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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren!

29.11.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3177 entstanden aus Vorlage: OF 641/6 vom 27.11.2022 Betreff: Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren! Vorgang: OM 3176/22 OBR 6 Mit der Anregung OM 3176 liegen nun im Zeitraum 2018 bis Ende 2022 durch die Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN insgesamt neun Anträge zu den Themen - Parken, - Temporeduzierung, - Tempokontrolle und - Verkehrssicherheit insgesamt für die Rheinlandstraße vor. Im Straßenabschnitt zwischen dem Ferdinand-Dirichs-Weg und der Straße Alt-Schwanheim hat sich im vorgenannten Zeitraum in diesem Bereich im Kern nichts verändert. Die Situation ist eine tägliche Gefahrenquelle. Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen dem Ferdinand-Dirichs-Weg und der Straße Alt-Schwanheim regelmäßig, dauerhaft und ganztägig von Wohnmobilen, Wohnwagen sowie Lkw (7,49 Tonnen) und Lieferfahrzeugen, inklusive am Wochenende, verbotswidrig im Wohngebiet beparkt. Auf dem Straßenabschnitt verkehren drei Buslinien (51, 62, 78), die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Fahrer der Busse selbst oder anderer Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig befahren werden kann, was ein permanentes Ausweichen in Lücken notwendig macht. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Da die Städtische Verkehrspolizei regelmäßig überfordert ist und Kontrollen am Wochenende außerhalb der Regeldienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei liegen (Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 22 Uhr, samstags von 10 Uhr bis 18 Uhr), wäre die Landespolizei für diese Kontrollen zuständig. Da diese ihre Prioritäten jedoch auf andere Aspekte setzt, sind andere Lösungen notwendig, um endlich zu einer sinnvollen und tragfähigen Lösung zu kommen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin mit den Fraktionen im Ortsbeirat 6 zu vereinbaren. Gleichzeitig werden folgende Punkte zur Prüfung und Umsetzung angeregt: 1. beidseitiges absolutes Halte- und Parkverbot in der Rheinlandstraße zwischen dem Ferdinand-Dirichs-Weg und der Straße Alt-Schwanheim; 2. Versetzen des Fahrradwegs in der Rheinlandstraße 50 bis 60 an den Straßenrand; 3. Einführung von Schrägparkplätzen auf gleicher Höhe in Richtung Fahrbahn und 4. Wegnahme der roten Markierung in der Fahrbahnmitte, ebenfalls auf gleicher Höhe. Begründung: Die Begründung ist aus dem Antragstenor ersichtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3176 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 712 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren!

27.11.2022 · Aktualisiert: 08.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2022, OF 641/6 Betreff: Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren! Mit dem Antrag OF 623/6 der CDU-Fraktion liegen nun im Zeitraum 2018 bis Ende 2022 durch die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN insgesamt neun Anträge zu den Themen - Parken - Temporeduzierung - Tempokontrolle - Verkehrssicherheit insgesamt für die Rheinlandstraße vor. Im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim hat sich im vorgenannten Zeitraum in diesem Bereich im Kern nichts verändert. Die Situation ist eine tägliche Gefahrenquelle. Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim regelmäßig und dauerhaft und ganztägig von Wohnmobilen, Wohnwagen, sowie LKW (7,49t) und Lieferfahrzeugen inkl. am Wochenende verbotswidrig im Wohngebiet beparkt. Auf dem Abschnitt verkehren drei Buslinien (51, 62, 78), die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Busse selbst oder andere Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig zu befahren ist, was ein permanentes Ausweichen in Lücken bedingt. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Da die städtische Verkehrspolizei regelmäßig überfordert ist und Kontrollen am Wochenende außerhalb der Regeldienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei liegen (Mo-Fr 7-22 Uhr, samstags 10-18 Uhr), wäre die Landespolizei für diese Kontrollen zuständig. Da diese ihre Prioritäten jedoch auf andere Aspekte setzt, sind andere Lösungen notwendig, um endlich zu einer sinnvollen und tragfähigen Lösung zu kommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: Einen Ortstermin der Fraktionen im Ortsbeirat 6 und den zuständigen Ämtern zu vereinbaren. Gleichzeitig werden folgende Punkte zur Prüfung und Umsetzung angeregt: 1. Beidseitiges absolutes Halte- und Parkverbot in der Rheinlandstraße zwischen der Straße Alt- Schwanheim und dem Ferdinand-Dirichs-Weg 2. Versetzen des Fahrradwegs in der Rheinlandstraße 50-60 an den Straßenrand 3. Einführung von Schrägparkplätzen auf gleicher Höhe In Richtung Fahrbahn und 4. Wegnahme der roten Markierung in der Fahrbahnmitte ebenfalls auf gleicher Höhe Begründung: Aus dem Antragstext ersichtlich Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.11.2022, OF 623/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3176 2022 Anregung an den Magistrat OM 3177 2022 1. Die Vorlage OF 623/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 641/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Zebrastreifen Silcherstraße/Ecke Rheinlandstraße

10.11.2022 · Aktualisiert: 08.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2022, OF 623/6 Betreff: Schwanheim: Zebrastreifen Silcherstraße/Ecke Rheinlandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob eine Fahrbahnmarkierung auf der Rheinlandstraße aufgebracht werden kann, um ohne Gefahr den Zebrastreifen zu überqueren. Zur Zeit ist es nicht möglich die Rheinlandstraße ungefährdet zu queren, wenn direkt ein LKW am Zebrasteifen parkt. Begründung: Der Übergang wird häufig von Spaziergänger und Radfahrer benutzt, um in den Schwanheimer Wald zu gelangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.11.2022, OF 641/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3176 2022 Anregung an den Magistrat OM 3177 2022 1. Die Vorlage OF 623/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 641/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner

01.11.2022 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2988 entstanden aus Vorlage: OF 597/6 vom 03.10.2022 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner Vorgang: OM 870/21 OBR 6; ST 1960/22 Die Stellungnahme ST 1960 erwidert der Ortsbeirat wie folgt: 1. Zu begrüßen ist, dass der Magistrat ausdrücklich anerkennt, dass eine "massive Überschreitung der Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung vorliegt" und dass die Wohnhäuser in dem genannten Bereich einem hohen Schallpegel ausgesetzt sind; 2. nicht zielführend ist der Hinweis auf ein fehlendes individuelles Recht zur Durchsetzung eines besseren Schallschutzes, weil a) es dem Ortsbeirat nicht um die Durchsetzung individueller Rechte, sondern um den besseren Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner geht, der jenseits bestehender Rechtsansprüche eine politische Aufgabe ist, der die Stadt, das Land und der Bund verpflichtet ist, und b) durchaus das Bestehen eines Rechtsanspruches verfassungsrechtlich in Betracht kommt, wenn höchste Grundrechtspositionen (hier: Gesundheit) beeinträchtigt sind; 3. nicht zutreffend ist, dass eine Lärmschutzwand in dem hier relevanten Bereich unterbrochen werden müsste und damit weniger wirksam sei; an der genannten Einmündung in die Geisenheimer Straße konnte die Lärmschutzwand auf der westlichen Seite parallel zur einmündenden Straße gebaut werden und somit eine Überlappung zu einer bestehenden Wand an einer Grundstückgrenze hergestellt werden, im Übrigen betrifft diese Einschränkung nur einen sehr kleinen Teil der vorgeschlagenen Lärmschutzwand, weil auf der anderen Seite der Einmündung in die Geisenheimer Straße der bestehende Gewerbebetrieb eine lärmschützende Wand um das Grundstück errichtet hat, an der Einmündung in die Rheinlandstraße ließe sich die Lärmschutzwand ebenfalls einkragend ausgestalten; 4. nicht nachzuvollziehen ist, dass wegen des Querungsbedarfes, dem durch die Fußgängerbrücke und seit Neuerem durch eine Ampelanlage Rechnung getragen ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung als "grundsätzlich kritisch" erachtet wird; ist es nicht vielmehr zutreffend, dass die Fahrzeuge zwischen zwei Ampelanlagen, die nur wenige hundert Meter voneinander entfernt sind, nicht auf eine für innerstädtischen Verkehr hohe Geschwindigkeit von 70 km/h beschleunigen sollten, was zusätzlichen und angesichts der kurzen Abstände der Ampelanlage vollkommen unnötigen Lärm verursacht? 5. zu erklären ist auch, welchen Nutzen weitere Geschwindigkeitsmessungen bringen sollen, nachdem die letzte Geschwindigkeitsmessung im November/Dezember 2021 erbracht hat, dass 19,27 Prozent in einem sanktionierten Bereich zu schnell gefahren sind. Glaubt der Magistrat, dass sich nach einem Jahr an dem Fahrverhalten so viel geändert hat, dass nunmehr keine Lärmschutzmaßnahmen mehr erforderlich sind? 6. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Kosten die Errichtung einer Lärmschutzwand verbunden wären und warum diese Kosten gegenüber dem Nutzen unverhältnismäßig sein sollen. 7. Alternativ wird der Magistrat gebeten, sich dafür einzusetzen, dass an dem genannten Abschnitt ein Tempolimit von 50 km/h eingeführt wird. Begründung: Die von dem Magistrat vorgelegte Stellungnahme ist zu pauschal und lässt nicht den Willen erkennen, die Anwohnerinnen und Anwohner vor einem richtigerweise als unzumutbar erkannten Lärm zu schützen. Eine neuerliche Geschwindigkeitsmessung ist jedenfalls nicht geeignet, diesen Schutz zu erreichen, und es erschließt sich auch nicht, welcher Nutzen mit einer solchen Geschwindigkeitsmessung verbunden sein soll, nachdem die letzte erst knapp ein Jahr zurückliegt und diese bereits ergeben hat, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit sehr oft überschritten wird. Der Magistrat muss sich fragen lassen, warum ein bestimmter Abschnitt in dem Lärmschutzplan des Landes Hessen erwähnt wird, daraus aber keine Konsequenzen für den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 193 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1429 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 86 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1159 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Einrichtung von Parkbuchten in der Rheinlandstraße

01.11.2022 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2989 entstanden aus Vorlage: OF 598/6 vom 16.10.2022 Betreff: Schwanheim: Einrichtung von Parkbuchten in der Rheinlandstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Rheinlandstraße zwischen der Hausnummer 60 und der Einmündung in die Hegarstraße in stadtauswärtiger Richtung Parkbuchten zu errichten, die das Abstellen von Lkw größer als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht erschweren und gleichzeitig Raum für eine zusätzliche Begrünung schaffen. Begründung: In dem in der Anregung genannten Straßenabschnitt parken zum Teil Sattelschlepper samt Anhänger, regelmäßig jedenfalls mehrere sogenannte 7,5 Tonner, mit der Folge, dass der Durchgangsverkehr wesentlich erschwert wird. Hierdurch kommt es auch zu einer Beeinträchtigung des Busverkehrs der Linie 51, zu erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen und in der Folge zu Gefahrensituationen. Abschnitte mit abgeflachten Kantsteinen werden zugeparkt, sodass Gehbehinderte in ihrer Mobilität beeinträchtigt werden. Es ist zu mehreren Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner gekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 482 Aktenzeichen: 66 3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Einrichtung von Parkbuchten in der Rheinlandstraße

16.10.2022 · Aktualisiert: 10.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 598/6 Betreff: Schwanheim: Einrichtung von Parkbuchten in der Rheinlandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, in der Rheinlandstraße zwischen der Hausnummer 60 und der Einmündung Hegarstraße in stadtauswärtiger Richtung Parkbuchten zu errichten, die das Abstellen von LKW größer als 7,5t Gesamtgewicht erschweren und gleichzeitig Raum für eine zusätzlichen Begrünung schaffen. Begründung: In dem im Antrag genannten Straßenabschnitt parken zum Teil Sattelschlepper samt Anhänger, regelmäßig jedenfalls mehrere sog. 7,5 Tonner, mit der Folge, dass der Durchgangsverkehr wesentlich erschwert wird. Hierdurch kommt es auch zu einer Beeinträchtigung des Busverkehrs der Linie 51 und zu erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen und in der Folge zu Gefahrensituationen. Abschnitte mit abgeflachten Kantsteinen werden zugeparkt, sodass gebehinderte in ihrer Mobilität beeinträchtigt werden. Es ist zu mehreren Beschwerden der Anwohner*innen gekommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2989 2022 Die Vorlage OF 598/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und 1 LINKE. gegen FDP und BFF (= Ablehnung); GRÜNE, 1 LINKE. und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner

03.10.2022 · Aktualisiert: 10.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2022, OF 597/6 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner Vorgang: OM 870/21 OBR 6; ST 1960/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Stellungnahme des Magistrats ST 1960 erwidert der Ortsbeirat wie folgt: 1. Zu begrüßen ist, dass der Magistrat ausdrücklich anerkennt, dass eine "massive Überschreitung der Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung vorliegt" und dass die Wohnhäuser in dem genannten Bereich einem hohen Schallpegel ausgesetzt sind. 2. Nicht zielführend ist der Hinweis auf ein fehlendes individuelles Recht zur Durchsetzung eines besseren Schallschützes, weil a) es dem Ortsbeirate nicht um die Durchsetzung individueller Rechte sondern um den besseren Schutz der Anwohner*innen, die jenseits bestehender Rechtsansprüche eine politische Aufgabe ist, der die Stadt, das Land und der Bund verpflichtet ist und b) durchaus das Bestehen eines Rechtsanspruches verfassungsrechtlich in Betracht kommt, wenn höchste Grundrechtspositionen (hier: Gesundheit) beeinträchtigt sind. 3. Nicht zutreffend ist, dass eine Lärmschutzwand in dem hier relevanten Bereich unterbrochen werden müsste und damit weniger wirksam sei. An der der genannten Einmündung Geisenheimer Straße konnte die Lärmschutzwand auf der westlichen Seite parallel zur einmündenden Straße gebaut werden und somit eine Überlappung zu einer bestehenden Wand an einer Grundstückgrenze hergestellt werden. Im Übrigen betrifft diese Einschränkung nur einen sehr kleinen Teil der vorgeschlagenen Lärmschutzwand, weil auf der anderen Seite der Einmündung Geisenheimer Straße der bestehende Gewerbebetrieb eine lärmschützende Wand um das Grundstück errichtet hat. An der Einmündung der Rheinlandstraße ließe sich die Lärmschutzwand ebenfalls einkragend ausgestalten. 4. Nicht nachzuvollziehen ist, dass wegen des Querungsbedarfes, dem durch die Fußgängerbrücke und seit neuerem durch eine Ampelanlage Rechnung getragen ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung als "grundsätzlich kritisch" erachtet wird. Ist es nicht vielmehr zutreffend, dass zwischen zwei Ampelanlagen, die nur wenige hundert Meter voneinander entfernt sind, die Fahrzeuge nicht auf eine für innerstädtischen Verkehr hohe Geschwindigkeit von 70 km/h beschleunigen sollten, was zusätzlichen und angesichts der kurzen Abstände der Ampelanlage vollkommen unnötigen Lärm verursacht? 5. Zu erklären ist auch, welchen Nutzen weitere Geschwindigkeitsmessungen bringen sollen, nachdem die letzte Messung im Nov./Dez. 2021 erbracht hat, dass 19,27% in einem sanktionierten Bereich zu schnell gefahren sind. Glaubt der Magistrat, dass sich nach einem Jahr an dem Fahrverhalten so viel geändert hat, dass nunmehr keine Lärmschutzmaßnahmen mehr erforderlich sind? 6. Der Magistrat möge prüfen und berichten, mit welchen Kosten die Errichtung einer Lärmschutzwand verbunden wären und warum diese Kosten gegenüber dem Nutzen unverhältnismäßig sein sollen. 7. Alternativ soll der Magistrat sich dafür einsetzen, dass an dem genannten Abschnitt ein Tempolimit von 50 km/h eingeführt wird. Begründung: Die von dem Magistrat vorgelegte Stellungnahme ist zu pauschal und lässt nicht den Willen erkennen, die Anwohner*innen vor einem richtigerweise als unzumutbar erkannten Lärm zu schützen. Eine neuerliche Geschwindigkeitsmessung ist jedenfalls nicht geeignet, diesen Schutz zu erreichen und es schließt sich auch nicht, welcher Nutzen mit einer solchen Messung verbunden sein soll, nachdem die letzte erst knapp ein Jahr zurück liegt und diese bereits ergeben hat, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit sehr oft überschritten wird. Der Magistrat muss sich fragen lassen, warum ein bestimmter Abschnitt in dem Lärmschutzplan des Landes Hessen erwähnt wird, daraus aber keine Konsequenzen für den Schutz der Anwohner*innen getroffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 597/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2988 2022 Die Vorlage OF 597/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1., 3., 5., 6.: Einstimmige Annahme Ziffern 2., 4., 7.: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Erhalt der Kleingartenanlage „Am Graben“

06.09.2022 · Aktualisiert: 05.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 235 entstanden aus Vorlage: OF 215/4 vom 23.08.2022 Betreff: Erhalt der Kleingartenanlage "Am Graben" Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 01.12.2023, 11.04.2024 und 30.08.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei Prüfung und Planung des Baus der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände sichergestellt wird, dass die Anlage des Kleingärtnervereins Riederwald 1913 e. V., "Am Graben", in der jetzigen Größe bestehen bleibt. Begründung: Der Reiz der bestehenden Kleingartenanlage ist die Nähe zu ihren Mitgliedern. Diese können fußläufig oder mit dem Fahrrad die Anlage erreichen. Auch für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner mit Handicap sind dort geeignete Maßnahmen vorhanden, um ihrer Freizeitgestaltung nachzugehen. Dies ist bei einer Verlagerung der Anlage nicht mehr gegeben. Eine Ersatzfläche in der Nähe existiert nicht! Die Planungen zur Europäischen Schule müssen daher den Erhalt der Kleingartenanlage als Grundvoraussetzung annehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 387 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.10.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD 12. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 07.11.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 05.12.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.01.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Beratung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.02.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 20.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung) sowie AfD (= Enthaltung) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Beratung) 17. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.05.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und AfD gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, SPD, FDP und Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.06.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 87 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 235 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 03.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 235 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 387) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 3847, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 § 4277, 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.01.2024 § 4813, 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 03.06.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradschutzstreifen auf beiden Seiten der Rheinlandstraße

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2572 entstanden aus Vorlage: OF 549/6 vom 02.08.2022 Betreff: Fahrradschutzstreifen auf beiden Seiten der Rheinlandstraße Der Magistrat wird gebeten, beide Seiten der Schwanheimer Rheinlandstraße, zwischen den Einmündungen des Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim, mit Fahrrads chutzstreifen zu versehen. Begründung: Die von vier Buslinien befahrene Grundnetzstraße kann dann ungehinderten Begegnungsverkehr erlauben, ohne den Radverkehr zu gefährden. Das Abstellen von Lkw und Wohnwagen ist dadurch nicht mehr zulässig, wird dazu auch optisch erschwert und kann nun geahndet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2795 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim/Goldstein: Ertüchtigung der Bushaltestelle „An der Kreuzheck“ Richtung Haltestelle Schwanheim - Schaffung eines (barrierefreien) Zugangs zur Bushaltestelle

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2571 entstanden aus Vorlage: OF 548/6 vom 08.08.2022 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Ertüchtigung der Bushaltestelle "An der Kreuzheck" Richtung Haltestelle Schwanheim - Schaffung eines (barrierefreien) Zugangs zur Bushaltestelle Der Magistrat wird aufgefordert, wieder b arrierefreie Zugänge zur Bushaltestelle "An der Kreuzheck" herzustellen, sodass die Bushaltestelle wieder gefahrlos zugänglich wird. Begründung: Die oben genannte Bushaltestelle verfügt über keine Zuwege! Die ehemals vorhandenen Zuwege sind so uneben, dass sie nicht mehr gefahrlos benutzbar sind. Dieser Zustand an der Bushaltestelle sorgt für erhebliche Gefahren, da hier oft Kindergartengruppen und Schulklassen auf dem Weg zum Waldspielplatz aussteigen. Oft verharren dann die Kinder auf der schmalen Bushaltestelle bis die betreuende Person einen Weg von der Bushaltestelle gefunden hat, der in einem nicht offiziellen Trampelpfad von der Bushaltestelle in den Wald besteht. Der Fußweg bis zur Lönsschneise ist viel zu schmal und der Weg auf der anderen Seite nicht mehr benutzbar. Hier ist dringend Abhilfe geboten, da auf der Rheinlandstraße vielfach viel zu schnell gefahren wird. Eine vorherige Ortsbegehung ist nicht erforderlich, weil die Sachlage hinreichend klar ist (siehe Fotos) und die Angelegenheit nicht den hierdurch verursachten Aufschub duldet. Zuweg Ost: Zuweg West: Fotos: Jürgen Storjohann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2764 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Erhalt der Kleingartenanlage „Am Graben“

23.08.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2022, OF 215/4 Betreff: Erhalt der Kleingartenanlage "Am Graben" Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass bei Prüfung und Planung des Baus der "Europäischen Schule" auf dem Festplatzgelände sichergestellt wird, dass die Anlage des "Kleingärtnerverein Riederwald 1913 e.V.", Am Graben, bestehen bleibt. Begründung: Der Reiz der bestehenden Kleingartenanlage ist die Nähe zu ihren Mitgliedern. Diese können fußläufig oder mit dem Fahrrad die Anlage erreichen. Auch für Kleingärtner mit Handycap sind dort geeignete Maßnahmen vorhanden, um ihrer Freizeitgestaltung nachzugehen. Dies ist bei einer Verlagerung der Anlage nicht mehr gegeben. Eine Ersatzfläche in der Nähe existiert nicht! Die Planungen zur Europäischen Schule müssen daher den Erhalt der Kleingartenanlage als Grundvoraussetzung annehmen. Antragsteller: CDU dFfm GRÜNE BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 4 am 06.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 235 2022 Die Vorlage OF 215/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wortlaut "Am Graben" die Worte "in der jetzigen Größe" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., Volt, dFfm und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Parteien: CDU, dFfm, GRÜNE, BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim/Goldstein: Ertüchtigung der Bushaltestelle „An der Kreuzheck“ Richtung Haltestelle Schwanheim - Schaffung eines (barrierefreien) Zugangs zur Bushaltestelle

08.08.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2022, OF 548/6 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Ertüchtigung der Bushaltestelle "An der Kreuzheck" Richtung Haltestelle Schwanheim - Schaffung eines (barrierefreien) Zugangs zur Bushaltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Barrierefreie Zugänge zur Bushaltestelle "An der Kreuzheck" wieder herzustellen, sodass die Bushaltestelle wieder gefahrlos zugänglich wird. Begründung: Die oben genannte Haltstelle verfügt über keine Zuwege! Die ehemals vorhandenen Zuwege sind so uneben, dass sie nicht mehr gefahrlos benutzbar sind. Dieser Zustand an der Bushaltestelle sorgt für erhebliche Gefahren, da hier oft Kindergartengruppen und Schulklassen auf dem Weg zum Waldspielplatz aussteigen. Oft verharren dann die Kinder auf der schmalen Bushaltestelle bis die betreuende Person einen Weg von der Bushaltestelle gefunden hat, der in einem nicht offiziellen Trampelpfad von der Bushaltestelle in den Wald besteht. Der Fußweg bis zur Lönsschneise ist viel zu schmal und der Weg auf der anderen Seite nicht mehr benutzbar. Hier ist dringend Abhilfe geboten, da auf der Rheinlandstraße vielfach viel zu schnell gefahren wird. Eine vorherige Ortsbegehung ist nicht erforderlich, weil die Sachlage hinreichend klar ist (siehe Fotos) und die Angelegenheit nicht den hierdurch verursachten Aufschub duldet. "Zuweg Ost Zuweg West Fotos: Jürgen Storjohann Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2571 2022 Die Vorlage OF 548/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradschutzstreifen auf beiden Seiten der Rheinlandstraße

02.08.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2022, OF 549/6 Betreff: Fahrradschutzstreifen auf beiden Seiten der Rheinlandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, beide Seiten der Schwanheimer Rheinlandstraße, zwischen den Einmündungen des Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt Schwanheim, mit Fahrrad-Schutzstreifen zu versehen. Begründung: Die von vier Buslinien befahrene Grundnetzstraße kann dann ungehinderten Begegnungsverkehr erlauben, ohne den Radverkehr zu gefährden. Das Abstellen von LKW und Wohnwagen ist dadurch nicht mehr zulässig, wird dazu auch optisch erschwert und kann nun geahndet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2572 2022 Die Vorlage OF 549/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

28.07.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2022, OF 562/6 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster-Straße /Annabergstraße (Nähe Aldi, Bus M55,53,57) Pfaffenwiese 49 oder 51, (Nähe REWE, Bus M55,53) Siedlung Taunusblick/ Rombergstraße/Lenzenbergstraße Nähe Haltestelle Bus 57 Pfortengartenweg: -Nähe Neu -Zeilsheim (Bus M55,53) oder -Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Bus 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Bus 57) Hermann-Küster-/ Albert-Blank- oder Hugo-Kallenbachstraße (2 S-Bahnhöfe, S1, S2, Bus 53 M55) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger-Bahnstraße oder Farbenstraße (Bus M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/ Otto-Brenner-Straße (Buslinie 50, M55) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie 50, M55) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie 50, M55, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (ST 233/2022) (Buslinie 50, M55) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Bus 50,58, 59) Loreleystraße/Johannisalleee (Bus 50,58, 59) Hortensienring 131(UL-Bahnhof) Höchst: Bahnhof Höchst (2-3 Fahrzeuge) Kurmainzer-/Zuckschwerdt-/Auerstraße( Bus 50,M55, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße, Nähe Marktplatz/Hallenbad Nied: Öserstraße/Neumarkt Öserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Bus 59, Tram 11, 21, Griesheim Bahnhof S1,S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße, Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Bus 51) Geisenheimer Str. 41 (Bus 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch, damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das "Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften" ist es nun für Städte möglich, auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten PKWs auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil 2-3 Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2022 Die Vorlage OF 562/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Straße Alt-Schwanheim so umgestalten, dass eine bessere Nutzung des attraktiven Ortskerns möglich ist

27.03.2022 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2022, OF 441/6 Betreff: Schwanheim: Straße Alt-Schwanheim so umgestalten, dass eine bessere Nutzung des attraktiven Ortskerns möglich ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat mögen prüfen und berichten, welche Möglichkeiten bestehen, - die Straße Alt-Schwanheim so auszugestalten, dass eine Verkehrsberuhigung eintritt und die Plätze rund um die Alt-Schwanheimer wieder mehr als Mittelpunkt des Ortes genutzt werden können und - die Verkehrssicherheit insbesondere in dem Abschnitt zwischen Rheinlandstraße und Vogesenstraße erhöht werden kann. Begründung: Die Straße Alt-Schwanheim bietet ein trauriges Bild, das der Bedeutung der Straße im belebten und beliebten Zentrum des Ortsteils nicht gerecht wird. Die Straße ist mit parkenden Autos zugestellt. Plätze, die eigentlich zum Verweilen einladen könnten, bleiben hierfür wenig genutzt. Die Straße Alt-Schwanheim ist auf der Höhe des Eiscafés an der Ecke Vogesenstraße insbesondere bei schönem Wetter durch Fussgänger:innen (vor allem Kinder) stark frequentiert. 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit erscheinen in diesem Bereich als zu hoch, zumal die Straße bei dem Eiscafé verengt ist. Die dringend notwendige Erneuerung des Straßenbelages der Straße Alt-Schwanheim gibt Anlass über eine grundsätzliche Neukonzeptionierung nachzudenken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 441/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Endlich ein Vordach für die Bornheimer Friedhofskapelle!

15.02.2022 · Aktualisiert: 09.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1680 entstanden aus Vorlage: OF 155/4 vom 27.01.2022 Betreff: Endlich ein Vordach für die Bornheimer Friedhofskapelle! Der Magistrat wird gebeten, ein Vordach für die Friedhofskapelle des Bornheimer Friedhofs zu errichten, das auch den bestehenden Denkmalschutz angemessen berücksichtigt. Ferner soll das Vordach möglichst kostengünstig aus ökologischem und wetterfestem Material (z. B. Holzbauweise) erstellt werden. Dies könnte sich in der Gestaltung am Vordach des Alt-Schwanheimer Friedhofs orientieren. Begründung: Bereits seit Jahren setzt sich der zuständige Ortsbeirat 4 vergeblich für die Errichtung eines Vordachs für die Friedhofskapelle des Bornheimer Friedhofs ein, denn bei vielen Trauerfeiern ist die Trauergemeinde, die keinen Platz mehr in der Friedhofskapelle findet, den Launen des Wetters ausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 974 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1776

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränken

11.01.2022 · Aktualisiert: 08.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1311 entstanden aus Vorlage: OF 315/6 vom 07.01.2022 Betreff: Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränken Vorgang: OM 369/21 OBR 6; ST 1973/21 Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zunehmend von Wohnmobilen und Wohnwagen dauerhaft sowie von Lkw und Lieferfahrzeugen ab dem Nachmittag bis in den Morgen beparkt. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig zu befahren ist, was ein permanentes Ausweichen in Lücken bedingt. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Auf dem Abschnitt verkehren zwei Buslinien, die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Linienbusse selber oder andere Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Möglichkeiten zu prüfen, das Parken auf der Rheinlandstraße im Bereich zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zu beschränken. Hierzu soll ein Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung und dem Ortsbeirat stattfinden. Lösungen könnten ein absolutes Halteverbot auf den genannten circa 300 Metern oder ein Markieren einzelner Parkplätze sein, zwischen denen genügend Raum zum Ausweichen bleibt. Diese müssen so bemessen sein, dass auch die Linienbusse problemlos ausweichen können, und in ausreichender Entfernung von den Seitenstraßen markiert sein. Zur Unterstützung wäre bei dieser Lösung eine Beschilderung "Parken in markierten Flächen erlaubt" sinnvoll. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits gebeten, Parken von Lkw in dem Gebiet durch Kontrollen zu unterbinden. Der Stellungnahme vom 25.10.2021, ST 1973, ist zu entnehmen, dass Kontrollen mit minderer Priorität oder gar nicht durchgeführt werden, daher sind andere Lösungen zu finden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 369 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1973 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 380 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränken

07.01.2022 · Aktualisiert: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2022, OF 315/6 Betreff: Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränken Vorgang: OM 369/21 OBR 6; ST 1973/21 Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zunehmend von Wohnmobilen und Wohnwagen dauerhaft, sowie von LKW und Lieferfahrzeugen ab Nachmittag bis in den Morgen beparkt. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig zu befahren ist, was ein permanentes Ausweichen in Lücken bedingt. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Auf dem Abschnitt verkehrenden zwei Buslinien, die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Busse selber oder andere Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten zu prüfen das Parken auf der Rheinlandstraße im Bereich zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zu beschränken. Hierzu soll ein Ortstermin mit Vertreter*innen der Verwaltung mit dem Ortsbeirat stattfinden. Lösungen könnten ein absolutes Halteverbot auf den genannten ca. 300 Metern oder ein Markieren einzelner Parkplätze sein, zwischen denen genügend Raum zum Ausweichen bleibt. Diese müssen so bemessen sein, dass auch die Linienbusse problemlos ausweichen können und in ausreichender Entfernung von den Seitenstraßen markiert sein. Zur Unterstützung wäre bei dieser Lösung eine Beschilderung "Parken in markierten Flächen erlaubt" sinnvoll. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits gebeten, Parken von LKW in dem Gebiet durch Kontrollen zu unterbinden. Der ST 1973 vom 25.10.2021 ist zu entnehmen, dass Kontrollen mit minderer Priorität oder gar nicht durchgeführt werden. Daher sind andere Lösungen zu finden. Anlagen: ggf. Bilder oder Kartenausschnitte anfügen. Bitte Quellennachweise mit aufführen. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.12.2021, OF 273/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 369 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1973 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1311 2022 1. Die Vorlage OF 273/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 315/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 315/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränken

11.12.2021 · Aktualisiert: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2021, OF 273/6 Betreff: Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränken Vorgang: OM 369/21 OBR 6; ST 1973/21 Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zunehmend von Wohnmobilen und Wohnwagen dauerhaft, sowie von LKW und Lieferfahrzeugen ab Nachmittag bis in den Morgen beparkt. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig zu befahren ist, was ein permanentes Ausweichen in Lücken bedingt. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Auf dem Abschnitt verkehrenden zwei Buslinien, die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Busse selber oder andere Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten zu prüfen das Parken auf der Rheinlandstraße im Bereich zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zu beschränken. Lösungen könnten ein absolutes Halteverbot auf den genannten ca. 300 Metern oder ein Markieren einzelner Parkplätze sein, zwischen denen genügend Raum zum Ausweichen bleibt. Diese müssen so bemessen sein, dass auch die Linienbusse problemlos ausweichen können und in ausreichender Entfernung von den Seitenstraßen markiert sein. Zur Unterstützung wäre bei dieser Lösung eine Beschilderung "Parken in markierten Flächen erlaubt" sinnvoll. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits gebeten, Parken von LKW in dem Gebiet durch Kontrollen zu unterbinden. Der ST 1973 vom 25.10.2021 ist zu entnehmen, dass Kontrollen mit minderer Priorität oder gar nicht durchgeführt werden. Daher sind andere Lösungen zu finden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.01.2022, OF 315/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 369 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1973 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1311 2022 1. Die Vorlage OF 273/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 315/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 315/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße

23.11.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1085 entstanden aus Vorlage: OF 225/6 vom 07.11.2021 Betreff: Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße Gäste des relativ neuen Imbisses "Schwanheimer Grill Station", Rheinlandstraße 3, parken ihre Pkw, Transporter und teilweise sogar Lkw mit einem Teil des Fahrzeugs auf einem Grünstreifen und mit dem anderen Teil auf der Fahrbahn. Der ehemalige Grünstreifen ist durch diese permanente Fehlnutzung bereits bis zur Unkenntlichkeit zerstört, die Wurzeln der Bäume beschädigt und der Boden verdichtet. Ebenso sind Bordsteine und Einfassungen beschädigt. Die Situation befindet sich am östlichen Zubringer zur Schnellstraße Schwanheimer Ufer. Die Fahrspuren sind mit Zeichen 297 StVO (Richtungspfeile) markiert (siehe Foto unten). Diese Markierung impliziert ein absolutes Halteverbot. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen umzusetzen, um das Parken und die damit verbundenen Beschädigungen an Grünfläche und Bäumen zu unterbinden. Dies kann durch Poller oder Findlinge geschehen, ggf. auch durch Baumschutzbügel, wobei diese womöglich die Bäume, jedoch nicht die Fläche schützen würden. Geeignete Flächen- und Baumpflegemaßnahmen sind anschließend durchzuführen. Begründung: Das permanente Parken auf dieser Fläche hat diese sowie die Bäume bereits stark geschädigt. Um die Bäume retten zu können, sind o. g. Maßnahmen erforderlich. Des Weiteren besteht an dieser Stelle absolutes Halteverbot, das widerrechtliche Parken führt zu gefährlichen Verkehrssituationen beim Auffahren auf die Schnellstraße durch Ausweichmanöver in die linke Fahrspur. Quelle: privat Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 619 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße

07.11.2021 · Aktualisiert: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 225/6 Betreff: Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße Gäste des relativ neuen Imbisses "Schwanheimer Grillstation", Rheinlandstraße 3 parken ihre PKW, Transporter, teilweise sogar LKW mit einem Teil des Fahrzeugs auf einem Grünstreifen, mit dem anderen Teil auf der Fahrbahn. Der ehemalige Grünstreifen ist durch diese permanente Fehlnutzung bereits bis zur Unkenntlichkeit zerstört, die Wurzeln der Bäume beschädigt und der Boden verdichtet. Ebenso sind Bordsteine und Einfassungen beschädigt. Die Situation befindet sich am östlichen Zubringer zur Schnellstraße Schwanheimer Ufer. Die Fahrspuren sind mit Zeichen 297 StVO (Richtungspfeile) markiert (s. Foto unten). Diese Markierung impliziert ein absolutes Halteverbot. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen umzusetzen, um das Parken und die damit verbundenen Beschädigungen an Grünfläche und Bäumen zu unterbinden. Dies kann durch Poller oder Findlinge geschehen. Ggf. auch durch Baumschutzbügel, wobei diese womöglich die Bäume, jedoch nicht die Fläche schützen würden. Geeignete Flächen- und Baumpflegemaßnahmen sind anschließend durchzuführen. Begründung: Das permanente Parken auf dieser Fläche hat diese sowie die Bäume bereits stark geschädigt. Um die Bäume retten zu können, sind o.g. Maßnahmen erforderlich. Des Weiteren besteht an dieser Stelle absolutes Halteverbot, das widerrechtliche Parken führt zu gefährlichen Verkehrssituationen beim Auffahren auf die Schnellstraße, durch Ausweichmanöver in die linke Fahrspur. Quelle: privates Foto Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1085 2021 Die Vorlage OF 225/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer)

26.10.2021 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 entstanden aus Vorlage: OF 190/6 vom 04.10.2021 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer) Der Magistrat wird aufgefordert, sich für einen besseren Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner in Schwanheim einzusetzen, indem 1. die Bundesstraße B 807 (Schwanheimer Ufer) nach Süden mit einer Lärmschutzwand versehen wird, 2. zusätzlich ein für den innerörtlichen Verkehr übliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h eingerichtet wird, 3. die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam überwacht wird. Begründung: Die Straße Schwanheimer Ufer ist auch und insbesondere in dem Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Geisenheimer Straße sehr laut. Tagsüber herrscht hier ein hohes Verkehrsaufkommen und die Fahrzeuge beschleunigen in diesem Bereich, wodurch es neben den Abrollgeräuschen zu starkem Motorenlärm kommt. Das Schwanheimer Ufer ist nächtlich als Vorfahrtsstraße eingerichtet, sodass es aufgrund der Abrollgeräusche der mit hohem Tempo vorbeifahrenden Fahrzeugen zu einer durchgängigen Lärmbelastung kommt. Hinzu kommen Motorräder, die gerade nachts hier häufig stark beschleunigen, sodass es auch nachts und vor allem an den Wochenenden zu sehr starkem Motorenlärm kommt. Der Lärmschutz soll so ausgeführt werden, wie er an der B 807 bereits in Goldstein eingerichtet wurde. Hier wurde fast durchgängig zwischen der Einmündung Rheinlandstraße bis zum Abzweig Goldstein eine lichtdurchlässige Lärmschutzwand errichtet. Nur in den Bereichen, wo die Wohnhäuser entweder durch Kleingärten oder die Feuerwache und durch einen erdenen Lärmschutzwall abgeschirmt werden, fehlt es an einer Lärmschutzwand. Nach den gleichen Maßstäben muss die gesamte Straße Schwanheimer Ufer südlich nach Schwanheim gegen Lärm abgeschirmt werden. Das als Anlage beigefügte Bildmaterial vergleicht die Situation in Goldstein (Bild 1) mit der Situation in Schwanheim (Bilder 2 und 3). Die Abbildungen verdeutlichen, dass der Abstand zur Straße gleich bzw. in Schwanheim zum Teil geringer ist und gleichwohl hier keine Lärmschutzeinrichtungen errichtet sind. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ist zusätzlich in Erwägung zu ziehen, zum einen weil circa 150 Meter hinter der Kreuzung Geisenheimer Straße/Uferstraße sich seit circa zwei Monaten ein Überweg befindet, sodass eine Tempolimitierung auf 70 km/h als nicht angemessen erscheint. Zum anderen, weil in diesem Bereich die Fahrzeuge beschleunigen. Insbesondere der von Motorrädern ausgehende Lärm ist bis zum Schwanheimer Forst zu hören. Die B 807 ist in den 1970er-Jahren errichtet worden, als Lärmschutzerwägungen noch keine oder eine untergeordnete Rolle spielten. Die Fehler von damals müssen endlich korrigiert werden. Es ist nicht zu erwarten, dass von den zu errichtenden Lärmschutzwänden eine störende Wirkung auf die Wohnbebauung in Griesheim ausgeht. Auf der gegenüberliegenden Mainseite ist keine Wohnbebauung und zwischen dem Schwanheimer und dem Griesheimer Ufer eine üppige Vegetation (siehe hierzu die Kartenübersicht Bild 4). Im Übrigen ist nicht zu beobachten, dass von den in Goldstein errichteten Lärmschutzwänden an der B 807 eine störende Wirkung für Griesheim ausging. Bild 1 - Situation in Goldstein Quelle: Google Maps Bild 2 - Schwanheim - Am Weidenwörth Quelle: Google Maps Bild 3 - Schwanheim bei der Martinuskirche Quelle: Google Maps Bild 4 - Übersicht Quelle: Google Maps rot = Schematische Darstellung der neu zu errichtenden Lärmschutzwand blau = Schematische Darstellung der bestehenden Lärmschutzwand Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 615 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Antrag vom 03.10.2022, OF 597/6 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2988 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 79 3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer)

04.10.2021 · Aktualisiert: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2021, OF 190/6 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich für einen besseren Lärmschutz der Anwohner*innen in Schwanheim einzusetzen, indem 1. die Bundesstraße 807 (Schwanheimer Ufer) nach Süden mit einer Lärmschutzwand versehen wird; 2. zusätzlich ein für den innerörtlichen Verkehr übliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet wird 3. die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam überwacht wird. Begründung: Die Straße Schwanheimer Ufer ist auch und insbesondere in dem Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Geisenheimer Straße sehr laut. Tagsüber herrscht hier ein hohes Verkehrsaufkommen und die Fahrzeuge beschleunigen in diesem Bereich, wodurch es neben dem Abrollgeräuschen zu starkem Motorenlärm kommt. Das Schwanheimer Ufer ist nächtlich als Vorfahrtsstraße eingerichtet, sodass es aufgrund der Abrollgeräusche der mit hohem Tempo vorbefahrenden Fahrzeugen zu einer durchgängigen Lärmbelastung kommt. Hinzu kommen Motorräder, die grade nachts hier häufig stark beschleunigen, sodass es auch nachts und vor allem an den Wochenenden zu sehr starkem Motorenlärm kommt. Der Lärmschutzsoll so ausgeführt werden, wie er an der B807 bereits in Goldstein eingerichtet wurde. Hier wurde fast durchgängig zwischen der Einmündung Rheinlandstraße bis zum Abzweig Goldstein eine lichtdurchlässige Lärmschutzwand errichtet. Nur in den Bereichen, wo die Wohnhäuser entweder durch Kleingärten oder die Feuerwache und durch einen erdenen Lärmschutzwall abgeschirmt werden, fehlt es an einer Lärmschutzwand. Nach den gleichen Maßstäben, muss die gesamte Straße Schwanheimer Ufer südlich nach Schwanheim gegen Lärm abgeschirmt werden. Das als Anlage beigefügte Bildmaterial vergleicht die Situation in Goldstein (Bild 1) mit der Situation in Schwanheim (Bild 2 und 3). Die Abbildungen verdeutlichen, dass der Abstand zur Straße gleich bzw. in Schwanheim zum Teil geringer ist und gleichwohl hier keine Lärmschutzeinrichtungen errichtet sind. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ist zusätzlich in Erwägung zu ziehen. Zum einen, weil ca. 150m hinter der Kreuzung Geisenheimerstraße/Ufer Straße sich seit ca. zwei Monaten ein Überweg befindet, sodass eine Tempolimitierung auf 70 km/h als nicht angemessen erscheint. Zum anderen, weil in diesem Bereich die Fahrzeuge beschleunigen. Insbesondere der von Motorrädern ausgehende Lärm ist bis zum Schwanheimer Forst zu hören. Die B807 ist in den 1970er Jahren errichtet worden, als Lärmschutzerwägungen noch keine oder eine untergeordnete Rolle spielten. Die Fehler von damals müssen endlich korrigiert werden. Es ist nicht zu erwarten, dass von den zu errichtenden Lärmschutzwänden eine störende Wirkung auf die Wohnbebauung in Griesheim ausgeht. Auf der gegenüberliegenden Mainseite ist keine Wohnbebauung und zwischen dem Schwanheimer und dem Griesheimer Ufer eine üppige Vegetation (siehe hierzu die Kartenübersicht Bild 4). Im Übrigen ist nicht zu beobachten, dass von den in Goldstein errichteten Lärmschutzwänden an der B807 eine störende Wirkung für Griesheim ausging. Bild 1 - Situation in Goldstein Bild 2 - Schwanheim - Am Weidenwörth Bild 3 - Schwanheim bei der Martinuskirche Bild 4 - Übersicht Quelle: Google Maps rot = Schematische Darstellung der neu zu errichtenden Lärmschutzwand blau = Schematische Darstellung der bestehenden Lärmschutzwand Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 190/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 870 2021 Die Vorlage OF 190/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1. und 3. Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und fraktionslos

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbinden

29.06.2021 · Aktualisiert: 08.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 369 entstanden aus Vorlage: OF 98/6 vom 09.06.2021 Betreff: Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbinden Der Magistrat wird gebeten, in der östlichen Rheinlandstraße (zwischen Zelterstraße und Alt-Schwanheim) mit geeigneten Maßnahmen, wie regelmäßige Kontrollen, das nächtliche Parken von Lkw zu verhindern. Begründung: Nachts und an Wochenenden parken regelmäßig Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen verbotswidrig im Wohngebiet. Durch die Sichtbehinderung ist das Einfahren in die Rheinlandstraße extrem gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1973 Antrag vom 11.12.2021, OF 273/6 Antrag vom 07.01.2022, OF 315/6 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1311 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbinden

09.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 98/6 Betreff: Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der östlichen Rheinlandstraße (zwischen Zelterstraße und Alt Schwanheim) mit geeigneten Maßnahmen wie regelmäßige Kontrollen das nächtliche Parken von LKW zu verhindern. Begründung: Nachts und an Wochenenden parken regelmäßig LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen verbotswidrig im Wohngebiet. Durch die Sichtbehinderung ist das Einfahren in die Rheinlandstraße extrem gefährlich! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.06.2021, OF 112/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 369 2021 Anregung an den Magistrat OM 370 2021 1. Die Vorlage OF 98/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 112/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Aufnahme des Stadtteils Schwanheim in die Erstellung des Radverkehrskonzepts für die westlichen und südlichen Stadtteile

01.06.2021 · Aktualisiert: 15.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 148 entstanden aus Vorlage: OF 52/6 vom 16.05.2021 Betreff: Schwanheim: Aufnahme des Stadtteils Schwanheim in die Erstellung des Radverkehrskonzepts für die westlichen und südlichen Stadtteile Vorgang: OA 548/20 OBR 6; ST 163/21 Der Magistrat wird gebeten, den Stadtteil Schwanheim inklusive Goldstein in das bereits in Auftrag gegebene Radverkehrskonzept für die westlichen und südlichen Stadtteile mit aufzunehmen. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 01.02.2021, ST 163, teilt der Magistrat mit, dass im September 2020 die Erstellung eines Radverkehrskonzepts für die westlichen Stadtteile Sossenheim, Nied, Griesheim, Höchst, Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen ausgeschrieben wurde, es heißt: "Der Auftrag umfasst eine Bestandsaufnahme, die Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes sowie die Entwicklung der entsprechenden Maßnahmen. Dieses Radverkehrskonzept wird als wesentliche Grundlage zur weiteren Qualifizierung des Radverkehrsnetzes in den westlichen Stadtteilen dienen." Zu einem späteren Zeitpunkt wurde dieser Auftrag offenbar um die südlichen Stadtteile erweitert, sodass im Radfahrportal der Stadt Frankfurt mit Meldung vom 03.03.2021 zusätzlich die Stadtteile Niederrad und Sachsenhausen genannt werden. Damit sind alle westlichen und südlichen Stadtteile in das zu erstellende Konzept inkludiert, mit Ausnahme von Schwanheim. Dies trifft bei den Schwanheimer Bürgern auf Unverständnis, da auch in diesem Stadtteil Potenziale für Verbesserungen im Radverkehrsnetz bestehen. Neben Verbesserungsmöglichkeiten in der Rheinlandstraße sowie der Martinskirchstraße und Mauritiusstraße stellt die Schnellstraße am Mainufer ein erhebliches Hindernis zur Nutzung des prinzipiell als Fahrradverbindungsachse der südlichen Stadtteile gut geeigneten Mainuferwegs dar, für dessen Verbindung zum Stadtteil Lösungen zu erarbeiten wären. Neben möglichen Einzelmaßnahmen ist die Einbindung Schwanheims schon alleine wegen der angestrebten Durchgängigkeit und Qualität von stadtteilübergreifenden Radverbindungen sinnvoll. Ein Aussparen des Stadtteils Schwanheim/Goldstein, während alle umliegenden Stadtteile bearbeitet werden, erscheint wenig sinnvoll. Aus der Beschreibung des vom Magistrat vergebenen Auftrags geht hervor, dass die Sicherheit an Knotenpunkten und dadurch insgesamt die Attraktivität des Radfahrens im Frankfurter Westen und Süden zu verbessern sei und bessere Anbindungen zu benachbarten Stadtteilen realisiert werden sollen. Im Westen und Süden Frankfurts bestünden leider noch erhebliche Lücken und Schwachstellen im Radwegenetz. Diesem Nachholbedarf soll konzeptionell begegnet werden. Diesen Ansatz begrüßt der Ortsbeirat grundsätzlich und unterstützt ihn. Gleichzeitig ist damit aber auch die Begründung gegeben, alle Stadtteile des Frankfurter Westens und Südens einzubinden, ohne einzelne außen vor zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.05.2020, OA 548 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 163 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1567 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Notorische Geschwindigkeitsübertretungen auf der westlichen Rheinlandstraße endlich wirksam bekämpfen

01.06.2021 · Aktualisiert: 14.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 146 entstanden aus Vorlage: OF 49/6 vom 15.05.2021 Betreff: Schwanheim: Notorische Geschwindigkeitsübertretungen auf der westlichen Rheinlandstraße endlich wirksam bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, so schnell wie möglich die durchgängige Vorfahrtsregelung auf der Rheinlandstraße westlich der Kreuzung Schwanheimer Bahnstraße/Ecke Alt-Schwanheim so neu zu regeln, dass die allgemeine Vorfahrtsregelung "rechts vor links" gilt und damit der Verkehr beruhigt wird und insbesondere Raser zur einer vorsichtigeren Fahrweise angehalten werden. Konkret sind die Verkehrszeichen 301 zu demontieren und Haltestreifen (Verkehrszeichen 295) auf der Rheinlandstraße zu markieren. Ggf. kann mit einem Schild auf die veränderte Vorfahrtsregelung hingewiesen werden. Begründung: Westlich der Kreuzung Alt-Schwanheim/Ecke Rheinlandstraße beginnt bei der Einmündung in die Rheinlandstraße eine Tempo-30-Zone. Die Rheinlandstraße ist abgesehen von einer leichten Rechtskurve (in westlicher Richtung circa 15 Grad) in Höhe des Lönsweges schnurgerade ausgebaut. Zudem ist vor jeder Kreuzung die allgemeine Vorfahrtsregelung durch das Verkehrszeichen 301 (siehe Seite 2) aufgehoben, weshalb Raserinnen und Raser nicht befürchten müssen, durch einmündende Fahrzeuge aufgehalten zu werden. In der Rheinlandstraße wird in dem genannten Bereich generell circa 50 km/h gefahren. Durch die Beschilderung und den Ausbau der Rheinlandstraße sind sich die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, dass es sich um eine Tempo-30-Zone handelt. Gefahren gehen daher nicht nur von den zahllosen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern aus, die bewusst die Geschwindigkeit übertreten, sondern auch von denjenigen, die einfach nur unachtsam sind. Die jetzige Beschilderung befördert diese Unachtsamkeit. Aufgrund dieser Situation bestehen besondere Gefahren. Die Rheinlandstraße grenzt in diesem Bereich an den Schwanheimer Forst. Gerade am Wochenende kreuzen viele Familien die Rheinlandstraße, um auf den in dem Forst gelegenen Spielplatz und den Grillplatz zu gelangen, hinzu kommt eine zunehmende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrem Hund Gassigehen. Die durchgängige Ausgestaltung als Vorfahrtsstraße steht im Widerspruch zu § 45 Absatz 1c StVO. Hier heißt es: "Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 (‚rechts vor links') gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig." Da derzeit vor jeder Kreuzung das Verkehrszeichen 301 aufgestellt ist, wird das gesetzliche Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt. Verkehrszeichen 301: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1561 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Aufnahme des Stadtteils Schwanheim in die Erstellung des Radverkehrskonzepts für die westlichen und südlichen Stadtteile

16.05.2021 · Aktualisiert: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2021, OF 52/6 Betreff: Schwanheim: Aufnahme des Stadtteils Schwanheim in die Erstellung des Radverkehrskonzepts für die westlichen und südlichen Stadtteile Vorgang: OA 548/20 OBR 6; ST 163/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Stadtteil Schwanheim inklusive Goldstein in das bereits in Auftrag gegebene Radverkehrskonzept für die westlichen und südlichen Stadtteile mit aufzunehmen. Begründung: Mit ST 163 vom 04.02.2021 teilt der Magistrat mit, dass im September 2020 die Erstellung eines Radverkehrskonzepts für die westlichen Stadtteile Sossenheim, Nied, Griesheim, Höchst, Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen ausgeschrieben wurde, es heißt: "Der Auftrag umfasst eine Bestandsaufnahme, die Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes sowie die Entwicklung der entsprechenden Maßnahmen. Dieses Radverkehrskonzept wird als wesentliche Grundlage zur weiteren Qualifizierung des Radverkehrsnetzes in den westlichen Stadtteilen dienen." Zu einem späteren Zeitpunkt wurde dieser Auftrag offenbar um die südlichen Stadtteile erweitert, so dass im Radfahrportal der Stadt Frankfurt mit Meldung vom 03.03.2021 zusätzlich die Stadtteile Niederrad und Sachsenhausen genannt werden. Damit sind alle westlichen und südlichen Stadtteile in das zu erstellende Konzept inkludiert, mit Ausnahme von Schwanheim. Dies trifft bei den Schwanheimer Bürgern auf Unverständnis, da auch in diesem Stadtteil Potenziale für Verbesserungen im Radverkehrsnetz bestehen. Neben Verbesserungsmöglichkeiten in der Rheinlandstraße sowie der Martinskirch-/Mauritiusstraße stellt die Schnellstraße am Mainufer ein erhebliches Hindernis zur Nutzung des prinzipiell als Fahrrad-Verbindungs-Achse der südlichen Stadtteile gut geeigneten Mainuferwegs dar, für dessen Verbindung zum Stadtteil Lösungen zu erarbeiten wären. Neben möglichen Einzelmaßnahmen ist die Einbindung Schwanheim schon alleine wegen der angestrebten Durchgängigkeit und Qualität von stadtteilübergreifenden Radverbindungen sinnvoll. Ein Aussparen des Stadtteils Schwanheim/Goldstein, während alle umliegenden Stadtteile bearbeitet werden erscheint wenig sinnvoll. Aus der Beschreibung des vom Magistrat vergebenen Auftrags geht hervor, dass die Sicherheit an Knotenpunkten und dadurch insgesamt die Attraktivität des Radfahrens im Frankfurter Süden und Westen zu verbessern sei und bessere Anbindungen zu benachbarten Stadtteilen realisiert werden sollen. Im Westen und Süden Frankfurts bestünden leider noch erhebliche Lücken und Schwachstellen im Radwegenetz. Diesem Nachholbedarf soll konzeptionell begegnet werden. Diesen Ansatz begrüßt der Ortsbeirat grundsätzlich und unterstützt ihn. Gleichzeitig ist damit aber auch die Begründung gegeben, alle Stadtteile des Frankfurter Westens und Südens einzubinden, ohne einzelne außen vor zu lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.05.2020, OA 548 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 163 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 148 2021 Die Vorlage OF 52/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Notorische Geschwindigkeitsübertretungen auf der westlichen Rheinlandstraße endlich wirksam bekämpfen

15.05.2021 · Aktualisiert: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 49/6 Betreff: Schwanheim: Notorische Geschwindigkeitsübertretungen auf der westlichen Rheinlandstraße endlich wirksam bekämpfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, so schnell wie möglich die durchgängige Vorfahrtsregelung auf der Rheinlandstraße westlich der Kreuzung Schwanheimer Bahnhofstraße/Alt Schwanheim so neu zu regeln, dass die allgemeine Vorfahrtsregelung "rechts vor links" gilt und damit der Verkehr beruhigt wird und insbesondere Raser zur einer vorsichtigeren Fahrweise angehalten werden. Konkret sind die Verkehrsschilder Nr. 301 zu demontieren und Haltestreifen (Zeichen 295) auf der Rheinlandstraße zu markieren. Ggf. kann mit einem Schild auf die veränderte Vorfahrtsregelung hingewiesen werden. Begründung: Westlich der Kreuzung Alt Schwanheim/Rheinlandstraße beginnt bei der Einmündung in die Rheinlandstraße eine Tempo-30-Zone. Die Rheinlandstraße ist abgesehen von einer leichten Rechtskurve (in westlicher Richtung ca. 15 Grad) in Höhe des Lönsweges schnurgrade ausgebaut. Zudem ist vor jeder Kreuzung die allgemeine Vorfahrtsregelung durch das Verkehrszeichen Nr. 301 (siehe Anlage) aufgehoben, weshalb Raser*innen nicht befürchten müssen, durch einmündende Fahrzeuge aufgehalten zu werden. In der Rheinlandstraße wird in dem genannten Bereich generell ca. 50 km/h gefahren. Durch die Beschilderung und den Ausbau der Rheinlandstraße sind sich die Verkehrsteilnehmer*innen nicht bewusst, dass es sich um eine Tempo-30-Zone handelt. Gefahren gehen daher nicht nur von den zahllosen Verkehrteilnehmer*innen aus, die bewusst die Geschwindigkeit übertreten sondern auch denjenigen, die einfach nur unachtsam sind. Die jetzige Beschilderung befördert diese Unachtsamkeit. Aufgrund dieser Situation bestehen besondere Gefahren. Die Rheinlandstraße grenzt in diesem Bereich an den Schwanheimer Forst. Gerade am Wochenende kreuzen viele Familien die Rheinlandstraße, um auf den in dem Forst gelegenen Spielplatz und den Grillplatz zu gelangen. Hinzu kommt eine zunehmende Zahl von Bürger*innen, die mit ihrem Hund Gassigehen. Die durchgängige Ausgestaltung als Vorfahrtsstraße steht im Widerspruch zu § 45 Abs. 1c StVO. Hier heißt es: Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 ("rechts vor links") gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig. Da derzeit vor jeder Kreuzung das Zeichen Nr. 301: aufgestellt ist, wird das gesetzliche Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 146 2021 Die Vorlage OF 49/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Sachstand Bushaltestelle Schwanheim

15.05.2021 · Aktualisiert: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 51/6 Betreff: Schwanheim: Sachstand Bushaltestelle Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten über den Sachstand betreffend der oben genannten Haltestelle zu berichten: 1. Ist der Rechtsstreit wegen des mangelhaften Ausbaus der Haltestelle abgeschlossen und mit welchem Ergebnis? 2. Können die Kosten der Mängelbeseitigung den Beklagten in Rechnung gestellt werden? 3. Ist der Beklagte hinreichend solvent? 4. Welche Maßnahmen sind zur Beseitigung der Mängel vorgesehen? 5. Wann werden diese umgesetzt? Begründung: In dem Bereich der Kreuzung Alt Schwanheim/Rheinlandstraße sollte die Bushaltestelle auf der nördlichen Seite der Rheinlandstraße verlegt werden. Dafür wurde die aus der Anlage ersichtliche Haltestelle neu angelegt. Die neu ausgebaute Haltestelle ist nie benutzt worden, weil der Radius im Ausgang der Haltestelle zu klein ist, sodass Busse zurücksetzen müssten, bevor sie die Haltestelle verlassen können. Nach Kenntnis des Ortsbeirates ist wegen des mangelhaften Ausbaus der Haltestelle ein Rechtsstreit anhängig. Nicht bekannt ist allerdings, wie der Rechtsstreit ausgegangen ist und welche Maßnahmen nunmehr geplant sind. Die Ortsbeiratsmitglieder müssen über den Sachstand informiert werden, damit sie gegenüber die Bürger*innen auskunftsfähig sind. Der im Raum stehende Vorwurf der Verschwendung von Steuergeldern wäre zutreffend, wenn bestehende Gewährleistungsrechte nicht wirksam verfolgt und durchgesetzt werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 22 2021 Die Vorlage OF 51/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Ausbesserung der Straße Alt-Schwanheim

04.05.2021 · Aktualisiert: 13.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 28 entstanden aus Vorlage: OF 13/6 vom 17.04.2021 Betreff: Schwanheim: Ausbesserung der Straße Alt-Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, bis zum 15.06.2021 zu prüfen und zu berichten, bis wann die Straße Alt-Schwanheim auf der Höhe der Hausnummer 33 saniert wird. Begründung: Die Straße ist mit Betonsteinen gepflastert. In genannten Bereich hat die Straße eine leichte Rechtskurve, sodass die quadratischen Betonsteine nicht bündig verlegt worden sind. Offenbar sind die Steine in der Folge unterspült worden, sodass sie nunmehr nicht mehr fest verankert sind. Beim Überfahren des Straßenbelages kommt es zu Klappergeräuschen, die zusätzlich lärmbelästigend sind. Außerdem ist zu befürchten, dass die Straße einen weiteren Schaden nimmt, wenn nicht gehandelt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1420 Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3506 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Ausbesserung der Straße Alt-Schwanheim

17.04.2021 · Aktualisiert: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 13/6 Betreff: Schwanheim: Ausbesserung der Straße Alt-Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis zum 15.06.2021 zu berichten, bis wann die Straße Alt Schwanheim auf der Höhe der Hausnummer 33 saniert wird. Begründung: Die Straße ist mit Betonsteinen gepflastert. In genannten Bereich beschreibt die Straße eine leichte Rechtskurve, sodass die quadratischen Betonsteine nicht bündig verlegt worden sind. Offenbar sind die Steine in der Folge unterspült worden, sodass sie nunmehr nicht mehr fest verankert sind. Beim Überfahren des Straßenbelages kommt es zu Klappergeräuschen, die zusätzlich lärmbelästigend sind. Außerdem ist zu befürchten, dass die Straße einen weiteren Schaden nimmt, wenn nicht gehandelt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 28 2021 Die Vorlage OF 13/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Glascontainerstandorte, insbesondere Ferdinand-Dirichs-Weg/Ecke Rheinlandstraße und Parkplatz Bürgerhaus Goldstein, von Glasbruch reinigen

15.09.2020 · Aktualisiert: 02.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6486 entstanden aus Vorlage: OF 1368/6 vom 23.08.2020 Betreff: Glascontainerstandorte, insbesondere Ferdinand-Dirichs-Weg/Ecke Rheinlandstraße und Parkplatz Bürgerhaus Goldstein, von Glasbruch reinigen Der Magistrat wird gebeten, 1. nach Klärung mit der FES und der Firma Remondis dafür Sorge zu tragen, dass eine Reinigung der o. g. Standorte und der direkten Umgebung von Glassplittern fortlaufend erfolgt, 2. zu prüfen und zu berichten, ob auch andere Standorte im Ortsbezirk entsprechend verunreinigt sind, und auch hier die Reinigung zu veranlassen, sowie 3. mitzuteilen, wie im Gebiet des Ortsbezirks die Reinigung der Standortflächen und der direkten Umgebung künftig vorgenommen wird. Begründung: Zeitgleich erreichen den Ortsbeirat Beschwerden von Anwohnern und Nutzern der angrenzenden Geh- und Radwege über Glassplitterverunreinigungen im Umfeld der Aufstellungsorte der oben genannten Glascontainer. Anwohner berichten, dass insbesondere bei der Leerung entsprechende Verunreinigungen im Ablaufprozess der Leerung vorkommen, hinterher eine Reinigung allerdings nicht durchgeführt wird. Dies hat zur Folge, dass im Falle des an den Goldsteinpark angrenzenden Standorts vor allem Hunde gefährdet werden, sich Schnittwunden zuzufügen. Am anderen Aufstellort, direkt am Beginn eines Radweges, setzen sich Radfahrer bei Benutzung einer erhöhten Gefahr eines Defektes aus. Dies kann nicht im Sinne der Erfinder sein. Eine Ortsbegehung mit der Stadtbezirksbezirksvorsteherin hat ergeben, dass die Beschwerden zu Recht hervorgebracht werden und den Argumenten der Anwohner zu folgen ist. Eine Anregung durch den Ortsbeirat scheint erforderlich, da es bereits Schriftverkehr mit der FES und Anwohnern gibt, welcher zum Inhalt hat, dass sich die Bürger an den Ortsbeirat wenden sollen, um ggf. eine Satzungsänderung zu erwirken, da die FES derzeit keine satzungsgemäße Reinigung an diesen Stellflächen vornehmen muss und dies deshalb wohl nicht macht. Es kann allerdings nicht sein, dass aufgrund einer Regelungslücke das Problem nicht angegangen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2137 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat )

Glascontainerstandorte, insbesondere Ferdinand-Dirichs-Weg Ecke Rheinlandstraße und Parkplatz Bürgerhaus Goldstein, von Glasbruch reinigen

23.08.2020 · Aktualisiert: 23.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2020, OF 1368/6 Betreff: Glascontainerstandorte, insbesondere Ferdinand-Dirichs-Weg Ecke Rheinlandstraße und Parkplatz Bürgerhaus Goldstein, von Glasbruch reinigen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen und dies mit der FES und Fa. Remondis zu klären, 1. dass eine Reinigung dieser beiden Standorte und der direkten Umgebung von Glassplittern fortlaufend erfolgt. 2. zu prüfen, ob auch andere Standorte im Ortsbezirk entsprechend verunreinigt sind und auch hier die Reinigung zu veranlassen. 3. wie im Gebiet des Ortsbezirks die Reinigung der Standortflächen und der direkten Umgebung künftig vorgenommen wird. Begründung: Zeitgleich erreichen den Antragssteller Beschwerden von Anwohnern und Nutzern der angrenzenden Geh- und Radwege über Glassplitterverunreinigungen im Umfeld der Aufstellungsorte der genannten Glascontainer. Anwohner berichten, dass insbesondere bei der Leerung entsprechende Verunreinigungen im Ablaufprozess der Leerung vorkommen, hinterher eine Reinigung allerdings nicht durchgeführt wird. Dies hat zur Folge, dass im Falle des an den Goldsteinpark angrenzenden Standort vor allem Hunde gefährdet werden, sich Schnittwunden zuzufügen. Am anderen Aufstellort direkt am Beginn eines Radweges, setzen sich Radfahrer bei Benutzung einer erhöhten Gefahr eines Defektes aus. Dies kann nicht im Sinne der Erfinder sein. Eine Ortsbegehung mit der Stadtbezirksbezirksvorsteherin hat ergeben, dass die Beschwerden zu Recht hervorgebracht werden und den Argumenten der Anwohner zu folgen ist. Ein Antrag im Ortsbeirat scheint erforderlich, da es bereits Schriftverkehr mit der FES und Anwohnern gibt, welcher zum Inhalt hat, dass sich die Bürger an den Ortsbeirat wenden sollen, um ggf. eine Satzungsänderung zu erwirken, da die FES derzeit keine satzungsgemäße Reinigung an diesen Stellflächen vornehmen muss und dies deshalb wohl nicht macht. Es kann allerdings nicht sein, dass aufgrund einer Regelungslücke das Problem nicht angegangen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6486 2020 Die Vorlage OF 1368/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Depots für Lieferdienste in Kombination mit der Lieferung per Lastenrad

16.06.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6167 entstanden aus Vorlage: OF 1318/6 vom 28.05.2020 Betreff: Depots für Lieferdienste in Kombination mit der Lieferung per Lastenrad Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich und sinnvoll ist, an folgenden Standorten Depots für Lieferdienste einzurichten, die in Kombination mit dem ÖPNV und möglichst mit Lastenrädern betrieben werden: a) Straßenbahnendhaltestelle "Schwanheim-Rheinlandstraße", b) Straßenbahnendhaltestelle "Zuckschwerdtstraße", c) Höchster Bahnhof; 2. mit verschiedenen Lieferdiensten Gespräche aufzunehmen, um Bedarf, Hindernisse und Möglichkeiten zu klären. Dabei ist auch zu klären, ob es über die Bahnhöfe hinaus noch ganz andere Ideen oder Vorschläge seitens der Lieferdienste gibt. Über die Ergebnisse dieser Gespräche ist dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein bundesweit diskutierter Vorschlag sieht vor, dass vor allem nachts in Straßenbahnen oder U-Bahnen Pakete von Lieferdiensten zu Depots transportiert werden und von dort dann tagsüber nach Möglichkeit mit kleinen Fahrzeugen wie Lastenrädern weiter zur Kundschaft. Im Frankfurter Westen würden sich die zwei genannten Straßenbahnendhaltestellen anbieten, aber das Prinzip wäre auch auf S-Bahnen oder Buslinien übertragbar. Der Höchster Bahnhof bietet insofern Potenzial, als sich hier viele Linien kreuzen und im Gesamtkomplex auf jeden Fall ausreichend Platz sein dürfte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1769 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Depots für Lieferdienste in Kombination mit der Lieferung per Lastenrad

28.05.2020 · Aktualisiert: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2020, OF 1318/6 Betreff: Depots für Lieferdienste in Kombination mit der Lieferung per Lastenrad Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich und sinnvoll ist, an folgenden Standorten Depots für Lieferdienste einzurichten, die in Kombination mit dem ÖPNV und möglichst mit Lastenrädern betrieben werden: - Straßenbahn-Endhaltestelle Schwanheim-Rheinlandstraße - Straßenbahn-Endhaltestelle Zuckschwerdtstraße - Höchster Bahnhof 2. Mit verschiedenen Lieferdiensten sollen Gespräche aufgenommen werden, um Bedarf, Hindernisse und Möglichkeiten zu klären. Dabei ist auch zu klären, ob es über die Bahnhöfe hinaus noch ganz andere Ideen oder Vorschläge seitens der Lieferdienste gibt. Über die Ergebnisse dieser Gespräche ist dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein bundesweit diskutierter Vorschlag sieht vor, dass vor allem nachts in Straßenbahnen oder U-Bahnen Pakete von Lieferdiensten zu Depots transportiert werden und von dort dann tagsüber nach Möglichkeit mit kleinen Fahrzeugen wie Lastenrädern weiter zur Kundschaft. Im Frankfurter Westen würden sich die zwei genannten Straßenbahn-Endhaltestellen anbieten, aber das Prinzip wäre auch auf S-Bahnen oder Buslinien übertragbar. Der Höchster Bahnhof bietet insofern Potential, als sich hier viele Linien kreuzen und im Gesamtkomplex auf jeden Fall ausreichend Platz sein dürfte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6167 2020 Die Vorlage OF 1318/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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