahl an Parkplätzen, die teilweise durch den anliegenden Kfz-Betrieb in der Bolongarostraße (Abstellen defekter Pkw, oft ohne Nummernschild, häufig auslaufendes Öl) sowie durch Gewerbetreibende mit Wohnsitz außerhalb von Frankfurt missbraucht werden. Die Anwohner berichten, dass auswärtige Gewerbetreibende nachts ihre Firmenfahrzeuge dort auf den Parkplätzen abstellen. Morgens fahren sie dann mit ihren Privat-Pkw in die Straße An der Steinmühle, steigen in ihre Firmenfahrzeuge um und fahren damit zu ihrer Arbeit, während ihre Privat-Pkw den Tag über dort parken. Abends erfolgt dann wieder der Wechsel und die Firmenfahrzeuge parken die ganze Nacht dort. Die Parkplätze sind aber nicht für defekte Autos der Kfz-Werkstatt oder für Firmenfahrzeuge von Gewerbetreibenden eingerichtet worden, sondern für die Menschen, die in dieser Straße wohnen sowie für temporäre Besucher der Alevitischen Gemeinde. Das Anbringen des Zusatzschilds 1010-58, zusammen mit dem schon vorhandenen Verkehrszeichen 314, würde in Zukunft nur das Parken von Pkw erlauben. Die Firmenfahrzeuge und der damit verbundene Verkehr könnten so aus dieser Straße verbannt werden. Insbesondere kurz nach Anbringung der neuen Schilder sollte hier verstärkt das Einhalten der neuen Regelung kontrolliert werden. Bezüglich der defekten Kundenfahrzeuge der anliegenden Kfz-Werkstatt sollten Maßnahmen eingeleitet werden, die den Missbrauch und die damit einhergehende Umweltverschmutzung unverzüglich beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1870 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrung des Weges „Agendawaldschneise“ westlich der Schwanheimer Bahnstraße

28.05.2024 · Aktualisiert: 16.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5518 entstanden aus Vorlage: OF 1022/6 vom 10.05.2024 Betreff: Sperrung des Weges "Agendawaldschneise" westlich der Schwanheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Durchfahrt zur "Agendawaldschneise" westlich der Schwanheimer Bahnstraße durch einen Poller gesperrt wird, damit keine Kraftfahrzeuge mehr im Naturschutzgebiet beidseitig der "Agendawaldschneise" parken können. Die Absperrung ist so anzubringen, dass eine ungehinderte Zufahrt zu dem Parkplatz an dieser Stelle möglich bleibt (siehe Karte). Begründung: An schönen Tagen mangelt es an Parkplätzen, um die Fahrzeuge aller Besucherinnen und Besucher des Schwanheimer Forstes auf den vorhandenen Parkplätzen aufnehmen zu können. In solchen Fällen suchen die Halterinnen und Halter dieser Fahrzeuge nach alternativen Stellplätzen im Naturschutzgebiet. Im Hochsommer geht damit eine Brandgefahr einher, wenn die Fahrzeuge auf ausgedörrtem Gras geparkt werden. (c) Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1747 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 931 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

(Wohn-)Situation für die Menschen in und in der Nachbarschaft von Arbeiterunterkünften dringend verbessern

28.05.2024 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5525 entstanden aus Vorlage: OF 1035/6 vom 26.05.2024 Betreff: (Wohn-)Situation für die Menschen in und in der Nachbarschaft von Arbeiterunterkünften dringend verbessern In den westlichen Stadtteilen Frankfurts ist seit Jahren eine besorgniserregende Entwicklung rund um die Unterbringung von Arbeitern und Monteuren zu beobachten: Häufig werden ehemals gewerblich genutzte Immobilien von Immobiliengesellschaften erworben, die dann nach dem Erwerb zu Unterkünften für Arbeiter und Monteure "umgewidmet" werden. Dabei ist in einigen Fällen fraglich, inwieweit Anträge auf eine Umwidmung der gewerblichen Flächen in Wohnraum gestellt und genehmigt wurden bzw. ob dieser Wohnraum dann zur Kurzzeitvermietung genutzt werden darf. Die Wohnsituation ist für die Menschen, die in den Unterkünften für bestimmte Zeiträume leben, oft nicht angemessen - die Immobilien werden vernachlässigt und häufig sind die Unterkünfte dicht belegt, sodass die Menschen keinen angemessenen Raum zum Leben haben. Diese Situation ist unwürdig für die Menschen in den Unterkünften und führt zudem zu massiven Problemen mit den Menschen in der Nachbarschaft, denn die Immobilien befinden sich in der Regel in bewohnten Stadtteilen und die Probleme in und um die Unterkünfte wirken sich entsprechend massiv auf die Menschen, die in der Nachbarschaft leben, aus. Es kommt beispielsweise zu Ruhestörungen und wilden (Sperr-)Müllbergablagerungen. Exemplarisch und aus aktuellem Anlass ist hier eine Unterkunft zu nennen, die in der Liegenschaft in der Schaumburger Straße 23 (ehemalige Gaststätte "Hainer Hof") entstanden ist. Die Menschen, die in den umliegenden Wohnhäusern leben, beklagen sich über massive Ruhestörungen in der Nacht (oft bis zwei Uhr oder länger), Müll auf der Straße und im Halteverbot abgestellte Fahrzeuge (insbesondere Sprinter), die Ausfahrten sowie Geh- und Rettungswege blockieren. Es wird berichtet, dass volle Müllbeutel, Eier und Glasflaschen aus den Fenstern des Hauses mitten auf die Straße und in die Hinterhöfe sowie Eier teilweise gegen Autos geworfen werden. Vonseiten der Ämter wird lediglich darauf verwiesen, dass man "bei den Belästigungen sofort das Ordnungsamt anrufen und wenn möglich sogar das Telefon so halten [solle], dass die Mitarbeiter durch das Telefon die Störung hören können". Konsequenzen gab es bisher keine. Die Menschen in der Nachbarschaft sind verzweifelt und fühlen sich im Stich gelassen. Ebenso im Stich gelassen werden die Menschen, die in den Unterkünften leben, und letzten Endes wird damit auch dringend benötigter Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen. Diese Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. folgende Fragen zu beantworten: a) Sind dem Magistrat die Unterkünfte und die Situation rund um die Unterkünfte bekannt? b) Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Umwidmung von gewerblich genutzten Immobilien und Wohnraum in Wohnraum für Arbeiter und Monteure (also zur Kurzzeitvermietung) erfolgen kann? c) Was unternimmt der Magistrat, damit für die Arbeiter und Monteure menschenwürdige Unterkünfte entstehen? d) Wie werden die erforderlichen Standards gegenüber den Eigentümern bzw. Vermietern überwacht? e) Wie und in welchem Rhythmus erfolgen die Kontrollen der (genehmigten) Nutzungen und wer ist hierfür konkret zuständig? f) Wie und in welchem Rhythmus erfolgen Kontrollen durch das Gesundheitsamt und im Hinblick auf den Brandschutz? g) An welche konkreten Ansprechpartner (Ämter, Stellen) können sich die Menschen in der Nachbarschaft bei Unregelmäßigkeiten und Beeinträchtigungen wenden? h) Welche Nutzungsgenehmigung und für wie viele Personen konkret liegt für die Liegenschaft in der Schaumburger Straße 23 (ehemalige Gaststätte "Hainer Hof") vor? 2. dafür Sorge zu tragen, dass in regelmäßigen Abständen Kontrollen im Hinblick auf die geschilderten Probleme (Lärm, Müll, Fahrzeuge im Halteverbot) rund um die Unterkünfte - aktuell insbesondere in der Schaumburger Straße - stattfinden (beispielsweise durch regelmäßige Bestreifung durch das Ordnungsamt, die Landespolizei etc.). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1714

OF (Antrag Ortsbeirat )

Frankfurter Westen: (Wohn-)Situation für die Menschen in und in der Nachbarschaft von Arbeiterunterkünften dringend verbessern

26.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2024, OF 1035/6 Betreff: Frankfurter Westen: (Wohn-)Situation für die Menschen in und in der Nachbarschaft von Arbeiterunterkünften dringend verbessern In den westlichen Stadtteilen Frankfurts ist seit Jahren eine besorgniserregende Entwicklung rund um die Unterbringung von Arbeitern und Monteuren zu beobachten: Häufig werden ehemals gewerblich genutzte Immobilien von Immobiliengesellschaften erworben, die dann nach dem Erwerb zu Unterkünften für Arbeiter und Monteure "umgewidmet" werden. Dabei ist in einigen Fällen fraglich, inwieweit Anträge auf eine Umwidmung der gewerblichen Flächen in Wohnraum gestellt und genehmigt wurden bzw. ob dieser Wohnraum dann zur Kurzzeitvermietung genutzt werden darf. Die Wohnsituation ist für die Menschen, die in den Unterkünften für bestimmte Zeiträume leben, oft nicht angemessen - die Immobilien werden vernachlässigt und häufig sind die Unterkünfte dicht belegt, so dass die Menschen keinen angemessenen Raum zum Leben haben. Diese Situation ist unwürdig für die Menschen in den Unterkünften und führt zudem zu massiven Problemen mit den Menschen in der Nachbarschaft. Denn die Immobilien befinden sich i.d.R. in bewohnten Stadtteilen und die Probleme in und um die Unterkünfte wirken sich entsprechend massive auf die Menschen, die in der Nachbarschaft leben, aus. Es kommt bspw. zu Ruhestörungen und wilden (Sperr-) Müllbergablagerungen. Exemplarisch und aus aktuellem Anlass ist hier eine Unterkunft zu nennen, die in der Liegenschaft in der Schaumburger Straße 23 (ehemalige Gaststätte "Hainer Hof") entstanden ist. Die Menschen, die in den umliegenden Wohnhäusern leben, beklagen sich über massive Ruhestörungen in der Nacht (oft bis 2 Uhr oder länger), Müll auf der Straße und im Halteverbot abgestellte Fahrzeuge (insb. Sprinter), die Ausfahrten, Geh- und Rettungswege blockieren. Es wird berichtet, dass volle Müllbeutel, Eier und Glasflaschen aus den Fenstern des Hauses mitten auf die Straße, in die Hinterhöfe und Eier teilweise gegen Autos geworfen werden. Von Seiten der Ämter wird lediglich darauf verwiesen, dass man "bei den Belästigungen sofort das Ordnungsamt anrufen und wenn möglich sogar das Telefon so halten [solle], dass die Mitarbeiter durch das Telefon die Störung hören können". Konsequenzen gab es bisher keine. Die Menschen in der Nachbarschaft sind verzweifelt und fühlen sich im Stich gelassen. Ebenso im Stich gelassen werden die Menschen, die in den Unterkünften leben. Und letzten Endes wird damit auch dringend benötigter Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: - Sind dem Magistrat die Unterkünfte und in die Situation rund um die Unterkünfte bekannt? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Umwidmung von gewerblich genutzten Immobilien und Wohnraum in Wohnraum für Arbeiter und Monteure (also zur Kurzzeitvermietung) erfolgen kann? - Was unternimmt der Magistrat, damit für die Arbeiter und Monteure menschenwürdige Unterkünfte entstehen? - Wie werden die erforderlichen Standards gegenüber den Eigentümern bzw. Vermietern überwacht? - Wie und in welchem Rhythmus erfolgen die Kontrollen der (genehmigten) Nutzungen und wer ist hierfür konkret zuständig? - Wie und in welchem Rhythmus erfolgen Kontrollen durch das Gesundheitsamt und im Hinblick auf den Brandschutz? - An welche konkreten Ansprechpartner (Ämter, Stellen) können sich die Menschen in der Nachbarschaft wenden, bei Unregelmäßigkeiten und Beeinträchtigungen wenden? - Welche Nutzungsgenehmigung und für wie viele Personen liegt konkret für die Liegenschaft in der Schaumburger Straße 23 (ehemalige Gaststätte "Hainer Hof") vor? Zudem wird der Magistrat gebeten dafür Sorge zu tragen, dass in regelmäßigen Abständen Kontrollen im Hinblick auf die geschilderten Probleme (Lärm, Müll, Fahrzeuge im Halteverbot) rund um die Unterkünfte - aktuell insb. in der Schaumburger Straße - kontrolliert wird (Bspw. durch regelmäßige Bestreifung mit dem Ordnungsamt, der Landespolizei etc.). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5525 2024 Die Vorlage OF 1035/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Erstellung eines Konzeptes für Sportanlage Brandsbornstraße (II)

20.05.2024 · Aktualisiert: 20.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2024, OF 1145/5 Betreff: Erstellung eines Konzeptes für Sportanlage Brandsbornstraße (II) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in Absprache mit der Stadt Offenbach bereits in 2024 mit der Prüfung der Revitalisierung der Sportanlage Brandsbornstraße und des Neubaus des Funktionsgebäudes zu beginnen, um das Konzept im Anschluss an den Abzug der Leibnizschule umsetzen zu können. Begründung: Auf die Frage 25.04.2024, F 2450, wie der der aktuelle Sachstand zur Revitalisierung der Sportanlage Brandsbornstraße ist, antwortete der Magistrat, dass das "Funktionsgebäude auf der Sportanlage, das auf der Gemarkung Offenbach steht, [...] abgerissen [wurde]. Auf dieser Fläche wird zur Zeit die angrenzende Leibnizschule ausgegliedert- Sobald das Gelände frei ist, wird in Absprache mit der Stadt Offenbach der Neubau eines Funktionsgebäudes sowie die Revitalisierung der Sportfläche geprüft." Der Ortsbeirat hält es für zielführend, dass bereits in 2024 mit der Prüfung der Revitalisierung der Sportanlage Brandsbornstraße und dem Neubau des Funktionsgebäudes begonnen wird, damit nach dem Abzug der Leibnizschule unmittelbar mit der Umsetzung des Konzeptes für die Sportanlage Brandsbornstraße begonnen werden kann. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5622 2024 Die Vorlage OF 1145/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim - Sperrung des Weges Agendawaldschneise westlich der Schwanheimer Bahnstraße

10.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 1022/6 Betreff: Schwanheim - Sperrung des Weges Agendawaldschneise westlich der Schwanheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu veranlassen, dass die Durchfahrt zur Agandawaldschneise westlich der Schwanheimer Bahnstraße durch einen Poller gesperrt wird, damit keine Kraftfahrzeuge mehr in dem Naturschutzgebiet beidseitig der Agendawaldschneise parken können. Die Absperrung ist so anzubringen, dass eine ungehinderte Zufahrt zu dem Parkplatz an dieser Stelle möglich bleibt (siehe Karte). Begründung: An schönen Tagen mangelt es an Parkplätzen, um die Fahrzeuge aller Besucherinnen und Besucher des Schwanheimer Forstes auf den vorhandenen Parkplätze aufnehmen zu können. In solchen Fällen suchen die Halterinnen und Halter dieser Fahrzeuge nach alternativen Stellplätzen in dem Naturschutzgebiet. Im Hochsommer geht damit eine Brandgefahr einher, wenn die Fahrzeuge auf ausgedörrtem Gras geparkt werden. (c) Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5518 2024 Die Vorlage OF 1022/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Verkehrs- und Parkplatzprobleme An der Steinmühle beheben

07.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1018/6 Betreff: Nied: Verkehrs- und Parkplatzprobleme An der Steinmühle beheben Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen. 1) Das Parken auf allen Parkplätzen in der Straße "An der Steinmühle" in Nied nur noch für PKW zu erlauben. Hierzu sollen die betreffenden Schilder (Zusatzschild VZ 1010-58 zum Verkehrszeichen 314) aufgestellt und insbesondere in der Anfangszeit auch kontrolliert werden. 2) Die Straße in die bestehende Tempo 30-Zonierung im Quartier Nied-West einzubeziehen. 3) Maßnahmen zu ergreifen, damit der benachbarte KFZ-Betrieb in der Bolongarostraße die Straße "An der Steinmühle" nicht mehr als Abstellplatz für seine Kundenfahrzeuge missbraucht. 4) Ggf. einen Ortstermin mit den Anwohnern zu vereinbaren. Begründung: Seit Jahren beklagen sich die Anwohner über chaotische Verkehrs- und Parkplatzprobleme in ihrer Straße "An der Steinmühle". Nachdem der Ortsbeirat im Herbst 2021 zum ersten Mal auf die nicht hinnehmbare Situation aufmerksam gemacht hat, trat laut Aussage von Bewohnern zunächst eine Verbesserung der Zustände ein. Mit der Zeit hat es sich aber wieder deutlich verschlechtert. In dieser Straße gibt es 2 Probleme: Zum einen wird hier trotz Sackgasse vor Erreichen einer 90-Grad-Kurve laut Anwohnern sehr schnell gefahren. Da die Straße oft von Kindern überquert wird, fürchten die Anwohner um die Sicherheit ihrer Kinder. Neben Kindern werden durch zu schnelles Fahren auch Radfahrer gefährdet, die die Straße befahren, da diese eine ausgewiesene Radwegeverbindung zwischen Höchst und der Innenstadt ist. Laut Stadt Frankfurt scheint die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht möglich, so dass sich die Anwohner zumindest eine angeordnete Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h wünschen, ähnlich wie es in den Nachbarstraßen schon eingeführt worden ist. Zum anderen gibt es in der Straße eine größere Anzahl an Parkplätzen, die teilweise durch den anliegenden KFZ-Betrieb in der Bolongarostraße (Abstellen defekter PKW, oft ohne Nummernschild, häufig auslaufendes Öl) sowie durch Gewerbetreibende mit Wohnsitz außerhalb von Frankfurt missbraucht werden. Die Anwohner berichten, dass auswärtige Gewerbetreibende nachts ihre Firmenfahrzeuge dort auf den Parkplätzen abstellen. Morgens fahren sie dann mit ihren Privat-PKWs in die Straße "An der Steinmühle", steigen in ihre Firmenfahrzeuge um und fahren damit zu ihrer Arbeit, während ihre Privat-PKW den Tag über dort parken. Abends erfolgt dann wieder der Wechsel und die Firmenfahrzeuge parken dann die ganze Nacht dort. Die Parkplätze dort sind aber nicht für defekte Autos der KFZ-Werkstatt oder für Firmenfahrzeuge von Gewerbetreibenden eingerichtet worden, sondern für die Menschen, die in dieser Straße wohnen sowie für temporäre Besucher der Alevitischen Gemeinde. Das Anbringen des Zusatzschilds VZ 1010-58 zusammen mit dem schon vorhandenen Verkehrszeichen 314 würde in Zukunft nur das Parken von PKW erlauben. Die Firmenfahrzeuge und der damit verbundene Verkehr könnten so aus dieser Straße verbannt werden. Insbesondere kurz nach Anbringung der neuen Schilder sollte hier verstärkt das Einhalten der neuen Regelung kontrolliert werden. Bezüglich der defekten Kundenfahrzeuge der anliegenden KFZ-Werkstatt sollten Maßnahmen eingeleitet werden, die den Missbrauch und die damit einhergehende Umweltverschmutzung unverzüglich beenden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5515 2024 Die Vorlage OF 1018/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abfallbehälter mit integriertem Aschenbecher

23.04.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5385 entstanden aus Vorlage: OF 812/10 vom 09.04.2024 Betreff: Abfallbehälter mit integriertem Aschenbecher Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, beim Austausch oder Neuaufstellen von Abfallbehältern, Modelle mit integriertem Aschenbecher zu nutzen, besonders an stärker frequentierten Stellen im Ortsbezirk 10. Begründung: An stärker frequentierten Stellen ist leider besonders stark das achtlose Wegwerfen von Zigarettenstummeln zu beobachten. Es sind keine Möglichkeiten für die Entsorgung vorhanden und verständlicherweise wollen viele nicht riskieren, den Mülleimer in Brand zu setzen. Man kann die Situation verbessern, indem man zukünftig beim Austausch von veralteten oder Neuaufstellen von Abfallbehältern, Modelle mit Aschenbecher aufstellt. Sinnvoll wären diese z. B. in der Weilbrunnstraße in der Höhe von Netto-Markt und Spielcasino, in der Nähe von Bäckereien, Einkaufsmöglichkeiten, auf dem Weg nach Hause von der Bahn usw. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1379 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Prüfung und Information über abgerufene Förderprogramme im Ortsbezirk 10

23.04.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5386 entstanden aus Vorlage: OF 813/10 vom 09.04.2024 Betreff: Prüfung und Information über abgerufene Förderprogramme im Ortsbezirk 10 Vorgang: M 152/23 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob Anwohner des Ortsbezirks 10 den Klimabonus für Maßnahmen in 2023 beantragt haben. Begründung: Laut Magistratsvortrag vom 08.09.2023, M 152, können Frankfurter Anwohner Förderungen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen beantragen. Es ist wichtig, festzustellen, ob die Bürger des Ortsbezirks 10 Kenntnis davon hatten und entsprechend Anträge bei der Stadt Frankfurt gestellt haben. Mit unterschiedlich hohen Anteilen an den Kosten werden folgende Maßnahmen gefördert: Dach-, Fassaden-, Hofbegrünungen, Regenwasserspeicherungen, Trinkbrunnen, Mini-PV-Anlagen, Solar-Gründächer, Solaranlagen, Batteriespeicher für Solarstrom und Ladesäulen zur Nutzung von Solarstrom. Anträge können Privatpersonen, Wohnungseigentümer, Unternehmen, Organisationen, Genossenschaften und Mieter stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 152 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1378 Aktenzeichen: 80-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 12 Brandschutz und Rettungsdienst Produktgruppe: 12.01 Brandschutz Konzept zur Alarmierung der Bevölkerung im Katastrophenfall

22.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2024, OF 704/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 12 Brandschutz und Rettungsdienst Produktgruppe: 12.01 Brandschutz Konzept zur Alarmierung der Bevölkerung im Katastrophenfall Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert in o.g. Produktgruppe zusätzliche Mittel in Höhe von EUR 10.000 für die Erarbeitung eines Konzept zur Alarmierung der (Nordend)Bevölkerung im Katastrophenfall und die Ausweisung ausreichender Schutzräume vorzusehen Begründung: Im aktuellen Haushalt stehen u.o. Haushaltsstelle lediglich EUR 10.000 für den Katastrophenschutz zur Verfügung. Eventuell gibt es weitere Haushaltsstellen. Diese Summe wird allerdings den Aufgaben, die damit verbunden sind in keiner Weise gerecht. Beginnend mit einem entsprechenden Warnsystem muss es auch Informationen für die Bevölkerung geben, welche Schutzräume im Katastrophenfall aufgesucht werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 148 2024 Die Vorlage OF 704/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31

16.04.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.04.2024, OA 453 entstanden aus Vorlage: OF 1012/6 vom 12.04.2024 Betreff: Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 31 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Zugang zum Bolongaropalast von der Bolongarostraße durch die Hofeinfahrt und Gartenanlage über die obere Terrasse hochwertig barrierefrei und mit rollstuhlgerechtem Pflaster ausgeführt wird. Bei der Verlegung muss auf die Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zwar an, dass eine barrierefreie Planung zur Grunderneuerung der Gartenanlage vorgesehen ist, da dies in der Vorlage M 31 aber nicht deutlich beschrieben ist und die Zugänge mit den vorhandenen Porphyr-Pflastersteinen neu verlegt werden sollen, muss bei der Verlegung auf die Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Rollstuhlfahrende berichten, dass schon kleine Unebenheiten beim Fahren kraftraubend sind, zum Teil zu starkem Rütteln beim Befahren führen oder kleine Kanten nicht überwunden werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1414 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 24.04.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.04.2024, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 31 = Annahme) Volt (M 31 = Annahme, OA 453 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Enthaltung zur Vorlage M 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 31 und OA 453 = Annahme) Gartenpartei (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 25.04.2024, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme bei Ablehnung M 31) FRAKTION (M 31 = Annahme) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.04.2024, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4718, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten

12.04.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2024, OF 1012/6 Betreff: Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der M31 Grunderneuerung Bolongarogarten wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Zugang zum Bolongaropalast von der Bolongarostraße durch die Hofeinfahrt und Gartenanlage über die obere Terrasse hochwertig barrierefrei und mit Rollstuhl-gerechtem Pflaster ausgeführt wird. Bei der Verlegung muss auf Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf . eine Rollstuhl-gerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zwar an, dass eine barrierefrei Planung zur Grunderneuerung der Gartenanlage vorgesehen ist. Da dies in der M 31 aber nicht deutlich beschrieben ist und die Zugänge mit dem vorhandenen Porphyr Pflaster neu verlegt werden sollen, muss bei der Verlegung auf Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Rollstuhlfahrende berichten, dass schon kleine Unebenheiten beim Fahren kraftraubend sind, zum Teil zu starkem Rütteln beim Befahren führen oder kleine Kanten nicht überwunden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 453 2024 1. Der Vorlage M 31 wird unter Hinweis auf OA 453 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1012/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald

11.04.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 616/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt der Jahre 2024 und 2025 werden Mittel in Höhe von je 100 000.- Euro eingestellt um mit den notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen in den Bunkern in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße im Riederwald beginnen zu können. Kurzfristig muss der Vorplatz des Bunkers in der Schäfflestraße neu geteert werden. Begründung: Dieser Antrag wird seit dem Ankauf der Bunker durch die Stadt Frankfurt gestellt. Leider wurde er bisher immer abgelehnt. Die Situation vor Ort wird aber nicht besser. Ein gutes Beispiel, was geschieht, wenn städtisches Eigentum nicht gepflegt wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 39 2024 Die Vorlage OF 616/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Abfallbehälter mit integriertem Aschenbecher

09.04.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 812/10 Betreff: Abfallbehälter mit integriertem Aschenbecher Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist beim Austausch oder Neustellen von Abfallbehälter, die Modelle mit integriertem Aschenbecher, zu stellen. Besonders an höher frequentierten Stellen im OBR 10. Begründung: Es ist leider zu beobachten das an höher frequentierten Stellen besonders stark das achtlose Wegwerfen der Zigarettenstummeln zu beobachten. Es sind keine weiteren Möglichkeiten vorhanden und verständlicherweise wollen viele nicht riskieren den Mülleimer in Brand zu setzen. Man kann die Situation verbessern in dem man zukünftig beim Austausch veralteten oder Neustellen von neuen Abfallbehälter, Modelle mit Aschenbecher aufstellt. Sinnvoll wären diese ZB Weilbrunnstraße Höhe Netto und Spielcasino, Nähe Bäckereien, Einkaufsmöglichkeiten, auf dem Weg nach Hause von der Bahn usw. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5385 2024 Die Vorlage OF 812/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Prüfung und Information über abgerufene Förderprogramme im Ortsbezirk 10

09.04.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 813/10 Betreff: Prüfung und Information über abgerufene Förderprogramme im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob Anwohner des OBR 10 den Klimabonus für Maßnahmen im 2023, beantragt haben. Begründung: Laut M 152-2023 können Frankfurter Anwohner Förderungen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungmaßnahmen, beantragen. Es ist wichtig festzustellen ob die Bürger vom OBR 10 Kenntnis davon haben und entsprechend Anträge bei der Stadt Frankfurt gestellt haben. Mit unterschiedlichen hohen Prozenten der Kosten, werden folgende Maßnahmen gefördert: Dach-, Fassaden-, Hofbegrünungen, Regenwasserspeicherungen, Trinkbrunnen, Mini PV Anlagen, Solar-Gründächer, Solaranlagen, Batteriespeicher für Solarstrom und Ladesäulen zur Nutzung vom Solarstrom. Anträge können Privatpersonen, Wohnungseigentümer, Unternehmen, Organisationen, Genossenschaften, Mieter. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5386 2024 Die Vorlage OF 813/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats

07.04.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1212/1 Betreff: Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, a) wie viele Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel kürzlich eingerichtet wurden bzw. noch geplant sind und wie viele Stellplätze (getrennt nach Anwohner/öffentlich) dadurch entfallen sind bzw. noch entfallen werden und b) weshalb der Ortsbeirat dabei nicht eingebunden wurde, welcher vor Ort am besten darüber Bescheid weiß, welche Maßnahmen wo konkret sinnvoll sind oder auch nicht. Begründung: Kürzlich wurden sowohl im Bahnhofsviertel als auch im Gutleutviertel zahlreiche Lieferzonen eingerichtet. Alleine im Gutleutviertel sind dadurch mindestens 19 Stellplätze entfallen (z.B. Schleusenstraße, Werftstraße, Rottweiler Straße, Esslinger Straße, Rottweiler Platz, Gutleutstraße). Darüber hinaus erstrecken sich die ausgewiesenen Lieferzonen im Gutleutviertel überwiegend in einem kleinen Wohnareal, wo es bisher keine größeren Probleme mit Lieferdiensten gab. Weder der Ortsbeirat noch Anwohnende wurden vorab in Kenntnis gesetzt oder gar eingebunden. Diese Art von Tatsachenschaffung sorgt für Frust und Unmut unter Anwohnenden, welche in ihrer Lebenssituation beeinträchtigt werden und dadurch die positive Verbindung zu ihrer Stadt verlieren können. Fotos privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 931 2024 Die Vorlage OF 1212/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Hinweis auf den Namensgeber des Ernst-Achilles-Platzes am Straßenschild anbringen

27.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 398/4 Betreff: Hinweis auf den Namensgeber des Ernst-Achilles-Platzes am Straßenschild anbringen Der Magistrat wird gebeten, am Straßenschild des Ernst-Achilles-Platzes eine ergänzende Hinweisbeschilderung auf den Namensgeber als Leiter der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main anzubringen. Begründung: Der Platz trägt den Namen von Ernst Achilles (1929-1999), der ab 1963 Brandrat, von 1966 bis 1989 als Direktor der Branddirektion Leiter der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main und ein international anerkannter Experte in Brandschutzfragen war. Es sollte über Achilles zumindest in Form einer Hinweisbeschilderung am Straßenschild informiert werden, zumal er für die Arbeit der Feuerwehren und den Brandschutz wesentliche innovative Impulse gegeben hat und neue Standards setzte. So gilt Achilles beispielsweise als Vorreiter der medizinischen Notfallrettung durch die Berufsfeuerwehren. Die Erinnerung an die Tätigkeit von Ernst Achilles, deren Etablierung im öffentlichen Gedächtnis kann in einer Zeit, in der Feuerwehr und Rettungskräfte vermehrt Angriffen ausgesetzt sind, deren wichtige gesellschaftliche Aufgabe unterstreichen helfen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 4 am 16.04.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 398/4 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Unterstützung der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2024

22.03.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2024, OF 898/2 Betreff: Unterstützung der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2024 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2024 zum 31. Jahrestag des Solinger Brandanschlags, stellt der Ortsbeirat 2 dem Türkischen Volkshaus Frankfurt e.V. einmalig zweckgebundene Mittel in Höhe von 500 EUR zur Verfügung. Die Mittel werden u.a. für Druckkosten und Veranstaltungs-Equipment verwendet. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Am 29. Mai 2024 jährt sich der Brandanschlag von Solingen zum 31. Mal. Damals starben fünf Menschen, unter ihnen die neunjährige Hülya Genç. Wie jedes Jahr, ist auch in diesem Jahr wieder eine Kundgebung auf dem Hülya-Platz geplant. U.a. mit Redebeiträgen und Diskussionsrunden soll ein deutliches Zeichen gegen Rassismus gesetzt werden. Die Veranstalter hatten sich mit der Bitte eines Beitrags in Höhe von 500 EUR an den Ortsbeirat gewandt. Die Mittel des Ortsbeirats leisten einen Beitrag zur Finanzierung der Gedenkveranstaltung. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 315 2024 Die Vorlage OF 898/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2024/2025 Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff NiederEschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel

12.03.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 300/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Doppelhaushalt 2024/25 ausreichend finanzielle Mittel für die pädagogische Arbeit der Kinder- und Jugendeinrichtungen in Nieder-Eschbach zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet konkret für das Kinderhaus am Bügel, den Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach sowie den Mädchentreff- und das Jugendaus am Bügel, dass die Finanzierungslücke geschlossen werden muss, um der dauerhaften Unterbesetzung entgegenzuwirken und damit die notwendige pädagogische Arbeit im vollen Umfang leisten zu können. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, endlich die sanierungsfälligen Einrichtungen instand zu setzen (Instandsetzung des Stromnetzes, energetische Sanierung, eine Verhinderung von Schimmelbildung, sowie die Einhaltung des Brandschutzstandards), damit die Liegenschaften wieder uneingeschränkt nutzbar sind. Begründung: Durch die strukturelle Unterfinanzierung der Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche müssen seit Jahren Stellen vakant gelassen werden, dies führt dazu, dass die Rahmenstandards nicht mehr eingehalten werden können und die Qualität der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, stark beeinträchtigt ist. Die chronische Unterfinanzierung besteht seit Jahren und hat mittlerweile ein bedrohliches Ausmaß erreicht. Durch die Unterfinanzierung werden vor allem Angebote, Projekte, sowie Erneuerung von Inventar deutlich eingeschränkt. Durch fehlende Gelder müssen diese stark reduziert werden, oder finden teilweise nicht mehr statt. Aktuelle Lage der ansässigen Liegenschaften: Am 13.12.21 wurde von Seiten des Vermieters (Amt für Bau und Immobilen - ABI) ein umfangreiches (über 90%) Betretungsverbot für das Jugendhaus und den Mädchentreff am Bügel ausgesprochen. Dies konnte durch provisorische Maßnahmen teilweise zurückgenommen werden, so dass mittlerweile ausschließlich das Erdgeschoss mit Einschränkungen genutzt werden kann. Seit 2 Jahren warten der Mädchentreff und das Jugendhaus am Bügel auf eine Perspektive, wie es mit der Liegenschaft weitergehen soll. Auch die Liegenschaft Kinderhaus am Bügel ist stark sanierungsbedürftig. Hier sind feuchte Stellen an Decken und Oberlichtern und bei Regen dringt Wasser ins Haus ein. Die Stromverkabelung ist veraltet und nicht überall ausreichend gesichert. Diese Mängel sind seit Jahren bekannt, aber ebenfalls noch nicht behoben. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 65 2024 Die Vorlage OF 300/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pilotprojekt: Induktives Laden während der Fahrt und beim Parken

12.03.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5263 entstanden aus Vorlage: OF 779/10 vom 25.02.2024 Betreff: Pilotprojekt: Induktives Laden während der Fahrt und beim Parken Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in einem Pilotprojekt für Frankfurt Elektrofahrzeuge wie Linienbusse der Linien 27, 34, 39 und 63 per Induktion im Ortsbezirk 10 geladen werden können. Ebenfalls sollen Rückladeoptionen geprüft werden, um Strom in Stromnetze oder Gebäude zurückzuladen. Begründung: In Balingen fahren Elektrobusse auf speziellen Straßen mit eingelassenen Induktionsschleifen (siehe unter anderem https://www.treffpunkt-kommune.de/balingen-erprobt-induktives-laden-von-elektro- bussen/). Durch einen kontaktfreien Stromabnehmer an der Unterseite werden Fahrzeuge während der Fahrt und auf festen Parkplätzen geladen. Es laufen europaweit bereits Pilotprojekte, bei denen Batterien beim Parken auch Strom in Stromnetze und Gebäude zurückladen können. Diese Optionen sind ein Lösungsansatz, die sowohl beim Laden als auch beim Zurückladen von Elektrofahrzeugen entstehenden Stromflüsse unabhängig von Kabelsteckern zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1105 Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Wann ist mit dem Rückbau des Baugerüsts am Justinusplatz 7 (Außenstelle RobertKochSchule) zu rechnen?

05.03.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5203 entstanden aus Vorlage: OF 942/6 vom 18.02.2024 Betreff: Höchst: Wann ist mit dem Rückbau des Baugerüsts am Justinusplatz 7 (Außenstelle Robert-Koch-Schule) zu rechnen? Der Magistrat wird gebeten, 1. in Erfahrung zu bringen, weshalb das oben genannte Gerüst seit über zwei Jahren Teile des dortigen Gehweges und der zugehörigen Parkflächen beansprucht; 2. die Gründe, die das Aufstellen nötig machen, entsprechend zu beheben, um einen zeitnahen Rückbau des Gerüsts zu erreichen; 3. mitzuteilen, wann die Sanierung und die vollständige Nutzbarkeit des Areals nebst Toilettenanlage geplant ist. Begründung: Seit mehr als zwei Jahren ist am oben genannten Gebäude ein Baugerüst angebracht. Die Anregung soll dazu führen, dass das Gerüst zeitnah abgebaut wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 962 Aktenzeichen: 23-20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Attraktivitätssteigerung des Höchster Marktes

05.03.2024 · Aktualisiert: 31.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5204 entstanden aus Vorlage: OF 943/6 vom 18.02.2024 Betreff: Höchst: Attraktivitätssteigerung des Höchster Marktes Aktuell findet eine intensive Diskussion zur Verkehrsführung rund um den Höchster Markt zu Marktzeiten statt. Die Diskussion um die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität des Höchster Marktes ist neben der Verkehrsführung auch von den Angeboten auf dem Markt selbst abhängig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch die HFM-Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (z. B. durch den Geschäftsführer Ralf Karpa) in einer der Sitzungen des Ortsbeirats im April oder Mai 2024 folgende Punkte vorzustellen: 1. Wie stellt sich die HFM für die Zukunft das Produktangebot des Höchster Marktes vor? 2. Wie sieht der offizielle Prozess aus, wenn sich potenziell neue Markthändlerinnen und Markthändler für einen Stand auf dem Höchster Markt interessieren? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1825 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

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