Unterliederbach: Einrichtung Behindertenparkplatz für Lebenshilfe
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes für die Wohngemeinschaft der Lebenshilfe im Wohnprojekt ULIBA, um den barrierefreien Zugang zu verbessern. Dies ist notwendig, da es derzeit keine geeigneten Parkmöglichkeiten in der Nähe gibt, was den Zugang für Personen mit Behinderung erschwert. Der Parkplatz soll den Bewohner*innen und Besuchern helfen, ihren Alltag sicherer zu gestalten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Sossenheimer Weg — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Parken im Sossenheimer Weg und am Höchster Friedhof14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sossenheim: Verkehrssicherheit im Mombacher Weg - Prüfung eines verkehrsberuhigten Bereichs21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kreisverkehr Sossenheimer Weg – Abzweig Kurmainzer Straße11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Sossenheimer Weg per E-MailAntrag
An der Ecke Antoniterstraße/Melchiorstraße steht direkt neben dem Fahrradstellplatz auf dem Gehweg eine städtische Informationsstele. Unmittelbar daneben ist ein Pfosten auf dem Gehweg angebracht. (siehe Foto). Beide Hindernisse verengen den Gehweg so stark, dass die vorgeschriebenen Mindestbreiten für eine sichere und barrierefreie Nutzung nicht eingehalten werden.
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO § 45 (9)), den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen) gelten folgende Mindestbreiten für Gehwege:
- Allgemeine Mindestbreite: 1,50 Meter (für Fußgänger*innen ohne besondere Anforderungen).
- Für Rollstuhlfahrer*innen und barrierefreie Nutzung: 1,80 Meter (damit Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Gehhilfen oder Kinderwagen sicher passieren können).
- Bei starkem Fußgängeraufkommen oder gemischter Nutzung: 2,00 Meter oder mehr (empfohlen, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen). Dies ist an der Stelle realistisch gegenwärtig nicht umsetzbar.
Die aktuellen Hindernisse (Informationsstele und Pfosten) führen dazu, dass der Gehweg an dieser Stelle keiner einzigen Anforderungen entspricht. Dies stellt eine Einschränkung für Rollstuhlfahrer*innen, Eltern mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Personen, dar.
Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Informationsstele so umzusetzen, dass die vorgeschriebene Mindestbreite des Gehwegs von 1,80 Meter für eine barrierefreie Nutzung gewährleistet ist.
Begründung
Die Wohngemeinschaft der Lebenshilfe im Wohnprojekt ULIBA wird von mehreren Personen mit unterschiedlichen Behinderungen bewohnt und regelmäßig von externen Assistenzdiensten, Angehörigen sowie Therapeut*innen besucht. Derzeit bestehen keine geeigneten Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe, was den Zugang - insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen - erheblich erschwert. Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz direkt vor der Ausfahrt ermöglicht kurze Wege, erleichtert den Ein- und Ausstieg, verbessert die barrierefreie Erreichbarkeit und unterstützt die Bewohner*innen dabei, ihren Alltag sicherer und selbstbestimmter zu bewältigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2025Sie sind hierOFOF 1316/6Höchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von BarrierefreiheitOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Oktober 2025OMOM 7515Höchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von BarrierefreiheitDirektanregung
- 2. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 243Höchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von BarrierefreiheitStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme