Endlich ein Vordach für die Bornheimer Friedhofskapelle!
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 4 beantragt den Bau eines Vordachs für die Friedhofskapelle des Bornheimer Friedhofs, um den Trauergästen Schutz vor Witterungseinflüssen zu bieten. Dies ist seit Jahren ein Anliegen des Ortsbeirats, da bei Trauerfeiern oft nicht genügend Platz in der Kapelle vorhanden ist.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, ein Vordach für die Friedhofskapelle des Bornheimer Friedhofs zu errichten, das auch den bestehenden Denkmalschutz angemessen berücksichtigt. Ferner soll das Vordach möglichst kostengünstig aus ökologischem und wetterfestem Material (z. B. Holzbauweise) erstellt werden. Dies könnte sich in der Gestaltung am Vordach des Alt-Schwanheimer Friedhofs orientieren.
Begründung
Bereits seit Jahren setzt sich der zuständige Ortsbeirat 4 vergeblich für die Errichtung eines Vordachs für die Friedhofskapelle des Bornheimer Friedhofs ein, denn bei vielen Trauerfeiern ist die Trauergemeinde, die keinen Platz mehr in der Friedhofskapelle findet, den Launen des Wetters ausgesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2022OFOF 155/4Endlich ein Vordach für die Bornheimer Friedhofskapelle!Ortsbeiratsantrag · dFfm
- 15. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1680Endlich ein Vordach für die Bornheimer Friedhofskapelle!Direktanregung
- 25. April 2022STST 974Endlich ein Vordach für die Bornheimer FriedhofskapelleStellungnahme
- 8. August 2022Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1776Endlich ein Vordach für die Bornheimer Friedhofskapelle!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats