Spielhalle an der Bergiusschule
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Dreieichstraße — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.10.2026.
- Eindeutige Lichtsignalisierung an den Straßenbahnquerungen Dreieichstraße/Willemerstraße16.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Lösungen im Hinblick auf die Schulwegsicherheit der Willemerschule (Querung der Kreuzungen Willemerstraße/Darmstädter Landstraße/Textorstraße/Dreieichstraße/ Hedderichstraße/Affentorplatz)25.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Weitere Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten im Bereich Dreieichstraße/Willemerstraße25.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Dreieichstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1060 entstanden aus Vorlage: OF 1080/5 vom 07.11.2018
Betreff: Spielhalle an der Bergiusschule Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Auf welcher Grundlage wurde die Spielhalle in der Dreieichstraße direkt an der Haltestelle "Frankensteiner Platz" und in unmittelbarer Nähe zur Bergiusschule genehmigt?
- Betreibt der Magistrat die Schließung der Spielhalle nach dem Hessischen Spielhallengesetz, wonach ein Mindestabstand zu Schulen von 300 Metern einzuhalten ist? Begründung: In der Nähe der Spielhalle ist die Bergiusschule. Der Mindestabstand nach dem Hessischen Spielhallengesetz wird nicht eingehalten. Die Übergangsfrist ist abgelaufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2018OFOF 1080/5Spielhalle an der BergiusschuleOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 23. November 2018Sie sind hierVV 1060Spielhalle an der BergiusschuleAnfrage
- 4. März 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 525Spielhalle an der BergiusschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen