Spielhalle an der Bergiusschule
Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE
Begründung
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:
- Auf welcher Grundlage wurde die Spielhalle in der Dreieichstraße, direkt an der Haltestelle Frankensteiner Platz und in unmittelbarer Nähe zur Bergiusschule, genehmigt?
- Betreibt der Magistrat die Schließung der Spielhalle nach dem Hessischen Spielhallengesetz, wonach ein Mindestabstand zu Schulen von 300 Metern einzuhalten ist? Begründung: In der Nähe der Spielhalle ist die Bergiusschule. Der Mindestabstand nach dem Hessischen Spielhallengesetz wird nicht eingehalten. Die Übergangsfrist ist abgelaufen.