Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen)
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, das Kopfsteinpflaster im Altstadtbereich des Apfelweinviertels, insbesondere in der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse, erneut und dauerhaft auszufugen. Dies ist notwendig, da die Fugen mit Abfällen verunreinigt sind und Stolperfallen darstellen. Eine zeitnahe Umsetzung wird gewünscht.
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Der Magistrat wird erneut gebeten, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere in der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen.
Begründung
In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Alt-Sachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessiv folgen. Leider ist die Verfugung ins Stocken gekommen. Die Große Rittergasse und die Paradiesgasse sind noch immer nicht verfugt. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut, die Verfugung möglichst zeitnah zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2014STST 740Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des ApfelweinviertelsStellungnahme
- 10. November 2014OFOF 980/5Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP
- 28. November 2014OMOM 3657Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)Direktanregung
- 6. Februar 2015STST 209Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)Stellungnahme
- 25. September 2017OFOF 597/5Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) IIIOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. November 2017Sie sind hierOMOM 2330Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) IIIDirektanregung
- 19. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 194 WochenSTST 377Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt Sachsenhausen) IIIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats