Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II) Vorgang: ST 740/14 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels dauerhaft ausfugen zu lassen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 740 teilt der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main mit, dass den sehr tiefen Fugen im Kopfsteinpflaster der Fußgängerbereiche im Altstadtviertel schwierig zu begegnen sei. Weiter wird ausgeführt, dass eine mögliche Lösung des Problems in einer Verfugung des Pflasters mit Epoidharzmörtel besteht. Um die Praxistauglichkeit dieser Maßnahme zu beurteilen, wurden Fugen eines Teilstücks der "Kleinen Rittergasse" mit diesem Mörtel verfüllt. Aus Sicht des Ortsbeirates sollten weitere Fugen im Altstadtbereich des Apfelweinviertels zeitnah verfüllt werden.
Inhalt
Antrag vom 10.11.2014, OF 980/5
Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II) Vorgang: ST 740/14 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels dauerhaft ausfugen zu lassen.
Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 740 teilt der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main mit, dass den sehr tiefen Fugen im Kopfsteinpflaster der Fußgängerbereiche im Altstadtviertel schwierig zu begegnen sei. Weiter wird ausgeführt, dass eine mögliche Lösung des Problems in einer Verfugung des Pflasters mit Epoidharzmörtel besteht. Um die Praxistauglichkeit dieser Maßnahme zu beurteilen, wurden Fugen eines Teilstücks der "Kleinen Rittergasse" mit diesem Mörtel verfüllt. Aus Sicht des Ortsbeirates sollten weitere Fugen im Altstadtbereich des Apfelweinviertels zeitnah verfüllt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 2. Juni 2014STST 740Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des ApfelweinviertelsStellungnahme
- 10. November 2014Sie sind hierOFOF 980/5Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP
- 28. November 2014OMOM 3657Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)Direktanregung
- 6. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 209Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)Stellungnahme
- 25. September 2017OFOF 597/5Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) IIIOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. November 2017OMOM 2330Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) IIIDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme