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Sperrung des Weges „Agendawaldschneise“ westlich der Schwanheimer Bahnstraße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.05.2024

Antrag Ortsbeirat

Schwanheim - Sperrung des Weges Agendawaldschneise westlich der Schwanheimer Bahnstraße

Details im PARLIS OF_1022-6_2024
28.05.2024

Anregung Ortsbeirat

Sperrung des Weges „Agendawaldschneise“ westlich der Schwanheimer Bahnstraße

Details im PARLIS OM_5518_2024
07.10.2024

Stellungnahme des Magistrats

Sperrung des Weges „Agendawaldschneise“ westlich der Schwanheimer Bahnstraße

Details im PARLIS ST_1747_2024
13.06.2025

Stellungnahme des Magistrats

Sperrung des Weges "Agendawaldschneise" westlich der Schwanheimer Bahnstraße

Details im PARLIS ST_931_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5518 entstanden aus Vorlage: OF 1022/6 vom 10.05.2024

Betreff: Sperrung des Weges "Agendawaldschneise" westlich der Schwanheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Durchfahrt zur "Agendawaldschneise" westlich der Schwanheimer Bahnstraße durch einen Poller gesperrt wird, damit keine Kraftfahrzeuge mehr im Naturschutzgebiet beidseitig der "Agendawaldschneise" parken können. Die Absperrung ist so anzubringen, dass eine ungehinderte Zufahrt zu dem Parkplatz an dieser Stelle möglich bleibt (siehe Karte).

Begründung:

An schönen Tagen mangelt es an Parkplätzen, um die Fahrzeuge aller Besucherinnen und Besucher des Schwanheimer Forstes auf den vorhandenen Parkplätzen aufnehmen zu können. In solchen Fällen suchen die Halterinnen und Halter dieser Fahrzeuge nach alternativen Stellplätzen im Naturschutzgebiet. Im Hochsommer geht damit eine Brandgefahr einher, wenn die Fahrzeuge auf ausgedörrtem Gras geparkt werden. (c) Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1747 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 931
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme