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Höchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von Barrierefreiheit

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Diese Anregung beantragt die Versetzung einer städtischen Informationsstele an der Ecke Antoniterstraße/Melchiorstraße, um die barrierefreie Nutzung des Gehwegs zu gewährleisten. Die aktuellen Gegebenheiten verengen den Gehweg und erfüllen nicht die vorgeschriebenen Mindestbreiten. Ziel ist es, die Gehwegnutzer, insbesondere Rollstuhlfahrer*innen und Eltern mit Kinderwagen, nicht weiter einzuschränken.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Melchiorstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.

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Anregung

An der Ecke Antoniterstraße/Melchiorstraße steht direkt neben dem Fahrradstellplatz auf dem Gehweg eine städtische Informationsstele. Unmittelbar daneben ist ein Pfosten auf dem Gehweg angebracht (siehe Foto). Beide Hindernisse verengen den Gehweg so stark, dass die vorgeschriebenen Mindestbreiten für eine sichere und barrierefreie Nutzung nicht eingehalten werden.

Nach der Straßenverkehrsordnung, den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen) gelten folgende Mindestbreiten für Gehwege:

- Allgemeine Mindestbreite: 1,50 Meter (für Fußgänger*innen ohne besondere Anforderungen);

- für Rollstuhlfahrer*innen und barrierefreie Nutzung: 1,80 Meter (damit Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Gehhilfen oder Kinderwagen sicher passieren können);

- bei starkem Fußgängeraufkommen oder gemischter Nutzung: zwei Meter oder mehr (empfohlen, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen). Dies ist an der Stelle praktisch gegenwärtig nicht umsetzbar.

Die aktuellen Hindernisse (Informationsstele und Pfosten) führen dazu, dass der Gehweg an dieser Stelle keiner einzigen Anforderungen entspricht. Dies stellt eine Einschränkung für Rollstuhlfahrer*innen, Eltern mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Personen, dar.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Informationsstele so zu versetzen, dass die vorgeschriebene Mindestbreite des Gehwegs von 1,80 Meter für eine barrierefreie Nutzung gewährleistet ist.

Bild: Frank Rusko

Begründung

zur Gewinnung von Barrierefreiheit An der Ecke Antoniterstraße/Melchiorstraße steht direkt neben dem Fahrradstellplatz auf dem Gehweg eine städtische Informationsstele. Unmittelbar daneben ist ein Pfosten auf dem Gehweg angebracht (siehe Foto). Beide Hindernisse verengen den Gehweg so stark, dass die vorgeschriebenen Mindestbreiten für eine sichere und barrierefreie Nutzung nicht eingehalten werden. Nach der Straßenverkehrsordnung, den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen) gelten folgende Mindestbreiten für Gehwege: - Allgemeine Mindestbreite: 1,50 Meter (für Fußgänger*innen ohne besondere Anforderungen); - für Rollstuhlfahrer*innen und barrierefreie Nutzung: 1,80 Meter (damit Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Gehhilfen oder Kinderwagen sicher passieren können); - bei starkem Fußgängeraufkommen oder gemischter Nutzung: zwei Meter oder mehr (empfohlen, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen). Dies ist an der Stelle praktisch gegenwärtig nicht umsetzbar. Die aktuellen Hindernisse (Informationsstele und Pfosten) führen dazu, dass der Gehweg an dieser Stelle keiner einzigen Anforderungen entspricht. Dies stellt eine Einschränkung für Rollstuhlfahrer*innen, Eltern mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Personen, dar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Oktober 2025OFOF 1316/6Höchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von BarrierefreiheitOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 21. Oktober 2025Sie sind hier
    OMOM 7515Höchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von Barrierefreiheit
    Direktanregung
  3. 2. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 243Höchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von BarrierefreiheitStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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