Zustand der Grabelandflächen im Bereich der Straße Im Burgfeld (Siedlung Römerstadt)
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Partei: CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 06.10.2025, OF 625/8
Betreff: Zustand der Grabelandflächen im Bereich der Straße Im Burgfeld (Siedlung Römerstadt)
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Anwohner Im Burgfeld 145 - 167 beklagen den Zustand der Grabelandflächen auf dem Flurstück 534/93, die der Siedlung Römerstadt in diesem Bereich direkt vorgelagert sind und die sich in städtischem Eigentum befinden. Sie stellen brachgefallene Flächen sowie eine zunehmende Verwahrlosung mehrerer der früher häufiger kleingärtnerisch genutzten Parzellen fest und beklagen Nutzungen, die erhebliche Gefahren für Umwelt, Sicherheit und Ordnung bergen. Diese Missstände sind dem Umweltamt der Stadt von den Anwohnern mit Email vom 01.09.2025 mitgeteilt worden. Die geschilderten Verhältnisse und solcher Mißbrauch städtischen Eigentums sind befremdlich und müssen geändert werden, zumal viele Kleingartenvereine in Frankfurt Anfragen für Parzellen wegen Flächenmangel abweisen müssen. Hier könnten mit einer neuen "Policy" für diese Flächen dauerhaft attraktive, gepflegte Gärten hinzugewonnen werden. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Sind dem Magistrat die geschilderten Umstände bekannt? 2. Ggf.: Was hat der Magistrat dort bisher konkret unternommen gegen a) missbräuchliche Nutzungen der Flächen als Toilette oder zur wilden Entsorgung von Gartenabfällen; b) illegale Feuerstellen und Brandgefahr: Es werden nach Auskunft der Anwohner regelmäßig offene Feuer entzündet unter Verwendung von lackiertem Holz oder Abfällen; dazu werden Gasflaschen im Freien gelagert; c) Verwilderung einzelner Parzellen, die ohne erkennbaren Eingang mittlerweile als "Großkomposthaufen" für andere Nutzer dienen; d) Gefährdungen durch Müll und Scherben, ausgehend insbesondere vom ersten Garten durch dessen illegale Nutzung bis in den Bereich der angrenzenden Grünfläche (Fritz-Lennig-Anlage); e) Störungen der Nachtruhe durch lautstarke Feiern mit Musik in einzelnen Parzellen bis nach Mitternacht 3. Sind die Flächen in den Pachtverträgen ausdrücklich für eine kleingärtnerische Nutzung überlassen und müssen entsprechend bewirtschaftet werden oder unterliegen sie den Regelungen des Bundeskleingartengesetzes nicht? 4. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat und nutzt der Magistrat gegenüber den Pächterinnen und Pächtern bei Regelverstößen wie oben geschildert? 5. Wieviele Flächen sind aktuell zur Nutzung vergeben, wieviele sind ungenutzt (ohne Vertragspartner)? 6. Hat der Magistrat schon einmal erwogen, freie und frei werdende Flächen umliegenden Kleingartenvereinen zur Pacht anzubieten? Wenn ja, mit welchem Erfolg, wenn nein, warum nicht? 7. Welches Amt ist für die Vergabe von Parzellen verantwortlich und wie werden freie Flächen "beworben"?Beratung im Ortsbeirat: 8