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Meine Nachbarschaft: Frankensteiner Platz

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen

22.03.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4431 entstanden aus Vorlage: OF 1191/5 vom 03.03.2019 Betreff: Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird aufgefordert, an einem geeigneten Fußgängerübergang in oder in unmittelbarer Nähe zu Alt-Sachsenhausen eine Fußgängerampel mit einem Frau-Rauscher-Motiv aufzustellen. Hierfür infrage kommen vor allem die Dreieichstraße, der Affentorplatz, die Paradiesgasse, die Elisabethenstraße, die Wallstraße, die Schulstraße sowie die Walter-Kolb-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich ggf. nachdrücklich bei den zuständigen höheren Stellen auf Bezirks-, Landes- oder Bundesebene um eine Ausnahmegenehmigung zu bemühen, falls die Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel nach Ansicht des Magistrats nicht unmittelbar mit den üblichen Richtlinien für Lichtsignalanlagen in Überreinstimmung gesehen wird. Begründung: Eine Verkehrsampel mit einem Motiv der Frau Rauscher passt sehr gut zum Stadtteil Sachsenhausen und insbesondere zu Alt-Sachsenhausen und dürfte darüber hinaus einen nicht unerheblichen Werbeeffekt für den Stadtteil haben. Fußgängerampeln mit einem eigenen thematischen, historischen oder regionalen Bezug sind in den letzten Jahren häufiger aufgestellt worden, so z. B. letztes Jahr an der Konstablerwache in Frankfurt anlässlich des Christopher Street Days. In Gladbeck, Duisburg und Freiberg (Sachsen) existieren Fußgängerampeln mit Bergmännern, in Bremen (zeitweilig) mit den Bremer Stadtmusikanten, in Mainz mit den "Mainzelmännchen", in Friedberg mit Elvis Presley. Am Weseler Bahnhof gibt es (im Zuge einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Bezirksregierung) eine Fußgängerampel mit einem Esel. Bei dieser Anregung handelt es sich nicht um einen (verspäteten) Karnevalsscherz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2009 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg

22.03.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4438 entstanden aus Vorlage: OF 1203/5 vom 04.03.2019 Betreff: Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg Der Magistrat wird gebeten , sichere Abbiegemöglichkeiten zwischen Mainuferradweg und folgenden Querstraßen zu schaffen: Große Rittergasse, Schifferstraße, Dürerstraße und Rembrandtstraße. Der Bordstein ist dort abzusenken. Altenativ ist durch Piktogramme auf der Fahrbahn kenntlich zu machen, dass auf- und abfahrende Radfahrer die Fahrbahn nutzen. Begründung: Derzeit wird Radfahrenden aus Sachsenhausen nur an wenigen Stellen die Möglichkeit eingeräumt, auf den Mainuferradweg aufzufahren. An den anderen Punkten ist es nur möglich, wenn zumindest von oder bis zur nächsten Ampel auf der Fahrbahn gefahren wird. Radfahrende dürfen den Radweg frühzeitig verlassen, um sich zum Abbiegen einzuordnen, oder sie fahren bis zur nächsten Absenkung auf der Fahrbahn. Vielen Autofahrern ist diese Regelung nicht bekannt und sie rechnen daher nicht mit Radverkehr auf der Fahrbahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1237 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzgelegenheiten an der Ignatz-Bubis-Brücke

19.03.2019 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4401 entstanden aus Vorlage: OF 889/1 vom 03.03.2019 Betreff: Sitzgelegenheiten an der Ignatz-Bubis-Brücke Der Magistrat wird gebeten, den unbenannten, kleinen dreieckigen Platz auf Höhe der Straße Schöne Aussicht westlich neben der Ignatz-Bubis-Brücke gegenüber dem Literaturhaus Frankfurt besser als Aufenthaltsort nutzbar zu machen. Dabei sind die veralteten Bänke zu erneuern, mit zusätzlichen Tischen zu versehen und Mülleimer aufzustellen. Zudem ist wenigstens eine weitere Sitzgelegenheit, beispielsweise in der Nähe der Baumgruppe, zu platzieren. Begründung: Der Platz bietet trotz des häufig störenden Verkehrslärms großes Potenzial als Aufenthaltsort und lädt mit Blick über den Main zum Verweilen ein. Leider sind die bestehenden Bänke in die Jahre gekommen und sollten, ergänzt um Tische, erneuert werden. Dem kargen Eindruck des Platzes sollte durch zusätzliche Bänke entgegengetreten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1246 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg

04.03.2019 · Aktualisiert: 02.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 1203/5 Betreff: Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sichere Abbiegemöglichkeiten zwischen Mainuferradweg und folgenden Querstraßen zu schaffen: Große Rittergasse, Schifferstraße, Dürerstraße und Rembrandtstraße. Der Bordstein ist dort abzusenken. Altenativ ist durch Piktogramme auf der Fahrbahn kenntlich zu machen, dass auf- und abfahrende Radfahrer die Fahrbahn nutzen. Begründung: Derzeit wird Radfahrenden aus Sachsenhausen nur an wenigen Stellen die Möglichkeit eingeräumt, auf den Mainuferradweg aufzufahren. An den anderen Punkten ist es nur möglich, wenn zumindest von oder bis zur nächsten Ampel auf der Fahrbahn gefahren wird. Radfahrende dürfen den Radweg frühzeitig verlassen, um sich zum Abbiegen einzuordnen oder sie fahren bis zur nächsten Absenkung auf der Fahrbahn. Vielen Autofahrern ist diese Regelung nicht bekannt und rechnen daher nicht mit Radverkehr auf der Fahrbahn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4438 2019 Die Vorlage OF 1203/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen

03.03.2019 · Aktualisiert: 02.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2019, OF 1191/5 Betreff: Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, an einem geeigneten Fußgängerübergang in oder in unmittelbarer Nähe zu Alt-Sachsenhausen eine Fußgängerampel mit einem Frau-Rauscher-Motiv aufzustellen. Hierfür in Frage kommende Straßen sind vor allem die Dreieichstraße, der Affentorplatz, die Paradiesgasse, die Elisabethenstraße, die Wallstraße, die Schulstraße sowie die Walter-Kolb-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich ggf. nachdrücklich bei den zuständigen höheren Stellen auf Bezirks-, Landes- oder Bundesebene um eine Ausnahmegenehmigung zu bemühen, falls die Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel nach Ansicht des Magistrats nicht unmittelbar mit den üblichen Richtlinien für Lichtsignalanlagen in Überreinstimmung gesehen wird. Begründung: Eine Verkehrsampel mit einem Motiv der Frau Rauscher passt sehr gut zum Stadtteil Sachsenhausen und insbesondere zu Alt-Sachsenhausen und dürfte darüber hinaus einen nicht unerheblichen Werbeeffekt für den Stadtteil haben. Fußgängerampeln mit einem eigenen thematischen, historischen oder regionalen Bezug sind in den letzten Jahren häufiger aufgestellt worden, so z. B. letztes Jahr an der Konstablerwache in Frankfurt anlässlich des Christopher-Street-Days. In Gladbeck, Duisburg und Freiberg (Sachsen) existieren Fußgängerampeln mit Bergmännern, in Bremen (zeitweilig) mit den Bremer Stadtmusikanten, in Mainz mit den "Mainzelmännchen", in Friedberg mit Elvis Presley. Am Weseler Bahnhof gibt es (im Zuge einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Bezirksregierung) eine Fußgängerampel mit einem Esel. *Bei diesem Antrag handelt es sich nicht um einen (verspäteten) Karnevalsscherz! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4431 2019 Die Vorlage OF 1191/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sitzgelegenheiten an der Ignatz-Bubis-Brücke

03.03.2019 · Aktualisiert: 27.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2019, OF 889/1 Betreff: Sitzgelegenheiten an der Ignatz-Bubis-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den unbenannten kleinen dreieckigen Platz auf Höhe der Straße "Schöne Aussicht" westlich neben der Ignatz-Bubis-Brücke gegenüber dem Literaturhaus Frankfurt besser als Aufenthaltsort nutzbar zu machen. Dabei sind die veralteten Bänke zu erneuern und mit zusätzlichen Tischen zu versehen, wenigstens eine weitere Sitzgelegenheit beispielsweise in der Nähe der Baumgruppe zu platzieren und Mülleimer aufzustellen. Begründung: Der Platz bietet trotz des häufig störenden Verkehrslärms großes Potenzial als Aufenthaltsort und lädt mit Blick über den Main zum Verweilen ein. Leider sind die bestehenden Bänke in die Jahre gekommen und sollten, ergänzt um Tische, erneuert werden. Dem kargen Eindruck des Platzes sollte durch zusätzliche Bänke entgegengetreten werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 19.03.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4401 2019 Die Vorlage OF 889/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Liegenschaft Dreieichstraße 34 - Schadenabwehr für das Gebäude Neuer Wall 4

15.02.2019 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4249 entstanden aus Vorlage: OF 1164/5 vom 31.01.2019 Betreff: Liegenschaft Dreieichstraße 34 - Schadenabwehr für das Gebäude Neuer Wall 4 Der Magistrat wird gebeten, eventuelle Schäden, die durch Regen und Feuchtigkeit aus dem Gebäude Dreieichstraße 34 an der gemeinsamen Hauswand mit dem Gebäude Neuer Wall 4 entstanden sein sollten, feststellen zu lassen. Zum anderen wird der Magistrat gebeten, dafür zu sorgen, dass Schäden durch Nässe und Ungeziefer aus der Dreieichstraße 34 an dem Gebäude Neuer Wall 4 verhindert werden (Ungeziefer wurde in der Vergangenheit belegt). Begründung: Die Liegenschaft Dreieichstraße 34 und das Gebäude der Eigentümer Neuer Wall 4 haben eine gemeinsame Innenwand. Da die Dachfenster - wie bekannt ist - seit Jahren ständig offenstehen, fürchten die Eigentümer des Gebäudes Neuer Wall 4 Nässe- und Schimmelschäden an der gemeinsamen Wand. Darüber hinaus sind die Eigentümer wegen Ungeziefers (dies ist belegt) aus der Dreieichstraße 34 besorgt und beunruhigt. Es nisten dort u. a. seit Jahren Tauben, die das Gebäude verkoten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.04.2019, OF 1270/5 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 718 Auskunftsersuchen vom 10.05.2019, V 1266 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Liegenschaft Dreieichstraße 34 - Schadenabwehr für das Gebäude Neuer Wall 4

31.01.2019 · Aktualisiert: 27.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2019, OF 1164/5 Betreff: Liegenschaft Dreieichstraße 34 - Schadenabwehr für das Gebäude Neuer Wall 4 Der Magistrat wird gebeten evtl. Schäden die durch Regen und Feuchtigkeit aus dem Gebäude Dreieichstr. 34 an der gemeinsamen Hauswand Gebäude Neuer Wall 4 entstanden sein sollten, feststellen zu lassen. Zum anderen wird der Magistrat gebeten dafür zu sorgen, dass Schäden durch Nässe und Ungeziefer aus der Dreieichstr. 34 an dem Gebäude Neuer Wall 4 verhindert werden. (Ungeziefer wurde in der Vergangenheit belegt) Unter anderem ist dafür zu sorgen, dass die offenen Fenster im Dach der Dreieichstr. 34, durch die es in das Gebäude regnet, geschlossen werden. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wurde die Dreieichstr.34 bereits veräußert? 2. Wenn ja, wer ist neuer Eigentümer ? 3. Wer ist neuer Ansprechpartner für die Liegenschaft Dreieichstr. 34? 4. Ist bekannt, was mit der Liegenschaft Dreieichst. 34 geplant ist? 5. Sind Abriss vorgesehen oder Instandsetzung? 6. Falls Instandsetzung vorgesehen ist: ist der Beginn bekannt ? Der derzeitige Bauantrag gilt nur bis zum 30.6.2019 Begründung: Die Liegenschaft Dreieichstr. 34 und das Gebäude der Eigentümer Neuer Wall 4 haben eine gemeinsame Innenwand. Da die Dachfenster - wie bekannt ist - seit Jahren ständig offen stehen, fürchten die Eigentümer Neuer Wall 4 Nässe- und Schimmelschäden an der gemeinsamen Wand. Darüberhinaus sind die Eigentümer wegen Ungeziefers (dies ist belegt) aus der Dreieichstr. 34 besorgt und beunruhigt. Es nisten dort u.a. seit Jahren Tauben und verkoten das Gebäude. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4249 2019 Die Vorlage OF 1164/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der dritte und der vierte Absatz des Tenors ersatzlos entfallen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Ignatz-Bubis-Brücke erhöhen - bevor es Tote gibt

22.01.2019 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4174 entstanden aus Vorlage: OF 819/1 vom 07.01.2019 Betreff: Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Ignatz-Bubis-Brücke erhöhen - bevor es Tote gibt Der Magistrat wird aufgefordert, das Ende des Schutzstreifens, der in Richtung Süden auf die Ignatz-Bubis-Brücke führt, so umzugestalten, dass Radfahrerinnen und Radfahrer gefahrlos die Brücke befahren können. Möglich sind z. B. entweder eine Fortführung des Schutzstreifens über die gesamte Brückenlänge oder eine Verkehrsführung wie die an der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße (bauliche Trennung). Begründung: Der Schutzstreifen, der aus der Lange Straße auf die Ignatz-Bubis-Brücke führt, endet kurz nach der Brückenauffahrt abrupt in einer Rechtskurve und mündet in eine Autospur. Radfahrerinnen und Radfahrer haben hier die Wahl, entweder auf der Straße weiterzufahren und sich von den Pkw in der Kurve schneiden zu lassen oder auf den Gehweg auszuweichen. Die Situation ist derjenigen an der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße sehr ähnlich, die erst nach dem tragischen Tod eines Radfahrers 2018 verbessert wurde. Falls nicht entsprechende Maßnahmen getroffen werden, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auf der Ignatz-Bubis-Brücke ebenfalls ein schwerer Unfall passiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1067 Antrag vom 16.01.2020, OF 1196/1 Auskunftsersuchen vom 11.02.2020, V 1557 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Ignatz-Bubis-Brücke erhöhen - bevor es Tote gibt

07.01.2019 · Aktualisiert: 30.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 819/1 Betreff: Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Ignatz-Bubis-Brücke erhöhen - bevor es Tote gibt Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, das Ende des Fahrradstreifens, der in Richtung Süden auf die IgnatzBubis-Brücke führt, so umzugestalten, dass Radfahrer*innen gefahrlos die Brücke befahren können. Möglich sind z.B. entweder eine Fortführung des Schutzstreifens über die gesamte Brückenlänge oder eine Verkehrsführung wie die an der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße / Battonnstraße (bauliche Trennung). Begründung: Der Schutzstreifen, der aus der Langen Straße auf die Ignatz-Bubis-Brücke führt, endet kurz nach der Brückenauffahrt abrupt in einer Rechtskurve und mündet in eine Autospur. Radfahrer*innen haben hier die Wahl, entweder auf der Straße weiterzufahren und sich von den PKW in der Kurve schneiden zu lassen, oder auf den Gehweg auszuweichen. Die Situation ist sehr ähnlich der an der KurtSchumacher-Straße / Battonnstraße, die erst nach dem tragischen Tod eines Radfahrers 2018 gesichert wurde. Falls nicht entsprechende Maßnahmen getroffen werden, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auf der Ignatz-Bubis-Brücke ebenfalls ein schwerer Unfall passiert. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4174 2019 Die Vorlage OF 819/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Die_PARTEI

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Spielhalle an der Bergiusschule

07.11.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2018, OF 1080/5 Betreff: Spielhalle an der Bergiusschule Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Auf welcher Grundlage wurde die Spielhalle in der Dreieichstraße, direkt an der Haltestelle Frankensteiner Platz und in unmittelbarer Nähe zur Bergiusschule, genehmigt? 2. Betreibt der Magistrat die Schließung der Spielhalle nach dem Hessischen Spielhallengesetz, wonach ein Mindestabstand zu Schulen von 300 Metern einzuhalten ist? Begründung: In der Nähe der Spielhalle ist die Bergiusschule. Der Mindestabstand nach dem Hessischen Spielhallengesetz wird nicht eingehalten. Die Übergangsfrist ist abgelaufen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1060 2018 Die Vorlage OF 1080/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spritzehaus als das Wohnen störende Nutzung

02.11.2018 · Aktualisiert: 06.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3915 entstanden aus Vorlage: OF 1012/5 vom 16.10.2018 Betreff: Spritzehaus als das Wohnen störende Nutzung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Musiklokal Spritzehaus, Große Rittergasse 41, 60594 Frankfurt am Main, eine das Wohnen störende Nutzung im Sinne von Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen der Stadt Frankfurt am Main ist und damit vonseiten der Stadt ein Anreiz geschaffen wurde, das Spritzehaus zu verdrängen. Begründung: Die entsprechende Information dient dem Ortsbeirat, die Zweckmäßigkeit der Förderrichtlinie besser beurteilen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 678 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2146 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradroute Gutzkowstraße

21.09.2018 · Aktualisiert: 22.01.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3770 entstanden aus Vorlage: OF 984/5 vom 04.09.2018 Betreff: Fahrradroute Gutzkowstraße Vorgang: M 76/18 Der Magistrat wird gebeten, von der Gutzkowstraße über die Willemerstraße eine durchgehende Fahrradroute bis zum Anschluss Seehofstraße einzurichten. Dafür sind die Mittel einzusetzen, die aufgrund der zurückgestellten Vorlage M 76 - Fahrradroute Textorstraße - nicht mehr benötigt werden. Begründung: Die Gutzkowstraße lässt sich wesentlich einfacher als Radroute ausbauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2018, M 76 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 136 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstreifen Seehofstraße verlängern

21.09.2018 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3772 entstanden aus Vorlage: OF 986/5 vom 04.09.2018 Betreff: Fahrradstreifen Seehofstraße verlängern Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradstreifen, der vom Frankensteiner Platz kommend in die Seehofstraße führt und dort im Nirwana endet, als Schutzstreifen in der Seehofstraße bis zur Kreuzung Wasserweg zu verlängern. Danach soll eine Anbindung an den im südlichen Teil der Seehofstraße geplanten Fahrradweg eingerichtet werden. Begründung: Das jetzige abrupte Ende des Fahrradstreifens nach ca. 30 Metern in der Seehofstraße gefährdet Fahrradfahrer. Am Ende des Fahrradstreifens parken regelmäßig Autos, was Radfahrer zu gefährlichen Ausweichmanövern nach links in den schnell fließenden Autoverkehr zwingt. Der Streifen kann daher nicht wie eigentlich notwendig und vorgesehen von Radfahrern genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 122 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1376 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradstreifen Seehofstraße verlängern

04.09.2018 · Aktualisiert: 01.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2018, OF 986/5 Betreff: Fahrradstreifen Seehofstraße verlängern Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, den Fahrradstreifen, der vom Frankensteiner Platz kommend in die Seehofstraße führt und dort im Nirwana endet, als Schutzstreifen in der Seehofstraße bis zur Kreuzung Wasserweg zu verlängern. Danach soll eine Anbindung an den im südlichen Teil der Seehofstraße geplanten Fahrradweg eingerichtet werden. Begründung: Das jetzige abrupte Ende des Fahrradstreifens nach ca. 30 Metern in der Seehofstraße gefährdet Fahrradfahrer. Am Ende des Fahrradstreifens parken regelmäßig Autos, was Radfahrer zu gefährlichen Ausweichmanövern nach links in den schnell fließenden Autoverkehr zwingt. Der Streifen kann daher nicht wie eigentlich notwendig und vorgesehen von Radfahrern genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 21.09.2018, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3772 2018 Die Vorlage OF 986/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradroute Gutzkowstraße

04.09.2018 · Aktualisiert: 01.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2018, OF 984/5 Betreff: Fahrradroute Gutzkowstraße Vorgang: M 76/18 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, von der Gutzkowstraße über die Willemerstraße eine durchgehende Fahrradroute bis zum Anschluss Seehofstraße einzurichten. Dafür sind die Mittel einzusetzen, die aufgrund der zurückgestellten M76 (Fahrradroute Textorstraße) nicht mehr benötigt werden. Begründung: Die Gutzkowstraße lässt sich wesentlich einfacher als Radroute ausbauen. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2018, M 76 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 21.09.2018, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3770 2018 Die Vorlage OF 984/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße

10.08.2018 · Aktualisiert: 27.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3482 entstanden aus Vorlage: OF 923/5 vom 18.07.2018 Betreff: Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße Der Magistrat wird aufgefordert, durch Anbringen von Fahrradpiktogrammen zu kennzeichnen, dass der Bürgersteig auf der östlichen Seite der Seehofstraße i m Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße auch von Fahrrädern genutzt werden kann. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die sich auf dem östlichen Bürgersteig ca. auf Höhe der Heisterstraße befindenden Unebenheiten zu beseitigen. Begründung: Auf dem Bürgersteig entlang der östlichen Seite der Seehofstraße ist von der Offenbacher Landstraße aus kommend bis zum Strahlenberger Weg ein Fahrradweg durch auf dem Boden befindliche Piktogramme gekennzeichnet. Nach dem Strahlenberger Weg endet die Kennzeichnung. Ein Schild weist auf eine gemeinsame Nutzung des Bürgersteiges von Radfahrern und Fußgänger hin. östlicher Bürgersteig der Seehofstraße auf östlicher Bürgersteig der Seehofstraße Höhe des Strahlenberger Weges auf Höhe Heisterstraße Gerade auf dem Bürgersteig in Höhe der Straßenbahnhaltestelle "Heister-/Seehofstraße" vor dem Schulamt wird der Weg jedoch oftmals von Fußgängern blockiert, sodass ein Durchkommen für Radfahrer nur schwer möglich ist und somit mit Unfallgefahren einhergeht. Um dem entgegenzuwirken bittet der Ortsbeirat um Kennzeichnung der Nutzung des Bürgersteiges auch durch Fahrradfahrer durch Bodenpiktogramme. Weiterhin befinden sich auf dem östlichen Bürgersteig ca. auf Höhe der Heisterstraße, wohl durch Wurzeln bedingte, Bodenunebenheiten, die ein Unfallrisiko darstellen und daher zu beseitigen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2210 Beratung im Ortsbeirat: 5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Keine Änderung der Linienführung der Straßenbahnlinie 14 - Sachsenhausen darf nicht abgehängt werden

10.08.2018 · Aktualisiert: 23.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2018, OF 950/5 Betreff: Keine Änderung der Linienführung der Straßenbahnlinie 14 - Sachsenhausen darf nicht abgehängt werden Der OBR 5 fordert den Magistrat auf, entgegen den Absichten von Verkehrsdezernent Klaus Oesterling, keine Änderung der Linienführung der Straßenbahn Linie 14 ab Dezember 2018 zuzulassen. Die Linie 14 ist gerade auch für Sachsenhausen ein wichtiges Element der öffentlichen Mobilität und muss in dieser Form erhalten bleiben. Begründung: Die Linie 14 verbindet den größten Teil von Sachsenhausen Süd (Louisa) durch Sachsenhausen Nord (Frankensteiner Platz) bis nach Bornheim. An ihrem Weg liegen die beiden Krankenhäuser "Zum heiligen Geist", sowie das Krankenhaus "Rotes Kreuz", die vor allem Anlaufstelle für ältere Sachsenhäuser Patienten sind, ebenso eine Seniorenwohnanlage am Riedhof mit 245 Wohneinheiten und eine Seniorenwohnanlage im Mittleren Hasenpfad. Von dieser Maßnahme wären weiterhin auch sehr große Siedlungen wie die Fritz-Kissel-, und Heimatsiedlung betroffen. Es gäbe keinen direkten Weg mehr von Louisa aus durch die Mörfelder Landstrasse zum Südbahnhof. Klaus Österling begründet die Maßnahme damit, dass die Linie 14 die niedrigsten Fahrgastzahlen im ganzen Stadtgebiet ausweise. Auch wenn das von Seiten der Antragsteller bezweifelt wird, ist nicht einzusehen, dass nur des Profites wegen einem so großen Stadtteil wie Sachsenhausen, in dem die meisten älteren Menschen Frankfurts wohnen, die Mobilität genommen wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.06.2018, M 105 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 66 Beschluss: Anregung OA 284 2018 1. a) Die Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 950/5 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße

18.07.2018 · Aktualisiert: 23.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2018, OF 923/5 Betreff: Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße Der Ortbeirat 5 fordert den Magistrat dazu auf durch Anbringen von Fahrrad-Piktogrammen zu kennzeichnen, dass der Bürgersteig auf der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße auch von Fahrrädern genutzt werden kann. Weiterhin bittet der Ortsbeirat darum, die sich auf dem östlichen Bürgersteig ca. auf Höhe der Heisterstraße befindenden Unebenheiten zu beseitigen. Begründung: Auf dem Bürgersteig entlang der östlichen Seite der Seehofstraße ist von der Offenbacher Landstraße aus kommend bis zum Strahlenberger Weg ein Fahrradweg durch auf dem Boden befindliche Piktogramme gekennzeichnet. Nach dem Strahlenbergerweg endet die Kennzeichnung. Ein Schild weist auf eine gemeinsame Nutzung des Bürgersteiges von Radfahrern und Fußgänger hin. Östlicher Bürgersteig der Seehofstraße auf Östlicher Bürgersteig der Seehofstraße Höhe des Strahlenberger Weges auf Höhe Heisterstraße Gerade auf dem Bürgersteig in Höhe der Straßenbahnhaltestelle Heister-/Seehofstraße vor dem Schulamt wird der Weg jedoch oftmals von Fußgängern blockiert, so dass ein Durchkommen für Radfahrer nur schwer möglich ist und somit mit Unfallgefahren einhergeht. Um dem entgegen zu wirken bittet der Ortsbeirat um Kennzeichnung der Nutzung des Bürgersteiges auch durch Fahrradfahrer durch Bodenpiktogramme. Weiterhin befinden sich auf dem östlichen Bürgersteig ca. auf Höhe der Heisterstraße, wohl durch Wurzeln bedingte, Bodenunebenheiten die ein Unfallrisiko darstellen und daher zu beseitigen sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3482 2018 Die Vorlage OF 923/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II)

08.06.2018 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3306 entstanden aus Vorlage: OF 883/5 vom 22.05.2018 Betreff: Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II) Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Deutschherrnufer/Wasserweg eine Absperrung zur Fahrbahn hin anzubringen, die es verhindert, dass Kinder, die die Kindertagesstätte Sachsenhausen verlassen, auf die Straße laufen. Begründung: Die AWO-Kindertagesstätte liegt an einem wichtigen und verkehrsreichen Knotenpunkt direkt am Sachsenhäuser Mainufer. Der Haupteingang dieser Einrichtung befindet sich an der Kreuzung Deutschherrnufer/Wasserweg, direkt gegenüber der Flößerbrücke. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von zehn Monaten bis drei Jahren betreut, denen es durchaus noch an Kenntnissen der Verkehrsregeln mangelt. Sie sind auf den Schutz der Betreuungspersonen und auf die sichere Gestaltung des unmittelbaren Verkehrsraumes angewiesen. Die Gefahr, dass die kleinen Kinder auf die Straße laufen, ist gegeben, da der Bürgersteig nur von Pollern begrenzt wird (siehe Bild). Bereits am 26.06.2015 sowie am 11.09.2015 hat der Ortsbeirat 5 die gleichlautende Vorlage OF 1100/5 diskutiert, diese aber schließlich nicht weiterverfolgt, um das Ergebnis der damals sich im Gange befindlichen Bauarbeiten im o. g. Straßenabschnitt abzuwarten. Nach Einschätzung von Eltern sowie Erzieherinnen und Erziehern der Kindertagesstätte hat sich an der ursprünglichen Gefahreneinschätzung jedoch nichts geändert, sodass eine Absperrung hier Abhilfe schaffen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2023 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6111 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufwertung Lokalbahnhof

08.06.2018 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3303 entstanden aus Vorlage: OF 878/5 vom 19.05.2018 Betreff: Aufwertung Lokalbahnhof Der Magistrat wird gebeten, den kleinen zwischen der Dreieichstraße und den Straßenbahnschienen vor dem REWE-Markt befindlichen Platz durch Begrünung und Bepflanzung optisch aufzuwerten. Begründung: Der kleine zwischen der Dreieichstraße und den Straßenbahnschienen vor dem REWE-Markt befindliche Platz hat eine zentrale Lage am Lokalbahnhof. Diese Stelle passieren viele Bürgerinnen und Bürger, um zu den dort gelegenen Geschäften zu kommen. Durch die aufgestellten Bänke lädt dieser Platz auch zum Verweilen ein. Derzeit hat der Platz jedoch nur einen Kiesboden, sodass er in optischer Hinsicht nicht ansehnlich ist. Durch eine Begrünung wird der Platz optisch aufgewertet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2050 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blitzer auf dem Mainufer

08.06.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3308 entstanden aus Vorlage: OF 886/5 vom 20.05.2018 Betreff: Blitzer auf dem Mainufer Der Magistrat wird gebeten, den für Fußgänger und Fahrradfahrer lebensgefährlichen Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen von Kraftfahrzeugen auf dem Mainufer entgegenzutreten und die folgenden Ampeln regelmäßig mit Blitzern zu überwachen: - Untermainbrücke; - Eiserner Steg; - Alte Brücke; - Ignatz-Bubis-Brücke; - Flößerbrücke. Die Überwachungen sollen zwischen Juli und Dezember an jeder Brücke zweimal stattfinden. Der Ortsbeirat soll über das Ergebnis informiert werden. Stationäre Überwachungen sind dann abhängig von der Häufung der Verstöße in Erwägung zu ziehen. Begründung: Sachsenhäuser Bürger fühlen sich durch die regelmäßigen Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße von Kraftfahrzeugen auf dem Mainufer gefährdet. Diese werden sowohl tagsüber - vorwiegend im Berufsverkehr - beobachtet als auch abends. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1729 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat )

Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II)

22.05.2018 · Aktualisiert: 19.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2018, OF 883/5 Betreff: Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II) Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, im Kreuzungsbereich Deutschherrnufer und Wasserweg eine Absperrung zur Fahrbahn hin anzubringen, die es verhindert, dass Kinder, die die Kindertagesstätte Sachsenhausen verlassen, auf die Straße laufen. Begründung: Die AWO-Kindertagesstätte liegt an einem wichtigen und verkehrsreichen Knotenpunkt direkt am Sachsenhäuser Mainufer. Der Haupteingang dieser Einrichtung befindet sich an der Kreuzung Deutschherrnufer/Wasserweg, direkt gegenüber der Flößerbrücke. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von 10 Monaten bis 3 Jahren betreut, denen es durchaus noch an Kenntnissen der Verkehrsregeln mangelt. Sie sind auf den Schutz der Betreuungspersonen und auf die sichere Gestaltung des unmittelbaren Verkehrsraumes angewiesen. Die Gefahr, dass die kleinen Kinder auf die Straße laufen, ist gegeben, da der Bürgersteig nur von Pollern begrenzt wird (siehe Bild). Bereits am 26.06.2015 sowie am 11.09.2015 hat der Ortsbeirat 5 die gleichlautende Vorlage OF 1100/5 diskutiert, diese aber schließlich nicht weiterverfolgt, um das Ergebnis der damals sich im Gange befindlichen Bauarbeiten in den o. g. Straßenabschnitt abzuwarten. Nach Einschätzung von Eltern und Erzieher-/innen der Kindertagesstätte hat sich an der ursprünglichen Gefahreneinschätzung jedoch nichts geändert, so dass eine Absperrung hier Abhilfe schaffen kann. Quelle: Googlemaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3306 2018 Die Vorlage OF 883/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Blitzer auf dem Mainufer

20.05.2018 · Aktualisiert: 19.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2018, OF 886/5 Betreff: Blitzer auf dem Mainufer Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den für Fußgänger und Fahrradfahrer lebensgefährlichen Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen von Kraftfahrzeugen auf dem Mainufer entgegenzutreten und die folgenden Ampeln regelmäßig mit Blitzern zu überwachen: - Untermainbrücke - Eiserner Steg - Alte Brücke - Ignatz-Bubis-Brücke - Flößerbrücke Die Überwachungen sollen zwischen Juli und Dezember an jeder Brücke zwei Mal stattfinden. Der Ortsbeirat soll über das Ergebnis informiert werden. Stationäre Überwachungen sind dann abhängig von der Häufung der Verstöße in Erwägung zu ziehen. Begründung: Sachsenhäuser Bürger fühlen sich durch die regelmäßigen Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße von Kraftfahrzeugen auf dem Mainufer gefährdet. Diese werden sowohl tagsüber, vorwiegend im Berufsverkehr beobachtet, als auch abends, möglicherweise im Rahmen spontaner Rennen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3308 2018 Die Vorlage OF 886/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung wie folgt lautet: "Diese werden sowohl tagsüber - vorwiegend im Berufsverkehr - als auch abends beobachtet." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Aufwertung Lokalbahnhof

19.05.2018 · Aktualisiert: 19.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2018, OF 878/5 Betreff: Aufwertung Lokalbahnhof Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, den kleinen zwischen Dreieichstraße und den Straßenbahnschienen vor dem Rewe befindlichen Platz durch Begrünung und Bepflanzung optisch aufzuwerten. Begründung: Der kleine zwischen Dreieichstraße und den Straßenbahnschienen vor dem Rewe befindliche Platz hat eine zentrale Lage am Lokalbahnhof. Diese Stelle passieren viele Bürgerinnen und Bürger, um zu den odrt gelegenen Geschäften zu kommen. Durch die aufgestellten Bänke lädt dieser Platz auch zum Verweilen ein. Derzeit hat der Platz jedoch nur einen Kiesboden, sodass er in optischer Hinsicht nicht ansehnlich ist. Durch eine Begrünung wird der Platz optisch aufgewertet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3303 2018 Die Vorlage OF 878/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufwertung der Dreieichstraße

13.04.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3010 entstanden aus Vorlage: OF 811/5 vom 26.03.2018 Betreff: Aufwertung der Dreieichstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und in welchem Umfang die Dreieichstraße neu gestaltet werden kann. Zu berücksichtigen sind folgende Punkte: 1. Optische Aufwertung der Straße, beispielsweise durch Bepflanzung des Streifens zwischen Straße und Straßenbahngleisen; 2. Führung eines Radweges, insbesondere in die Richtung von Lokalbahnhof zum Main; 3. Schaffung von Ersatzmöglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern; auf dem Mittelstreifen zwischen Straße und Straßenbahngleisen werden zahlreiche Fahrräder abgestellt. Begründung: Die Dreieichstraße ist eine viel befahrene Straße, die sich in optischer Hinsicht nicht in einem guten Zustand befindet. Probleme gibt es auch für Radfahrerinnen und Radfahrer, die vom Lokalbahnhof zum Main fahren wollen, da es sich um eine Einbahnstraße in entgegengesetzter Fahrtrichtung handelt. Daher müssen sie auf die Bürgersteige ausweichen, die aber nicht breit genug sind und zeitweise sehr hoch von Fußgängerinnen und Fußgängern frequentiert werden. Ein Radweg erscheint hier daher sehr sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1584 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 345 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Aufwertung der Dreieichstraße

26.03.2018 · Aktualisiert: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2018, OF 811/5 Betreff: Aufwertung der Dreieichstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob und in welchem Umfang die Dreieichstraße neugestaltet werden kann. Zu berücksichtigen sind folgende Punkte: - Optische Aufwertung der Straße, beispielsweise durch Bepflanzung des Streifens zwischen Straße und Straßenbahngleisen. - Führung eines Radweges, insbesondere in die Richtung von Lokalbahnhof zum Main. - Schaffung von Ersatzmöglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern; auf dem Mittelstreifen zwischen Straße und Straßenbahngleisen werden zahlreiche Fahrräder abgestellt. Begründung: Die Dreieichstraße ist eine viel befahrene Straße, die sich in optischer Hinsicht nicht in einem guten Zustand befindet. Probleme gibt es auch für Radfahrerinnen und Radfahrer, die vom Lokalbahnhof zum Main fahren wollen, da es sich um eine Einbahnstraße in entgegengesetzter Fahrtrichtung handelt. Daher müssen sie auf die Bürgersteige ausweichen, die aber nicht breit genug sind und zeitweise sehr hoch von Fußgängerinnen und Fußgängern frequentiert werden. Ein Radweg erscheint hier daher sehr sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 13.04.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3010 2018 Die Vorlage OF 811/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer

16.03.2018 · Aktualisiert: 03.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2923 entstanden aus Vorlage: OF 783/5 vom 09.02.2018 Betreff: Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer Vorgang: OM 2137/17 OBR 5; ST 2532/17 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Hochkai des Deutschherrnufers zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke einen asphaltierten Fahrradweg anzulegen. Soweit der Bebauungsplan Nr. 691 vom 07.03.1995 einem solchen Vorhaben entgegensteht, ist zu prüfen, ob eine Befreiung nach § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt werden kann. Begründung: Der Magistrat hat den Vorschlag des Ortsbeirates 5 in der Vorlage vom 15.09.2017, OM 2137, einen durchgängigen, asphaltierten Fahrradweg (Breite circa zwei Meter) am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim zu schaffen, in seiner Stellungnahme vom 22.12.2017, ST 2532, abgelehnt. Zur Begründung der Ablehnung der Asphaltierung bezüglich des Teilstückes am Deutschherrnufer hat der Magistrat angeführt, dass nach dem für den Bereich geltenden Bebauungsplan Nr. 691 vom 07.03.1995 Wege und Plätze außerhalb der Erschließungsstraßen mit wasserdurchlässigen Belägen auszustatten sind (Schotterrasen, Pflaster mit Rasenfugen, wassergebundene Decke). Zunächst ist festzuhalten, dass ein Teil der zu asphaltierenden Fläche derzeit bereits durch Kopfsteinpflaster versiegelt ist (siehe Foto), insofern steht der genannte Bebauungsplan einer Asphaltierung nicht entgegen. Hochkai des Deutschherrnufers Im Übrigen bietet es sich an zu prüfen, ob eine Befreiung von den genannten Festsetzungen bezüglich des Fahrradweges gemacht werden kann. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen eines Bebauungsplans insbesondere dann befreit werden, wenn ein Gemeininteresse, das bei der Festsetzung des Bebauungsplanes noch nicht oder nicht in seiner konkreten Stärke abschätzbar ist, eine Art Randkorrektur der planerischen Festsetzung erforderlich macht. Dies ist hier der Fall. Der zunehmende Fahrradverkehr war Anfang der 1990er-Jahre in seiner heutigen Gestalt noch nicht absehbar. Dies zeigt auch, dass Fahrradverkehr in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 691 nicht genannt wird (http://www.planas-frankfurt.de/planAS_Daten/Staedtebauliche_Satzungen/Bebauungs plan/Dokumente/B691/Bgr-B691.pdf). Zudem handelt es sich bei der Asphaltierung des Fahrradweges um eine verhältnismäßig kleine Fläche, sodass von einer Art Randkorrektur vorliegend ausgegangen werden kann. Bezüglich der Notwendigkeit des Ausbaues des Fahrradweges entlang des Mainufers wird auf die Anregung des Ortsbeirates 5 an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137, verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2532 Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1653 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer

09.02.2018 · Aktualisiert: 22.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2018, OF 783/5 Betreff: Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer Vorgang: OM 2137/17 OBR 5; ST 2532/17 Der Magistrat wird gebeten auf dem Hochkai des Deutschherrnufers zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke einen asphaltierten Fahrradweg anzulegen. Soweit der Bebauungsplans B 691 vom 07.03.1995 einem solchen Vorhaben entgegensteht, ist zu prüfen, ob eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden kann. Begründung: Der Magistrat hat den Vorschlag des Ortsbeirates 5 in der OM 2137 vom 15.09.2017, einen durchgängigen, asphaltierten Fahrradweg (breite ca. 2m) am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim zu schaffen, in seiner Stellungnahme St 2532 vom 22.12.2017 abgelehnt. Zur Begründung der Ablehnung der Asphaltierung bzgl. des Teilstückes am Deutschherrnufer hat der Magistrat angeführt, dass nach dem für den Bereich geltenden Bebauungsplans B 691 vom 07.03.1995 Wege und Plätze außerhalb der Erschließungsstraßen mit wasserdurchlässigen Belägen auszustatten sind (Schotterrasen, Pflaster mit Rasenfugen, wassergebundene Decke). Zunächst ist festzuhalten, dass ein Teil der zu asphaltierenden Fläche derzeit bereits durch Kopfsteinpflaster versiegelt ist (siehe Foto), insofern steht der genannte Bebauungsplan einer Asphaltierung nicht entgegen. Hochkai des Deutschherrnufers Im Übrigen bietet es sich an zu prüfen, ob eine Befreiung von den genannten Festsetzungen bezüglich des Fahrradweges gemacht werden kann. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, insbesondere dann befreit werden, wenn ein Gemeininteresse, das bei der Festsetzung des Bebauungsplanes noch nicht oder nicht in seiner konkreten Stärke abschätzbar ist, eine Art Randkorrektur der planerischen Festsetzung erforderlich macht. Dies ist hier der Fall. Der zunehmende Fahrradverkehr war Anfang der 1990er Jahre in seiner heutigen Gestalt noch nicht absehbar. Dies zeigt auch, dass Fahrradverkehr in der Begründung zum Bebauungsplan B 691 nicht genannt wird (http://www.planas-frankfurt.de/planAS_Daten/Staedtebauliche_Satzungen/Bebauungs plan/Dokumente/B691/Bgr-B691.pdf). Zudem handelt es sich bei der Asphaltierung des Fahrradweges um eine verhältnismäßig kleine Fläche, so dass von einer Art Randkorrektur vorliegend ausgegangen werden kann. Bezüglich der Notwendigkeit des Ausbaues des Fahrradweges entlang des Mainufers wird auf die OM 2137 des Ortsbeirates 5 vom 15.09.2017 verwiesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2532 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2923 2018 Die Vorlage OF 783/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II

19.01.2018 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 entstanden aus Vorlage: OF 660/5 vom 08.11.2017 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17 Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden als potenzielle Entwicklungsfläche für Wohnen in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufzunehmen. Begründung: Auf die Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208, wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Jedoch sah sich der Magistrat mangels Personalressource nicht in der Lage, ein solches Verfahren einzuleiten. Die bloße Aufnahme in das integrierte Stadtentwicklungskonzept dürfte jedoch nicht in vergleichbarem Maße Personal binden, erscheint jedoch sinnvoll, um Möglichkeiten aufzuzeigen, der Wohnraumknappheit zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 718 Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 502 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad-Direktverbindung Offenbach - Oberrad - Sachsenhausen

19.01.2018 · Aktualisiert: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2628 entstanden aus Vorlage: OF 733/5 vom 04.01.2018 Betreff: Rad-Direktverbindung Offenbach - Oberrad - Sachsenhausen Die Stadt Offenbach beteiligt sich am Bundeswettbewerb "Klimaschutz durch Radverkehr". Im Zuge dieses Projekts will Offenbach Millionensummen investieren, um ausdrücklich auch Berufspendler aus und nach Offenbach zum Umstieg auf das Fahrrad zu bewegen. Dazu sollen überörtliche Radwegverbindungen ausgebaut werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, diese Initiative aufzugreifen, um in Zusammenarbeit mit der Stadt Offenbach eine Direktverbindung von Offenbach Zentrum über die Frankfurter Stadtteile Oberrad und Sachsenhausen zum Mainufer zu erstellen. Begründung: Die Zeiten für Partikularismus und die Pflege lokaler Animositäten sind vorbei. Offenbach hat in den letzten Jahren bemerkenswerte Fortschritte in der Fahrradförderung erreicht und konnte, z. B. im ADFC Fahrradklimatest, mit Frankfurt gleichziehen. Frankfurt sollte freudig jede Möglichkeit aufgreifen, um den überörtlichen Fahrradverkehr zu verbessern. Seit Langem ist das Mainufer die meistgenutzte Verbindung für Radfahrer zwischen Frankfurt und Offenbach, obwohl der Weg nicht optimal ist, weil er den Windungen des Mains folgt und nicht direkt in das Zentrum Offenbachs führt. Auch eine direktere Verbindung müsste in jedem Fall die Autobahn 661 kreuzen, wofür wohl nur die Brücke der Offenbacher Landstraße infrage kommt. Davon ausgehend kann auf Frankfurter Gemarkung eine Verbindung nach Offenbach zu minimalen Kosten erstellt werden: Von der Stadtgrenze bis hinter der Autobahn besteht bereits ein Radweg. Danach könnte er auf bestehenden Wirtschaftswegen entlang der Eisenbahnlinie, dann weiter über die Straße Im Bärengarten und den Strahlenberger Weg geführt werden. Lediglich die Seehofstraße müsste umgestaltet werden, deren Umbau aber ohnehin in Planung ist. Ab Einmündung Siemensstraße könnte der Weg wieder auf bestehenden Radwegen bis zum Mainufer geführt werden. Die Stadt Frankfurt sollte die Gelegenheit nicht verstreichen lassen, in Kooperation mit der Stadt Offenbach einen Meilenstein in der Zusammenarbeit der Kommunen zur Förderung des Radverkehrs zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 689 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Rad-Direktverbindung Offenbach - Oberrad - Sachsenhausen

04.01.2018 · Aktualisiert: 26.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2018, OF 733/5 Betreff: Rad-Direktverbindung Offenbach - Oberrad - Sachsenhausen Die Stadt Offenbach beteiligt sich am Bundeswettbewerb "Klimaschutz durch Radverkehr". Im Zuge dieses Projekts will Offenbach Millionensummen investieren, um ausdrücklich auch Berufspendler aus und nach Offenbach zum Umstieg auf das Fahrrad zu bewegen. Dazu sollen überörtliche Radwegverbindungen ausgebaut werden. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, diese Initiative aufzugreifen, um in Zusammenarbeit mit der Stadt Offenbach eine Direktverbindung von Offenbach Zentrum über die Frankfurter Stadtteile Oberrad und Sachsenhausen zum Mainufer zu erstellen. Begründung: Die Zeiten für Partikularismus und die Pflege lokaler Animositäten sind vorbei. Offenbach hat in den letzten Jahren bemerkenswerte Fortschritte in der Fahrradförderung erreicht und konnte z.B. im ADFC Fahrradklimatest mit Frankfurt gleichziehen. Frankfurt sollte freudig jede Möglichkeit aufgreifen, um den überörtlichen Fahrradverkehr zu verbessern. Seit langem ist das Mainufer die meistgenutzte Verbindung für Radfahrer zwischen Frankfurt und Offenbach, obwohl der Weg nicht optimal ist, weil er den Windungen des Mains folgt und nicht direkt in das Zentrum Offenbachs führt. Auch eine direktere Verbindung müsste in jedem Fall die Autobahn 661 kreuzen, wofür wohl nur die Brücke der Offenbacher Landstraße in Frage kommt. Davon ausgehend kann auf Frankfurter Gemarkung eine Verbindung nach Offenbach zu minimalen Kosten erstellt werden: Von der Stadtgrenze bis hinter der Autobahn besteht bereits ein Radweg. Danach könnte er auf bestehenden Wirtschaftswegen entlang der Eisenbahnlinie, dann weiter "Im Bärengarten" und Strahlenberger Weg geführt werden. Lediglich die Seehofstraße müsste umgestaltet werden, deren Umbau aber ohnehin in Planung ist. Ab Einmündung Siemensstraße könnte der Weg wieder auf bestehenden Radwegen bis zum Mainufer geführt werden. Die Stadt Frankfurt sollte die Gelegenheit nicht verstreichen lassen, in Kooperation mit der Stadt Offenbach einen Meilenstein in der Zusammenarbeit der Kommunen zur Förderung des Radverkehrs zu setzen. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 57 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2628 2018 Die Vorlage OF 733/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platz vor dem Kuhhirtenturm

24.11.2017 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2434 entstanden aus Vorlage: OF 657/5 vom 07.11.2017 Betreff: Platz vor dem Kuhhirtenturm Vorgang: F 64/2011; OIB 29/11 OBR 5; ST 1365/14 Der Magistrat wird gebeten, wie angekündigt den Platz vor dem Kuhhirtenturm vor dem Befahren zu sichern und Bänke aufzustellen. Begründung: Derzeit ist die Zufahrt zum Platz von beiden Seiten offen, sodass der Platz zugeparkt wird, obwohl dort Halteverbot besteht. Auch die Durchfahrt durch die Große Rittergasse wird genutzt, obwohl die Straße Fußgängerzone ist. In seiner Antwort auf die Frage vom 10.06.2017, F 64, hat der Magistrat angekündigt, die Zufahrt zum Platz vor dem Kuhhirtenturm aus Richtung Deutschherrnufer durch einen versenkbaren Poller und aus Richtung Große Rittergasse durch normale Poller zu sperren. In seiner Stellungnahme vom 20.10.2014, ST 1365, hat der Magistrat die Aufstellung von fünf Bänken in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat befürwortet diese Maßnahmen weiterhin und bittet um die zeitnahe Umsetzung. Falls der versenkbare Poller nicht kurzfristig installiert werden kann, ist der Platz durch eine provisorische Sperrung zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 10.06.2011, F 64 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.08.2011, OIB 29 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1365 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 643 Antrag vom 10.03.2023, OF 698/5 Auskunftsersuchen vom 05.05.2023, V 665 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II

08.11.2017 · Aktualisiert: 26.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2017, OF 660/5 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden, als potenzielle Entwicklungsfläche für Wohnen in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufzunehmen. Begründung: Auf die Anregung an den Magistrat vom Ortsbeirat 5 vom 10.2.2017, OM 1208 (Neues Wohnen in Gerbermühlstraße) wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.5.2017, ST 882 eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand wie vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Jedoch sah sich der Magistrat mangels Personalressource nicht in der Lage ein solches Verfahren einzuleiten. Die bloße Aufnahme in das integrierte Stadtentwicklungskonzept dürfte jedoch nicht in vergleichbarem Maße Personal binden, erscheint jedoch sinnvoll um Möglichkeiten aufzuzeigen der Wohnraumknappheit zu begegnen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 660/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2604 2018 Die Vorlage OF 660/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Platz vor dem Kuhhirtenturm

07.11.2017 · Aktualisiert: 22.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2017, OF 657/5 Betreff: Platz vor dem Kuhhirtenturm Vorgang: F 64/2011; OIB 29/11 OBR 5; ST 1365/14 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, wie angekündigt den Platz vor dem Kuhhirtenturm vor dem Befahren zu sichern und Bänke aufzustellen Begründung: Derzeit ist die Zufahrt zum Platz von beiden Seiten offen, sodass der Platz zugeparkt wird, obwohl dort Haltverbot besteht. Auch die Durchfahrt durch die Große Rittergasse wird genutzt, obwohl die Straße Fußgängerzone ist. In der Vorlage F 64/2011 hat der Magistrat angekündigt, die Zufahrt zum Platz vor dem Kuhhirtenturm aus Richtung Deutschherrnufer durch einen versenkbaren Poller und aus Richtung Große Rittergasse durch normale Poller zu sperren. In der Stellungnahme ST 1365/2014 hat der Magistrat die Aufstellung von fünf Bänken in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat befürwortet diese Maßnahmen weiterhin und bittet um die zeitnahe Umsetzung. Falls der versenkbare Poller nicht kurzfristig installiert werden kann, ist der Platz durch eine provisorische Sperrung zu sichern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 10.06.2011, F 64 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.08.2011, OIB 29 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1365 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2434 2017 Die Vorlage OF 657/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Gestaltung des Platzes vor dem Kuhhirtenturm

07.11.2017 · Aktualisiert: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2017, OF 656/5 Betreff: Gestaltung des Platzes vor dem Kuhhirtenturm Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Platz vor dem Kuhhirtenturm in Fußgängerbereich(e) und für PKW befahrbarem Bereiche bzw. PKW-Parkplätze durch Installation von Pollern einzuteilen. Zudem bitte der Ortsbeirat den Magistrat auf dem Platz vor dem Kuhhirtenturm im für PKW dann nicht mehr befahren Bereich Fahrradständer zu installieren. Kurzfristig sollte zudem ein fehlender Poller, der den weitern Teil der Große Rittergasse vom Platz am Kuhhirtenturm trennt, angebracht werden. Begründung: Der Platz vor dem Kuhhirtenturm könnte durch wenige Veränderungen sowohl für Anwohnerinnen und Anwohner als auch Besucherinnen und Besucher des Bürgeramtes als auch Passanten unter gleichzeitiger Nutzungsoptimierung attraktiver gestaltet werden. Eine vollständige Sperrung ist auf Grund einer an dem Platz gelegenen Garageneinfahrt nicht möglich. Auch ist zu bedenken, dass es bei Veranstaltung des Hindemith-Museums zu Be- und Entladeverkehr kommen kann. Dennoch sollte dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach einer innerstädtischen Ruhezone, die auch dem mittelalterlichen Charakter des Viertels Rechnung trägt, so weit wie möglich entsprochen werden. Dazu könnte der für PKW zugängliche Bereich klar von jenem für Passanten durch Setzen von Pollern abgegrenzt werden. Gleichzeitig könnten entlang der Wehrmauer Kurzzeitparkplätze für Besucherinnen und Besucher des Bürgeramtes geschaffen werden. Die zu schaffende Fußgängerzone kann zudem durch Bänke zum Verweilen einladen. Auch lassen die Poller im Notfall einen Zugang zu den an den Platz angrenzenden Häusern seitens Rettungswagen und Feuerwehr zu. Skizze zur möglichen Raumaufteilung: Quelle der Aufnahme: Googlemaps Fehlender Poller an der Zufahrt zur Großen Rittergasse bzw. Paradiesgasse: Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 656/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dreieichstraße: Beseitigung wilder Müllablagerungen

03.11.2017 · Aktualisiert: 18.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2338 entstanden aus Vorlage: OF 613/5 vom 20.10.2017 Betreff: Dreieichstraße: Beseitigung wilder Müllablagerungen Der Magistrat wird gebeten, die wilden Müllablagerungen am Areal Dreieichstraße 34 umgehend zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass die Straßengestaltung dieses zukünftig nicht mehr zulässt. Desgleichen sind regelmäßige Kontrollen und sofortige Beseitigungen anzuordnen. Weiterhin ist nach Auffassung des Ortsbeirates die Stabsstelle Sauberes Frankfurt einzubeziehen. Begründung: Das Areal um das Gebäude Dreieichstraße 34 herum ist permanent ein illegaler Ablageort für Müll jeglicher Art (siehe Fotos). Nicht nur für die Anwohner, sondern auch für die Besucher von Sachsenhausen und der Dreieichstraße ist das ein zu beklagender Schandfleck, über den sich Bürger zu Recht beklagen. Dass hier Ratten angezogen werden, liegt auf der Hand, zumal sich der Innenhof des Hauses Dreieichstraße 34 in völlig inakzeptablem, katastrophalem Zustand befindet und sowohl Ratten als auch Ungeziefer jeglicher Art einlädt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 285 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) III

03.11.2017 · Aktualisiert: 14.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 entstanden aus Vorlage: OF 597/5 vom 25.09.2017 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) III Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15 Der Magistrat wird erneut gebeten, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere in der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Alt-Sachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessiv folgen. Leider ist die Verfugung ins Stocken gekommen. Die Große Rittergasse und die Paradiesgasse sind noch immer nicht verfugt. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut, die Verfugung möglichst zeitnah zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dreieichstraße: Entfernung der Graffiti

03.11.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2339 entstanden aus Vorlage: OF 614/5 vom 20.10.2017 Betreff: Dreieichstraße: Entfernung der Graffiti Der Magistrat wird gebeten, den Eigentümer aufzufordern, die Graffiti-Schmierereien um die Dreieichstraße 34 herum zügig, das heißt möglichst umgehend, zu entfernen. Begründung: Das Areal um das Gebäude Dreieichstraße 34 herum sowie die in der direkten Umgebung befindlichen - zum Teil offenbar technischen - Anlagen (siehe Fotos) sind über und über mit Graffiti-Schmierereien versehen. Hierzu gehört auch das auf der gegenüberliegenden Straßenseite gelegene kleine - anscheinend ebenfalls technische - Gebäude. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 594 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 65 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Dreieichstraße: Beseitigung wilder Müllablagerungen

20.10.2017 · Aktualisiert: 13.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2017, OF 613/5 Betreff: Dreieichstraße: Beseitigung wilder Müllablagerungen Der Magistrat wird gebeten, die wilden Müllablagerungen am Areal Dreieichstraße 34 umgehend beseitigen zu lassen und dafür zu sorgen, dass die Straßengestaltung dieses zukünftig nicht mehr zulässt. Desgleichen sind regelmäßige Kontrollen und sofortige Beseitigungen anzuordnen. Weiterhin sind nach Auffassung des Ortsbeirates sogen. Mülldetektive einzuschalten, um so den Müllrowdies auf die Spur zu kommen. Begründung: Das Areal um das Gebäude Dreieichstraße 34 herum ist permanent ein illegaler Ablageort für Müll jeglicher Art (siehe Fotos).Nicht nur für die Anwohner, sondern auch für die Besucher von Sachsenhausen und der Dreieichstraße ist das ein zu beklagender Schandfleck über den sich Bürger zu recht beklagen. Dass hier Ratten angezogen werden, liegt auf der Hand, zumal der Innenhof des Hauses Dreieichstr. 34 sich in völlig inakzeptablem, katastrophalem Zustand befindet und sowohl Ratten als auch Ungeziefer jeglicher Art einlädt. Da immer wieder an gleicher Stelle Müll abgeladen wird, hält der Ortsbeirat es für wichtig undsinnvoll, hier sogen. Mülldetektive einzuschalten, um ggf. die Verursacher feststellen zu können. Für die Dreieichstraße und Sachsenhausen, für seine Besucher und seine Anwohner, ist dieses Areal ein Schandfleck, wie er an so exponierter Stelle noch nicht einmal gedacht werden dürfte. Dieser, nun seit langem anhaltende Zustand ist eine ständige Aufforderung zu Gesetzlosigkeiten und muss deshalb unverzüglich abgestellt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2338 2017 Die Vorlage OF 613/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors "Weiterhin ist nach Auffassung des Ortsbeirates die Stabsstelle Sauberes Frankfurt einzubeziehen." lautet und die letzten drei Absätze der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Dreieichstraße: Entfernung der Graffiti

20.10.2017 · Aktualisiert: 13.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2017, OF 614/5 Betreff: Dreieichstraße: Entfernung der Graffiti Der Magistrat wird gebeten, die Graffiti-Schmierereien um die Dreieichstraße 34 herum zügig - d.h. möglichst umgehend - entfernen zu lassen. Begründung: Das Areal um das Gebäude Dreieichstraße 34 herum sowie die in der direkten Umgebung befindlichen - z.T. offenbar technischen Anlagen (siehe Fotos) - sind über und über mit Graffiti-Schmierereien versehen. Hierzu gehört auch das auf der gegenüberliegenden Straßenseite gelegene kleine - anscheinend ebenfalls technische - Gebäude. Da das gesamte Areal ohnehin mittlerweile asozialen Anstrich hat, und sich solche Personen unbefugt dort herumtreiben, musste - wie bekannt - bereits mehrfach die Hilfe der Polizei in Anspruch genommen werden. Da dem Unwesen in diesem Teil der Dreieichstraße in der Vergangenheit offenbar gar nicht - zumindest aber nicht ausreichend - Einhalt geboten wurde, halten die Graffiti-Schmierereien an. Der Ortsbeirat hält es nunmehr dringend für geboten, hier umgehend einzugreifen. Denn hier wird dem Ansehen Frankfurts und insbesondere dem stark Besucher orientierten Sachsenhausen und seiner Dreieichstraße erheblicher Image-Schaden zugefügt. Für die Dreieichstraße und Sachsenhausen insgesamt und für seine Besucher, ist dieses Areal ein Schandfleck über den sich die Anwohner zu recht ständig beklagen. Dieser, nun seit langem anhaltende Zustand lädt permanent zu Gesetzlosigkeiten ein. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2339 2017 Die Vorlage OF 614/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor "Der Magistrat wird gebeten, den Eigentümer aufzufordern, die Graffiti-Schmierereien um die Dreieichstraße 34 herum zügig - das heißt, möglichst umgehend - zu entfernen." und die letzten drei Absätze der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Dreieichstraße 34: Wildes Plakatieren

20.10.2017 · Aktualisiert: 13.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2017, OF 615/5 Betreff: Dreieichstraße 34: Wildes Plakatieren Der Magistrat wird gebeten festzustellen, wer rund um das Gebäude Dreieichstraße 34 die wilde Plakatierung verursacht. Der Magistrat wird aufgefordert, die Verursacher dem gebührlichen Strafmaß zuzuführen und zu veranlassen, dass die Plakatierung in aller Gänze einwandfrei entfernt wird. Stellvertretend sollte gegebenenfalls die Stadt dies zunächst tun, um die Bürger endlich von diesem asozial anmutenden Schandfleck zu befreien. Hier ist dringende Hilfe erforderlich. Begründung: Das Gebäude in der Dreichstraße 34 ist seit Jahren zum Ärger der Bewohner im Wand-an-Wand befindlichen Gebäude Willemerstraße 4 in sehr problematischem Zustand. Nachdem das Gebäude Dreieichstraße 34 in der Vergangenheit mehrfach den Besitzer gewechselt hat, ist es immer mehr heruntergekommen und verursacht permanenten Unmut und Unruhe. Immer wieder muss die Polizei eingeschaltet werden, um Unbefugte vom Gelände, auf dem sich einst auch ein Kiosk befand, zu entfernen. Die derzeitige Hausverwaltung ist diesem Problem nicht immer gewachsen. Durch unzureichende Kontrollen verschaffen sich nicht nur Unbefugte Einlass auf das Grundstück, auch die Plakatierung rund um das Gebäude erfolgt von allen möglichen Unbekannten ohne jeglichen Vertrag, also wild. Dass keinerlei Verträge hinsichtlich der Plakatierung bestehen, hat die derzeitige Hausverwaltung nochmals bestätigt. Die Plakatierung (siehe anliegende Fotos) schützt bedauerlicherweise aber gleichzeitig Unbefugte, die sich widerrechtlich Zugang zum Grundstück verschaffen. Unter anderem deshalb ist es nunmehr dringend erforderlich, diesem Treiben schnellstens ein Ende zu setzen. Für die Dreieichstraße insgesamt ist dieses Areal ein Schandfleck, der - so wie er ist - immer weiter zu Gesetzlosigkeiten einlädt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 53 Beschluss: Auskunftsersuchen V 629 2017 Die Vorlage OF 615/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Dreieichstraße 34: Wildes Plakatieren Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob die Plakatierung rund um das Gebäude Dreieichstraße 34 einer Genehmigung bedarf, und wenn ja, ob diese vorliegt. Begründung: Das Gebäude in der Dreichstraße 34 ist seit Jahren, zum Ärger der Bewohner des im Wand an Wand befindlichen Gebäudes Neuer Wall 4, in sehr problematischem Zustand." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) III

25.09.2017 · Aktualisiert: 13.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2017, OF 597/5 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) III Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15 Der Magistrat wird erneut gebeten, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere die große Rittergasse und die Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Altsachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessiv folgen. Leider ist die Verfugung ins Stocken gekommen. Die große Rittergasse und die Paradiesgasse sind noch immer nicht verfugt. Insofern bitte der Ortsbeirat den Magistrat erneut die Verfugung, möglichst zeitnah, zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2330 2017 Die Vorlage OF 597/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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