Schwanheim: Ausbesserung der Straße Alt-Schwanheim
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Straße Alt-Schwanheim auf der Höhe der Hausnummer 33 bis zum 15.06.2021 zu sanieren. Die Straße weist Schäden auf, die durch unsachgemäße Verlegung der Betonsteine verursacht wurden, was zu Lärmbelästigungen führt. Eine zeitnahe Sanierung wird erwartet, um weitere Schäden zu vermeiden.
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Der Magistrat wird gebeten, bis zum 15.06.2021 zu prüfen und zu berichten, bis wann die Straße Alt-Schwanheim auf der Höhe der Hausnummer 33 saniert wird.
Begründung
Die Straße ist mit Betonsteinen gepflastert. In genannten Bereich hat die Straße eine leichte Rechtskurve, sodass die quadratischen Betonsteine nicht bündig verlegt worden sind. Offenbar sind die Steine in der Folge unterspült worden, sodass sie nunmehr nicht mehr fest verankert sind. Beim Überfahren des Straßenbelages kommt es zu Klappergeräuschen, die zusätzlich lärmbelästigend sind. Außerdem ist zu befürchten, dass die Straße einen weiteren Schaden nimmt, wenn nicht gehandelt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2021OFOF 13/6Schwanheim: Ausbesserung der Straße Alt-SchwanheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Mai 2021Sie sind hierOMOM 28Schwanheim: Ausbesserung der Straße Alt-SchwanheimDirektanregung
- 9. August 2021Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1420Schwanheim: Ausbesserung der Straße Alt-SchwanheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats