Dreieichstraße 34: Wildes Plakatieren
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Plakatieren Der Magistrat wird gebeten festzustellen, wer rund um das Gebäude Dreieichstraße 34 die wilde Plakatierung verursacht. Der Magistrat wird aufgefordert, die Verursacher dem gebührlichen Strafmaß zuzuführen und zu veranlassen, dass die Plakatierung in aller Gänze einwandfrei entfernt wird. Stellvertretend sollte gegebenenfalls die Stadt dies zunächst tun, um die Bürger endlich von diesem asozial anmutenden Schandfleck zu befreien. Hier ist dringende Hilfe erforderlich. Begründung: Das Gebäude in der Dreichstraße 34 ist seit Jahren zum Ärger der Bewohner im Wand-an-Wand befindlichen Gebäude Willemerstraße 4 in sehr problematischem Zustand. Nachdem das Gebäude Dreieichstraße 34 in der Vergangenheit mehrfach den Besitzer gewechselt hat, ist es immer mehr heruntergekommen und verursacht permanenten Unmut und Unruhe. Immer wieder muss die Polizei eingeschaltet werden, um Unbefugte vom Gelände, auf dem sich einst auch ein Kiosk befand, zu entfernen. Die derzeitige Hausverwaltung ist diesem Problem nicht immer gewachsen. Durch unzureichende Kontrollen verschaffen sich nicht nur Unbefugte Einlass auf das Grundstück, auch die Plakatierung rund um das Gebäude erfolgt von allen möglichen Unbekannten ohne jeglichen Vertrag, also wild. Dass keinerlei Verträge hinsichtlich der Plakatierung bestehen, hat die derzeitige Hausverwaltung nochmals bestätigt. Die Plakatierung (siehe anliegende Fotos) schützt bedauerlicherweise aber gleichzeitig Unbefugte, die sich widerrechtlich Zugang zum Grundstück verschaffen. Unter anderem deshalb ist es nunmehr dringend erforderlich, diesem Treiben schnellstens ein Ende zu setzen. Für die Dreieichstraße insgesamt ist dieses Areal ein Schandfleck, der - so wie er ist - immer weiter zu Gesetzlosigkeiten einlädt.
Inhalt
Antrag vom 20.10.2017, OF 615/5
Betreff: Dreieichstraße 34: Wildes Plakatieren Der Magistrat wird gebeten festzustellen, wer rund um das Gebäude Dreieichstraße 34 die wilde Plakatierung verursacht. Der Magistrat wird aufgefordert, die Verursacher dem gebührlichen Strafmaß zuzuführen und zu veranlassen, dass die Plakatierung in aller Gänze einwandfrei entfernt wird. Stellvertretend sollte gegebenenfalls die Stadt dies zunächst tun, um die Bürger endlich von diesem asozial anmutenden Schandfleck zu befreien. Hier ist dringende Hilfe erforderlich.
Begründung: Das Gebäude in der Dreichstraße 34 ist seit Jahren zum Ärger der Bewohner im Wand-an-Wand befindlichen Gebäude Willemerstraße 4 in sehr problematischem Zustand. Nachdem das Gebäude Dreieichstraße 34 in der Vergangenheit mehrfach den Besitzer gewechselt hat, ist es immer mehr heruntergekommen und verursacht permanenten Unmut und Unruhe. Immer wieder muss die Polizei eingeschaltet werden, um Unbefugte vom Gelände, auf dem sich einst auch ein Kiosk befand, zu entfernen. Die derzeitige Hausverwaltung ist diesem Problem nicht immer gewachsen. Durch unzureichende Kontrollen verschaffen sich nicht nur Unbefugte Einlass auf das Grundstück, auch die Plakatierung rund um das Gebäude erfolgt von allen möglichen Unbekannten ohne jeglichen Vertrag, also wild. Dass keinerlei Verträge hinsichtlich der Plakatierung bestehen, hat die derzeitige Hausverwaltung nochmals bestätigt. Die Plakatierung (siehe anliegende Fotos) schützt bedauerlicherweise aber gleichzeitig Unbefugte, die sich widerrechtlich Zugang zum Grundstück verschaffen. Unter anderem deshalb ist es nunmehr dringend erforderlich, diesem Treiben schnellstens ein Ende zu setzen. Für die Dreieichstraße insgesamt ist dieses Areal ein Schandfleck, der - so wie er ist - immer weiter zu Gesetzlosigkeiten einlädt.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2017Sie sind hierOFOF 615/5Dreieichstraße 34: Wildes PlakatierenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 3. November 2017VV 629Dreieichstraße 34: Wildes PlakatierenAnfrage
- 19. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 384Dreieichstraße 34: Wildes PlakatierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme