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Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745)
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1166/10 Betreff: Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745) Vorgang: OM 7245/25 OBR 10; ST 1745/25 Mit Stellungnahme vom 20.10.2025 (ST 1745) teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 10 mit, dass das Außengelände der Berkersheimer Grundschule auf die Möglichkeit zusätzlicher Verschattungen geprüft wurde. Vor dem Haupteingang sei die Installation eines Sonnenschutzes nicht möglich, weil sich dort die Stellfläche für die Feuerwehr befindet. Es sei daher für die Fläche hinter dem Hauptgebäude die Bestellung eines Starkwindschirms mit Betonsockel in Auftrag gegeben worden. Der Stellungnahme gingen zwei Anregungen des Ortsbeirates 10 voraus, die erste aus dem Mai 2022, sowie eine Stellungnahme des Magistrats aus dem März 2023. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wieso benötigte der Magistrat für die Beantwortung der Anregung knapp dreieinhalb Jahre? 2. War dem Magistrat nicht bereits deutlich früher bekannt, wo sich die Stellfläche für die Feuerwehr befindet? 3. Wenn nein: wieso war dies dem Magistrat nicht bekannt? 4. Wenn ja, wieso wurde diese Information nicht bereits deutlich früher dem Ortsbeitat 10 mitgeteilt? 5. Wie bewertet der Magistrat dies vor dem Hintergrund a) des Brand- und Rettungsschutzes, b) der seit einem Jahr laufenden Schulbauoffensive Frankfurt am Main? Begründung: Der Ortsbeirat 10 zeigt sich erneut verwundert über die lange Bearbeitungszeit einer seiner Anfragen. Gerade weil der Brand- und Rettungsschutz dem Sonnenschutz vorausgeht, verwundert es, dass diese Anfrage eine fast dreijährige Bearbeitung nach sich zog. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7245 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1745 Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: CDU
Weiter lesenSanierung der Turnhalle der Franckeschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7659 entstanden aus Vorlage: OF 1243/2 vom 09.10.2025 Betreff: Sanierung der Turnhalle der Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, - seit wann die Turnhalle der Franckeschule aufgrund der festgestellten Einsturzgefahr gesperrt ist; - welche Maßnahmen seit der Sperrung unternommen wurden, um die Turnhalle wieder nutzbar zu machen; - welche Begehungen stattgefunden haben, zu welchem Zweck diese erfolgten und welche Ergebnisse dabei festgestellt wurden; - welches weitere Vorgehen geplant ist und wie der voraussichtliche Zeitplan für die Wiederherstellung der Nutzbarkeit der Turnhalle aussieht; 2. zu informieren, - ob ein Denkmalgutachten vorliegt bzw. eine Begehung durch das Denkmalamt vorgesehen ist und zu welchem Zeitpunkt diese stattfinden soll; - ob geplant ist, das Dach der Turnhalle der Franckeschule zunächst provisorisch abzustützen und in welchem zeitlichen Rahmen dies erfolgen soll; - in welchem Zeitraum die vollständige Sanierung der Turnhalle vorgesehen ist; 3. darzustellen, wie der Schulsport in der Zwischenzeit sichergestellt wird, insbesondere - ob weitere geeignete Hallen für den Sportunterricht der Franckeschule gesucht werden - insbesondere wären die Kapazitäten bei der Frankfurter Turn- und Sport-Gemeinschaft 1847 J. P. (FTG Frankfurt) sowie in der Halle der Kinderwerkstatt zu prüfen und die entsprechenden Bedingungen zu evaluieren; - welche alternativen Maßnahmen geplant oder bereits umgesetzt wurden; - wie gewährleistet werden soll, dass der Schulsport für alle Grundschulkinder der Franckeschule während der gesamten Dauer der Einschränkung stattfinden kann; 4. alle denkbaren und zumutbaren Maßnahmen möglichst zeitnah umzusetzen, um entweder die Nutzung der Turnhalle der Franckeschule wieder zu ermöglichen oder geeignete Alternativen für den Schulsport dauerhaft bereitzustellen. Begründung: Schulsport ist insbesondere in der Grundschule von großer Bedeutung. Er fördert die körperliche Gesundheit, die motorische Entwicklung und trägt maßgeblich zur Prävention von Bewegungsmangel und Haltungsschäden bei. Darüber hinaus unterstützt er soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Rücksichtnahme und Fairness. Bewegung wirkt sich nachweislich positiv auf Konzentration, Lernfähigkeit und das allgemeine Wohlbefinden der Kinder aus. Nach der Brandschutzsanierung der Franckeschule wurde kurze Zeit später festgestellt, dass das Dach der schuleigenen Turnhalle einsturzgefährdet ist. Infolgedessen musste die Turnhalle gesperrt werden, sodass seitdem kein regulärer Sportunterricht in der eigenen Halle mehr stattfinden kann. Zwar konnten einige Klassen der Franckeschule zeitweise in nahegelegene andere Turnhallen ausweichen, jedoch sind dort die Kapazitäten begrenzt und nicht alle Einrichtungen in zumutbarer Entfernung erreichbar. Für viele Klassen findet der Sportunterricht daher auf dem Schulhof oder auf öffentlichen Spielplätzen statt oder entfällt ganz. Diese Lösungen sind weder witterungsunabhängig noch pädagogisch ausreichend, zudem fehlt dort eine geeignete Ausstattung und sichere Rahmenbedingungen. Eine dauerhafte Einschränkung des Schulsports ist aus pädagogischer, gesundheitlicher und sozialer Sicht nicht hinnehmbar. Da die Sperrung bereits über einen längeren Zeitraum andauert und trotz einzelner Begehungen bislang keine transparente Kommunikation über Ergebnisse, Planungen und Zeitabläufe erfolgt ist, besteht ein erhebliches Informations- und Handlungsbedürfnis. Es ist dringend erforderlich, Klarheit über den bisherigen Verlauf, die aktuellen Planungen und insbesondere über konkrete zeitliche Perspektiven zu erhalten. Der Ortsbeirat setzt sich deshalb dafür ein, dass der Magistrat die genannten Informationen bereitstellt, die notwendigen Schritte beschleunigt und dafür sorgt, dass entweder die Turnhalle der Franckeschule zeitnah wieder nutzbar wird oder geeignete Alternativen für den Schulsport dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Fußgängerüberweg vor dem Lessing-Gymnasium: Bitte frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7665 entstanden aus Vorlage: OF 1245/2 vom 13.10.2025 Betreff: Fußgängerüberweg vor dem Lessing-Gymnasium: Bitte frei halten Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um den Fußgängerüberweg vor dem Lessing-Gymnasium frei zu halten. Es wird angeregt, Markierungen mit dem Hinweis "Parkverbot" auch für Fahrräder und Roller zwischen Bürgersteig und Fußgängerüberweg als Durchgang aufzubringen und die Verkehrszeichen so zu montieren, dass sie nicht dazu einladen, Fahrräder/Roller direkt am Übergang abzustellen. Es dient zur Kenntnis, dass der Fußgängerüberweg und der gepflasterte Durchgang dorthin auch als Fluchtweg bei der Evakuierung im Brandfall dienen und mehrere hundert Schülerinnen und Schüler dort passieren müssen. Begründung: Es geschieht regelmäßig, dass der Fußgängerüberweg vor der Schule durch Fahrräder etc. zugestellt wird. Die Schule selbst hat hier jedoch keine Handhabe, da es sich um öffentlichen Raum handelt. Der Überweg ist so frei zu halten, dass auch mobilitätseingeschränkte Fußgänger diesen passieren können. Es sei darauf hingewiesen, dass an der Schule zeitnah zusätzliche Fahrradabstellplätze im Keller geschaffen werden, sodass mit einer Entspannung bezüglich der Anzahl von Abstellplätzen zu rechnen ist. Der Ortsbeirat steht gerne für eine Abstimmung zur Verfügung, Kontakt zum Lessing-Gymnasium besteht ebenfalls. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7634 entstanden aus Vorlage: OF 627/8 vom 06.10.2025 Betreff: Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 Der Magistrat wird gebeten, erneut mit der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG) über eine Einhausung des Müllstandplatzes Hadrianstraße 20 zu verhandeln und nachdrücklich auf die Gefahren und die Haftung der ABG hinzuweisen, wenn es erneut zu einem Brandvorfall auf dem direkt unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße befindlichen Müllstandplatz kommt. Begründung: Vor Kurzem ist es zu einem Brandvorfall auf dem Müllstandplatz gekommen (siehe Fotos), der sogar die Hausfassade beschädigt hat. Wie viele Warnhinweise soll es noch geben, bis die ABG ihr Budget für nötige abschließbare Einhausungen von größeren Müllstandplätzen in ihren Siedlungen erweitert und die seit Langem vom Ortsbeirat geforderte Maßnahme endlich umsetzt? Im konkreten Fall geht es nicht nur um Sauberkeit in der international nicht nur von einem Fachpublikum beachteten und geschätzten Siedlung Römerstadt, sondern auch um einen Standort unter einer für die Infrastruktur der Stadt wichtigen Hochstraße. (Quelle: eigene Aufnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
Barrierefreier Gehweg und Begrünung entlang der Weißfrauenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7558 entstanden aus Vorlage: OF 1729/1 vom 30.09.2025 Betreff: Barrierefreier Gehweg und Begrünung entlang der Weißfrauenstraße Vorgang: OM 1114/21 OBR 1; ST 571/22; ST 2165/22; ST 1286/23; ST 140/24 Der Magistrat wird gebeten, den mit der Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1114, geforderten barrierefreien Fußweg entlang der Weißfrauenstraße im Abschnitt zwischen Bethmannstraße und Münzgasse nun endlich umzusetzen und die Freifläche zwischen Weißfrauenstraße und Bethmannstraße zu entsiegeln und zu begrünen. Begründung: Zu Fuß Gehende balancieren derzeit um die Pfosten herum oder laufen über den Schotter. Weder gibt es logische Wegebeziehungen noch ist das Umfeld barrierefrei. Auch an Begrünung fehlt es. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1114 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2165 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1286 Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 140
Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7550 entstanden aus Vorlage: OF 1130/10 vom 06.10.2025 Betreff: Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei halten Der Magistrat wird gebeten, die zwei einzigen Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen in Bonames durch Pfosten frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Container für den Schulhof der Theobald-Ziegler-Schule bezüglich Auslagerung der Schüler während der Bauarbeiten (Brandschutztüren)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7540 entstanden aus Vorlage: OF 1107/10 vom 03.10.2025 Betreff: Container für den Schulhof der Theobald-Ziegler-Schule bezüglich Auslagerung der Schüler während der Bauarbeiten (Brandschutztüren) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man auf den Schulhof des Neubaus der Theobald-Ziegler-Schule Container als Zwischenlösung für die Auslagerung der Schulkinder während des Umbaus der Klassenräume mit Brandschutztüren stellen kann. Begründung: Durch den dringend benötigten Umbau der an das Treppenhaus angrenzenden Klassenräume mit Brandschutztüren müssen Klassen ausgelagert werden bzw. in Musik- und Sporträume oder Betreuungsräume ausweichen. Dies bringt sehr viel Unruhe in den Unterricht und hat negative Auswirkungen auf die Schüler und Lehrer sowie den Schulbetrieb. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Höchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von Barrierefreiheit
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7515 entstanden aus Vorlage: OF 1316/6 vom 04.10.2025 Betreff: Höchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von Barrierefreiheit An der Ecke Antoniterstraße/Melchiorstraße steht direkt neben dem Fahrradstellplatz auf dem Gehweg eine städtische Informationsstele. Unmittelbar daneben ist ein Pfosten auf dem Gehweg angebracht (siehe Foto). Beide Hindernisse verengen den Gehweg so stark, dass die vorgeschriebenen Mindestbreiten für eine sichere und barrierefreie Nutzung nicht eingehalten werden. Nach der Straßenverkehrsordnung, den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen) gelten folgende Mindestbreiten für Gehwege: - Allgemeine Mindestbreite: 1,50 Meter (für Fußgänger*innen ohne besondere Anforderungen); - für Rollstuhlfahrer*innen und barrierefreie Nutzung: 1,80 Meter (damit Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Gehhilfen oder Kinderwagen sicher passieren können); - bei starkem Fußgängeraufkommen oder gemischter Nutzung: zwei Meter oder mehr (empfohlen, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen). Dies ist an der Stelle praktisch gegenwärtig nicht umsetzbar. Die aktuellen Hindernisse (Informationsstele und Pfosten) führen dazu, dass der Gehweg an dieser Stelle keiner einzigen Anforderungen entspricht. Dies stellt eine Einschränkung für Rollstuhlfahrer*innen, Eltern mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Personen, dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Informationsstele so zu versetzen, dass die vorgeschriebene Mindestbreite des Gehwegs von 1,80 Meter für eine barrierefreie Nutzung gewährleistet ist. Bild: Frank Rusko Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Fußgängerüberweg vor dem Lessing-Gymnasium: Bitte freihalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2025, OF 1245/2 Betreff: Fußgängerüberweg vor dem Lessing-Gymnasium: Bitte freihalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um den Fußgängerüberweg vor dem Lessing-Gymnasium freizuhalten. Es wird angeregt, Markierungen mit dem Hinweis Parkverbot auch für Fahrräder und Roller zwischen Bürgersteig und Fußgängerüberweg als Durchgang aufzubringen und die Verkehrszeichen so zu montieren, dass sie nicht dazu einladen, Fahrräder/Roller direkt am Übergang abzustellen. Es dient zur Kenntnis, dass der Fußgängerüberweg und der gepflasterte Durchgang dorthin auch als Fluchtweg bei der Evakuierung im Brandfall dienen und mehrere hundert Schülerinnen und Schüler dort passieren müssen. Begründung: Es geschieht regelmäßig, dass der Fußgängerüberweg vor der Schule durch Fahrräder etc. zugestellt wird. Die Schule selbst hat hier jedoch keine Handhabe, da es sich um öffentlichen Raum handelt. Der Überweg ist so freizuhalten, dass auch mobilitätseingeschränkte Fußgänger diesen passieren können. Es sei darauf hingewiesen, dass an der Schule zeitnah zusätzliche Fahrradabstellplätze im Keller geschaffen werden, sodass mit einer Entspannung bezüglich der Anzahl von Abstellplätzen zu rechnen ist. Der Ortsbeirat steht gerne für eine Abstimmung zur Verfügung, Kontakt zum Lessing-Gymnasium besteht ebenfalls. Antragstellerin und Fraktionsvorsitzende Bild der Antragstellerin: Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: FDP
Weiter lesenÖffentliche Parkplatzflächen südöstlich des Urnbergwegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 253/14 Betreff: Öffentliche Parkplatzflächen südöstlich des Urnbergwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der gegenwärtig in Umsetzung befindliche Bebauungsplan 910 südöstlich des Urnbergwegs sieht den Wegfall zahlreicher öffentlicher Abstellmöglichkeiten für PKWs und motorisierte Zweiräder vor. Der Magistrat wird daher aufgefordert, unverzüglich Korrekturmaßnahmen zu veranlassen und ergänzend zu den geplanten Maßnahmen - wie ursprünglich im Bebauungsplan 226 vorgesehen - mindestens 13 weitere öffentliche PKW-Stellplätze an den folgenden Plätzen zu installieren: 1. Ergänzung eines Parkstreifens gegenüber der "Eckstraße 2", 2. Erweiterung des Parkstreifens gegenüber der "Eckstraße 2" um einen weiteren Abstellplatz, 3. Einrichtung von vier Parkstreifen für bis zu acht PKWs zwischen den geplanten fünf Straßenbäumen im Bereich gegenüber der "Eckstraße 41 bis 55" (parallel der Nidda), 4. Ergänzung eines Parkstreifens gegenüber "Im Kalk 18" sowie 5. Erweiterung von zwei Parkstreifen gegenüber "Urnbergweg 8" und "Urnbergweg 12" um je einen weiteren Abstellplatz. Begründung: Im gesamten Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs befinden sich mit 89 Einfamilienhäusern und einem Mehrfamilienhaus insgesamt 92 Wohneinheiten. Demgegenüber stehen 111 private Abstellstellplätze und Garagen. Der Großteil dieser Wohneinheiten verfügt jedoch mindestens über zwei PKWs und/oder motorisierte Zweiräder. Dies ist der Randlage des Stadtteils Harheim in Frankfurt am Main und der verhältnismäßig schwachen Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr insbesondere in den frühen Morgen- und den späten Abendstunden geschuldet. Dementsprechend sind die ansässigen Anwohner auch auf öffentliche Parkplatzmöglichkeiten angewiesen. Dieses Anliegen kollidiert jedoch unter anderem mit Kunden, Patienten und Mitarbeitern der in diesem Gebiet ansässigen Gewerbebetriebe (Bauunternehmen, Schreinerei und Versicherungs-Hauptvertretung), Selbständigen und der Arztpraxis. Auch Anwohner vom "Am Auweg 10-14" und "14a-14c" sowie "Im Niederfeld 110-130", deren Haus-/Hofeingänge über den Urnbergweg erreichbar sind, müssen künftig zum Abstellen ihrer Fahrzeuge auf andere Straßen ausweichen und werden die Parkplatzsuche in den umliegenden Gebieten beeinträchtigen. Das Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs wird zusätzlich nicht nur von Besuchern der Anwohner frequentiert. Auch das unmittelbar angrenzende Naherholungsgebiet an der Nidda mit seinen Streuobstwiesen und seiner Artenvielfalt lockt regelmäßig Teilnehmer von Hundeschulen sowie Fortbildungen zur Naturkunde und umweltpädagogischen Erziehung an. Weder der prognostizierte Schlüssel von im Durchschnitt etwa 1,5 Fahrzeugen je Wohneinheit, noch die im aktuellen Bebauungsplan nunmehr lediglich 23 vorgesehenen öffentlichen Parkplätze decken aufgrund der vorangegangenen Gründe den tatsächlichen und qualifizierten Bedarf ab. Durch die Wiederaufnahme der öffentlichen Parkstreifen im Bereich gegenüber der "Eckstraße 41-55" (parallel der Nidda) werden weder die fünf geplanten Straßenbäume noch der Trampelpfad zur Erschließung der Streuobstwiesen beeinträchtigt. Auch die Ergänzung der ursprünglich geplanten Parkstreifen gegenüber der "Eckstraße 2" und gegenüber "Im Kalk 18" sowie die Erweiterung der Parkstreifen gegenüber "Urnbergweg 8 und 12" wären hinsichtlich der Begrünung unbedenklich, da aufgrund der geplanten Grünflächen genügend alternative Pflanzorte vorhanden sind. Darüber hinaus ist zu beachten, dass in der Zwischenzeit eine Vielzahl von Bäumen innerhalb der Bewohnergrundstücke privat gepflanzt und die damit geänderten Randbedingungen bereits erfüllt wurden. Karte: Zu ergänzende Parkstreifen und Abstellmöglichkeiten (bearbeitete Plankarte mit 13 Kreisen als Platzhalter für zusätzliche öffentliche Stellplätze) Quelle: Stadt Frankfurt am Main, Bericht des Magistrats vom 17.07.2017, B 226, Anlage Plan 3, B_226_2017_AN_Plan_3 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 11 Es besteht Einvernehmen, ein Schreiben an das Dezernat XII zu richten und um einen Ortstermin zu bitten. Beschluss: Die Vorlage OF 253/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenSanierung der Turnhalle der Franckeschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2025, OF 1243/2 Betreff: Sanierung der Turnhalle der Franckeschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, - seit wann die Turnhalle der Francke-Schule aufgrund der festgestellten Einsturzgefahr gesperrt ist, - welche Maßnahmen seit der Sperrung unternommen wurden, um die Turnhalle wieder nutzbar zu machen, - welche Begehungen stattgefunden haben, zu welchem Zweck diese erfolgten und welche Ergebnisse dabei festgestellt wurden, - welches weitere Vorgehen geplant ist und wie der voraussichtliche Zeitplan für die Wiederherstellung der Nutzbarkeit der Turnhalle aussieht. 2. über aktuell bekannte bzw. geplante Schritte zu informieren, - ob ein Denkmalgutachten vorliegt bzw. eine Begehung durch das Denkmalamt vorgesehen ist und zu welchem Zeitpunkt diese stattfinden soll, - ob geplant ist, das Dach der Turnhalle der Francke-Schule zunächst provisorisch abzustützen und in welchem zeitlichen Rahmen dies erfolgen soll, - in welchem Zeitraum die vollständige Sanierung der Turnhalle vorgesehen ist. 3. darzustellen, wie der Schulsport in der Zwischenzeit sichergestellt wird, - ob weitere geeignete Hallen für den Sportunterricht der Francke-Schule gesucht werden, - welche alternativen Maßnahmen geplant oder bereits umgesetzt wurden, - wie gewährleistet werden soll, dass der Schulsport für alle Grundschulkinder der Francke-Schule während der gesamten Dauer der Einschränkung stattfinden kann. 4. alle denkbaren und zumutbaren Maßnahmen möglichst zeitnah umzusetzen, um entweder die Nutzung der Turnhalle der Francke-Schule wieder zu ermöglichen oder geeignete Alternativen für den Schulsport dauerhaft bereitzustellen. Begründung: Schulsport ist insbesondere in der Grundschule von großer Bedeutung. Er fördert die körperliche Gesundheit, die motorische Entwicklung und trägt maßgeblich zur Prävention von Bewegungsmangel und Haltungsschäden bei. Darüber hinaus unterstützt er soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Rücksichtnahme und Fairness. Bewegung wirkt sich nachweislich positiv auf Konzentration, Lernfähigkeit und das allgemeine Wohlbefinden der Kinder aus. Nach der Brandschutzsanierung der Francke-Schule wurde kurze Zeit später festgestellt, dass das Dach der schuleigenen Turnhalle einsturzgefährdet ist. Infolgedessen musste die Turnhalle gesperrt werden, sodass seitdem kein regulärer Sportunterricht in der eigenen Halle mehr stattfinden kann. Zwar konnten einige Klassen der Francke-Schule zeitweise in nahegelegene andere Turnhallen ausweichen, jedoch sind dort die Kapazitäten begrenzt und nicht alle Einrichtungen in zumutbarer Entfernung erreichbar. Für viele Klassen findet der Sportunterricht daher auf dem Schulhof oder auf öffentlichen Spielplätzen statt oder entfällt ganz. Diese Lösungen sind weder witterungsunabhängig noch pädagogisch ausreichend, zudem fehlt dort eine geeignete Ausstattung und sichere Rahmenbedingungen. Eine dauerhafte Einschränkung des Schulsports ist aus pädagogischer, gesundheitlicher und sozialer Sicht nicht hinnehmbar. Da die Sperrung bereits über einen längeren Zeitraum andauert und trotz einzelner Begehungen bislang keine transparente Kommunikation über Ergebnisse, Planungen und Zeitabläufe erfolgt ist, besteht ein erhebliches Informations- und Handlungsbedürfnis. Es ist dringend erforderlich, Klarheit über den bisherigen Verlauf, die aktuellen Planungen und insbesondere über konkrete zeitliche Perspektiven zu erhalten. Der Ortsbeirat setzt sich deshalb dafür ein, dass der Magistrat die genannten Informationen bereitstellt, die notwendigen Schritte beschleunigt und dafür sorgt, dass entweder die Turnhalle der Francke-Schule zeitnah wieder nutzbar wird oder geeignete Alternativen für den Schulsport dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: Linke
Weiter lesenKlimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2025, OF 1274/2 Betreff: Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten: 1. Wie viele bauliche Maßnahmen der Innenverdichtung (Gebäude in der "zweiten Reihe" von Wohnblöcken, Hinterhofbebauung) wurden in den letzten drei Jahren in Bockenheim und Westend genehmigt? Wie viele davon wurden umgesetzt? 2. Nach welchen Kriterien bewertet die Bauaufsicht derzeit Bauanfragen und Bauanträge hinsichtlich Hinterhofbebauungen und Innenverdichtungen in den Gründerzeitquartieren, insbesondere in Bockenheim und Westend? 3. Welche Rolle spielt dabei die Klimaanpassung durch Bewahrung und Erweiterung von Urbanem Grün (Bäume, Freiflächen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.)? 4. Welche Regeln werden bezüglich des Versiegelungsgrades angelegt? 5. Welche Regeln werden für den Erhalt vorhandener Freiflächen und Bäume angelegt? 6. Wie geht die Bauaufsicht mit Anträgen zur weiteren Unterbauung von Innenbereichen durch Tiefgaragen um? 7. Inwieweit wird bei Innenverdichtungen das Klimareferat einbezogen? 8. Welche Möglichkeiten werden gesehen, Innenverdichtungen auch dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben? 9. Wie gedenkt der Magistrat, mit den in der BauGB-Novelle (Stand 6/25) vorgesehenen wohnungsbaulichen "Erleichterungen" umzugehen, die vorsehen, Neubauten im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Innenbereich) nicht mehr nach Art und Maß der baulichen Nutzung zu bewerten, damit von Einfügungskriterien abzuweichen und noch höhere Innenverdichtungen zu ermöglichen? Begründung: In jüngster Vergangenheit wurden in Bockenheim zahlreiche Innenbereiche, insbesondere entlang der Leipziger Straße (z.B. Leipziger Straße 79 H 1-2) neu bebaut und zusätzlich stark versiegelt. Daneben bestehen immer noch langjährige Bauruinen (Leipziger Straße 32), die zu Versiegelung ohne Nutzen beitragen. Auch im derzeitigen Milieuschutzgebiet (z.B. Jordanstraße 5) werden neben Aufstockungen auch Hinterhofbebauungen auf bisherigen Freiflächen neu genehmigt. Diese waren im Zuge der Sanierung Bockenheim ausdrücklich als Freiflächen gesichert worden, um den Anliegern Grün und Wohnqualität zu gewährleisten. Kleinteilige Nachverdichtungen in Bestandsquartieren erfolgen in der Regel auf Grundlage von § 34 Abs.1 BauGB. Danach sind Baumaßnahmen zu genehmigen, wenn sie sich nach Art und Maß in die bauliche Umgebung einfügen. Das beinhaltet auch die Bebauung von Grundstücksteilen in der "zweiten Reihe" und von Freiflächen in den Hinterhofbereichen. Die Klimaanpassung in Bestandsquartieren zählt allerdings zu den größten Herausforderungen der Städte. Insbesondere die hochverdichteten Quartiere mit geschlossener Blockrandbebauung gelten als besonders hitzegefährdet und enthalten keine Wasserspeicherungsmöglichkeiten bei Starkregen. Zahlreiche Städte (z.B. Karlsruhe) haben das untersucht und plädieren bei der Innenverdichtung mit weiterem Wohnraum für ein äußerst vorsichtiges und klimaangepasstes Vorgehen, das die Zielkonflikte zwischen Wohnraumbeschaffung und Freiflächenerhalt berücksichtigt. Weder die Hessische Bauordnung (Neufassung) noch die BauGB-Novelle (s.o.) berücksichtigen derzeit diese Problematik und diese Zielkonflikte, sondern setzen ausschließlich auf den beschleunigten Bau von Wohnraum. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, weitere Innenverdichtungen nur zuzulassen, wenn Freiraum ausreichend erhalten bleibt, der Versiegelungsgrad gering ausfällt und keine neuen Hitzeinseln entstehen, wenn eine klimaangepasste Bauweise erfolgt (Begrünung) oder ein sonstiger stadtklimatischer Ausgleich erfolgt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei halten
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1130/10 Betreff: Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei halten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, die zwei einzigen Hydranten in der Straße ,,Im Brandhöfchen" in Bonames durch Pfosten freihalten zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7550 2025 Die Vorlage OF 1130/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMüllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 627/8 Betreff: Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, erneut mit der ABG Frankfurt Holding GmbH über eine Einhausung des Müllstandplatzes Hadrianstraße 20 zu verhandeln und nachdrücklich auf die Gefahren und die Haftung der ABG hinzuweisen, wenn es erneut zu einem Brandvorfall auf dem direkt unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße befindlichen Müllplatz kommt. Begründung: Vor kurzem ist es zu einem Brandvorfall auf dem Müllstandplatz gekommen (siehe Fotos in der Anlage), der sogar die Hausfassade beschädigt hat. Wieviele Warnhinweise soll es noch geben, bis die ABG Frankfurt Holding GmbH ihr Budget für nötige abschließbare Einhausungen von größeren Müllstandplätzen in ihren Siedlungen erweitert und die seit langem vom Ortsbeirat geforderte Maßnahme endlich umsetzt. Im konkreten Fall geht es nicht nur um Sauberkeit in der international nicht nur von einem Fachpublikum beachteten und geschätzten Römerstadtsiedlung, sondern auch um einen Standort unter einer für die Infrastruktur der Stadt wichtigen Hochstraße. (Quelle: eigene Aufnahme) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7634 2025 Die Vorlage OF 627/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZustand der Grabelandflächen im Bereich der Straße Im Burgfeld (Siedlung Römerstadt)
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 625/8 Betreff: Zustand der Grabelandflächen im Bereich der Straße Im Burgfeld (Siedlung Römerstadt) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Anwohner Im Burgfeld 145 - 167 beklagen den Zustand der Grabelandflächen auf dem Flurstück 534/93, die der Siedlung Römerstadt in diesem Bereich direkt vorgelagert sind und die sich in städtischem Eigentum befinden. Sie stellen brachgefallene Flächen sowie eine zunehmende Verwahrlosung mehrerer der früher häufiger kleingärtnerisch genutzten Parzellen fest und beklagen Nutzungen, die erhebliche Gefahren für Umwelt, Sicherheit und Ordnung bergen. Diese Missstände sind dem Umweltamt der Stadt von den Anwohnern mit Email vom 01.09.2025 mitgeteilt worden. Die geschilderten Verhältnisse und solcher Mißbrauch städtischen Eigentums sind befremdlich und müssen geändert werden, zumal viele Kleingartenvereine in Frankfurt Anfragen für Parzellen wegen Flächenmangel abweisen müssen. Hier könnten mit einer neuen "Policy" für diese Flächen dauerhaft attraktive, gepflegte Gärten hinzugewonnen werden. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Sind dem Magistrat die geschilderten Umstände bekannt? 2. Ggf.: Was hat der Magistrat dort bisher konkret unternommen gegen a) missbräuchliche Nutzungen der Flächen als Toilette oder zur wilden Entsorgung von Gartenabfällen; b) illegale Feuerstellen und Brandgefahr: Es werden nach Auskunft der Anwohner regelmäßig offene Feuer entzündet unter Verwendung von lackiertem Holz oder Abfällen; dazu werden Gasflaschen im Freien gelagert; c) Verwilderung einzelner Parzellen, die ohne erkennbaren Eingang mittlerweile als "Großkomposthaufen" für andere Nutzer dienen; d) Gefährdungen durch Müll und Scherben, ausgehend insbesondere vom ersten Garten durch dessen illegale Nutzung bis in den Bereich der angrenzenden Grünfläche (Fritz-Lennig-Anlage); e) Störungen der Nachtruhe durch lautstarke Feiern mit Musik in einzelnen Parzellen bis nach Mitternacht 3. Sind die Flächen in den Pachtverträgen ausdrücklich für eine kleingärtnerische Nutzung überlassen und müssen entsprechend bewirtschaftet werden oder unterliegen sie den Regelungen des Bundeskleingartengesetzes nicht? 4. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat und nutzt der Magistrat gegenüber den Pächterinnen und Pächtern bei Regelverstößen wie oben geschildert? 5. Wieviele Flächen sind aktuell zur Nutzung vergeben, wieviele sind ungenutzt (ohne Vertragspartner)? 6. Hat der Magistrat schon einmal erwogen, freie und frei werdende Flächen umliegenden Kleingartenvereinen zur Pacht anzubieten? Wenn ja, mit welchem Erfolg, wenn nein, warum nicht? 7. Welches Amt ist für die Vergabe von Parzellen verantwortlich und wie werden freie Flächen "beworben"? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1301 2025 Die Vorlage OF 625/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWappenstein als Zeugnis der Heddernheimer Geschichte erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 624/8 Betreff: Wappenstein als Zeugnis der Heddernheimer Geschichte erhalten Vorgang: B 27/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, Für das heimatgeschichtlich wichtige Projekt einer steinmetztechnischen Instandsetzung des Naturstein-Wappens an der äußeren Chorwand der denkmalgeschützten Kirche St. Peter und Paul, Oranienstraße 16 c, werden dem Heddernheimer Ortsausschuss der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets 3.500,- EUR zugewendet. Begründung: Das an der äußeren Chorwand der früheren Pfarrkirche angebrachte Allianzwappen der Familien von Riedt und Knebel von Katzenelnbogen ist ein steinernes Zeugnis der Heddernheimer Geschichte. Die Familie von Riedt hatte im 17. und 18. Jahrhundert die Lehnsherrschaft über den Ort. Insbesondere unter Philipp Wilhelm Freiherr von Riedt nahm das im Dreißigjährigen Krieg weitgehend zerstörte Dorf einen wichtigen Aufschwung in den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur, Bildung und Religion. Zusammen mit seiner Ehefrau Eleonore geborene Freiin Knebel von Katzenelnbogen erbaute von Riedt 1740 das Heddernheimer Schloss (Alt-Heddernheim 30). Ursprünglich über dem Eingang zu der nicht mehr existierenden Kapelle seines herrschaftlichen Hauses angebracht, ist der Zierstein mit den Familienwappen 1840 bei der im wesentlichen von Geldmitteln der Familie von Breidbach-Bürresheim gen. Riedt errichteten neuen katholischen Kirche auf dem Grundstück Alt-Heddernheim 40 über deren Eingangsportal gut sichtbar verbaut worden. Als diese erste Kirche St. Peter und Paul 1891 einem Brand zum Opfer fiel, konnte der Wappenstein offenbar geborgen und an der anschließend errichteten neugotischen Kirche auf dem benachbarten Grundstück Oranienstraße 16 c angebracht werden. Die schwarzen Brandspuren an dem Naturstein sind immer noch zu sehen. Der Wappenstein mit seinem Fundament ("Plinthe") ist in einem schlechten Zustand (Risse, Ausbrüche) und muss für die Zukunft dringend gesichert werden. Der Ortsausschuss der Pfarrei kann die Sanierung nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren. Im Kontext der angestrebten Aufwertung des Schlosses als markantes Gebäude der Heddernheimer Geschichte (Magistratsbericht B 27/2025) liegt die Instandsetzung des Wappensteins im öffentlichen Interesse. Ein Kostenangebot ist dem Antrag beigefügt. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 27 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 440 2025 Die Vorlage OF 624/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenHöchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von Barrierefreiheit
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1316/6 Betreff: Höchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von Barrierefreiheit An der Ecke Antoniterstraße/Melchiorstraße steht direkt neben dem Fahrradstellplatz auf dem Gehweg eine städtische Informationsstele. Unmittelbar daneben ist ein Pfosten auf dem Gehweg angebracht. (siehe Foto). Beide Hindernisse verengen den Gehweg so stark, dass die vorgeschriebenen Mindestbreiten für eine sichere und barrierefreie Nutzung nicht eingehalten werden. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO § 45 (9)), den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen) gelten folgende Mindestbreiten für Gehwege: - Allgemeine Mindestbreite: 1,50 Meter (für Fußgänger*innen ohne besondere Anforderungen). - Für Rollstuhlfahrer*innen und barrierefreie Nutzung: 1,80 Meter (damit Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Gehhilfen oder Kinderwagen sicher passieren können). - Bei starkem Fußgängeraufkommen oder gemischter Nutzung: 2,00 Meter oder mehr (empfohlen, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen). Dies ist an der Stelle realistisch gegenwärtig nicht umsetzbar. Die aktuellen Hindernisse (Informationsstele und Pfosten) führen dazu, dass der Gehweg an dieser Stelle keiner einzigen Anforderungen entspricht. Dies stellt eine Einschränkung für Rollstuhlfahrer*innen, Eltern mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Personen, dar. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Informationsstele so umzusetzen, dass die vorgeschriebene Mindestbreite des Gehwegs von 1,80 Meter für eine barrierefreie Nutzung gewährleistet ist. Begründung: Bild: Frank Rusko Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7515 2025 Die Vorlage OF 1316/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenContainer für den Schulhof der Theobald-Ziegler-Schule bezüglich Auslagerung der Schüler während der Bauarbeiten/Brandschutztüren
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2025, OF 1107/10 Betreff: Container für den Schulhof der Theobald-Ziegler-Schule bezüglich Auslagerung der Schüler während der Bauarbeiten/Brandschutztüren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man auf den Schulhof des Neubaus der Theobald-Ziegler-Schule Container für die Auslagerung/Zwischenlösung der Schulkinder während des Umbaus der Klassenräume mit Brandschutztüren stellen kann. Begründung: Durch den dringend benötigten Umbau der an das Treppenhaus angrenzenden Klassenräume mit Brandschutztüren müssen Klassen ausgelagert bzw. in Musik - und Sporträume oder Betreuungsräume ausweichen. Dies bringt sehr viel Unruhe in den Unterricht und hat negative Auswirkungen auf die Schüler/Lehrer und den Schulbetrieb. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7540 2025 Die Vorlage OF 1107/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBarrierefreier Gehweg und Begrünung entlang der Weißfrauenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2025, OF 1729/1 Betreff: Barrierefreier Gehweg und Begrünung entlang der Weißfrauenstraße Vorgang: OM 1114/21 OBR 1; ST 571/22; ST 2165/22; ST 1286/23; ST 140/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den in OM 1114 (2021) geforderten barrierefreien Fußweg entlang der Weißfrauenstraße im Abschnitt zwischen Bethmannstraße und Münzgasse nun endlich umzusetzen und die Freifläche zwischen Weißfrauenstraße und Bethmannstraße zu entsiegeln und zu begrünen. Begründung: Fußgehende balancieren derzeit um die Pfosten herum oder laufen über den Schotter. Weder gibt es logische Wegebeziehungen noch ist das Umfeld barrierefrei. Auch an Begrünung fehlt es. Begründung ergänzen gemäß OM OM1114. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1114 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2165 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1286 Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 140 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7558 2025 Die Vorlage OF 1729/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenOffenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7401 entstanden aus Vorlage: OF 1210/2 vom 11.08.2025 Betreff: Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)? Der Magistrat wird gebeten, den Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI) zur Zukunft des Offenen Hauses darzulegen. Dabei sollen sowohl - der eigentumsrechtliche Sachstand (Unterzeichnung des LoI? Verhandlungen mit dem Land? Überführung in das Eigentum der Stadt? Hindernisse? Zeitplan?) als auch - der bauplanungsrechtliche Sachstand für das Areal dargestellt werden. Es wird des Weiteren um Erläuterung hinsichtlich des baulichen Zustands und der mehrfach angekündigten Instandhaltungsarbeiten des Gebäudes im laufenden Betrieb durch die ABG gebeten. Zudem soll auch die Planung in Bezug auf künftige Nutzungen und die Unterbringung aktueller Mieter*innen, inklusive Rechten und Pflichten, dargestellt werden (Zeitplan bezüglich Umzug AstA?). Begründung: Anlässlich einer Kulturcampus-Veranstaltung im März 2024 stellte der Magistrat den sog. Letter of Intent (LoI) als "entscheidenden Schritt auf dem Weg zum Offenen Haus der Kulturen" dar und versprach damit Planungssicherheit für die Akteure des OHdK. Angestrebt werde die baldmöglichste Eigentumsübertragung vom Land Hessen an die ABG und darauffolgend die Veräußerung an die Stadt Frankfurt. Seit anderthalb Jahren geht jedoch nichts voran. Der denkmalgeschützte Gebäudebestand gilt zwar entsprechend einer Untersuchung (Umsetzungskonzept des OHdK aus dem Jahr 2021) als verkehrssicher und als geeignet für die angestrebte Weiternutzung als Offenes Haus der Kulturen. Dennoch sind wesentliche Nachrüstungen des Bestandes z. B. hinsichtlich des Brandschutzes sowie Qualitätsverbesserungen erforderlich. Das Offene Haus ist nicht nur ein kulturell zentraler und geschichtsträchtiger Ort und ein Denkmal, sondern auch wesentlicher Ausgangspunkt für die gesamte Planung des Kulturcampus und für die Organisation seiner Zwischennutzungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Halteverbot im Heigenbrücker Weg einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7417 entstanden aus Vorlage: OF 1477/5 vom 06.08.2025 Betreff: Halteverbot im Heigenbrücker Weg einrichten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Heigenbrücker Weg auf Höhe der Hausnummern 41 und 43 ein Halteverbot eingerichtet werden kann. Begründung: Durch das Abstellen von Fahrzeugen an dieser Stelle wird die Durchfahrt erheblich eingeschränkt. Weder Rettungsfahrzeuge noch die Müllabfuhr können den Bereich im Notfall oder zur regulären Entsorgung ohne Rangieren passieren. Dies stellt sowohl eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit als auch eine Beeinträchtigung der notwendigen kommunalen Dienstleistungen dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Tempo 30 bei der Baustelle auf der Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2025, OA 566 entstanden aus Vorlage: OF 1697/1 vom 12.08.2025 Betreff: Tempo 30 bei der Baustelle auf der Mainzer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Baustelleneinrichtung bei der Baustelle auf Höhe der Mainzer Landstraße 137 auf ihre Zulässigkeit und die Umsetzung vor Ort im Hinblick auf die verbleibende Gehwegbreite zu überprüfen; - entlang der Baustelle auf der Mainzer Landstraße folgerichtig die Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts, mindestens auf Tempo 30, beschildern zu lassen. Begründung: Seit Monaten wird der Gehweg auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 137 aufgrund einer immer weiter expandierenden Baustelle eingeengt. Mehrere Beschwerden haben es nicht vermocht, dass eine ausreichende Gehwegbreite dauerhaft vorgehalten wird. Direkt nebenan brausen die Fahrzeuge mit Tempo 50 an den zu Fuß Gehenden vorbei. Weder zu den Gehwegnutzenden noch zu Radfahrenden können die Mindestabstände eingehalten werden. Mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl besteht kein Durchkommen. Zu Fuß Gehende müssen bei Entgegenkommenden auf die Straße treten. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 566 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6709, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025
Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7294 entstanden aus Vorlage: OF 1678/1 vom 12.08.2025 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer Straße Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer Straße so umzugestalten, dass ein Fußgängerstreifen eingerichtet werden kann, um den Fußgänger*innen auf dem stark frequentierten Weg durch die Wallanlage von der Alten Oper zum Willy-Brandt-Platz und umgekehrt Vorrang vor dem Autoverkehr zu geben. Zudem soll der Fußgängerüberweg im Zuge der Umgestaltung eingerichtet werden. Begründung: Die Kaiserstraße durchschneidet die Wallanlagen, die als grüne Lunge eine wichtige Funktion für Frankfurts Klima hat. Dementsprechend wird sie von Fußgänger*innen und Fahrradfahrenden stark frequentiert, vor allem als Verbindung zwischen Alter Oper und Willy-Brandt-Platz. Daher sollte diese Personengruppe auch Vorrang haben. An der beschriebenen Stelle muss man häufig warten, um die Straße überqueren zu können. Erschwerend kommt hinzu, dass dieser Straßenabschnitt auch als Rennstrecke von Taxifahrer*innen genutzt wird, um die Grünphase der Ampel an der Neuen Mainzer Straße noch zu erreichen, was die Überquerung zusätzlich gefährlich macht. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Geldgeschenk annehmen - Fernmeldeturm wieder eröffnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 1219/2 Betreff: Geldgeschenk annehmen - Fernmeldeturm wieder eröffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Um den Fernmeldeturm wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, hat der Bund einen Zuschuß von 25 Millionen Euro zugesagt. Aber nur, wenn bis Ende des laufenden Jahres die Stadt eine verlässliche Planung vorlegt. Auf diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. Sind Presseberichte richtig, wonach eine solche Wieder-Eröffnung mit einem Aufwand von 50 Millionen Euro möglich wäre, deren Hälfte durch den Bundeszuschuß abgedeckt werden könnte ? 2. Wie konkret sind bestehende Plan-Überlegungen zur Thematik Brandschutz-Modernisierung, Aufzug-Erneuerung und Garantie notwendiger Fluchtwege gediehen ? 3. Können diese Pläne bis Jahresende soweit konkretisiert werden, daß die Zuschuß-Zusage des Bundes bewahrt werden kann? 4. Falls eine hinreichende Konkretisierung bis Jahresende nicht möglich wäre, gäbe es eine Verhandlungsbasis, um den Bund zu bewegen, seine Zusage um ein Jahr zu verlängern ? 5. Gibt es angesichts der Tatsache, daß nach Information des Antragstellers noch fast 3/4 des im Haushalt vorgesehenen Investitionsvolumens noch nicht verplant sind, irgendein Argument, das gegen ein zügiges Engagement spräche ? Begründung: Es ist insbesondere für die Attraktivität der Europastadt Frankfurt ein international hervorstechender Mangel, daß ausgerechnet der Europaturm nicht öffentlich zugänglich ist. Eine vorherige entsprechende Ertüchtigung des Bauwerks ist unumgänglich, deren Kosten aber zum Teil vom Bund getragen würden, wenn die Stadt fristgerecht ein Konzept vorlegte. Sowohl für die Attraktivität der Stadt, als auch für die berechtigten Ansprüche der Frankfurter Bürger, und nicht zuletzt aus finanzpolitischer Vernunft wäre es unverantwortlich, eine Zusage von 25 Millionen Euro in den Wind zu schreiben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1258 2025 Die Vorlage OF 1219/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE und CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenFragen zur Hausbesetzung im Gallus
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1702/1 Betreff: Fragen zur Hausbesetzung im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Bestätigt der Magistrat, dass linke Aktivisten am 12. Juli 2025 das städtische Gebäude in der Lahnstraße 1 im Gallus besetzt haben, um dort ein "Internationalistisches Bildungszentrum" zu etablieren? 2. Wieso wurde trotz eingedrungener Personen keine Strafanzeige gestellt, sondern die Nutzung geduldet? 3. Welche öffentlichen Veranstaltungen fanden bereits statt (z. B. Konzerte, Flohmarkt, Filmvorführung) und wie war die Verwaltung in die Planung oder Kommunikation involviert? 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage (Vertrag, Zwischennutzung, faktische Duldung) basiert das Vorgehen des Liegenschaftsamts? 5. Inwiefern ist die Duldung mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen - insbesondere § 63 HGO (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) - vereinbar? 6. Welche konkreten Kosten entstehen durch die Duldung (Sicherung, Reinigung, Versicherung, Instandsetzung, Heizung, Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung, Hausmeister)? 7. Wer trägt die Haftung bei möglichen Schäden - etwa durch Brand, Sachbeschädigung oder Personenschäden? 8. Wurde die bauliche und sicherheitstechnische Eignung des Objekts geprüft (Brandschutz, Statik, Hygiene, Fluchtwege)? 9. Welche Maßnahmen sind vorhanden, um die Sicherheit von Besetzern und Anwohnern zu gewährleisten? 10. Welche Signalwirkung hat die Duldung für zukünftige Besetzungen städtischer Immobilien - unabhängig der politischen Ausrichtung der Gruppen? 11. Welche Leitlinien gelten zukünftig zur Sicherstellung gleichmäßiger Anwendung von Recht und Ordnung für andere politische Gruppen? 12. Wie bewertet der Magistrat die öffentliche Kritik, welche die Duldung als "Skandal" und "fatales Signal" bezeichnen? 13. Wie reagiert der Magistrat auf die FAZ-Kritik, dass die Duldung Ausdruck städtischer Schwäche sei und leerstehende Immobilien langfristig Missbrauch begünstigen? 14. Weshalb wurde keine geordnete Zwischennutzung öffentlich ausgeschrieben oder vertraglich geregelt? 15. Welche rechtlich abgesicherten Nutzungskonzepte (z. B. kulturell, sozial, nachbarschaftlich) wurden geprüft oder abgelehnt? 16. Welche Auswirkungen erwartet der Magistrat auf das soziale Klima im Gallus? 17. Wie fügt sich die Duldung in eine stadtteilbezogene Entwicklungsstrategie ein? 18. Wie rechtfertigt der Magistrat es gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, dass Objekte nach dem Ankauf über Jahre leer stehen und so weder für Wohnzwecke noch für soziale Nutzung zur Verfügung stehen? 19. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit städtische Immobilien nach einem Ankauf zeitnah für eine sinnvolle Nutzung (Wohnen, Soziales, Kultur) aktiviert werden, statt dauerhaft brach zu liegen? 20. Wurde der Leerstand genutzt, um die Immobilie energetisch zu ertüchtigen? Begründung: Das betroffene Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Durch die faktische Duldung einer Besetzung durch eine linke Gruppierung entsteht eine besondere rechtliche und politische Konstellation. Weder Polizei noch Ordnungsamt greifen ein, solange das Liegenschaftsamt keine Räumung veranlasst. Daraus ergeben sich Fragen der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen sowie mögliche finanzielle und haftungsrechtliche Risiken für die Stadt. Darüber hinaus sind sicherheitsrechtliche Belange berührt (bauaufsichtliche Eignung, Brandschutz, Fluchtwege, Hygiene) und es stellen sich haushaltsrechtliche Fragen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Sicherungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten, Versicherungsfragen, mögliche Schäden). Die Entscheidung betrifft unmittelbar das Stadtteilinteresse des Gallus, ohne dass der Ortsbeirat involviert wurde. Eine transparente Aufklärung über die Beweggründe und Folgen der Duldung ist daher notwendig. Zudem verfolgt die Stadt Frankfurt erklärtermaßen die Strategie, Immobilien gezielt aufzukaufen, um sie vor "Luxussanierungen" und spekulativen Verwertungen zu bewahren. Dieses Ziel wird jedoch konterkariert, wenn Objekte nach dem Ankauf über längere Zeit leer stehen und damit weder Wohnraum schaffen noch einer rechtssicheren sozialen oder kulturellen Zwischennutzung zugeführt werden. Eine Politik, die Immobilien dem Markt entzieht, sie aber nicht zeitnah aktiviert, verfehlt ihren beabsichtigten sozialen Nutzen. Vor diesem Hintergrund ist darzulegen, welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um städtische Liegenschaften zeitnah einer Nutzung zuzuführen und Leerstand zu vermeiden. Die Kombination aus faktischer Duldung einer Hausbesetzung städtischen Eigentums, öffentlicher Kritik durch politisch Verantwortliche und Kommentatoren sowie die Wahrnehmung städtischer Untätigkeit verstärkt das Bedürfnis nach Klarheit. Die FAZ bezeichnet das Verhalten der Stadt als schwach und fatal, da es rechtlich zweifelhafte Duldung begünstige und langfristig auf Leerstand folgender Besetzung hinauslaufe. Eine präzise, transparente und rechtlich fundierte Aufarbeitung durch den Magistrat ist für das Vertrauen der Bürgerschaft und rechtspolitische Klarheit notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1702/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenTempo 30 bei Baustelle auf Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1697/1 Betreff: Tempo 30 bei Baustelle auf Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge gemäß§ 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: - die Baustelleneinrichtung bei der Baustelle Mainzer Landstraße 137 auf seine Zulässigkeit und die Umsetzung vor Ort im Hinblick auf die verbleibende Gehwegbreite überprüfen zu lassen und - entlang der Baustelle auf der Mainzer Landstraße folgerichtig die Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts mindestens auf Tempo 30 beschildern zu lassen. Begründung: Seit Monaten wird der Gehweg auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 137 aufgrund einer immer weiter expandierenden Baustelle weiter eingeengt. Mehrere Beschwerden haben es nicht vermocht, dass eine ausreichende Gehwegbreite dauerhaft vorgehalten wird. Direkt nebenan brausen die Fahrzeuge mit Tempo 50 an den Fußgehenden vorbei. Weder zu den Gehwegnutzenden noch zu Radfahrenden können die Mindestabstände eingehalten werden. Mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl besteht kein Durchkommen. Fußgehende müssen bei Entgegenkommenden auf die Straße treten. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 33 Auf Wunsch der CDU- und FDP-Fraktionen wird über die Vorlage OF 1697/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 566 2025 Die Vorlage OF 1697/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: 5 GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1678/1 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer Straße so umzugestalten, dass ein Fußgängerstreifen eingerichtet werden kann, um den Fußgänger*innen auf dem stark frequentierten Weg durch die Wallanlage von der Alten Oper zum Willy-Brandt-Platz und umgekehrt Vorrang vor dem Autoverkehr zu geben. Zudem soll der Fußgängerüberweg im Zuge der Umgestaltung eingerichtet werden. Begründung: Die Kaiserstraße durchschneidet die Wallanlagen, die als grüne Lunge eine wichtige Funktion für Frankfurts Klima hat. Dementsprechend wird sie von Fußgänger*innen und Fahrradfahrenden stark frequentiert, vor allem als Verbindung zwischen Alter Oper und Willy-Brandt-Platz. Daher sollte diese Personengruppe auch Vorrang haben. An der beschriebenen Stelle muss man häufig warten, um die Straße überqueren zu können. Erschwerend kommt hinzu, dass dieser Straßenabschnitt auch als Rennstrecke von Taxifahrer*innen genutzt wird, um die Grünphase der Ampel an der Neuen Mainzer Straße noch zu erreichen, was die Überquerung zusätzlich gefährlich macht. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7294 2025 Die Vorlage OF 1678/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenOffenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)?
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2025, OF 1210/2 Betreff: Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI) zur Zukunft des Offenen Hauses darzulegen. Dabei sollen sowohl 1. der eigentumsrechtliche Sachstand (Unterzeichnung des LoI? Verhandlungen mit dem Land? Überführung in das Eigentum der Stadt? Hindernisse? Zeitplan?) als auch 2. der bauplanungsrechtliche Sachstand für das Areal dargestellt werden. 3. Es wird des Weiteren um Erläuterung hinsichtlich des baulichen Zustands und der mehrfach angekündigten Instandhaltungsarbeiten des Gebäudes im laufenden Betrieb durch die ABG gebeten. 4. Zudem soll auch die Planung in Bezug auf künftige Nutzungen und die Unterbringung aktueller Mieter*innen, inklusive Rechten und Pflichten, dargestellt werden (Zeitplan bezüglich Umzug ASTA?). Begründung: Anlässlich einer Kulturcampus-Veranstaltung im März 2024 stellte der Magistrat den sog. Letter of Intent als "entscheidenden Schritt auf dem Weg zum Offenen Haus der Kulturen" dar und versprach damit Planungssicherheit für die Akteure des OHdK. Angestrebt werde die baldmöglichste Eigentumsübertragung vom Land Hessen an die ABG und darauffolgend die Veräußerung an die Stadt Frankfurt. Seit anderthalb Jahren geht jedoch nichts voran... Der denkmalgeschützte Gebäudebestand gilt zwar entsprechend einer Untersuchung (Umsetzungskonzept des OHdK aus dem Jahr 2021) als verkehrssicher und als geeignet für die angestrebte Weiternutzung als Offenes Haus der Kulturen. Dennoch sind wesentliche Nachrüstungen des Bestandes z.B. hinsichtlich des Brandschutzes sowie Qualitätsverbesserungen erforderlich. Das Offene Haus ist nicht nur ein kulturell zentraler und geschichtsträchtiger Ort und ein Denkmal, sondern auch wesentlicher Ausgangspunkt für die gesamte Planung des Kulturcampus und für die Organisation seiner Zwischennutzungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7401 2025 Die Vorlage OF 1210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHalteverbot im Heigenbrücker Weg einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2025, OF 1477/5 Betreff: Halteverbot im Heigenbrücker Weg einrichten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit an der Ecke Heigenbrücken Weg Höhe der Hausnummern 41 und 43 ein Halteverbot eingerichtet werden kann. Begründung: Durch das Abstellen von Fahrzeugen an dieser Stelle wird die Durchfahrt erheblich eingeschränkt. Weder Rettungsfahrzeuge noch die Müllabfuhr können den Bereich im Notfall oder zur regulären Entsorgung ohne Rangieren passieren. Dies stellt sowohl eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit als auch eine Beeinträchtigung der notwendigen kommunalen Dienstleistungen dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7417 2025 Die Vorlage OF 1477/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSicherung des Kulturraums „Netzwerk Seilerei“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7213 entstanden aus Vorlage: OF 1446/5 vom 09.06.2025 Betreff: Sicherung des Kulturraums "Netzwerk Seilerei" Der Magistrat wird gebeten, 1. mit Vertreterinnen und Vertretern des "Netzwerk Seilerei" zu erörtern, wie hoch die Kosten für die Brandschutzsanierung sind und welcher Betrag davon zu finanzieren ist; 2. dem "Netzwerk Seilerei" über die Höhe des zu finanzierenden Betrag s ein Darlehen zu gewähren; 3. mit dem "Netzwerk Seilerei" einen Rückzahlungsplan zu vereinbaren; 4. in jährlichem Turnus zu berichten. Begründung: Der Kulturraum "Netzwerk Seilerei" bietet u. a. Kunst- und Kulturschaffenden dringend benötigten Raum. Darüber hinaus besteht in den Räumlichkeiten auch die Möglichkeit, private Feiern und Feste zu veranstalten. Auch die Sitzungen von parlamentarischen Gremien können dort abgehalten werden. Nun droht dieser einmaligen Einrichtung aufgrund von finanziellen Engpässen und Brandschutzauflagen die Schließung. Hier müssen Stadt und Vertreterinnen und Vertreter des Kulturraums "Netzwerk Seilerei" zusammen einen Rettungsplan erarbeiten, der diesen Raum für die Menschen erhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Höchst: Widerrechtliches Parken an der Einmündung Storchgasse/Bolongarostraße verhindern - zum Zweiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7105 entstanden aus Vorlage: OF 1245/6 vom 01.06.2025 Betreff: Höchst: Widerrechtliches Parken an der Einmündung Storchgasse/Bolongarostraße verhindern - zum Zweiten Vorgang: OM 6792/20 OBR 6; ST 204/21 Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin unter Einbeziehung der Anwohner anzusetzen, um die Situation des widerrechtlichen Parkens im Einmündungsbereich der Storchgasse zur Bolongarostraße zu begutachten und abschließend geeignete Maßnahmen zu erarbeiten, damit dies an dieser Stelle endlich verhindert wird. Begründung: Die Situation in diesem Bereich ist weiterhin untragbar (siehe Foto). Nicht nur, dass wie in der Begründung der Anregung OM 6792 geschildert, Handwerker nicht mehr in die Storchgasse einfahren können, auch Fußgänger haben keine Möglichkeit mehr, dort auf dem Bürgersteig weiter entlang der Bolongarostraße zu gehen, sie müssen auf die Straße ausweichen. Dass das insbesondere für eingeschränkte Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen und auch für Eltern mit Kinderwagen unzumutbar ist, sollte klar sein. Zickzack-Markierungen sind sinnlos, denn diese interessieren niemanden. In der Stellungnahme ST 204 wird Folgendes angekündigt: "Zusätzlich wird der Magistrat sich erneut vor Ort beraten, welche zusätzliche Maßnahmen in Frage kommen, um die Situation zu verbessern." Ob diese Beratung stattgefunden hat, ist nicht zu erfahren. Sicher ist aber, dass sich die Situation absolut nicht verbessert, sondern eher verschlechtert hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6792 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 204 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1756 Beratung im Ortsbeirat: 6
Sicherung des Kulturraums „Netzwerk Seilerei“
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2025, OF 1446/5 Betreff: Sicherung des Kulturraums "Netzwerk Seilerei" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. mit Vertreterinnen und Vertretern des "Netzwerk Seilerei" zu erörtert, wie hoch die Kosten für die Brandschutzsanierung und welcher Betrag davon zu finanzieren ist; 2. dem "Netzwerk Seilerei" über die Höhe des zu finanzierenden Betrages ein Darlehen zu gewährt 3. mit dem "Netzwerk Seilerei" einen Rückzahlungsplan zu vereinbaren und 4. in jährlichem Turnus zu berichten. Begründung: Der Kulturraum "Netzwerk Seilerei" bietet u.a. Kunst- und Kulturschaffenden dringend benötigten Raum. Darüber hinaus besteht in den Räumlichkeiten auch die Möglichkeit, private Feiern und Feste zu veranstalten. Auch die Sitzungen von parlamentarischen Gremien können dort abgehalten werden. Nun droht dieser einmaligen Einrichtung aufgrund von finanziellen Engpässen und Brand-schutzauflagen die Schließung. Hier müssen Stadt und Vertreterinnen und Vertreter des Kulturraums "Netzwerk Seiler" zusammen einen Rettungsplan erarbeiten, der diesen Raum für die Menschen erhält. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7213 2025 Die Vorlage OF 1446/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenHöchst: Widerrechtliches Parken an der Einmündung Storchgasse/Bolongarostraße verhindern - zum Zweiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2025, OF 1245/6 Betreff: Höchst: Widerrechtliches Parken an der Einmündung Storchgasse/Bolongarostraße verhindern - zum Zweiten Vorgang: OM 6792/20 OBR 6; V 204/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. einen Ortstermin anzusetzen, um die Situation des widerrechtlichen Parkens im Einmündungsbereich der Storchgasse an der Bolongarostraße zu begutachten und dann 2. geeignete Maßnahmen zu erarbeiten, damit dies an dieser Stelle endlich verhindert wird. Begründung: Die Situation in diesem Bereich ist weiterhin untragbar (siehe Foto). Nicht nur, dass wie in der Begründung der OM 6792/2020 geschildert, Handwerker nicht mehr in die Storchgasse einfahren können, nein, auch Fußgänger haben keine Möglichkeit mehr, dort auf dem Bürgersteig weiter entlang der Bolongarostraße zu gehen, sie müssen auf die Straße ausweichen. Dass das insbesondere für eingeschränkte Menschen mit Rollator oder Rollstühlen und auch Eltern mit Kinderwagen unzumutbar ist, sollte klar sein. "Zickzackmarkierungen" sind sinnlos, denn das interessiert niemanden. In der ST 204/2021 wird angekündigt: "Zusätzlich wird der Magistrat sich erneut vor Ort beraten, welche zusätzliche Maßnahmen in Frage kommen, um die Situation zu verbessern". Ob diese Beratung stattgefunden hat, ist nicht zu erfahren, sicher ist aber, dass sich die Situation absolut nicht verbessert, sondern eher verschlechtert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6792 Auskunftsersuchen vom 29.10.2021, V 204 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7105 2025 Die Vorlage OF 1245/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. nach dem Wort "Ortstermin" die Wörter "unter Einbeziehung der Anwohner" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
Weiter lesenSicherung der Zukunft des Kulturraumes „Netzwerk Seilerei“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7009 entstanden aus Vorlage: OF 1404/5 vom 05.05.2025 Betreff: Sicherung der Zukunft des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" einen Rettungsplan für den Kulturraum "Netzwerk Seilerei" zu erarbeiten. I. Hierbei wird u. a. erörtert, 1. in welcher Rechtsform bzw. in welchen Rechtsformen das "Netzwerk Seilerei" bzw. die Wilhelm Reutlinger GmbH & Co KG., Cayobau und der Seilerbahn Kunst- und Kulturverein e. V. die bestmögliche Förderung erfahren können; 2. welche Zuschüsse a) kurzfristig bzw. b) mittelfristig bzw. c) langfristig benötigt werden, um den Kulturraum "Netzwerk Seilerei" zu sichern; 3. welche Sicherheiten seitens des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" geboten werden können. II. Darüber hinaus wird ein Stufenplan zur Umsetzung der Brandschutzauflagen der Stadt Frankfurt am Main erarbeitet. Begründung: Der Kulturraum "Netzwerk Seilerei" bietet u. a. Kunst- und Kulturschaffenden dringend benötigten Raum. Darüber hinaus besteht in den Räumlichkeiten auch die Möglichkeit, private Feiern und Feste zu veranstalten. Auch die Sitzungen von parlamentarischen Gremien können dort abgehalten werden. Nun droht dieser einmaligen Einrichtung aufgrund von finanziellen Engpässen und Brandschutzauflagen die Schließung. Hier müssen Stadt und Vertreterinnen und Vertreter des Kulturraums "Netzwerk Seiler" zusammen einen Rettungsplan erarbeiten, der diesen Raum für die Menschen erhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.05.2025, OA 559 entstanden aus Vorlage: OF 1216/6 vom 03.05.2025 Betreff: Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim Vorgang: OM 30/21 OBR 6; ST 1441/21; OA 123/22 OBR 6; OM 2352/22 OBR 6; ST 2335/22; OM 3837/23 OBR 6; ST 1676/23 Die Anzahl der Anregungen, die der Ortsbeirat 6 zu dem Grillplatz in Schwanheim allein in dieser Wahlperiode gestellt hat, ist groß. Der Magistrat war bisher untätig. Damit die unerträgliche Situation nicht fortbesteht, muss dringend gehandelt werden. Die Vielzahl der vom Ortsbeirat eingebrachten Anregungen wurde überwiegend nicht oder nur sehr unzureichend umgesetzt. Das betrifft insbesondere Maßnahmen zum Lärm- und Brandschutz, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und ein besseres Parkplatzmanagement. Anstatt solche Maßnahmen zu ergreifen, wurde seitens des Magistrat (Grünflächenamt) angeregt, dass der Ortsbeirat eine Schließung des Grillplatzes beantragen solle. Dieser "Anregung" will der Ortsbeirat mehrheitlich nicht folgen, da der Grillplatz ein wichtiges Angebot für diejenigen Bevölkerungskreise darstellt, die über keinen Zugang zu einem Garten verfügen. Die Schließung des Grillplatzes wäre somit der Wegfall eines Leistungsangebotes der Stadt, das weniger privilegierten Bevölkerungsschichten zugutekommt. Zudem ist zu befürchten, dass es durch die Schließung des Grillplatzes zu einer entsprechenden wilden Nutzung des Schwanheimer Forstes kommt und damit die oben geschilderten Probleme noch verschärft würden. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass durch eine bessere Information, unter anderem auf der Webseite der Stadt Frankfurt, aber auch durch ausführlichere Hinweisschilder vor Ort, ggf. die Verteilung von Flyern, die Bereitstellung von mehr funktionierenden Toilettenhäuschen und ein früheres und entschiedenes Vorgehen gegen Verstöße, die sich jeweils bereits frühzeitig abzeichnen (umfangreiches, rücksichtsloses und ordnungswidriges Parken, Aufbau großer Musikanlagen etc.) die Situation so verbessern ließe, dass die Interessen der Anrainer in dem angrenzenden reinen Wohngebiet und die des Naturschutzes besser geschützt werden können. Das hat der weitgehend störungsfreie Ablauf am 1. Mai 2025 gezeigt, als die Ordnungskräfte rechtzeitig und angemessen durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen vorgingen. Insbesondere muss ein Konzept zur Kontingentierung der Nutzung in Betracht gezogen werden. Da sich der Grillplatz im Landschaftsschutzgebiet Zone II befindet, ist es zwingend notwendig, an dieser Stelle regulierend einzugreifen - zum Schutz von Natur und Umwelt, aber auch im Sinne eines geordneten und verantwortungsvollen Freizeitbetriebs. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Maßnahmen zu ergreifen, die einen Betrieb des Grillplatzes gewährleisten und sicherstellen, dass es nicht weiterhin zu so umfangreichen und teilweise schwerwiegenden Verstößen gegen die Grünanlagensatzung, Straßenverkehrsordnung und das Bundesimmissionsschutzgesetz im Bereich des Grillplatzes kommt. Letzteres gilt insbesondere für die Lärm- und Luftimmissionen des angrenzenden reinen Wohngebiets, die vom Grillplatz, der eine öffentliche Anlage darstellt, ausgehen; 2. dabei amtsübergreifend vorzugehen, da sich gezeigt hat, dass die aufgetretenen Mängel nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes fallen; 3. den Ortsbeirat 6 bei der Bestimmung der zu treffenden Maßnahmen rechtzeitig vor der Umsetzung der Maßnahmen mit einzubeziehen; 4. die Angelegenheit mit höchster Priorität zu behandeln, da sich die Situation vor Ort - von Ausnahmen abgesehen - immer weiter verschärft; 5. das Grünflächenamt und ggf. die Untere Naturschutzbehörde zu veranlassen, die ordnungsgemäße Nutzung des Grillplatzes am Waldspielpark Schwanheim, der im Landschaftsschutzgebiet Zone II liegt, regelmäßig zu überwachen; 6. sicherzustellen, dass ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillflächen gegrillt wird und ein Grillen außerhalb dieser Bereiche unterbunden wird; 7. die Einhaltung der Müllentsorgungspflicht zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten ausreichen oder ergänzt werden müssen; 8. bei Bedarf zusätzliche Hinweisschilder zur Nutzung des Grillplatzes, zur Rücksichtnahme auf Umwelt und Mitmenschen sowie zur Müllentsorgung anzubringen; 9. zu prüfen, ob temporäre oder dauerhafte Kontrollen (z. B. durch das Ordnungsamt oder beauftragte Sicherheitsdienste) insbesondere an Wochenenden und Feiertagen notwendig und möglich sind; 10. Maßnahmen zu ergreifen, um die umliegenden Waldflächen vor zunehmender Nutzung durch unerlaubtes Grillen, Verschmutzung und Trittschäden zu schützen; 11. geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des erheblichen Parkdrucks rund um den Grillplatz zu ergreifen, insbesondere zur Verhinderung von Parken auf Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet, und zur Gewährleistung der Durchfahrt für Busse auf der Schwanheimer Bahnstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Anregung vom 11.01.2022, OA 123 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3837 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1676 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 362 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 559 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1271) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6309, 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.06.2025
Feuerwache Berkersheim modernisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6957 entstanden aus Vorlage: OF 1049/10 vom 05.05.2025 Betreff: Feuerwache Berkersheim modernisieren Der Magistrat wird gebeten, die Feuerwache Berkersheim zeitnah zu modernisieren beziehungsweise zu erweitern und so an die heutigen Standards anzupassen. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen von Belang: 1. Trennung der Arbeitskleidung "schwarz" - "weiß": Es soll sichergestellt werden, dass dreckige Einsatzkleidung räumlich nicht in Kontakt mit sauberer Kleidung gerät. Statt eines Schleusensystems mit mehreren Räumen verfügt die Wache lediglich über einen einzigen Spindraum. Dieser dient wegen des mangelnden Platzes zudem als Aufbewahrungsraum. 2. Ermöglichung der Geschlechtertrennung durch zwei Räume; 3. Schaffung von Stauraum für die Uniformen der Jugendfeuerwehr. Diese müssen die Mitglieder der Jugendfeuerwehr aufgrund von Platzmangel zurzeit mit nach Hause nehmen; 4. Schaffung eines separat verschließbaren Büros für Verwaltungsarbeit; 5. Schaffung von Parkplätzen für die Einsatzabteilungsmitglieder, vor allem im Alarmfall; 6. Erarbeitung und Bekanntgabe eines Zeitplans zur Umsetzung der Maßnahmen. Begründung: Die genannten Aspekte werden im Rahmen der Überprüfung der über 40 Jahre alten Feuerwache seit Längerem seitens des technischen Prüfdienstes der Unfallkasse Hessen bemängelt. Sie sind seit Längerem auch in einer Prioritätenliste der Branddirektion gelistet. Der Ortsbeirat 10 unterstützt die Bemühungen der Berkersheimer Feuerwehr und ihres Fördervereins um eine zeitgemäße Infrastruktur und bittet daher um zeitnahe Veranlassung der im Tenor genannten Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1117
Sicherung der Zukunft des Kulturraumes „Netzwerk Seilerei“
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1404/5 Betreff: Sicherung der Zukunft des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" einen Rettungsplan für den Kulturraum "Netzwerk Seilerei" zu erarbeiten. I. Hierbei wird u.a. erörtert, 1. in welcher Rechtsform bzw. in welchen Rechtsformen das "Netzwerk Seilerei" bzw. die Wilhelm Reutlinger GmbH + Co KG., Cayobau und die Seilerbahn Kunst- und Kulturverein e.V. die bestmögliche Förderung erfahren können; 2. welche Zuschüsse a) kurzfristig bzw. b) mittelfristig bzw. c) langfristig benötigt werden, um den Kulturraum "Netzwerk Seilerei" zu sichern; 3. welche Sicherheiten seitens des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" geboten werden können. II. Darüber hinaus wird ein Stufenplan zur Umsetzung der Brandschutzauflagen der Stadt Frankfurt am Main erarbeitet. Begründung: Der Kulturraum "Netzwerk Seilerei" bietet u.a. Kunst- und Kulturschaffenden dringend benötigten Raum. Darüber hinaus besteht in den Räumlichkeiten auch die Möglichkeit, private Feiern und Feste zu veranstalten. Auch die Sitzungen von parlamentarischen Gremien können dort abgehalten werden. Nun droht dieser einmaligen Einrichtung aufgrund von finanziellen Engpässen und Brandschutzauflagen die Schließung. Hier müssen Stadt und Vertreterinnen und Vertreter des Kulturraums "Netzwerk Seiler" zusammen einen Rettungsplan erarbeiten, der diesen Raum für die Menschen erhält. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7009 2025 Die Vorlage OF 1404/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenFeuerwache Berkersheim modernisieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1049/10 Betreff: Feuerwache Berkersheim modernisieren Der Magistrat wird gebeten, die Feuerwache Berkersheim zeitnah zu modernisieren beziehungsweise zu erweitern und so an die heutigen Standards anzupassen. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen von Belang: 1. Trennung der Arbeitskleidung ,,schwarz-weiß": Es soll sichergestellt werden, dass dreckige Einsatzkleidung räumlich nicht in Kontakt mit sauberer Kleidung gerät. Statt eines Schleusensystems mit mehreren Räumen verfügt die Wache lediglich über einen einzigen Spindraum. Dieser dient wegen mangelnden Platzes zudem als Aufbewahrungsraum. 2. Ermöglichung der Geschlechtertrennung in zwei Räumen. 3. Schaffung von Stauraum für die Uniformen der Jugendfeuerwehr. Diese müssen die Mitglieder der Jugendfeuerwehr aufgrund von Platzmangel zurzeit mit nach Hause nehmen. 4. Schaffung eines separat verschließbaren Büros für Verwaltungsarbeit. 5. Schaffung von Parkplätzen für die Einsatzabteilungsmitglieder, vor allem im Alarmfall. 6. Erarbeitung und Bekanntgabe eines Zeitplans zur Umsetzung der Maßnahmen. Begründung: Die genannten Aspekte werden im Rahmen der Überprüfung der über 40 Jahre alten Feuerwache seit längerem seitens des technischen Prüfdienstes der Unfallkasse Hessen bemängelt. Sie sind seit längerem auch in einer Prioritätenliste der Branddirektion gelistet. Der Ortsbeirat 10 unterstützt die Bemühungen der Berkersheimer Feuerwehr und ihres Fördervereins um eine zeitgemäße Infrastruktur und bittet daher um zeitnahe Veranlassung der beantragten Punkte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6957 2025 Die Vorlage OF 1049/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchwanheim: Immer wieder und kein Ende - Der Grillplatz in Schwanheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 1216/6 Betreff: Schwanheim: Immer wieder und kein Ende - Der Grillplatz in Schwanheim Vorgang: OM 30/21 OBR 6; ST 1441/21; OA 123/22 OBR 6; OM 2352/22 OBR 6; ST 2335/22; OM 3837/23 OBR 6; ST 1676/23 Die Anzahl der Anträge, die der Ortsbeirat 6 zu dem Grillplatz in Schwanheim allein in dieser Legislatur gestellt hat, ist zahlreich: Nr. Vorlage/Datum Betreff 1 OM 3837 2023 Grillplatz in Schwanheim: Immer noch keine Veränderung des katastrophalen Zustandes 2 OM 2352 2022 Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beenden 3 OM 30 2021 Schwanheim: Grillplatz 4 OA 123 2022 Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplatzen im Frankfurter Westen Magistrat ist untätig und setzt offenbar darauf, dass die Situation unerträglich wird. Die Vielzahl, der von dem Ortsbeirat eingebrachten Anregungen wurde überwiegend nicht oder nur sehr unzureichend umgesetzt. Das betrifft insbesondere Maßnahmen zum Lärm- und Brandschutz, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und ein besseres Parkplatzmanagement. Anstatt solche Maßnahmen zu ergreifen, wurde seitens des Magistrat (Grünflächenamt) angeregt, dass der Ortsbeirat eine Schließung des Grillplatzes beantragen solle. Dieser "Anregung" will der Ortsbeirat mehrheitlich nicht folgen, da der Grillplatz ein wichtiges Angebot für diejenigen Bevölkerungskreise darstellt, die über keinen Zugang zu einem Garten verfügen. Die Schließung des Grillplatzes wäre somit der Wegfall eines Leistungsangebotes der Stadt, das weniger privilegierten Bevölkerungsschichten zugutekommt. Zudem ist zu befürchten, dass es durch die Schließung des Grillplatzes zu einer entsprechenden wilden Nutzung des Schwanheimer Forstes kommt und damit die oben geschilderten Probleme noch verschärft würden. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass durch eine bessere Information, unter anderem auf der Webseite der Stadt, aber auch durch ausführlichere Hinweisschilder vor Ort, ggf. die Verteilung von Flyern, die Bereitstellung von mehr funktionierenden Toilettenhäuschen und ein früheres und entschiedenes Vorgehen gegen Verstöße, die sich jeweils bereits frühzeitig abzeichnen (umfangreiches, rücksichtsloses und ordnungswidriges Parken, Aufbau großer Musikanlagen etc.) die Situation so verbessern ließe, dass die Interessen der Anrainer in dem angrenzenden Reinen Wohngebiet und die des Naturschutzes besser geschützt werden können. Das hat der weitgehend störungsfreie Ablauf am 1. Mai 2025 gezeigt, als die Ordnungskräfte rechtzeitig und angemessen durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen vorgingen. Insbesondere muss ein Konzept zur Kontingentierung der Nutzung in Betracht gezogen werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Das Stadtparlament wird aufgefordert, zu beschließen, den Magistrat aufzufordern, 1. Maßnahmen zu ergreifen, die einen Betrieb des Grillplatzes gewährleisten, der sicherstellt, dass es nicht weiterhin zu so umfangreichen und teilweise schwerwiegenden Verstößen gegen die Grünflächensatzung, Straßenverkehrsordnung und das Bundesimmissionsschutzgesetz im Bereich des Grillplatzes kommt. Letzteres gilt insbesondere für die Lärm- und Luftimmissionen des angrenzenden reinen Wohngebiets, die von dem Grillplatz, der eine öffentliche Anlage darstellt, ausgehen; 2. hierbei amtsübergreifend vorzugehen, da sich gezeigt hat, dass die aufgetretenen Mängel nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes fallen; 3. den Ortsbeirat 6 bei der Bestimmung der zu treffenden Maßnahmen rechtzeitig vor der Umsetzung der Maßnahmen mit einzubeziehen und 4. die Angelegenheit mit höchster Priorität zu behandeln, da sich die Situation vor Ort - von Ausnahmen abgesehen - immer weiter verschärft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Anregung vom 11.01.2022, OA 123 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3837 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1676 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 559 2025 Die Vorlage OF 1216/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff in "Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim" geändert wird sowie folgende Änderungen vorgenommen werden: - der erste Satz des zweiten Absatzes wird wie folgt geändert: "Der Magistrat war bisher untätig. Damit die unerträgliche Situation nicht fortbesteht, muss dringend gehandelt werden."; - vor "Dies vorausgeschickt (. .)" wird der der Satz "Da sich der Grillplatz im Landschaftsschutzgebiet Zone II befindet, ist es zwingend notwendig, an dieser Stelle regulierend einzugreifen - zum Schutz von Natur und Umwelt, aber auch im Sinne eines geordneten und verantwortungsvollen Freizeitbetriebs."; - es werden sieben weitere Ziffern eingefügt. Diese lauten: "5. das Grünflächenamt und ggf. die Untere Naturschutzbehörde zu veranlassen, die ordnungsgemäße Nutzung des Grillplatzes am Waldspielpark Schwanheim, der im Landschaftsschutzgebiet Zone II liegt, regelmäßig zu überwachen; 6. sicherzustellen, dass ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillflächen gegrillt wird und ein Grillen außerhalb dieser Bereiche unterbunden wird; 7. die Einhaltung der Müllentsorgungspflicht zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten ausreichen oder ergänzt werden müssen; 8. bei Bedarf zusätzliche Hinweisschilder zur Nutzung des Grillplatzes, zur Rücksichtnahme auf Umwelt und Mitmenschen sowie zur Müllentsorgung anzubringen; 9. zu prüfen, ob temporäre oder dauerhafte Kontrollen (z. B. durch das Ordnungsamt oder beauftragte Sicherheitsdienste) insbesondere an Wochenenden und Feiertagen notwendig und möglich sind; 10. Maßnahmen zu ergreifen, um die umliegenden Waldflächen vor zunehmender Nutzung durch unerlaubtes Grillen, Verschmutzung und Trittschäden zu schützen; 11. geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des erheblichen Parkdrucks rund um den Grillplatz zu ergreifen, insbesondere zur Verhinderung von Parken auf Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet und zur Gewährleistung der Durchfahrt für Busse auf der Schwanheimer Bahnstraße." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6932 entstanden aus Vorlage: OF 1604/1 vom 08.04.2025 Betreff: Aufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen Der Magistrat wird gebeten, zunächst im Verantwortungsbereich des Ortsbeirats 1 an zentralen Plätzen zehn orangefarbene Bänke mit Aufschriften wie "Kein Platz für Femizide - in Frankfurt und überall", "Kein Platz für Benachteiligungen von Mädchen" und "Kein Platz für Gewalt gegen Frauen und Mädchen" aufstellen zu lassen. Geeignete Orte wären beispielsweise Kaisertor, Willy-Brandt- Platz, Hauptwache, Konstablerwache, Goetheplatz, Paulsplatz oder die Frankenallee im Gallus. Begründung: Die Gewalt an Frauen steigt permanent, ohne dass es zu einem gewaltigen Aufschrei in unserer Gesellschaft kommt. Es scheint ein gewisser fataler "Gewöhnungseffekt" einzutreten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass man Frauen wieder in traditionelle Rollen zurückdrängen möchte und einen Zusammenhang von Gewalt und "Aufmüpfigkeit" von Frauen herstellt. Diese orangefarbenen "Hingucker" im Stadtbild werden anders als Zahlen oder Statistiken diese Verbrechen ständig ins Gedächtnis rufen und Unbehagen hervorrufen, um eine Veränderung der Sichtweise zu bewirken. Foto: https://orangedays-koeln.de/kein-platz-fuer/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.08.2025, OF 1091/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7343 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1662 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1222/6 Betreff: Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130 Vorgang: V 80/21 OBR 6; ST 1790/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, wie der Sachstand im Eigentumsbereich der ABG in der Ahornstraße/Froschhäuser Straße ist zu a) Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude und b) Planung der Nachverdichtung Begründung: Laut ST sollte mit den Sanierungsarbeiten in 2022 begonnen werden. Bisher wurde weder die überfällige Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude vollendet noch die Neubauten der angekündigten Wohnungen begonnen. Weder wurden dem Ortsbeirat bisher die Gründe genannt noch wurde mit den Bewohnern und Bewohnerinnen Auskünfte darüber erteilt, wie es konkret weitergehen soll. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb nicht wenigstens die Renovierung und Sanierung begonnen wurde, wenn man den Neubau zur Zeit nicht realisieren kann. Einerseits sollen die Menschen Energie einsparen und dem Wohnungsmangel soll dringend entgegengewirkt werden. Andererseits zwingt man hier die Menschen, weiter Energie zu verschwenden und dem Wohnungsmangel leistet man keine Abhilfe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 80 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1790 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1189 2025 Die Vorlage OF 1222/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenMüllstandplatz in der Straße An der Ringmauer vor weiteren Bränden schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6936 entstanden aus Vorlage: OF 552/8 vom 31.03.2025 Betreff: Müllstandplatz in der Straße An der Ringmauer vor weiteren Bränden schützen Der Magistrat wird gebeten, für den Müllstandplatz in der Straße An der Ringmauer Hausnummer 64 und 66 und für alle vergleichbaren Müllstandplätze in der Siedlung Römerstadt eine zeitnahe Lösung zu erarbeiten, wie die Sicherheit der Müllstandplätze und damit auch die Sicherheit der Anwohner und Anwohnerinnen nachhaltig verbessert werden kann. Aspekte des Denkmalschutzes sind hierbei zu beachten und die Expertise der Ernst-May- Gesellschaft ist dazu einzuholen. Begründung: Viele Anwohnerinnen und Anwohner der Straße An der Ringmauer haben sich in den vergangenen Jahren schon mehrfach an die Eigentümerin der Siedlung Römerstadt, die ABG, gewandt, um eine Verbesserung der Sicherheit dieser Müllstandplätze zu erreichen. In den Jahren 2022 bis 2024 kam es allein zu sieben Brandvorfällen. Die Feuerwehr musste jeweils am 02.12.2022, 31.01.2023, 06.07.2023, 12.09.2023, 30.11.2024, 26.12.2024 und 04.02.2024 dort Brände löschen. Die Gefahr, dass ein solcher Mülltonnenbrand auf ein Gebäude der Siedlung übergreift, ist sehr groß, zumal schon eine Häuserfassade in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Siedlung Römerstadt ist als Vorzeigeobjekt des Neuen Frankfurts zu wichtig, um diesen Sicherheitsaspekt jetzt dauerhaft zu vernachlässigen. Die Antworten der ABG, die immer nur auf anstehende Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen verweisen, können so nicht hingenommen werden. Hier muss eine zeitnahe Lösung gefunden und umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1238
Anlage von Blühstreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6819 entstanden aus Vorlage: OF 1208/6 vom 06.04.2025 Betreff: Anlage von Blühstreifen Der Magistrat wird gebeten, Blühstreifen in geeigneten Straßenabschnitten des Frankfurter Westens anzul egen. Infrage kommen dafür zum Beispiel die Grünfläche in der Mitte des Dalberg-Kreisels, rund um das dort aufgestellte Kunstwerk (in Absprache mit der Künstlerin), die Königsteiner Straße nördlich der Eisenbahnbrücke und parallel zum Höchster Markt die Melchiorstraße zwischen Justinuskirchstraße und Antoniterstraße. Begründung: Die Anlage von Grünstreifen mit blühenden Blumen verbessert das Stadtbild und ist zugleich ein Beitrag zum Naturschutz, weil die Blüten auch als Bienenweide dienen können. Hinzu kommt, dass unbepflanzte oder mehr oder minder vernachlässigte Erdstreifen armselig aussehen (siehe Foto), wie sich etwa an der Königsteiner Straße zeigt, und offensichtlich manche Mitbürger zum Abladen von Müll einlädt und damit eine ohnehin viel beklagte Entwicklung noch verstärkt. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1307
Sicherheitskonzept für Höchst dringend modifizieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6807 entstanden aus Vorlage: OF 1169/6 vom 26.02.2025 Betreff: Sicherheitskonzept für Höchst dringend modifizieren Vorgang: OM 1325/22 OBR 6; ST 913/22 In der Pressekonferenz am 19. Dezember 2024 hat Oberbürgermeister Mike Josef gemeinsam mit Stadträtin Annette Rinn (Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz) das neue Sicherheitskonzept für Frankfurt-Höchst vorgestellt. Bereits seit Jahren setzt sich der Ortsbeirat für die Steigerung des Sicherheitsempfindens im Stadtteil Höchst ein. Insbesondere die Gebiete rund um den Höchster Bahnhof sowie im Bereich der Leverkuser Straße und Bolongarostraße sorgen seit Jahren für Beeinträchtigungen der Anwohner. Beschwerden im Hinblick auf die Müllsituation, Ruhestörungen und das generelle Sicherheitsempfinden sind bereits in einer Anregungsserie in den Jahren 2021 und 2022 Thema im Ortsbeirat 6 gewesen. Damals wurde um Kontrollen im Bereich der Leverkuser Straße gebeten, die dann auch auf den gesamten Bereich der Bolongarostraße ausgeweitet wurden. Aus den Kontrollen resultierten Einleitungen von Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie die gänzliche Sicherstellung von zwei Betrieben (Stellungnahme vom 19. April 2022, ST 913). Darüber hinaus teilte der Magistrat in selbiger Stellungnahme mit, dass vereinzelt die Bildung von Brennpunkten auf den beiden genannten Straßen zu beobachten sei. Der Ortsbeirat begrüßt nach mehreren Jahren der behördlichen Sensibilisierung, dass der Magistrat nun endlich die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen im Bahnhofsbereich erkannt hat und erste nachhaltige Maßnahmen verfügt hat. Die Situation vor Ort hat sich nach Zuschriften zahlreicher Bürgerinnen und Bürger in den letzten Monaten derart verschärft, dass dringend über eine Erweiterung des Sicherheitskonzeptes seitens des Magistrats nachgedacht werden sollte. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - das am 19. Dezember 2024 vorgestellte Sicherheitskonzept auch auf die Gebiete der Bolongarostraße sowie der Leverkuser Straße auszuweiten; - in die Modifizierung des Konzepts die Erfahrungswerte bereits stattgefundener Kontrollmaßnahmen (die damals Wirkung entfalteten), z. B. aus der Stellungnahme vom 19. April 2022, ST 913, einzubetten, um die sicherheitspolitische Lage im gesamten Stadtteil (u. a. auch an den Brennpunkten) nachhaltig zu verbessern; - die Einsatzzeiten entsprechend anzupassen, sodass insbesondere die Beschwerdezeiträume nach 19:00 Uhr (gerade in den Sommermonaten) mit abgedeckt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1325 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 913 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1258
Ideen
Mut zur Kante: Frankfurt-Bashing als Marketing-Stärke umdrehen
Dieser Vorschlag ist keine Kritik an der "Gönn Dir Frankfurt"-Kampagne. Er ist die notwendige Ergänzung. Ein Stadt-Branding, der nur aus Hochglanz, Konsum und ein bisschen "Jugendwort des Jahres 2014" besteht, ist unglaubwürdig. Frankfurt kriegt ständig auf die Mütze. "Kriminalitätshauptstadt". "Höllenloch". Kaum ein Monat ohne kontroversen Artikel. Das Bashing zu ignorieren, ist ein Fehler. Ob Boulevard, YouTuber, Memes oder rechtsaußen-Foren, alle stürzen sich genüsslich auf das Bild vom gefährlichsten Pflaster Deutschlands. Selbst die britische Sun Zeitung nannte das Bahnhofsviertel "Zombieland". Frankfurt-Bashing ist ein beliebter Clickbait-Sport geworden. Woran liegt’s? Klar, wir haben reale Probleme. Eine offene Drogenszene, die Kriminalstatistik ist auch nicht schön. Das haben andere Großstädte aber auch. Vielleicht der Neidfaktor. Frankfurt ist reich, international, hat eine Skyline. Da schaut man gern genauer auf die Schattenseiten. Wenn es "dort" so schlimm ist, fühlt man sich im eigenen Kleinstadtleben gleich besser. Oder es verkauft sich einfach. "Banker-Stadt im Kriminalitätssumpf" ergibt einen Kontrast, der Klicks bringt. Glanz und Elend prallen hier sichtbar aufeinander. Futter für sensationshungrige Content Creator, gleich 10 Videos mit 5 Millionen Clicks. Wie reagiert Frankfurt? Meistens defensiv. Es wird beschwichtigt. "So schlimm ist es nicht." Man rechtfertigt sich. "Die Statistik verzerrt" (Flughafen, Schwarzfahrer, der Bahnhof ist nicht die ganze Stadt...). "Wir haben alles im Griff." Man zeigt Hochglanz-Bilder. Museen, Skyline, die bunte Goethe-Stadt. Das Problem: Es wirkt nicht. Jeder weiß, dass Frankfurt kein Idyll ist. Wenn wir so tun, als wüssten wir nichts von den Memes, kauft uns das keiner ab. Ständiges Rechtfertigen wirkt unsicher. Die aktuelle Strategie ("Gönn dir Frankfurt") ist, ehrlich gesagt, nicht mehr zeitgemäß. Man könnte den Spieß auch umdrehen. Die Klicks auf Kosten unserer Stadt gehören auch uns. Statt immer nur zu dementieren, könnte man die negativen Narrative kapern. Einfach mal selbstbewusst zu den Ecken und Kanten stehen. Mit einer Prise Selbstironie. So nach dem Prinzip: Das Raue, Chaotische, Grelle das ist Frankfurt, das macht uns zur echten Großstadt. Lieber kantig und real als glattgebügelt und langweilig. Wenn man selbst die angeblichen Makel anspricht, verlieren sie ihren Schrecken. Man gewinnt die Kontrolle über die Narrative zurück. Das wirkt zumindest authentischer als dieses austauschbare Place Branding was wir immer haben. Frankfurt ist nicht wie alle anderen Städte. Alle haben es gemerkt. Hat die Stadt Frankfurt es auch gemerkt? So hat es hier schon funktioniert: - New York City: War die "gefährlichste Stadt Amerikas". Wurde zum Mythos der globalen Hauptstadt. - St. Pauli: Vermarktet sich selbstironisch als "Kiez" mit Abgründen. Kultstatus. - Volkswagen: Die "Lemon"-Anzeige aus den 1960ern für den Käfer. Ein abwertendes Wort zum Kult gemacht. - Charleroi (Belgien): Galt als "hässlichste Stadt Europas". Hat das ironisch aufgegriffen, Tourismus Zahlen gingen durch die Decke. - Kasachstan: Hat "Very Nice!" von Borat genommen und als Slogan für die Tourismus-Kampagne genommen. Abschließender Appell Dieser Vorschlag ist keine Kritik an der neuen "Gönn Dir Frankfurt"-Kampagne der Stadt Frankfurt. Er ist die notwendige, strategische Ergänzung. Ein Stadt-Branding, der nur aus Hochglanz, Konsum und ein bisschen "Jugendwort des Jahres 2014" besteht, ist unglaubwürdig. Den heute allgegenwärtigen Frankfurt-Bashing zu ignorieren ist ein Fehler. Frankfurt braucht ein resilientes, authentisches und global anschlussfähiges Metropolen-Branding. Wir rufen das Stadtmarketing Frankfurt und die Stadtverordnetenversammlung dazu auf, diese selbstironische und mutige Ergänzung zur bestehenden Strategie ernsthaft zu prüfen. Eine Kombination aus "Frankfurt Unfiltered" oder "Frankfurt kantig" und "Gönn Dir Frankfurt" könnte die Stadtmarke langfristig stärken: ehrlich, differenziert und international anschlussfähig. Frankfurt hat das Zeug zur echten Global Brand. Man muss nur den Mut haben, sie wirklich zu zeigen.
Straßenbeleuchtung an der Nidda (Eschersheim)
An der Nidda zwischen Niedwiesenstraße und der Niddaseite wo Restaurant Speisekammer liegt, gibt es nirgends Beleuchtung. Weder an dem Fahrradweg/Spazierweg noch an der Brücke. Das ist ein sehr beliebtes Ausflugsziel vor allem in den langen Sommernächten aber auch im Herbst/Winter geht man bei wärmeren Temperaturen gerne dort spazieren. Außerdem ist es eine belebte Pendelstrecke für Fahrradfahrer, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren. Es wäre schön, wenn man dort Straßenbeleuchtung anbringen würde.
Grillen in den Grünanlagen
Unsere Grünanlagen und Parks sind ein wichtiger Beitrag für das Klima und die Erholung für viele Menschen. Sie sind besonders schützenswert. Es wurde eine Grünanlagensatzung geschaffen in der vieles geregelt wurde und die Mißachtung von Regeln als Ordnungswirdrigkeiten mit Bußgeld bestraft werden kann. Die Kontrollen obliegen dem Ordnungsamt. Die unteren Bilder sind nur ein Teil von dem Grillplatz in Praunheim nähe Nidda und Sportplatz. Von der Brandgefahr ganz zu schweigen. Außerdem werden immer Massen von Müll hinterlassen. Mittlerweile wird auch überall im Niddapark gegrillt, mal versteckt, mal offen in der Nähe der Spielplätze. Ich kann den Wunsch der Menschen verstehen die sonst keinerlei Möglichkeit haben gemeinsam sich zu treffen und zu essen, aber nicht so.
Oberleitungsbusse für Frankfurt am Main
Die Stadt Frankfurt am Main wächst mit jedem Tag immer weiter - daher sind öffentliche Verkehrsmittel für eine möglichst saubere Luft und kostengünstige Möglichkeiten zum Fortbewegen das "A und O". Eine Idee für ein weiteres öffentliches Verkehrsmittel, deren CO²-Ausstoß sehr gering ist, sind Oberleitungsbusse, die ähnlich wie eine Straßenbahn funktionieren, jedoch auf Gummireifen statt auf Schienen fahren. Man könnte mit dieser speziellen Art von Bussen die überfüllten Straßen entlasten und viel Positives zum Klimaschutz beitragen. Das Bild im Anhang zeigt, wie so ein Oberleitungsbus, der speziell für Frankfurt angepasst ist, aussehen könnte. Um das Netz zusätzlich zu erweitern, könnten die Oberleitungsbusse auch gleichzeitig über eine Batterie verfügen, die sich über die Oberleitungen aufladen und dann auch teilweise auf Abschnitten ohne Oberleitungen unterwegs sein können.
Ort für die Würde Des Menschen Ist Unantastbar
Ich schlage vor eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Standort des „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ Schriftzugs zu erarbeiten. Weder der OB noch Justizminister (vgl. https://www.fr.de/frankfurt/neuer-ort-fuer-schriftzug-von-fritz-bauer-in-frankfurt-gesucht-93148216.html) sollten entscheiden, sondern die Bürgerinnen und Bürger! In der Beteiligung sollte man Vorschläge sammeln, ob der Schriftzug an den Neubau oder einen anderen, prominenteren Ort, kommt oder ob es einen zweiten Schriftzug braucht und welcher Künstler damit zu beauftragen ist.
Raser in der Bolongarostraße
Jede Nacht rasen hochmotorisierte Autos durch die breite, zweispurige Bolongarostraße auf Höhe Hotel Lindner. Ein Mensch ist bereits ums Leben gekommen. Zudem ist die Lärmbelästigung sehr hoch und regelmäßig. Ein mobiler und/oder fester Blitzer und vermehrte Kontrollen gerade jetzt im Sommer würde die Rasenden sicherlich treffen!!!
Bus 69 zur Eckenheimer Ldstr, statt Rückkehr zur Eschersheimer Ldstr
Der Bus 69 sollte, vom Weißen Stein kommend, an der Grafenstraße nicht wieder nach Westen abbiegen, sondern nach links, und über die Karl-von-Drais-Straße in die Eckenheimer Ldstr mit Endpunkt Hauptfriedhof fahren. Am Hauptfriedhof kann der Bus wenden und auch vor der Rückfahrt nach Ginnheim - Markuskrankenhaus Pause machen. Andernfalls muß man 2 x umsteigen, wenn man zum Hauptfriedhof will (oder nur mit U-Linien den Umweg mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz (Theaterplatz) auf sich nehmen. Auch der Mieterschutzverein an der Ecke Marbachweg und andere Einrichtungen sind dann leichter erreichbar.
Kein Geld mehr von der Mainova AG für den Lobbyverband "Zukunft Gas" – Stattdessen mehr Geld für Solar und Wind auf Dächer und Flächen in Frankfurt!
Der sich mehrheitlich im Besitz der Stadt Frankfurt befindende Energieversorger Mainova AG ist Mitglied im Lobbyverband „Zukunft Gas“. Damit tragen die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG zur Finanzierung dieser Lobbyorganisation, die sich für den andauernden und sogar verstärkten Einsatz von fossilem Gas einsetzt, bei. Die Stadtverordnetenversammlung hat entschieden, dass Frankfurt bis 2035 klimaneutral werden soll: die Mitgliedschaft eines städtischen Unternehmens in einem Lobbyverband, der den Bau neuer Gasinfrastruktur und den langfristigen Einsatz von fossilem Gas propagiert, verträgt sich nicht mit dieser Beschlusslage. Dieser Verband übt politischen Einfluss auf Parlamente und Regierungen aus und beeinflusst die öffentliche Meinung zugunsten seines Geschäftsmodells. Der Verein arbeitet z. B. massiv gegen das Aus von fossilen Energieträgern bei Heizungen. Mit seinem Einfluss und seiner PR-Arbeit ist „Zukunft Gas“ mitverantwortlich dafür, dass die Bundesrepublik jahrzehntelang auf fossiles Gas aus Russland setzte und der Einfluss von Gazprom auf die deutsche Politik sehr hoch war. Woher kommt das Geld, mit dem der Verband diesen Einfluss finanziert? Zum Teil von der Mainova AG, also der Stadt Frankfurt und den Bürgerinnen und Bürgern aus der Rhein-Main-Region. Die Einflussnahme des Lobbyverbandes „Zukunft Gas“ führt dazu, dass die Verbrennung von klimaschädlichem fossilem Gas zum Heizen und zur Stromerzeugung eine derart große Rolle spielt. Dadurch beteiligen wir uns an der Destabilisierung unseres Klimas und der ökologischen Zerstörung von Lebensgrundlagen in der Umgebung der Gasförderstätten in aller Welt. Dabei ist inzwischen genug Wissen und Evidenz über die Vorteile erneuerbarer Energien vorhanden.[1] Weder fossiles Erdgas noch Wasserstoff sind sinnvolle Alternativen im Kontext der Wärmewende. Der Einsatz von grünem (oder gar blauem) Wasserstoff ist energetisch ineffizient und viel zu teuer. Außerdem ist es sehr unsicher, ob Wasserstoff zukünftig in ausreichenden Mengen zur Wärmeversorgung (als Importprodukt) zur Verfügung steht.[2] Auch der Magistrat der Stadt Frankfurt bestätigte auf eine Anfrage, dass derzeit „keine seriöse Einschätzung“ abgegeben werden kann, ob jemals genügend Wasserstoff bereitgestellt werden kann. Wir wissen: erneuerbare Energien stehen zur Verfügung und sind kostengünstiger! Zudem wirbt „Zukunft Gas“ auch für die Produktion von Wasserstoff aus fossilem Gas: in puncto Effizienz und Klimaschädlichkeit ist das verheerend! Empörend ist zudem, dass die Mainova AG auch auf Anfrage von Stadtverordneten und Journalistinnen bisher nicht dazu bereit war, die Summe ihrer Zahlungen an „Zukunft Gas“ zu veröffentlichen. Mittels der Mitgliedschaft der Mainova AG in diesem Lobby-verband finanzieren die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG letztlich die Werbung und PR-Kampagnen im Sinne der großen Gaskonzerne. Deshalb fordern wir: die Mainova AG muss aus der Lobbyorganisation “Zukunft Gas” austreten! In dem Verband "Zukunft Gas" sind einige der klimaschädlichsten Konzerne wie Shell und Wintershall DEA vertreten, Gasspeicher-Konzerne wie RAG Austria AG, Gashändler wie die Central European Gas Hub AG und Wingas, welches bis Ende November 2022 zum russischen Konzern Gazprom Germania gehörte. Dazu kommen weitere Gasinfrastruktur-unternehmen in Deutschland sowie viele große und kleine kommunale Energieversorger und Stadtwerke. Der Aufsichtsratsvorsitzende von „Zukunft Gas“ heißt Friedbert Pflüger, ehemals hochrangiger CDU-Politiker und Mitarbeiter im Kanzleramt, dann Lobbyist und Berater für Gazproms North Stream. Der Verband ist somit bestens auch mit der russischen Gaswirtschaft vernetzt, betreibt Lobbyarbeit für seine Mitgliedsunternehmen und führt vor allem PR-Kampagnen und „Greenwashing“-Erzählungen über "klimaneutrale Gase" und "Gas als Brückentechnologie" durch. "Zukunft Gas" arbeitet mit allen verfügbaren Mitteln daran, dass sich die Bundesregierung, die Landesregierungen und viele Kommunen auch weiterhin für fossiles Gas und somit gegen die Zukunft entscheiden. „Wir sind die Stimme für die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, schreibt „Zukunft Gas“ auf ihrer Website. Wir wollen hingegen, dass die Mainova AG mit anderen eine Stimme für erneuerbare Energien und für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens bildet! Wir fordern: Kein Geld mehr von der Mainova AG für „Zukunft Gas“! Austritt der Mainova AG aus dem Lobbyverband „Zukunft Gas“! Quellen: [1] Brauers, Hanna, Braunger, Isabell, Hoffart, Franziska, Kemfert, Claudia, Oei, Pao-Yu, Präger, Fabian, Schmalz, Sophie, & Troschke, Manuela. (2021). Ausbau der Erdgas-Infrastruktur: Brückentechnologie oder Risiko für die Energiewende? (Version 1.0, Deutsch) (1.0, pp. 1–11). Scientists for Future Germany. https://doi.org/10.5281/zenodo.4474498. [2] Clausen, Jens; Huber, Michael; Linow, Sven; Gerhards, Christoph; Ehrhardt, Helge; Seifert, Thomas (2022). Wasserstoff in der Energiewende – unverzichtbar, aber keine Universallösung. Policy Paper der Scientist for Future. Berlin.
Mehr Spielplätze Taunusanlage
So ein schöner grosser Park von Willy Brandt bis Alte Oper,würd mir wünschen das man den Platz besser nutzt mit einem schönen Spielplatz, halfpipe Parcours für Kids Mehr sitzflächen mit Tischen wie am Parkhaus goetheplatz zum verweilen
U-Bahn-Ring Frankfurt
Nach dem U4-Lückenschluss könnte man einen U-Bahn-Ring prüfen. Dazu wären nur zwei kurze Verbindungstunnel zwischen der A-Strecke und der B-Strecke am Willy-Brandt-Platz nötig. Der Ring würde vom Willy-Brandt-Platz aus über die heutige U1 Strecke nach Ginnheim führen, von da über die dann fertiggestellte U4 bis zum Willy-Brandt-Platz und dort dann wieder über den neu zu errichtenden Verbindungstunnel zurück auf die heutige U1 Strecke. In die entgegengesetzte Richtung genau dasselbe nur andersherum. Es entstünde eine durchgängige Ringbahn und somit wäre es egal in welche Richtung man fährt, man könnte immer die Stationen am Ring erreichen. D.h. wenn es in eine Richtung mal stockt fährt man einfach in die andere Richtung und kommt trotzdem dort an, wo man hin möchte.
Kostenloses WLAN an den Stationen
Man sollte an den wichtigsten Umstiegen in Frankfurt dh. an der Hauptwache, sowie am Willy-Brandt-Platz, an der Konstablerwache und am Südbahnhof in allen Ebenen (B,C,D-Ebene) flächendeckendes WLAN installieren. Denn die Leute warten in der Regel an den Bahnsteigen, nicht an den Fahrkartenautomaten.
Katastrophenschutz durch Sirenen, Vorschlag zu möglichen Standorten in Frankfurt/M.
Sehr geehrte Damen und Herren, Nach den schrecklichen Meldungen über die Hochwasserkatastrophen dieses Jahr und die Frage nach Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der Warnungen für die Bevölkerung bei solchen und anderen möglichen Katastrophen war erfreulicherweise auf der Seite der Feuerwehr in Frankfurt/M. zu lesen, dass für die Stadt die Möglichkeit der Warnung per Sirene geprüft wird. Erfreulich um so mehr, da Katastrophen von solcher Tragweite selten ein intaktes Strom oder Telefonnetz zur Verfügung lassen. Sicherlich wäre mein Vorschlag nur ein winziger Aspekt in dem komplizierten Zusammenspiel von Warnung auslösen bis hin zur banalen Frage wer zahlt das und wo darf das stehen. Und ich halte es für mehr als warscheinlich, dass über den Standortvorschlag, welchen ich unterbreite, bereits diskutiert wird. Unbeschadet dessen möchte ich meine Überlegungen mitteilen. Darum bitte ich Sie zu prüfen, ob es möglich wäre, unabhängig von eventuellen weiteren Warnmöglichkeiten (Cell Brodcast, TV usw.) an JEDEM STANDORT der FRANKFURTER FEUERWEHR, sei es Freiwillige oder sei es Berufsfeuerwehr, ein Sirenensystem zu installieren. Man könnte damit einen Großteil des Stadtgebietes warnen. Wenn nicht sogar die gesamte Stadt, was zu prüfen wäre, was aber nahe liegt, da die Feuerwehren im Brandfall ja die ihnen zugewiesenen Bereiche schnellstmöglich erreichen müssen. Wenn man auf der Internetseite der Feuerwehr Frankfurt nachliest sieht man folgendes: "Die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main setzt sich aus den insgesamt 28 Stadtteilfeuerwehren Bergen, Berkersheim, Bonames, Enkheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Griesheim, Harheim, Hausen, Heddernheim, Höchst, Kalbach, Nied, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Niederrad, Niederursel, Oberrad, Praunheim, Rödelheim, Sachsenhausen, Schwanheim, Seckbach, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim zusammen" Hinzu kommen , wie man gleichfalls auf der Webseite der Feuerwehr der Stadt Frankfurt nachlesen kann die Standorte der Berufsfeuerwehr: "Über das gesamte Stadtgebiet verteilen sich zwölf Feuer- und Rettungswachen" Die Feuerwehren müßten im Katastrophenfall ohnehin am schnellsten unter anderem an Not-Strom (sicher auch notwendig für den Betrieb von Sirenen) kommen und Information und alles weitere zur Katastrophenabwehr erhalten bevor es andere tun und die Standorte sollten nach meinem Verständnis normalerweise baulich und auch sonst im Verwaltungsbereich der öffentlichen Hand selbst liegen so dass hier keine allzu großen Hindernisse bestehen dürften. Wir alle wünschen uns dass wir solche Katastrophen nicht erleben müssen. Aber sollte es doch einmal passieren, möchten wir nicht die Warnung verpassen nur weil wir kein Handy haben oder nicht die richtige App darauf für das jeweilige Land im dem wir uns in Europa aufhalten. Denn einheitlich sind diese modernen technischen Hilfsmittel leider noch lange nicht. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Aufmerksamkeit mit freundlichen Grüßen Sabine Wellmann
Münchener Straße autofrei
Die Autos in der Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz behindern einfach nur den Fuß-, Rad- und den Tramverkehr. Überall wird irgendwo geparkt, ein totales Chaos und Durcheinander entsteht. Es ist einfach zu viel in dieser kleinen Straße. Quelle des Bildes: https://www.dieschilder.com/components/com_jshopping/files/img_products/full_SK-V-80-___-Fur-Autos-verboten7.png
Abendbeleuchtung im Günthersburgpark/Ostpark
Gerade in der Lockdownzeit ist frische Luft nach dem Arbeit im Homeoffice enorm wichtig. Ebenso ist Sport notwendig, um die Abwehrkräfte zu mobilisieren. Um in den Parks sicher zu joggen/spazieren zu gehen ist es in der dunklen Jahreszeit notwendig die Parkrund zu beleuchten! Weder im Günthersburgpark, noch im Ostpark ist eine beleuchtete Runde möglich! Ich denke, die Läufer/Spaziergänger würden sich auch mit Spenden beteiligen! (Z.B. per Crowdfunding einzusammeln!?)
“Zukunft der Städtischen Bühnen”
Darf ich im Rahmen der aktuellen Diskussionen und auch im Hinblick auf die geplanten “ZOOM”-Veranstaltungen zum Thema (s. “FR” von heute) anregen, die Deckenskulptur im Theaterfoyer von Zoltán Kemény allabendlich mit einem schönen Theaterlicht zu illuminieren? Sollte für die Technik kein Problem sein. Auch die Kosten dürften sich in Grenzen halten, zumal das Foyer abends ohnehin beleuchtet wird. Hätte sicherlich einen großen Effekt - nicht nur für den Straßenbahnhalt am Willy-Brandt-Platz. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Obdachlose/Betrunkene/Bettler sollten die Zeil verlassen!
Die Zeil wird immer ekelhafter! Es entwickelt sich immer mehr zum Treffpunkt für Obdachlose Alkoholiker, die dann im eigenen Urin einschlafen. Das dies nicht nur ekelhaft anzuschauen ist, hinzu kommt auch der Gestank. Mit Familie und Kindern kann man dort nicht mehr entlang. Die Stadt Frankfurt verliert immer mehr an Ruf. Weder Einkaufen noch Essen macht noch Spaß. Diese Herrschaften sollten gebeten werden, zumindest die Zeil zu räumen.
Behinderung durch Wildparker
Den asphaltierten Weg Westerbachstr. 247 zur Kleingartenanlage und zum Gartencenter als Feuerwehrzufahrt kennzeichnen. Im Falle eines Brandes ist dieser Weg durch wild parkende Fahrzeuge versperrt. Feuer in dem angrenzenden Wohnhaus, Kleingarten, Hundeplatz und Gartencenter sind dann erschwert erreichbar.
Zum erhöhen Lebensqualität
Verbot vom 2 takt Motoren, alle Art in Frankfurt. Unter anderem Mofa und Laubbläser. Es gibt schon längst Batterie betriebenen Geräte.
Deutschherrnbrücke -> Barrierefreiheit
Weder für Rollstuhlfahrer, noch mit Kinderwagen oder für ältere Radfahrer ist die Deutschherrnbrücke barrierefrei nutzbar. Eine Idee wären Aufzüge, wie z.B. beim Eisernen Steg.
Mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer! Beispiel Brüssel
Brüssel macht es vor: Die gesamte City wurde kurzerhand zur verkehrsberuhigten Zone erklärt, ab dem nächsten Jahr gilt in allen 19 Brüsseler Stadtteilen Tempo 30, binnen weniger Wochen sollen 40 Kilometer neue Radwege entstehen. Innerhalb des Innenstadtrings - wegen seiner Form auch Pentagon genannt - gilt seit vergangener Woche Tempo 20 bis 30, Fußgänger dürfen die komplette Fahrbahn benutzen. Die offizielle Begründung: Die Menschen sollen in engen Altstadtgassen den Corona-Sicherheitsabstand von anderthalb Metern einhalten können und deshalb die Straßen nutzen. Es geht dabei immerhin um ein Gebiet von gut zwei mal zweieinhalb Kilometern. Übertragen auf Berlin wäre das ungefähr so, als würde man alle Straßen vom Brandenburger Tor bis zum Fernsehturm und vom Checkpoint Charlie bis zum Nordbahnhof den Radfahrern und Fußgängern widmen. Warum kann Frankfurt so etwas nicht. Ganz im Gegenteil, der Magistrat will das gesperrte Mainufer wieder öffnen. Frankfurt muss sich von der Vergangenheit befreien, die Gegenwart akzeptieren und für die Zukunft planen. Mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer. Und zwar schnell!
Strab nach Neu Isenburg, FAZ vom 30.04.2020
"Historischer Moment"? Gehts noch? Ein Stumpf, ein Torso der U1,2,3 endet am Südbahnhof, fast mitten in der Stadt, die letzten 2 Stationen sind weit unterausgelastet, wie jeder tagsüber leicht beobachten kann (wahrscheinlich das teuerste Stück U-Bahn der Vergangenheit zwischen Willy-Brandt-Platz und Südbahnhof mit Mainunterquerung). Die Planung sah mal vor die Verlängerung bis zur Sachsenhäuser Warte und dort die Errichtung einen P&R Parkhauses. Die Weiterführung oberirdisch durch den Stadtwald nach Neu Isenburg dürfte kein Problem sein mit kompensatorischen Ersatzpflanzungen (die Strecke ist ohnehin geprägt durch permanenten Fluglärm), innerhalb NI dann weiter im Tunnel. Das wäre eine ökonomische und attraktive Lösung und würde die Fahrgäste viel schneller in die City bringen als eine Zuckel-Strab durch den Stadwald bis zum HBF mit vielen Ampeln und Kreuzungen, vollkommen unattraktiv für Pendler. Merkt das denn niemand? Wollen sie wirklich die enge Frankfurter Strasse in NI durchteilen mit Gleisen so wie wir in Frankfurt schon einige ähnliche Situationen haben entweder herbeigeführt durch Fehlentscheidungen, politische Willkür (Eschersheimer Landstr.) oder schlichtweg durch Verschlafen der Mittelabrufung (Europaviertel) und niemand ist zufrieden damit. Die U1- Achse würde auf diese Weise viel intensiver genutzt werden, allein schon durch die Bevölkerung am Sachsenhäuser Berg mit ihren vielen Neubauten, die bis heute superschlecht angebunden ist an den schnellen ÖPNV (ganz abgesehen von den Pendlern vom P&R Parkhaus an der Warte). Warum setzt sich in Frankfurt immer nur Stückwerk, Flickschusterei, Fragmente und Anpassungsplanung durch? Kann nicht mal ein Masterplan ÖPNV entworfen und konsequent angewandt werden ohne immer wieder durch abwegige Ideen zerhackt zu werden? Ich wie auch künftige Generationen würden sich wohl eher ein in sich geschlossenes System von U-Bahn-Linien wünschen.
Erst recht bei Corona. Menschen ohne Obdach: Runter von der Straße – raus aus der B- Ebene - rein in die Hotels!
Bleiben Sie zuhause, wahren Sie Distanz! So lautet die dringende, ständig wiederholte Aufforderung angesichts der Coronainfektionen. Hunderte Obdachlose in Frankfurt haben keine Möglichkeit sich in ein Zuhause zurückzuziehen. Sie leben auf der Straße, viele von ihnen sind gesundheitlich angeschlagen. Durch das Zurückfahren des öffentlichen Lebens sind sie ihrer wenigen Einkommensmöglichkeiten wie Flaschensammeln und Betteln beraubt. Hilfsstrukturen sind in der aktuellen Situation überlastet oder drohen geschlossen zu werden. In dieser Lage fordern wir die Stadt Frankfurt dringend auf, dem Beispiel Londons folgend, die sofortige Unterbringung Obdachloser in Hotels zu veranlassen. Das bedeutet Schutz für die Betroffenen, deren Grundversorgung ebenfalls garantiert werden muss. Zudem fordern wir, sämtliche Sammelunterkünfte aufzulösen und die dort untergebrachten Menschen gleichfalls in den leerstehenden Hotels unterzubringen. Diese vorübergehende Hotelunterbringung darf nicht damit enden, dass die bisherigen, skandalösen Zustände wieder aufgenommen werden. Corona macht deutlich: so wie es ist, kann es nicht weitergehen! Weder das Leben auf der Straße, noch die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten in Sammelunterkünften ist menschenwürdig.
Musik U Bahnhöfen
Leise Musik in U Bahnhöfen sorgt für besseres Wohlbefinden, geringe Kosten. Ggf mit Ortsbezug z.B am Willy Brandt Platz klassische Musik wegen Oper und Schauspiel.
ÖPNV Dreieck-Seilbahn durch Palmengarten und Grüneburgpark zum Telespargel
Bei Sonnenaufgang mit der Gondel zur Bockenheimer Warte oder zur Uni, nach Eintritt der Dunkelheit zum Feierabend über die Lichtinstallation im Palmengarten nach Ginnheim, als Frankfurter/In, als Student/In oder als Tourist/in. Scheiben nur mit Weitblick, ohne den Leuten auf den Teller oder ins Fenster zu schauen. Alle Minute in einer Gondel mit 35 Personen oder auch mal allein, nachhaltig voll in E-Mobilität, ohne immer den Motor mit Batterie umherzufahren, autonom ohne Fahrer/In (die werden in Bus und anderen Bahnen benötigt). Und das in 2-3 Jahren. Ohne das Grundwasser zu stören, wenig Eingriffe in Bebauung, Bäume bleiben weitestgehend unbeschadet. Unvorstellbar. Wo gibt's denn sowas? Das gabs noch nie. Wie soll das funktionieren?
Tempo 30 flächendeckend in der Stadt
Weniger Tempo aber nicht langsamer! Innerhalb geschlossener Ortschaften wird der Verkehr und damit die Reisezeit von vielen Faktoren beeinflusst: ständiges Stop-and-Go, wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen und Staus. Das führt dazu, dass wir in Städten deutlich langsamer fahren als die zugelassenen 50 km/h. Entgegen aller Vorurteile ist man bei einer Basisgeschwindigkeit von Tempo 30 keinesfalls länger unterwegs. Denn der Verkehr fließt durch weniger Stop-and-Go-Phasen, weniger Staus flüssiger und gleichmäßiger. Das zeigen Erfahrungen und Studien aus England: Weder mit dem Auto noch mit dem Öffentlichen Verkehr, hat sich die Reisezeit nach der Einführung von Tempo 30, bzw. 20 Meilen pro Stunde, als Basisgeschwindigkeit verlängert. Der befürchtete Stillstand bleibt gerade auch deshalb aus, weil nicht auf ständig wechselnde Tempolimits geachtet werden muss. Und dort, wo es notwendig ist, können höhere Geschwindigkeiten zugelassen werden, wenn der Bedarf und die Sicherheit nachgewiesen werden. Deshalb fordern wir Tempo 30 als konstante Basisgeschwindigkeit überall dort, wo Tempo 50 nicht zwingend notwendig ist. Tempo 30 - ein Thema für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Familie auf dem Zebrastreifen Tempo 30 ist nicht nur ein Thema für Autofahrerinnen und Autofahrer. Es erhöht die Sicherheit für alle und sorgt für mehr Gleichberechtigung zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern. Gerade die ungeschützten Fußgänger und Radfahrer profitieren von Tempo 30. Bei Tempo 30 lassen sich die Straßen leichter überqueren. Auto- und Radverkehr harmonieren besser, da Tempo 30 die Kommunikation zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern erleichtert. Auch deshalb, weil sich die Geschwindigkeiten annähern und sich die Eindrücke und Informationen, die wir als Verkehrsteilnehmer aufnehmen, bei einem niedrigeren Tempo besser verarbeiten lassen. Das fördert ein gleichberechtigtes Miteinander Aller. Nicht zu Letzt genießen Sie als Anwohnerinnen und Anwohner direkt die Vorteile von Tempo 30, da der Verkehrslärm deutlich reduziert wird. Was heißt denn Basisgeschwindigkeit - Wir haben doch schon so viele Tempo 30-Zonen! Gerade weil es so viele Tempo 30-Zonen gibt, ist die Verkehrslage oft unübersichtlich und schwer nachvollziehbar. Ständig wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen Tempo 30 und Tempo 50 erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit und Konzentration, vor allem von Autofahrerinnen und Autofahrern. Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit schafft Klarheit und Übersichtlichkeit. Bislang muss nachgewiesen werden, warum die Geschwindigkeit auf bestimmten Strecken oder in einzelnen Gebieten von Tempo 50 auf Tempo 30 abgesenkt werden soll. Dies ist zum Beispiel in Wohngebieten oder vor Schulen der Fall. Das führt zu ständig wechselnden Tempolimits in unseren Ortschaften. Gerade kurze Strecken mit Geschwindigkeitsbegrenzung sind durch die vielen Verkehrsschilder unübersichtlich und finden nur selten die erforderliche Akzeptanz. Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist ein klares Bekenntnis für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unseren Städten und Dörfern, nicht nur direkt vor der Schule, sondern überall dort, wo wir unterwegs sind und uns aufhalten. Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung - die Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit innerorts vorsieht – bewirkt viel: Mehr Klarheit im Straßenverkehr, ein flüssiger Verkehrsablauf und damit auch mehr Akzeptanz. Tempo 30 für mehr Verkehrssicherheit Jeden Tag verunglücken 570 Menschen bei Verkehrsunfällen in unseren Städten und Dörfern. Gerade Fußgänger und Radfahrer sind im Straßenverkehr einem hohen Risiko ausgesetzt. In lebendigen Orten passiert viel Unvorhergesehenes und man muss plötzlich stoppen: Ein Ball rollt auf die Straße, ein Fußgänger überquert unvermutet die Kreuzung oder ein Radfahrer wird beim Abbiegen zu spät gesehen. Bei Tempo 30 ist die Chance, rechtzeitig zu halten wesentlich höher. Schon nach 13,3 Metern kommt der Pkw zum Stehen. Ein Auto, das mit Tempo 50 unterwegs ist, prallt nach dieser Strecke mit voller Geschwindigkeit auf eine Person oder einen Gegenstand - trotz bester Absichten. Bremsweg bei Tempo 50 und Tempo 30 im Vergleich Ein Beispiel: 14 Meter vor Ihrem Auto springt ein Kind auf die Fahrbahn. Mit Tempo 30 kommt ihr Auto noch rechtzeitig zum Stehen. Bei Tempo 50 sind sie nahezu mit voller Geschwindkeit unterwegs, da bereits der Reaktionsweg, also die Strecke, die sie zurücklegen, bevor Sie reagieren und auf die Bremse treten, 13,9 Meter beträgt. Ein Zusammenstoß ist nicht vermeidbar. Kommt es zu einem Zusammenprall, sind die Überlebenschancen einer Person bei einem Unfall mit Tempo 30 mit 70 bis 80 Prozent wesentlich höher, als bei einem Zusammenstoß mit Tempo 50. Bei dieser Geschwindigkeit sterben acht von zehn Menschen. Wir fordern Tempo 30 – für weniger Verkehrstote und Schwerverletzte im Straßenverkehr – zum Schutz von uns allen! Tempo 30 für mehr Ruhe Verkehrslärm gehört zu den am stärksten empfundenen Lärmbelastungen, denen wir täglich ausgesetzt sind: 55 Prozent der Deutschen fühlen sich durch Straßenlärm belästigt. Häufig können Balkone und Terrassen nicht genutzt werden. Verkehrslärm stört Entspannung, Erholung und Gespräche. Und Lärm macht krank: Wer dauerhaft von Lärm geplagt ist, dem drohen Herz- und Kreislauferkrankungen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Entstehung von Verkehrslärm. Eine Reduzierung des Tempolimits auf 30 km/h innerorts senkt die Lärmbelastung erheblich. Zum einen sind langsamere Autos leiser. Im Geschwindigkeitsbereich von 50 km/h sind neben den Motorengeräuschen auch die Reifen-Fahrbahn-Geräusche, kurz Rollgeräusche, deutlicher ausgeprägt. Ab ca. 50 km/h werden sie bei Pkw sogar zur hauptsächlichen Ursache für Lärm. Die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert den Lärm der Fahrzeuge im Durchschnitt um rund 2 bis 3 dB(A). Eine Absenkung um 3 dB(A) wird dabei von uns Menschen wie die Halbierung der Verkehrsmenge wahrgenommen. Kurz gesagt: 50 Autos, die mit Tempo 50 unterwegs sind, sind ebenso laut wie 100 Autos, die Tempo 30 fahren. Zum anderen verstetigt sich der Verkehrsfluss durch die die Einführung von Tempo30 als Basisgeschwindigkeit. Unnötige Brems- und Beschleunigungsvorgänge werden vermieden, was insgesamt den so genannten Vorbeifahrpegel um bis zu 7 dB(A) reduzieren kann. Daneben bestimmt die Fahrbahnoberfläche in starkem Maße den Straßenverkehrslärm. So sinkt der Lärmpegel auf Pflasterstraßen bei Tempo 30 statt Tempo 50 um mindestens 3 dB(A), im besten Fall sogar bis zu 5 dB(A). Tempo 30 bewegt mehr als Sie denken -Weniger Verkehrstote und Schwerverletzte -Die Kosten für den laufenden Erhalt der Verkehrsanlagen sinken, zum Beispiel für Schilderwartung, da weniger Verkehrsschilder notwendig sind. Auf Dauer fallen weniger Kosten für Ampelschaltungen an, da sich der Verkehr verstetigt. -Mehr Klarheit und Übersichtlichkeit im Straßenverkehr, da Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht ständig wechseln -Weniger Staus, ein flüssiger und gleichmäßiger Verkehrsablauf -Weniger Verkehrslärm -Mehr Lebensqualität Setzen Sie ein Zeichen für Tempo 30!
TV Tower
Es ist in der Diskussion, ob der TV Tower wiedereröffnet wird. Brandschutzbestimmungen und deren Kosten hinderten offenbar die Eigentümer bisher daran, sich zu engagieren. Warum kommt niemand auf die Idee, den Schaft zu ummnanteln mit Wohnungen, rund nicht eckig, ähnlich dem Henninger Turm. Nicht alle Probleme wären gelöst, aber ein Investor und Architekten sollten darüber nachdenken. Es könnte ein neues spektakuläres Wahrzeichen für Frankfurt werden.
Bitte im Westen auch hundetütenspender aufstellen
Wir haben früher im Westend gewohnt und im grüneburgpark gab es überall Hundetütenspender. Jetzt wohnen wir in Höchst und mussten feststellen, dass es hier nirgendwo welche gibt. Weder im Stadtpark noch an der nidda oder am Main. Ich finde es unmöglich, dass es Tüten nur in den puschen Vierteln gibt. Und eine Folge davon ist, dass wirklich überall Hundescheisse herum liegt. Wir haben selbst einen Hund und nehmen zwar immer Tüten mit aber viele machen dies leider nicht.
Parkverbot Wim-Duisenberg-Platt Ostend einrichten
Im Wim-Duisenberg-Platz (Ostend) stehen oftmals sehr viele Autos. Eine Zufahrt im Brandfall durch die Feuerwehr wäre nicht mehr möglich. Lösung: Parkverbot einrichten und stark kontrollieren!
Barriere (Pfosten oder ähnliches) aufstellen an Kreuzung Bolongarostraße/An der Steinmühle
Durch KFZ-Fahrzeuge, die regelmäßig unmittelbar an der Ein-/Ausfahrt Kreuzung Bolongarostraße/An der Steinmühle stehen (vor dem Straßenschild, das sich auf der Höhe des dort ansässigen Cafes befindet), ist die Sicht beim Herausfahren aus der Straße An der Steinmühle auf die Bolongarostraße stark eingeschränkt bis unmöglich (ganz zu Schweigen von den immer wieder auf dem Zebrastreifen parkenden Autos) Durch das Aufstellen einer Barriere kõnnte man ein (unerlaubtes) Parken verhindern und etwas zur Verkehrssicherheit beitragen.
Um den Klimanotstand abzuwenden: für maximal mögliche CO2-Einsparquoten eine Frankfurter Klimaschutzoffensive durch neue kommunale CO2-Förderprogramme/FONDs und formale Aktionen wie Auskunftspflicht für Hausbesitzer/in ohne Photovoltaik auflegen.
Wie kann gleichzeitig: • ein sich selbst finanzierendes Frankfurter CO2-Förderprogramm aufgelegt werden? • leere Dächer mit Photovoltaik voll bekommen? • die Sanierungsquote im Gebäudebestand drastisch erhöhen werden? • relevante Informationen über erneuerbare Energiesysteme an Unternehmen und Energieverbraucher verständnisvoll weitervermittelt werden? • neue Geschäftsfelder für Unternehmen generieren werden, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist? • Energiearmut wesentlich eingedämmt werden? • die Frage nach erneuerbarer Energieversorgung im Winter eindrucksvoll geklärt wird? • die im Masterplan 100% Klimaschutz festgesetzten Klimaziele schneller erreicht werden? • die schwierige politische Lage beim Klimaschutz im Römer elegant umgangen werden? Antworten für eine erneuerbare Energiewende in Frankfurt für - Strom - Wärme - Mobilität entstehen durch: • neu eingerichtete Finanzierungsinstrumente: o über einen CO2-Fond o Crowdfunding / Crowdfinancing o Förderungsauszahlungen nach CO2-Einsparquote o Contracting • stärkere Integration von Planung und Installation von erneuerbarer Energiesystemen von privaten und unternehmerischen Bürgerenergiegesellschaften • Anreize über Wettbewerbe, Preisauszahlungen und zentralen Informationsstellen (alle Sektoren) • an den Förder- und Belohnungsprogrammen (auch für Mitarbeiter/innen) nehmen alle Unternehmen und Betriebe teil, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist • erneuerbarer Projekte, wie beispielsweise für eine Wasserstoffkreislaufwirtschaft für den Fernwärmeausbau • die seit hunderten von Jahren liberale und tolerante Bürgerschaft der Stadt Frankfurt. Ausgangslage: Im Jahr 2030 müssen wir mit der Umstellung der fossilen Wirtschaft zu erneuerbaren Energien auch in Frankfurt fertig sein. Denn es ist wissenschaftlich abgesichert, dass wir nur noch knapp neun Jahre Zeit haben, um die Hebel umzulegen (siehe auch die Punkte 6 bis 9 in: https://www.scientists4future.org/fakten/ und eine Zusammenfassung von klimawirksamen Klimaschutzfakten). Niemand möchte, dass es in Frankfurt massive Trinkwasserproblem gibt und die Stadt im Sommer noch heißer wird als bisher. Leider müssen wir aufgrund der schlechten Erfahrungen vom Sommer 2018 mit Trinkwasserunterbrechungen rechnen. So mussten Taunusgemeinen und Ortschaften mit Trinkwasserförderverträgen ihr eigenes Wasser von der Stadt Frankfurt zurückkaufen, da das Grundwasser für die Versorgung der eigenen Bevölkerung vor Ort nicht mehr ausreichte. (Trinkwasser wird knapp) Der Deutsche Wetterdienst warnt zudem vor weiteren Dürresommer wie 2018 https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2019/20190423_niederschlagsdefizite_2018_news.html Idee: CO2 entsteht durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen: Benzin / Diesel / Kerosin / Heizöl und Erdgas. Mit jeder CO2-Einsparmaßnahme fallen automatisch weniger Rohstoffbezugskosten an. Dieses gesparte Geld, welches sonst ausgegeben würde, fließt über den FOND in nicht-fossile Energieprojekte bzw. in einen Fond, wo beispielsweise auch sozial oder finanziell benachteiligte Bürger nicht an Energiearmut leiden müssen und / oder wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dieses System ist an Contracting angelehnt. Da im Haushalt die Rohstoffbezugskosten mit 100% gelistet sind, steht Geld für den FOND bereit. Die angeschlossenen Unternehmen unterliegen keinen Haushaltszwängen und können die Differenzen aufbringen. Auch andere Einnahmequellen, wie Spendenaufrufe, füllen den FOND. Gerade mit dem Hintergrund sozial benachteiligte Frankfurter/innen zu helfen, damit Strom/Heizung nicht abgestellt sind, wirkt positiv. Die FOND-Einlagen sind freiwillig. Umsetzung: Sämtliche Institutionen / Eigenbetriebe / Dezernate / Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden aufgefordert, Einsparpotentiale aufzuzeigen. Beispiele: - fehlende Photovoltaik/Solarenergie in/auf städtischen Einrichtungen - alte Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden melden - Ideenbörse für Wettbewerb in den Abteilungen einrichten (mit Preisen) - Informationen über neue Techniken, Förderangebote, bisher nicht bekannte Potentiale, Medienberichte und vieles mehr austauschen. Das gilt auch für alle Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist wie Fraport AG, Mainova AG, AGB Holding oder VGF. Jedes eingesparte Gramm CO2 erhält einen Preis. Die Stadt Frankfurt und die angeschlossenen Unternehmen zahlen entsprechend einer abzusprechenden Quote die Einsparsummen (kann den eingesparten Rohstoffkosten entsprechen) plus einen zusätzlichen – Beitrag in einen FOND ein. Dies können auch Mittel aus dem laufenden Haushalt oder externe Fördersummen sein. So ist es kaum nachvollziehbar, warum bei der Bundesregierung auferlegte Förderprogramme wie beim Kauf von Linienbussen, Fördergelder aus Berlin nicht abgerufen werden. In einem parallellaufenden Wettbewerb wird ermittelt, welche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen pro Abteilung / Unternehmen die besten Ergebnisse erzielt hat. Diese erhalten einen Sonderbonus, beispielsweise einen Energiezuschuss für ihren privaten Haushalt (aus dem FOND). Auf einer eigenen Webseite der Stadt Frankfurt und einer neu einzurichtenden Klimaschutzstelle (Anlaufstelle für Verbraucher und Gewerbe) wird täglich der aktuelle „Kontostand“, Namensnennung der Einzahler und Verwendung der FOND-Mittel gelistet. WICHTIG: diese FOND-Einzahlungen sind für die Stadt Frankfurt und alle Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, freiwillig. So muss der Magistrat dafür keine Satzung erstellen, was die Umsetzung sonst unnötig verlängert. Privatpersonen, Unternehmen, Verbände oder sonstige Institutionen ohne städtische Beteiligungen können sich selbstverständlich an den Wettbewerben beteiligen und in die Kampagne integriert werden. Ein Sonderpreis für externe Mitstreiter ist hier denkbar. Im Energiereferat der Stadt Frankfurt wird ein Klimaschutzkoordinator eingestellt. Analog eines Klimaschutzbeauftragten koordiniert diese/r Mitarbeiter/in das Projekt: Frankfurt wird bis 2030 Klimaneutral (Nettonull). STROM Die Stadt Frankfurt kann auf städtischem Gebiet den gesamten Strombedarf (plus zukünftiger Nachfrage in den Sektoren Wärme und Strom) nicht durch erneuerbare Energieerzeuger decken. Es muss daher ein neues System von Erzeugung und Transport von gespeicherter Energie aufgestellt werden. Sowohl erhöhte Leistungen pro Photovoltaikmodul, als auch bisher nicht nutzbare Flächen erhöhen die Kapazitäten für Solarstrom. Neue Potentiale für Ökostrom/Wärme entstehen durch: • Delta-Belegung • bifaziale Doppelmodule oder Belegung • Agro-PV für Grünflächen • Folien-PV für nicht rechteckige Flächen • blendfreie Module für Flächen mit Flugzeugverkehr • Denkmalschutz-Anlagen • unabhängig von der Himmelsrichtung ausrichtbare Module • Hybridmodule mit Solarthermie integriert • durchsichtige / biegsame / druckbare PV-Module • Fließwasserturbinen • Kleinwindkraftanlagen • Fassaden/Balkonkraftwerke • Flachdachbelegung zusammen mit Agrokultur belegen. Begrünungen und gleichzeitigem Betrieb einer Photovoltaikaufnahme sind möglich. • Nord-Seiten von Dächern sind jetzt oft geeignet • Ackerland / Grünland / Brachflächen im EU-Fördermodus sind mit Agro-PV nutzbar. Dies ist nicht nur ökologisch sinnvoll, um Artensterben zu verlangsamen und das Ende vom Ökologischem Gleichgewicht zu verhindern. Wir sorgen auch dafür, dass Trinkwasserknappheit in Frankfurt und im Umland (Taunus /Ried) weniger realistisch wird • der Main ist für Fließwasserturbinen geeignet • funktionsfähige und in der Leistung skalierbare Feststoffspeicher. Aktionen/Maßnahmen: Start einer Photovoltaik-Stromspeicher-Kampagne in der Verwaltung / Administration vom Magistrat: da eine Solarsatzung schwierig durchzusetzen ist, sollten andere ordnungspolitische Maßnahmen in Betracht genommen werden: a) Jeder Hausbesitzer / Gewerbebetrieb ohne Photovoltaik wird aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben, warum das Dach keine Photovoltaikanlage hat. Der Ablehnungsgrund: „keine finanziellen Möglichkeiten“ wird nicht akzeptiert, da zahlreiche Unternehmen und Energiegenossenschaften händeringend nach Gebäudebesitzer/innen suchen, die ihre Dächer verpachten. In diesem Fall übernehmen die Unternehmen die komplette Investition, Installation, Wartung und Administration. Sie zahlen sogar noch Pacht und Gebäudebesitzer/innen dürfen den Eigenstrom selbst nutzen. Alle Gebäudeeigentümer/innen, die als Ablehnungsgrund statische Probleme angeben, müssen dies nachweisen. Diese Dächer können aber mit weißer Farbe zur geringeren Hitzeentwicklung in der Stadt beitragen. Durch technische Weiterentwicklungen sind bisherige Verschattungen mit Elektronik oft zu kompensieren. In diesem Fall bietet die Stadt Frankfurt über den neu einzurichtenden Anlaufpunkt für erneuerbare Energien Energiewendeberatungsleistungen an. Da Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird und Frankfurt gemäß eigenem und hessischem Klimaschutzplan sowie dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet ist, so schnell wie möglich Planungsgrundlagen zu erhalten, um jedes potentielles Gramm CO2 einzusparen, dürfte Frankfurt hier eine Rechtsgrundlage für die Abgabe der Stellungsabgabe besitzen. Wenn nicht, wird es sicher eine Möglichkeit geben, dies rechtlich abzusichern. Besonders für das umstrittene Heizkraftwerk West muss schnellstmöglich eine Bestandsaufnahme erfolgen, um anhand der aktuellen und zukünftigen CO2-Emissionen mögliche Strafzahlungen durch den Emissions-Zertifikatehandel zu ermitteln, falls keine schnelle Umrüstung auf erneuerbare Energie erfolgt. b) Es sollte geprüft werden, ob es analog einer PKW-Stellplatzabgabe auch eine PV-Ablösung für nicht benutzte Dach-Flächen geben kann. Dies kann dann auch bei Nichtbeantwortung oder Nichteinhaltung der Satzung mit Bußgeldern belegt werden. Mit dieser Auskunftspflicht werden alle Gebäudebesitzer damit konfrontiert, ihr Dach für öffentliche Ökostromnutzung und zur Erreichung der Klimaziele zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig beschreitet Frankfurt absolut neue kommunalpolitische Wege, um Wärme und E-Mobilität als Sektorkopplung zu fördern. Die bisherigen Fördergrundlagen, wie der aktuelle Energiezielwert kWh/m2 im Jahr für energetische Förderungen im Gebäudebestand, hat seit Jahren keine Steigerung der Sanierungsquote im Gebäudebestand erreicht. Der neue kommunale Ansatz an CO2-Einsparquoten zu knüpfen und die bisherige Basis für Förderungen nur noch für Planungszwecke zu verwenden, hebt die aktuelle Blockade bei der Sanierung im Gebäudebestand auf und umgeht elegant nicht wirksame Lenkungsfunktionen staatlicher Förderungsangebote. c) wird innerhalb der nächsten zwei Jahre (Zeit kann noch abgestimmt werden) eine Photovoltaikanlage installiert, möglichst mit Speicher, erhält der Gebäudebesitzer eine städtische Förderung aus dem FOND. Diese orientiert sich stufenweise und anteilig an den eingesparten kWh (aus dem öffentlichen Stromnetz) und / oder den nicht mehr anfallenden CO2-Quoten. Zudem erhalten Gebäudebesitzer/innen eine Anzahl von Bonus, Sondervergütungen und Solarrabatte von den angeschlossenen Partnerunternehmen. "Strafandrohung" Wer nicht innerhalb einer Frist eine Photovoltaikanlage geprüft und installiert hat, muss mit Nachteilen rechnen wie beispielsweise Sperrung für kommunale Energie-Wende-Beratungsangebote, keine Erstellung von Einsparprognosen für ein Jahr (Zeit skalierbar). Ein Wechsel in günstigere Klimaschutz-Tarife der angeschlossenen Energieversorger ist ebenfalls zeitlich eingeschränkt. Besonders Punkt b) ist dann schmerzvoll, wenn plötzlich die Heizung ausfällt und eine Dringlichkeitsberatung notwendig wird. Dies dürfte bei mehr als die Hälfte der knapp 80.000 Wohngebäude und der mindestens ebenso hohen Anzahl an Gewerbe- und Unternehmensheizungen der Fall sein (Quelle: statistisches Jahrbuch Frankfurt am Main 2017). In nachvollziehbaren und einprägsamen Beispielen wird öffentlich und eindringlich vor hohen Verlusten in diesem Fall gewarnt, die mit einer Antwort auf die Frage nach der nicht vorhandenen Photovoltaik auf dem Dach hätte vermieden werden können. Eventuell ist eine Photovoltaik-Auskunftspflicht-Satzung realisierbar. In diesem Fall muss wg. einer Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern gerechnet werden. Diese richten sich an der potentiell einzusparenden Energiesumme, oder es muss anders schmerzen. Wichtiger Vorteil: viele Gebäudebesitzer werden der städtischen Anfrage nach einer PV-Dachbelegung antworten und im Fragebogen das Feld: „Ich möchte eine kostenlose Information über potentielle Technik und eine Prognose über Wirtschaftlichkeit und Förderungen“ ankreuzen. Damit wird die reservierte Haltung der Eigentümer/innen aufgebrochen. Durch eine umstrukturierte Energiewendeberatung. steigt durch mit erneuerbaren Energietechniken die Sanierungsquote im Bestand. Belohnung: Beispiel: Sonderkonditionen bei der Mainova AG (muss noch abgesprochen werden). Diese könnten sein: • stabiler, fester Klimaschutz-Strom/Gas-Tarif zu günstigen Konditionen • (kostenlose) Energie-Wendeberatung / Einsparprognose • Auszahlung von Fördergeldern aus dem FOND bei realisierten Investitionen • Einmalbonus • Zugang zum neuen Geschäftsmodell „Wintersparbuch“ (erneuerbare Energien im Winter). GEBÄUDEWÄRME Die Förderungssumme erhöht sich, wenn z. B. bei 1-2 Familienhäuser auch gleichzeitig mit Kombinationssystemen von Strom/Wärme auf erneuerbare Energien inklusive Wärmespeicher und Steuerung umgestellt wird. Förderanreize sollten am eingesparten CO2 gebunden sein, was gerade bei Heizungen sehr hohe Einspareffekte hat und gleichzeitig die Sanierungsquote im Bestand spürbar erhöht. Hierbei werden ausschließlich wirtschaftlich sinnvolle neue Techniken berücksichtigt. Die städtischen Leitlinien für Zubau, Wirtschaftlichkeit und Betrieb von solaren Anlagen auf städtischen Gebäuden müssen sowohl auf Verwaltungsebene, als auch im Masterplan 100 % Klimaschutz aktualisiert werden. Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass es keine (städtischen) Förderungen für CO2-Einsparquoten gibt, die weniger als 60 % fossile Brennstoffe pro Gebäude erreichen. Denn das bedeutet sonst, dass jahrzehntelang 60 % oder entsprechend mehr fossile Brennstoffe verbrannt werden müssen. Die Zeit dafür haben wir nicht mehr (siehe Volker Quaschning während der Anhörung im deutschen Bundestag-Umweltausschuss: „https://www.bundestag.de/resource/blob/641828/7e3d30807a1ddd9e9a57671828b915db/sv-quaschning-data.pdf “) und die bereits beschriebene Stellungnahme von Sciences For Future. Wie die Sanierungsquote im Bestand erhöht wird und wie wir die notwendigen CO2-Einsparquoten erreichen siehe auch "http://www.eiselt.de/Keine-CO2-Einsparpotentiale-verschwenden/index.html". Jedes Gebäude erhält aus dem FOND eine CO2-Einsparungprämie für eine Investition in erneuerbare Energiesysteme, besonders nicht fossile Heizungen. Kriterium: die CO2-Einsparquote von (zusammen) Strom und Wärme liegt >60 %. Außerdem brauchen die Gebäudeverwaltungen / Eigentümer/innen nicht mit einer drohen Preisparität nach wenigen Jahren zu rechnen. Die Pariser Klimaziele sind allein mit Steuererleichterungen für Gebäudebesitzer oder unzureichende CO2-Einsparmaßnahmen auf fossile Brennstoffe niemals erreichbar. Ausführliche Informationen, Grundlagen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, technische Umsetzbarkeit einer bürgernahen dezentralen Energiewende ist im Konzept: GRÜNE NULL (Inhalt: Wege für eine wirksame Strategieumsetzung zur Erhöhung der Sanierungsquote im gesamten Gebäudebestand durch erneuerbare Energien. Link auf Nachfrage). Alle privaten, gewerblichen, kommunalen und sonstigen Gebäudeverwaltungen, welche 100 % fossile Brennstoffe bei den Heizungen einsparen, werden auf der städtischen Webseite extra als Kandidat für einen Sonderpreis gelistet. Nachtspeicheröfen: Diese verschwinden komplett durch geeignete Infrarotheizungen. Denn bei gleicher Wärmeerzeugung sinkt der Strombezug bis zu 70 % aus dem öffentlichen Netz umgekehrt proportional. Gleichzeitig können mit dem Einsatz von Photovoltaik/Kleinwindkraft und Speicher die stark reduzierten Stromnetzbezüge nochmals erheblich gesenkt werden. Die bisher ungelöste Frage der Nachtspeicherofennutzung ist damit beantwortet. Bisher nicht angewandte physikalische Grundlagen sorgen genauso wie beim Ersatz der alten Glühlampen durch LED-Technik für niedrigen Stromverbrauch - bei gleichem Nutzen. Potentiale für Wohnungsbaugesellschaften: hier liegt ein großes Potential für große Wohnungsbaugesellschaften. Je höher die CO2-Einsparquote, desto mehr Fördergelder werden aus dem FOND ausgezahlt. Ebenso fallen weniger Kosten in der Betriebsführung als auch bei Personalkosten im Bereich Administration / Verwaltung an. Denn wenn die leidigen fossilen Heizungen nicht mehr vorhanden sind, entstehen neue Flächen, die vermietet werden können (beispielsweise als Keller). WICHTIG: erneuerbare Heizungssystem oder Infrarotheizungen sind wesentlich leichter und gerechter in den Umlagenabrechnungen für Heizkosten abzurechnen. Dezentrale Energiewende - idealerweise sektorübergreifend: für Frankfurter Energieversorgungsunternehmen bilden sich völlig neue Geschäftsfelder im Rahmen der dezentralen Energiewende, wie beispielsweise: • Energie-Wende-Beratungen • Steuerung der erneuerbaren Energie- und Geldströme • Wartung erneuerbarer Energietechniken • Speicherungen. Hierbei werden neue Techniken berücksichtigt: • Solarthermie für Heizung / Warmwasser • Wärmepumpen • Wärmepuffer-Schichtspeicher • Eisspeicher • Feststoffspeicher • erneuerbare Kombinationsanlagen. • die höchsten Einsparmaßnahmen überhaupt liegen in der Kombination von Photovoltaik/Kleinwindkraft / Stromspeicher und Solarthermie / Wärmepumpe / Wärmespeicher und Steuerung • die zur Vermeidung der CO2-Problematik beim Müllverbrennen helfen. Energieerzeugung aus Biogasanlagen muss neu bedacht werden. Mit neuen Biogasmethanfabriken und der gelösten Speicherung von erneuerbar erzeugtem Wasserstoff / Methan ändert sich auch der Ansatz, Ökostrom aus Biogas ausschließlich zur Stromnetzeinspeisung zu nutzen. Gleichzeitig darf das Müllheizkraftwerk Nordweststadt nicht weiter ausgebaut werden. Der Plastikanteil sorgt zwar für einen hohen Heizwert. Aber in der Gesamtbetrachtung muss die Plastikflut und der erhebliche CO2-Anteil bei der Verbrennung erheblich und real zurückgeschraubt werden. Mit der Verbrennung wird der Wertstoffmüll für immer u.a. in CO2 umgewandelt. Genauso wenig darf es einen Zukauf von Müllkontingenten geben. WICHTIG: Mit der Installation von erneuerbaren Kombinationsanlagen mit Photovoltaik/Stromspeicher und einer intelligenten Steuerung werden sofort nach der Installation 100 % fossile Brennstoffe für immer eingespart. Hier sind die höchsten Einzahlungsquoten für den FOND erreichbar. VERKEHR Städtische Fahrzeuge / Raumplanungen: Grundsätzliches: a) eigene Fahrzeuge sollen steuerlich so behandelt werden wie private Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse. Hierbei werden alle Dieselfahrzeuge so bewertet, als wäre das Dienstwagensteuerprivileg nicht mehr vorhanden b) ein Rückgang der PKW-Einpendler-Zahlen ist einer der Wettbewerbsschwerpunkte und zugleich klimaschutzwirksam c) Autofreie / mindestens autoarme Siedlungen, auch im Bestand sind ebenfalls Bestandteil eines Wettbewerbes d) gleichzeitig muss bei jeder städtischen Bestellung für jeden Bus / Straßenbahn eindeutig nachgewiesen sein, dass der Betriebs- und Ladestrom durch erneuerbare Erzeugungsarten erfolgt. Diese können auch außerhalb von Frankfurt stehen e) alle Straßenbelege werden auf hellen Asphalt umgestellt. Denn weiße Fläche reflektieren das Sonnenlicht. Somit erhitzt sich die Stadt weniger schnell. Sinnvollerweise sollten zuerst die Straßen in der Innenstadt mit den höchsten Hitzewerten aufgehellt werden. Finanzierung: Neben den bereits genutzten aktuellen Förderungen sollten auch Contracting / Crowdfunding / Crowdfinanzierung / Energiegenossenschaften oder Leasingmodelle in Betracht gezogen werden. Größere Projekte wie Einspeisung von Wasserstoff in das öffentliche Gasnetz, kann auch über neue Finanzierungsformen erfolgen. WICHTIG: Die Stadt Frankfurt braucht hierbei oft keinen einzigen Cent vorzufinanzieren und hat auch schon eigene Crowdfunding-Projekte realisiert. ÖPNV – Busse: Städtische Busse werden schneller auf nicht fossile Brennstoffe umgestellt. Je nach Streckenanforderung werden zusätzlich zu den bereits bestellten Wasserstoff-Bussen noch Fahrzeuge mit den Antriebsarten Batteriebetrieb und Brennstoffzelle bestellt. Da die Investitions- und Wartungskosten für Oberleitungsfahrzeuge nicht wirtschaftlich vertretbar sind, sollte hiervon Abstand genommen werden. In Japan und China gehen Wasserstoff – und Brennstoffzellenfahrzeuge in die Serienproduktion (auch schienengebundene). Um rechtzeitig die notwendige Anzahl von Fahrzeugen ausgeliefert zu bekommen, muss zeitnah die Bestellung rausgehen. Andere Städte konkurrieren. Bei einer gleichzeitigen „Bestellungswelle“ kommt es tatsächlich darauf an: wer zuerst bestellt muss nicht zu lange warten. ÖPNV-Stadtbahn: Umstieg auf Ökostrombezug ist ein kleiner Schritt für CO2-Reduzierungen. Wichtiger ist es, die Takte zu verkürzen, Fahrer/innen für einen ökologischen Fahrstil gewinnen, Klimaanlagen den Bedürfnissen der Fahrgäste anpassen und die Variante einer 24h-Ringbahn in die Realisierungsphase zu übernehmen. Radverkehr: Hier sollte der Radentscheid genutzt werden, und einen speziellen Wettbewerb mit Bürgerbeteiligung gestartet werden. Flughafen: Der Feldversuch „Fraport-E-Fahrzeuge mit Induktionstechnik" sollte reaktiviert werden und auf die neuen Antriebsarten erweitert werden. Hier liegen ebenfalls hohe Einsparpotentiale, gerade bei den Flugzeugschleppern (es gibt schon zwei Fahrzeuge - Finanzierung siehe oben). Auch der Einsatz von Hybridsystemen an Flugzeugen kann mit einem Wettbewerb beschleunigt werden. Schiff: Alle Schiffe, die am Mainufer festgemacht haben, beziehen Ladestrom aus erneuerbaren Energien vom Land. Schiffseigentümer/innen die weiter ihren Betriebsstrom mit Dieselantrieb betreiben, erhalten eine zusätzliche Kostenrechnung zugeschickt. Sinngemäß wird der Aufschlag der Liegegebühren damit begründet, dass die Ausgaben für CO2-Minderung mit dem Dieselbetrieb steigen und somit die Liege-Kaigebührenerhöhungen gerechtfertigt sind. Sollte hierfür keine Rechtsgrundlage vorhanden sein, wird die Reederei aufgefordert Stellung zu nehmen. Sonst könnte die Kai-Liegeerlaubnis unter Umständen an Bedingungen geknüpft werden oder ganz untersagt werden. Andere Vereine, Kirchen, Verbände, Institutionen, Institutionen Sollten keine Einzahlung von externen Unternehmen / Einzahlern erfolgen, sind Auszahlungen aus dem Förderfond der Stadt nur dann möglich, wenn in der FOND-Kasse ein Überschuss besteht und die Gelder von der Stadtverordnetenversammlung frei gegeben werden. Aber auch ein von der Stadt Frankfurt mit Beratung unterstützter privater FOND ist möglich. Bild-Quellenhinweis: kombinierte Photovoltaik / Solaranlage = eigene Aufnahme
Wiederaufbau des Goetheturms
Nach dem verheerenden Brand des Goetheturms sollten wir unserer Stadt zeigen, dass der Goetheturm wieder aufgebaut werden soll.
Sanierung der S-Bahn Haltstelle Hauptwache
Die S-Bahn Haltestelle im ersten Untergeschoss hat keine richtige Decke. Man kann alle Kabel sehen und könnte sie sogar direkt anfassen. Ausserdem sind auf den unverkleideten Rohren und Balken oft Tauben zu sehen. Auf dem Bahnsteig sieht man ausserdem oft viele Mäuse (insbesondere abends). Ich finde es schade, dass gerade der Hauptverkehrsknotenplatz des öffentlichen Verkehrs in Frankfurt so hässlich ist und dreckig ist. Viele Touristen sehen hier Frankfurt zum ersten Mal und die täglichen Pendler müssen jeden Tag mit diesem traurigen und armseligen Bild leben. Meiner Meinung nach ist es keine schöne Präsentation dieser Stadt, die sich Mainhatten nennt. Ich schlage vor, die Haltstelle zu sanieren, um zu versuchen, dass sie mehr wie die Haltestellen Willy-Brand-Platz oder Messe aussieht.
Sammelplatz für kleine Elektrogeräte, Datenträger, Tintenpatronen etc
In einem Luxemburger Einkaufszentrum gibt es einen kleinen Sammelplatz für Elektrogeräte, Datenträger, Tintenpatronen, Batterien, Spraydosen, Glüh-, LED-, und Energiesparlampen. Dieses Beispiel könnte in Frankfurter Einkaufszentren ebenfalls Anwendung finden.
U-Bahnansagen an den Stationen zusätzlich in Englisch
Es wäre ja Idee an den Stationen - Hauptbahnhof (U4 & U5) - Festhalle/Messe (U4) - Hauptwache/Zeil (U1, U2, U3, U6, U7 & U8) - Dom/Römer (U4 & U5) - Südbahnhof (U1, U2, U3 & U8) - Willy-Brandt-Platz (U1, U2, U3, U4, U5 & U8) - Alte Oper (U6 & U7) - Bockenheimer Warte (U4, U6 & U7) - Konstablerwache/Zeil (nur bei den Linien U6 & U7) die U-Bahnansagen an den o.g. Stationen zusätzlich in Englisch zu machen da gerade dort Internationaler Fahrgast-Verkehr Vorbild hierzu ist die Station Konstablerwache/Zeil (bei den Linien U4 & U5) denn dies wäre auch ein Pluspunkt für die VGF und Stadt Frankfurt für eine Tourismus freundliche Stadt.
Eine schöne Uhr sollte her
Meine Mama (92) findet dass eine schöne große Uhr an der Konstablerwache und am Willy-Brandt- Platz fehlt. Des weiteren könnten die Sauberkeit einiger Plätze verbessert werden. Ganz dringend der Nürnberger Hof Torbogen zwischen Braubachstraße33 und 33a . Der stinkt ist schmuddelig und wir leider viel zu oft als Toilette benutzt. Es grüßt Dolores Columbrit Navarro (92J.)